Der Inländervorrang ist eine gesetzliche Regelung, welche verlangt, dass Ausländer aus Nicht-EU/EFTA-Staaten in der Schweiz nur dann eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn für die Arbeitsstelle kein Schweizer oder keine Person aus dem EU/EFTA-Raum gefunden werden kann. Das heisst, dass Personen aus der Schweiz und der EU/EFTA-Staaten Vorrang haben.
Durch das bilaterale Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU werden Personen aus dem EU/EFTA-Raum gleich wie Schweizer behandelt. Damit konnte das Prinzip des Inländervorrangs stark eingeschränkt werden.
Für die neueren EU-Staaten galt bis 2011 noch eine Übergangsfrist, während deren die Schweizer gegenüber Personen aus den neueren EU-Staaten noch Vorrang hatten.
Weg von der Lohn- hin zur Einstellungsdiskriminierung? Und wenn die Lohndiskriminierung weg wäre, was dann? Dann haben die Frauen doch…
2025: Südkorea, Japan und Türkei – nur in diesen OECD-Ländern sind Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch schlechter gestellt als in…
Bericht zur Luftqualität: Feinstaub belastet die Luft in den meisten Ländern. Nur in 7 Ländern weltweit kann man unbesorgt durchatmen.…