Der Ständerat ist neben dem Nationalrat die kleinere Kammer des schweizerischen Parlamentes (Zweikammersystem).
Der Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern. Die Ständeräte sind dabei als Vertreter ihrer Kantone zu betrachten, dennoch können sie nach freiem ermessen abstimmen und sind nicht an Weisungen ihres Kantons gebunden. Jeder Kanton kann 2 Ständeräte entsenden. Eine Ausnahme stellen die (Halb-)Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Obwalden und Nidwalden dar, die je nur einen einzigen Ständerat wählen können. Kleinere Kantone haben im Ständerat somit gleich viel Gewicht wie grössere Kantone. Die Stimmenparität aller Kantone ist auf die Entstehung des Bundesstaates nach dem Sonderbundskrieg (1848) zurückzuführen.
Die Wahl der Ständeräte wird gemäss Bundesverfassung (Art. 150 BV) von den Kantonen geregelt. Heutzutage bestimmen alle Kantone ihre Ständeräte durch eine Volkswahl.
Der Ständerat wird auch als “chambre de reflexion” bezeichnet, da der Rat oft als Zweitrat ein Geschäft behandelt. Ein anderer Übername ist die Bezeichnung “Stöckli”. Dies weil die Ständeräte meist älter und erfahrener als die Nationalräte sind. (Stöckli ist die Bezeichnung für das kleine Wohnhaus neben grösseren Bauernhöfen, welches traditionellerweise von den Grosseltern bewohnt wird.)
Ständeräte üben, wie auch die Nationalräte, ihr Mandat nicht als Vollzeitjob aus (Milizparlament). Sie erhalten vom Staat Sitzungsgelder und Entschädigungen für die Anreise.
Der Ständerat setzt sich momentan folgendermassen zusammen: Die CVP hat mit 13 Sitzen am meisten Sitze im Ständerat, dahinter folgen die FDP und die SP mit je 11 Sitzen. Die SVP hat momentan 5 Sitze, die Grünen und die GLP je 2 Sitze und schliesslich die BDP noch einen Sitz.
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Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!