Baselstadt und das Tessin
Der Grenzkanton Basel ist nach der Abstimmung am 9. Februar beunruhigt. Wir möchten möglichst hohe Kontingente.
Linke und rechte Parteien in Basel -wenn auch mit einigen Nuancen , sind sich in einem Punkt einig : Nach der Abstimmung am 9. Februar , ist es unerlässlich dass die Stadt am Rhein viele Kontingente bekommt, Ansonsten , so die Politiker, ” die regionale Wirtschaft wird eine Katastrophe sein.”
Nach Christoph Brutschin , Regierungsrat Basel, sehen die Basler die Grenzgänger als eine Chance und nicht wie im Tessin als Handicap.. Dieser Unterschied ergibt sich vor allem daraus, dass das Lohnniveau in Basel mit dem Lohnniveau der Nachbarländer in etwa korrelliert. Im Gegensatz ist das Lohnniveau in Italien massiv tiefer als im Tessin. Diese Tatsache zwingt die Unternehmen die Mitarbeiter nach je nach Qualität einzustellen oder aber abzulehnen. So sind Dumpinglöhne bei uns nicht möglich.
Basel befürchtet, dass viele Unternehmen ins Ausland abwandern, was für den Stadtkanton eine grosse Einbusse wäre.
Tessin hat andere Probleme
Ich kann die Position meiner Kollegen im Tessin verstehen – sagt Christoph Brutschin – und ich denke, dass Bern in den letzten Jahren das Tessin links liegen gelassen hat.
Das Tessin solle, so Brutschin, mit dem BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... die spezifischen Probleme diskutieren und nach Lösungen suchen.
Die Tessiner Regierung hat das schon mehrfach getan, es geht vor allem um den Grenzgängervertrag mit Italien, der diese Misere heraufbeschwört. Frau Bundesrätin Widmer- Schlumpf hört das, reagiert nicht.
Für die Tessiner wäre ein Abwandern von Unternehmen kaum schmerzlich. Diese Unternehmen zahlen Dumpinglöhne und kaum Steuern.
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Kommentare anzeigen Hide commentsFür mich persönlich braucht es für Grenzgänger keine Kontingente. Es macht ja keinen Sinn, wenn eine Firma nur weil sie an der Landesgrenze wohnt nur das halbe Einzugsgebiet für Arbeitskräfte zur Verfügung hat. Trotzdem braucht es eine Begrenzung: Man sollte das Einzugsgebiet für Grenzgänger auf einen 50 KM breiten Gürtel um die Schweiz beschränken. Gleichzeitig sollte der Arbeitsplatz in der Schweiz auch nicht weiter als 50 KM von der Grenze entfernt liegen.
Dies vor allem auch aus ökologischen Gründen. Natürlich kann man bei bestehenden Arbeitsverträgen diese Bestimmung nicht nachträglich einführen. Für neue Arbeitsverträge sollte aber eine solche Regelung eingeführt werden.