Individualbesteuerung

Individualbesteuerung heisst, dass Ehepaare ihr Einkommen nicht mehr zusammen (Gemeinschaftsbesteuerung), sondern je einzeln versteuern müssen. Das hat den Vorteil, dass die Steuer keinen Einfluss mehr darauf hat, ob jemand heiratet oder nicht und damit nichteheliche Lebensgemeinschaften (NELG; bekannt unter dem Begriff Konkubinat) und Ehepaare steuertechnisch gleich gestellt sind.

Bei der Anwendung einer reinen Individualbesteuerung bezahlen (Ehe-) Paare bei denen nur ein Partner Einkommen erwirtschaftet, deutlich mehr Steuern als Paare mit gleich hohem Einkommen, das aber von beiden gemeinsam erwirtschaftet wird.

Beispiel: Ein Paar, bei dem ein Partner 100’000 CHF Einkommen pro Jahr erzielt zahlt in der Stadt Zürich 17’845 CHF Steuern. Verdienen beide Partner je 50’000 CHF so zahlt das Paar total 10’812 CHF (2 x 5406 CHF) Steuern.

Diese Ungleichheit könnte mit einem Einverdienerabzug ausgeglichen werden. Eine absolute Gleichstellung zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren lässt sich jedoch kaum erreichen.

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