Die Vernehmlassung ist eine Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren. Bevor der [[Bundesrat]] dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf vorlegt, geht der Vorschlag in die Vernehmlassung. Das bedeutet, dass die verschiedene Interessengruppen, die Parteien und die Kantone zum Entwurf Stellung nehmen können. Darauf hin wird der Gesetzesentwurf oft noch einmal leicht angepasst und erst dann dem [[Parlament]] vorgelegt.
Das Ziel der Vernehmlassung ist es, möglichst gute Gesetze zu erlassen und die Gesetze mehrheitsfähig zu machen.

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