Steuersubjekt ist diejenige Person, welche die Steuer schuldet. Also die Person, welche gegenüber dem Steuerhoheitsträger (z.B. Bund, Kanton) zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist. Voraussetzung für die subjektive Steuerpflicht ist, dass die Person der Gebietshoheit der betreffenden Steuerhoheit (also z.B. des Kantons, welcher die Steuer erhebt) untersteht.

Das Steuersubjekt, also diejenige Person welche zur Leistung einer Steuer verpflichtet ist, ist jedoch nicht bei allen Steuerarten die gleiche Person, wie die, welche Sie schliesslich zahlt. Dies ist zum Beispiel bei der Verrechnungssteuer und bei der Mehrwertsteuer so. Bei der Mehrwertsteuer ist der Lieferant das Steuersubjekt, doch da dieser die erhobene Steuer letztlich über den Preis auf den Konsumenten überwälzt, ist der Konsument der Steuerträger.
Bei vielen Steuern stimmen Steuersubjekt und Steuerträger aber überein, z.B. bei der Einkommenssteuer. Dort ist das Steuersubjekt, z.B. Herr Müller, verpflichtet, sein Einkommen zu versteuern, und er muss dies auch selber bezahlen.

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