Ein Postulat ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der [[schweizerische Bundesversammlung|schweizerischen Bundesversammlung]], das den [[Bundesrat]] beauftragt, zu prüfen, ob ein Gesetzes-, oder Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen ist. Der Bundesrat ist dabei verpflichtet, über die Prüfung einen Bericht vorzulegen.

Jeder Parlamentarier kann ein solches Postulat dem Bundesrat vorlegen. Dabei können andere Parlamentarier das Postulat mit unterzeichnen. Bevor ein Postulat aber dem Bundesrat vorgelegt werden kann, braucht es die Zustimmung des betreffenden Rates. Beispiel: Wenn ein Parlamentarier des Ständerates ein Postulat vorbringen will, dann muss der Ständerat dem Postulat zustimmen und erst dann wird es dem Bundesrat überwiesen. Dies unterscheidet das Postulat von der Motion, bei der die Zustimmung beider Räte erforderlich ist.

Im Jahr 2008 wurden im Ständerat insgesamt 22 Postulate eingereicht, im Nationalrat 132.

Auf Bundesebene ist das Instrument im Parlamentsgesetz geregelt (ParlG Art. 123-124). Das Instrument des Postulats besteht auch auf kantonaler Ebene.

Weitere parlamentarische Vorstösse sind die [[Motion]], die [[Interpellation]] und die [[Einfache Anfrage]]:

Vorstösse Anregung
Motion Der Bundesrat muss ein Gesetz ausarbeiten oder eine Massnahme treffen. Voraussetzung: Beide Räte müssen der Motion zustimmen.
Postulat Der Bundesrat muss prüfen, ob ein Gesetz ausgearbeitet oder eine Massnahme getroffen werden soll. Er legt dazu einen Bericht vor. Voraussetzung: Ein Rat muss dem Postulat zustimmen.
Interpellation Der Bundesrat beantwortet Fragen, danach ist eine Diskussion der Antwort in Rat möglich.
Einfache Anfrage Der Bundesrat beantwortet Fragen, danach ist keine Diskussion der Antwort in Rat möglich.

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