Nationalratswahl

Der Nationalrat umfasst 200 Abgeordnete (Nationalräte). Jeder der 26 Kantone bzw. Halbkantone hat Anrecht auf einen Abgeordneten im [[Nationalrat]]. Die übrigen 174 Sitze werden im Verhältnis zu den Bevölkerungszahlen der Kantone (gemäss der letzten Volkszählung) aufgeteilt. Zürich hat beispielsweise 34 Sitze, während Glarus nur über einen einzigen verfügt.

Eine Legislaturperiode dauert vier Jahre. Die Wahl wird unter der Leitung der Bundeskanzlei durch die Kantone (=Wahlkreise) selbständig durchgeführt. Grundsätzlich wird nach dem [[Proporz]]verfahren (= nach dem Grössenverhältnis) gewählt. In den Kantonen, wo nur ein Sitz zu vergeben ist (beispielsweise in Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, Uri etc.), wird nach dem [[Majorz]]verfahren gewählt.
Jeder mündige Bürger und jede mündige Bürgerin kann gewählt werden. Wahlberechtigt an der Nationalratswahl sind diejenigen, die über das Stimmrecht verfügen. Es können nur die auf den Listen aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden.

Die Proporzwahl läuft wie folgt ab:
Es können nur Kandidaten gewählt werden, die auf den von den Parteien eingereichten Wahlvorschlägen (Listen) stehen. Die Stimmberechtigten müssen für die Wahl offizielle Listen benutzen, die entweder leer oder bereits ausgefüllte Listen sind. Nach der Wahl wird ermittelt, wie viele Stimmen eine Partei bekommen hat. Diese Stimmen werden als „Parteienstimmen“ bezeichnet und in „Kandidatenstimmen“ und „Zusatzstimmen“ unterteilt. Erstere sind alle Stimmen, die für einen Kandidaten abgegeben wurden. Falls nun eine Liste mit dem Parteiname abgegeben wurde, werden auch die durchgestrichenen und leeren Stimmen (= leere Zeilen) für die Partei gezählt. Diese Stimmen heissen Zusatzstimmen. Wenn eine Liste ohne Parteinamen abgegeben wird, so gehen die leeren und durchgestrichenen Stimmen verloren.

Eine stimmberechtigte Person kann auch kumulieren und panaschieren. Kumulieren bedeutet, dass ein Kandidatenname zweimal auf einer Liste angegeben werden kann. Panaschieren bedeutet, dass Kandidaten von verschiedenen Listen auf einen Wahlzettel übertragen werden können. Dadurch werden Kandidaten von verschiedenen Parteien gemischt.

Um nun die „Verteilerzahl“ zu erhalten, werden alle für eine Partei abgegebenen Stimmen durch die zu vergebenden Sitze + 1 geteilt. Dies ergibt die Anzahl der Sitze einer Partei. Die Partei verteilt nun die Sitze an die Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhielten.

Dieses System trägt dazu bei, dass Sitze verloren gehen, weil nicht alle verteilt werden können. Indem nun die Anzahl der Parteistimmen durch die Anzahl der vergebenen Sitze + 1 geteilt wird, erhält man das Restmandat. Diese restlichen Sitze (=Restmandat) gehen an die Partei mit dem grössten Verhältnis. Aus diesem Grund haben [[Listenverbindung]]en eine grosse Bedeutung. Dank ihnen können die Restmandate besser ausgenutzt werden.

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