Die Steuerberechnungsgrundlage bestimmt den Wert, mit dem eine Steuer berechnet werden kann. Dieser Wert ist in der Regel ein Betrag in Schweizer Franken (z.B. Höhe des Kapitals, Einkommen etc.), aber auch die Anzahl PS von Motorfahrzeugen oder das Gewicht eines Einfuhrgutes am Zoll kann die Steuerberechnungsgrundlage sein. Dabei sind zwei verschieden Fälle möglich:
1) Die Steuerberechnungsgrundlage hat den gleichen Wert (Zahl) wie das Steuerobjekt. Dies ist bei den direkten Steuern wie Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuer der Fall.
2) Bei indirekten Steuern wie z.B. der Emissionsabgabe, die bei der Neuausgabe von Aktien erhoben wird, weicht die Steuerberechnungsgrundlage hingegen vom Steuerobjekt ab.
Beispiel
Nehmen wir an, die Firma Exemple AG hat ein ausgezeichnetes Geschäftsjahr hinter sich und hat Gewinn gemacht. Deshalb möchte sie nun an ihre Aktionäre Dividenden ausschütten. Herrn Muster ist auch ein Aktionär der Exemple AG und bekommt nun eine Dividende von 100 Fr. Die Dividende bildet ein Einkommen für Herr Muster, wie es auch sein Arbeitslohn ist und muss deshalb als Einkommen versteuert werden. Die Dividende ist das Steuerobjekt der Einkommensteuer und bildet gleichzeitig die Steuerberechnungsgrundlage. Das heisst, Herr Muster muss auf die ganzen 100 Fr. Einkommensteuer zahlen.
Der Anteil der Leute, welche verantwortungvoll mit Geld umgehen können, ist gering. Da eine einheitliche Lösung für die 2. Säule…
Wer mit Geld umgehen kann und sich vollständig/gut mit dem 3-Säulen-Prinzip auseinandergesetzt hat, soll Geld beziehen können. Sei es denn…
Der vollbärtige Samichlaus in einem roten (purpurnen) Kardinalstalar hat so wenig mit dem Nikolaus von Myra aus dem 4. Jh.…