Umlageverfahren

Das Umlageverfahren ist eine Art der Finanzierung von Sozialwerken, speziell der Altersvorsorge. In der Schweiz wird die 1. Säule der Altersvorsorge – die AHV – im Umlageverfahren finanziert.
Umlageverfahren bedeutet, dass das Geld, was heute einbezahlt wird, auch gleich wieder für Renten ausbezahlt wird. Das heisst, es wird nicht gespaart. Die heutigen Jungen bezahlen also die Renten der heutigen Alten. Dieses Verfahren steht im Gegensatz zum [[Kapitaldeckungsverfahren]], das bei der [[Pensionskasse]] zur Anwendung kommt. Da spart jeder für sich ein Altersguthaben an, aus welchem dann die Renten bezahlt werden.

Vorteile des Umlageverfahrens

  • Das Umlageverfahren kann man schnell einführen, es braucht im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren keine Anlaufzeit
  • Durch das Umlageverfahren kann, wenn gewünscht, relativ einfach eine soziale Umverteilung stattfinden
  • Sie eignet sich daher gut um ein Mindesteinkommen im Alter zu garantieren
  • Die Renten können einfach an höhere Inflation oder höhere Durchschnittslöhne angepasst werden.

Nachteile des Umlageverfahrens

  • Das Kapitaldeckungsverfahren erhöht die [[Sparquote]] und senkt somit die Zinsen, was gut für die Wirtschaft ist. Dies kann das Umlageverfahren nicht bieten.
  • Dadurch, dass beim Umlageverfahren meist eine soziale Umverteilung stattfindet, kommt es zu Verzerrungen in der Allokation in der Wirtschaft, was den Wohlstand senkt.

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