Verwaltungsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen, die in der Schweiz eine Verwaltungs-, aber keine (oder nur eine untergeordnete) Geschäftstätigkeit, wie Handel, Produktion von Gütern oder Erbringen von Dienstleistungen ect., ausüben.
Verwaltungsgesellschaften werden besonders besteuert. Der Gewinnsteuer unterliegt nur der Gewinn aus schweizerischer Quelle sowie Gewinne aus ausländischer Quelle nach Massgabe der Bedeutung der Verwaltungstätigkeit. Der Rest des Gewinns ist steuerfrei.
Bei der Kapitalsteuer ist keine Sonderregelung vorgesehen. Allerdings gewähren die meisten Kantone den [[Holdinggesellschaft|Holdinggesellschaften]] eine reduzierte kantonale Kapitalsteuer.
Einer Verwaltungsgesellschaft ist es in der Schweiz verboten, einer Geschäftstätigkeit nachzugehen. Im Ausland ist es hingegen erlaubt: Doch sowohl der Käufer als auch der Anbieter eines Geschäfts müssen im Ausland stationiert sein.
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