Der Inländervorrang ist eine gesetzliche Regelung, welche verlangt, dass Ausländer aus Nicht-EU/EFTA-Staaten in der Schweiz nur dann eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn für die Arbeitsstelle kein Schweizer oder keine Person aus dem EU/EFTA-Raum gefunden werden kann. Das heisst, dass Personen aus der Schweiz und der EU/EFTA-Staaten Vorrang haben.
Durch das bilaterale Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU werden Personen aus dem EU/EFTA-Raum gleich wie Schweizer behandelt. Damit konnte das Prinzip des Inländervorrangs stark eingeschränkt werden.
Für die neueren EU-Staaten galt bis 2011 noch eine Übergangsfrist, während deren die Schweizer gegenüber Personen aus den neueren EU-Staaten noch Vorrang hatten.
Endlich öffnen uns die \"Weltwoche\" und Sie, Herr Sch., die Augen. Es ist ja alles ganz einfach ...
„Das Neutralitätsrecht verlangt Gleichbehandlung der Konfliktparteien. Wir liefern Russland keine Waffen, also müssen wir die Ukraine auch so behandeln. Wenn…
Die neutrale Schweiz hat das Recht, sich gegen die bereits erfolgten Angriffe Russlands zu wehren. Diese geschehen heute mit anderen…