Die tripartite Kommission setzt sich zusammen aus je einem Vertreter vom Staat, von den Arbeitgebern und von den Arbeitnehmern. Mit Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen zum Personfreizügigkeitsabkommen mit der EU wurde in jedem Kanton eine solche Kommission gebildet. Diese achtet darauf, dass auch EU-Bürger schweizerische Löhne und Arbeitsbedingungenerhalten und es somit zu keinem so genannten Lohndumping kommt. Stellt die Kommission wiederholt einen Missbrauch fest, so kann sie einen Gesamtarbeitsvertrag vereinfacht allgemeingültig erklären.
Die SP Schweiz fordert Bundesrat Cassis auf, die Schweizer Hilfsgelder für die Menschen in Gaza unverzüglich freizugeben. Die humanitäre Situation…
In den im Jahre 2020 überarbeiteten Energieperspektiven 2050 plus werden die Kosten auf sage und schreibe 1400 Milliarden Franken geschätzt,…
\"Ein emotionales Zentrum des Abstimmungskampfs werden die Windräder sein. Albert Rösti sagte, es würden «ein paar» davon gebaut werden, auch…