Als Inländer werden alle in den Grenzen eines Landes wohnhaften Personen bezeichnet, egal ob es sich dabei um Staatsangehörige oder Ausländer handelt.
Ein deutscher Staatsangehöriger, der in der Schweiz wohnt, ist also aus Sicht der Schweiz genauso ein Inländer wie ein Schweizerbürger, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Hingegen gilt ein Schweizerbürger, der in Deutschland lebt, aus Sicht der Schweiz nicht als Inländer.
Der Begriff wird vor allem in der Volkswirtschaft verwendet und ist speziell für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) z.B. zur Ermittlung des Bruttoinlandproduktes (BIP) wichtig.

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