Die Vernehmlassung ist eine Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren. Bevor der [[Bundesrat]] dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf vorlegt, geht der Vorschlag in die Vernehmlassung. Das bedeutet, dass die verschiedene Interessengruppen, die Parteien und die Kantone zum Entwurf Stellung nehmen können. Darauf hin wird der Gesetzesentwurf oft noch einmal leicht angepasst und erst dann dem [[Parlament]] vorgelegt.
Das Ziel der Vernehmlassung ist es, möglichst gute Gesetze zu erlassen und die Gesetze mehrheitsfähig zu machen.
Ein Mindestlohn von 23,90 CHF pro Stunde hat in der Stadt Zürich hat gute Chancen, Das Initiativkomitee besteht aus Hilfswerken,…
Endlich öffnen uns die \"Weltwoche\" und Sie, Herr Sch., die Augen. Es ist ja alles ganz einfach ...
„Das Neutralitätsrecht verlangt Gleichbehandlung der Konfliktparteien. Wir liefern Russland keine Waffen, also müssen wir die Ukraine auch so behandeln. Wenn…