Die Witwenrente wird von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beim Tod des Mannes an die hinterbliebene Ehefrau ausbezahlt.
Im Vergleich zur Witwerrente bekommen verheiratete Frauen, deren Gatte verstorben ist in mehreren Situationen eine Rente ausbezahlt. Es muss nur eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- wenn es zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder gibt (egal in welchem Alter)
- wenn die Frau zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und die Ehe mindestens 5 Jahre dauerte (die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn die Frau mehrmals verheiratet war)
Geschiedene Frauen erhalten eine Witwenrente wenn:
- die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat und sie Kinder haben
- die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat und sie bei der Scheidung über 45 Jahre alt waren
- sie zum Zeitpunkt der Volljährigkeit des jüngsten gemeinsamen Kindes über 45 Jahre alt sind
Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.
Die Witwenrente entspricht maximal 80 Prozent der Altersrente. Kann jemand gleichzeitig zur Witwenrente eine AHV- oder Invalidenrente geltend machen, wird nur die höhere Rente ausgerichtet.
Deutschlands Politiker und Journalisten hyperventilieren wegen eines Gastbeitrags von Elon Musk – doch Meinungsfreiheit gilt nicht nur für die bequemen…
Klimakrise, Artensterben, Verschmutzung von Wasser und Böden – die Art, wie wir wirtschaften, zerstört die Lebensgrundlagen und den Wohlstand von…
Klimaerhitzung, Artensterben, Verschmutzung von Wasser und Böden – die Art, wie wir wirtschaften, zerstört die Lebensgrundlagen und den Wohlstand –…