Ständeratswahl

Die Ständeratswahl wird nach dem [[Majorz]]verfahren (=Mehrheitsprinzip) durchgeführt. Das Majorzverfahren wird auch Persönlichkeitswahl genannt, weil die Kandidaten als Einzelpersonen antreten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt, sofern (im ersten Wahlgang) das [[absolute Mehr]] erreicht wird. Die Ständeratswahl wird nach kantonalem Recht durchgeführt.

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