Majorz

Majorz, auch Majorzwahl oder Mehrheitswahl, bezeichnet in der Schweiz ein Wahlsystem, bei dem der Kandidat gewählt ist, der die Mehrheit der Stimmen erhält. Kandidaten treten als Einzelpersonen an, werden aber meisten von einer Partei nominiert und unterstützt.

Die Mehrheit der Stimmen wird unterschiedlich festgelegt:

  • [[Absolutes Mehr]]: Gewählt ist, wer die Hälfte der abgegebenen Stimmen plus eine erhält. Es gibt Wahlen, wie z.B. die Bundesratswahl durch die vereinigte Bundesversammlung, bei denen das [[absolutes Mehr|absolute Mehr]] zwingend erreicht werden muss. Das bedeutet, es gibt so viele Wahlgänge, bis einer das absolute Mehr erreicht hat. Dabei scheidet nach jedem Wahlgang der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus. Es gibt andere Wahlen, z.B. Wahl des Ständerates, bei denen muss das [[absolutes Mehr|absolute Mehr]] im ersten Wahlgang erreicht sein. Erreicht kein Ständerat das [[absolutes Mehr|absolute Mehr]], was meistens der Fall ist, so wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, bei dem das relative Mehr genügt.
  • [[Relatives Mehr]]: Gewählt ist, wer am meisten Stimmen erhält. Bei drei oder mehr Kandidaten kann man so auch mit weniger als 50% der Stimmen gewählt werden. Beispiel: Erhält Kandidat A 40% der Stimmen, Kandidat B 35% und Kandidat C 25%, so ist Kandidat A gewählt.
    Dieses System gilt z.B. bei den Nationalratswahlen in Kantonen, die nur einen Nationalrat stellen können (UR, OW, NW, GL, AI).
  • [[Qualifiziertes Mehr]]: Häufiger bei Abstimmungen als bei Wahlen kann ein [[qualifiziertes Mehr]] vorgeschrieben sein. Das heisst, es muss ein besonders festgelegter Stimmenanteil z.B. Zweidrittelmehrheit, erreicht werden.

Vorteil der Majorzwahl ist, dass in den gewählten Behörden eindeutige Mehrheiten herrschen (z.B. nur vier Parteien im Bundesrat anstelle von sieben theoretisch möglichen), die sich auf die Mehrheit der Wähler berufen können und so eine grosse Stabilität erreicht wird. Nachteil des Majorzwahl ist, dass kleine Parteien oft kaum eine Chance haben, gewählt zu werden.

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