Als Inländer werden alle in den Grenzen eines Landes wohnhaften Personen bezeichnet, egal ob es sich dabei um Staatsangehörige oder Ausländer handelt.
Ein deutscher Staatsangehöriger, der in der Schweiz wohnt, ist also aus Sicht der Schweiz genauso ein Inländer wie ein Schweizerbürger, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Hingegen gilt ein Schweizerbürger, der in Deutschland lebt, aus Sicht der Schweiz nicht als Inländer.
Der Begriff wird vor allem in der Volkswirtschaft verwendet und ist speziell für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) z.B. zur Ermittlung des Bruttoinlandproduktes (BIP) wichtig.

Neuste Artikel

  1. Verkehr
Bahnhof-Aarau: Privater Zubringerdienst wird schikaniert! Da baut man in Aarau einen Bahnhof in der Dimension für eine Grossstadt, und dann erschwert man das Kurzzeitparkieren für den Zubringerdienst in höchstem Ausmass, wohl aus Rücksicht auf den öffentlichen Verkehr und das Taxigewerbe. Nirgendwo in der Schweiz gibt es wohl so viel leere, ungenutzte Fläche direkt vor dem Bahnhof wie in Aarau.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

  1. Umweltpolitik der Schweiz: Realistisch bleiben! Bei der Umweltdiskussion müssen wir die Ungewissheiten, den Beitrag der Schweiz und die politisch möglichen…

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu