Der Selbstbehalt ist ein Prozentsatz mit dem sich ein Versicherter an den Kosten, die eigentlich durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Krankenkasse) übernommen werden, selbst beteiligen muss.
Die Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise und aus dem Selbstbehalt (in der Regel 10% der die Franchise übersteigenden Kosten). Der Selbstbehalt kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Franchise aufgebraucht ist. D.h. die Versicherten müssen grundsätzlich von ihren Gesundheitskosten 10% selbst tragen. Allerdings müssen Erwachsene maximal 700.- Fr. und Kinder (bis 18 Jahre) 350.- Fr. pro Jahr im Rahmen des Selbstbehalts übernehmen.
Ausgenommen vom Selbstbehalt sind die Kosten für eine Mutterschaft bzw. Geburt (ohne Komplikationen) sowie einige spezielle vorbeugende Massnahmen (wie z.B. Impfungen).
Seit dem 1. Januar 2006 erhöht sich der Selbstbehalt für Originalmedikamente, von denen ein Generikum erhältlich ist, von 10% auf 20%. Der Selbstbehalt auf das Generikum bleibt unverändert bei 10%, ausser der Preisunterschied beträgt weniger als 20% oder ein medizinischer Grund spricht dagegen.
Personen, die nicht mit einem oder mehreren Verwandten im gleichen Haushalt wohnen, müssen zusätzlich bei einem Spitalaufenthalt 10.- Fr. pro Tag übernehmen. Bei dieser speziellen Kostenbeteiligung gibt es keine Obergrenze. Spitalaufenthalte aufgrund von Mutterschaft bzw. Geburt sind wiederum ausgenommen.

Beispiel:
Max bekommt im Februar eine Lungenentzündung und muss deshalb im Spital behandelt werden. Die Kosten für die ganze Behandlung belaufen sich auf 6’000.- Fr. Seine Franchise beläuft sich auf 500.- Fr., so dass er auf den Restbetrag von 5500.- Fr. (6000-500.- Fr.) einen Selbsbehalt von 10% hat: 550.- Fr.
Als Max im September desselben Jahres von selbst gesammelten Pilzen eine Lebensmittelvergiftung hat, muss er wiederum ins Spital. Die ganze Behandlung kostete 3’000.- Fr. Theoretisch müsste Max davon wiederum 10% d.h. 300.- Fr. selbst übernehmen, da die Franchise bereits aufgebraucht ist. Weil er aber maximal 700.- Fr. Selbstbehalt übernehmen muss, hat er von den 300.- Fr. nur 150.- Fr. selbst zu bezahlen.

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