Pauschalbesteuerung

Die Pauschalbesteuerung (auch: Besteuerung nach Aufwand) nach schweizerischem Steuerrecht sieht vor, dass Ausländer, die in der Schweiz leben, aber nicht hier arbeiten, anhand ihres Lebensaufwandes besteuert werden. Schweizer Bürgern steht die Pauschalbesteuerung nur im ersten Jahr nach erstmaliger Niederlassung in der Schweiz zu (oder auch bei Niederlassung in der Schweiz nach zehnjähriger Abwesenheit). Die Pauschalsteuer ist normalerweise deutlich tiefer als die normal bemessene Steuer. Ende 2010 gab es in der Schweiz 5445 Personen, die pauschal besteuert wurden.

Die Höhe der Steuer berechnet sich daraus, wie viel eine Person pro Jahr für ihren Lebensunterhalt ausgibt. Dieser Aufwand muss mindestens fünfmal so hoch sein, wie die Person Miete bezahlt oder ihr Haus Mietwert hat. Eine Person verliert ihr Recht auf die Besteuerung nach Aufwand, wenn sie das Schweizer Bürgerrecht erwirbt oder in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Lange Zeit sahen sowohl der Bund als auch alle Kantone die Besteuerung nach Aufwand vor. Inzwischen wurde die Pauschalbesteuerung in den Kantonen Zürich und Schaffhausen durch Volksinitiativen abgeschafft. In weiteren Kantonen und auf Bundesebene sind politische Vorstösse mit dem gleichen Anliegen hängig. Der Bundesrat hat darauf reagiert und das Gesetz etwas verschärft.

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