Judikative

Die Judikative ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staatsgewalten neben der [[Legislative]] und der [[Exekutive]]. Judikative heisst soviel wie Rechtsprechung.

In der Schweiz setzt sich die Judikative aus folgenden vier Gerichten zusammen:

  • Bundesgericht (Sitz: Lausanne)
  • Bundesstrafgericht (Sitz: Bellinzona)
  • Bundesverwaltungsgericht (Sitz: St. Gallen)
  • Eidgenössisches Versicherungsgericht (Sitz: Luzern)

Die vereinigte Bundesversammlung wählt die Richter dieser Gerichte.

Die Judikative existiert auch auf Kantons- und Gemeindeebene.
Auf Kantonsebene gliedert sich die Judikative in das Obergericht und das Verwaltungsgericht. In manchen Kantonen existiert zudem noch das Versicherungsgericht. Das Obergericht ist für die Zivilrechtspflege (= [[Privatrecht]]) und die [[Strafgerichtsbarkeit]] verantwortlich. Das Verwaltungsgericht ist zuständig für Anliegen der Angestellten aus der Verwaltung.
Das Bezirksgericht und der Friedensrichter sind die Judikative auf Gemeindeebene. Der Friedensrichter ist die Judikative auf unterster Ebene. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, zwischen den Streitenden zu vermitteln.

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