Kollegialitätsprinzip

Das Kollegialitätsprinzip beschreibt das Zusammenspiel des Bundesrates. Alle Mitglieder des Bundesrates sind gleichberechtigt und Entscheide werden gemeinsam getroffen. Dabei wird anstelle einer einfachen Mehrheitsabstimmung ein Konsens angestrebt. Der getroffene Entscheid wird von allen Mitgliedern vertreten, selbst wenn die persönliche Meinung von derjenigen des Gesamtbundesrats abweicht. So tritt der Bundesrat gegen Aussen mit einer einheitliche Haltung auf und die politische Verantwortung wird von allen Mitgliedern gemeinsam getragen. Rechtlich verankert ist das Kollegialitätsprinzip im Artikel 177 der Bundesverfassung.

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