Ein Sozialsystem dient zur Ausgleichung von sozialen Unterschieden und unvorhersehbaren Unglücksfällen und besteht in der Schweiz aus verschiedenen Sozialwerken, wie unter anderem der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), [[Invalidenversicherung]] (IV), Krankenversicherung (KV), Unfallversicherung (UV), [[Arbeitslosenversicherung]], [[Familienzulagen]] und der [[Sozialhilfe]].
Die verschiedenen [[Sozialversicherungen]] wurden im Laufe des letzten Jahrhunderts in der Schweiz nach und nach von Gesetzes her für (teilweise) obligatorisch erklärt, so dass möglichst viele Personen vor grossen Verlusten und Einkommenseinbrüchen geschützt sind und im Alter genügend Geld zur Verfügung haben, um sich einen angemessenen Lebensstandard leisten zu können. Zusätzlich erhalten bedürftige Personen vom Staat Sozialhilfe.
Das Sozialsystem der Schweiz beruht auf der Idee eines [[Sozialstaat|Sozialstaates]], der soziale Ungleichheiten mittels [[Umverteilung]] auszugleichen versucht.
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