1. Sicherheit & Kriminalität

Grooming-Verbot in der Schweiz

Heute be­han­delt der Na­tio­nal­rat eine par­la­men­ta­ri­sche​​​​​ In­itia­tive von Frau Bar­bara Schmi­d-­Fe­de­rer, das so­ge­nannte „Grooming“ unter Strafe stel­len. Als Groo­ming wird das An­bah­nen se­xu­el­ler Kon­takte von Er­wach­se­nen mit Minderjährigen im In­ter­net be­zeich­net, wobei die In­itia­tive vom Er­wach­se­nen aus­geht. Ein ähnlicher Vor­stoss wurde 2011 ab­ge­lehnt – siehe auch http://www.parlament.​​​​​ch/d/suche/seiten​/​g​e​s​chaefte.aspx?​ge​sc​h_​id​=20114002​.

​ ​

Nachdem bereits die Chatroom-Ueberwachung​​​​​ der Polizei in diversen Kantonen eingeschränkt bzw. verboten wurde, kann die Polizei in der Schweiz heute erst eingreifen, wenn es zu einer Anzeige kommt. In Deutschland ist die Annäherung bereits jetzt strafbar: Wer sich in Chatrooms mit sexuellen Absicht unter 14-Jährigen nähert, muss mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

 

Ich wünsche mir, dass auch in der Schweiz endlich gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um unsere Kinder von der sexuellen Anmache von Pädophilen im Internet zu schützen. Oder wie Frau Schmid-Federer sagt: „Wir können es nicht den Kindern überlassen, wegen sexueller Belästigung im Internet Anzeige einzureichen. Kinder anchatten muss strafbar werden.“

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Comments to: Grooming-Verbot in der Schweiz
  • September 8, 2014

    Dem kann ich nur zustimmen, Frau Sulliger

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  • September 8, 2014

    Ich finde es unglaublich, dass die Motion 2011 vom Bundesrat abgelehnt wurde!

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  • September 8, 2014

    Nun ja, Herr Urs Brunner,
    wenn man die Pädophilen InI ansieht, was da abging? All dieses Verständnis?

    Und dann das viele Verständnis von Links, wenn jemand Selfis verschickt? Wobei das ein anderes Thema ist.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon, Sie sind nicht der einzige, der da einen Zusammenhang sieht. Einer der typischen linken Kommentare im Blick lautete:

      “Heikle Sache! Ab wann ists ne Anmache und wann ist es nur eine harmlose Diskussion? Und was ist, wenn sich eine Erwachsene im Chat als 13 Jährige ausgibt oder umgekehrt. Wenn wir so weitermachen, müssen wir uns nicht wundern, wenn Leute wie Geri Müller in die Pfanne gehauen werden. Wer sich einen Heiligenschein aufsetzt, muss sich nicht wundern, wenn er dereinst daran gemessen wird!” Autor Bernd Matzgen

      Zum K…..

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    • Juli 19, 2021

      Herr Urs Brunner,
      Gar keine Heikle Sache, finde ich.
      Eine Erwachsene Person hat in einem Chat für Kinder nichts zu suchen, Punkt.
      “Ausser” es ist eine Admin Person, oder jemand vom Jugendschutz / Behörde, die klar den Auftrag dazu haben.

      Dann muss man sich auch nicht die Frage stellen, ab wann ist eine Diskussion heikel oder harmlos.
      Ist eine Erwachsene Person in einem Kinder Jugend Chat, verschleiert sie ihr Alter, ist die Absicht ganz klar! Ansonsten ist so eine Erwachsene Person strohdumm, was auch betraft gehört, sorry.

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  • September 8, 2014

    @ M. Sulliger,

    War überfällig, 100 % einverstanden.

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  • September 8, 2014

    Danke für die allgemeine Zustimmung! Sogar die Kinderschutzorganisat​ion Pro Juventute ist diesmal für das Verbot. Frau Barbara Schmid-Federer fordert sogar, dass Grooming zum Offizialdelikt erklärt wird, was ja eigentlich die logische Folge eines Verbots wäre. Der Bunderat lehnte allerdings erst im Herbst 2013 ein Spezialgesetz für den virtuellen Raum ab. Und diverse Vorstösse in diese Richtung brachten bisher keine Ergebnisse.

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  • September 8, 2014

    Herr Kneubühl, ich versuche mal, Ihr Schreiben ein wenig zu entwirren:

    „Dieses​ Verbot kann nicht umgesetzt werden, weil dies nicht eingehalten wird.“
    Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie kein Verbot aussprechen, weil sowieso dagegen verstossen wird? Viele Verbote werden nicht eingehalten, darum werden diejenigen, die dagegen verstossen, auch bestraft. Das ist eigentlich der Sinn der Sache.

    „Die Polizei spielt das Mädchen oder den Jungen, vereinbart mit einem möglichen Täter ein Date und durch beispielsweise einer Fahrzeugkontrolle kann die Polizei Beweismaterial des Täters sicher stellen. Das ist die gängige Praxis.“
    Diese „gängige“ Praxis, wie Sie es nennen, ist in vielen Kantonen leider verboten. Auch wenn es erlaubt wäre, was bringt es, wenn sie den Täter wieder laufen lassen müssen, weil im Gesetz zu viele Lücken für eine Verurteilung vorhanden sind und clevere Anwälte diese Lücken genau kennen. (.. und die Richter viel zu milde urteilen)

    „Ich glaube auch nicht, dass jeder Kanton für solche Fälle ausgerüstet ist.“
    Doch, wären sie, wie wurden extra für diese Fälle aufgerüstet. Das Verbot kam hinterher.

    „Es nützt auch nichts wenn die Kantone es verbieten, die Überwachungen werden aus dem Ausland getätigt.“
    Unsere Chatrooms werden ganz sicher nicht aus dem Ausland überwacht! Verbindungen zur Pädophilen-Szene in der Schweiz wurden anhand von Kreditkarten-Quittung​en aufgedeckt.

    „Googl​e und Facebook haben eine automatische Informationspflicht in den USA, was Kindergefährdung entspricht. Die USA und Kanada ermitteln weltweit in diesem Zusammenhang, auch in der Schweiz.“
    Wie gesagt, es werden immer wieder auch Verbindungen zur Pädophilen-Szene in der Schweiz aufgedeckt. Aber es kann nicht sein, dass wir uns deswegen bequem zurück lehnen und die Arbeit dem Ausland überlassen. Was wir selber tun können, sollten wir auch selber in die Hand nehmen. Was in Deutschland möglich ist, werden wir doch auch noch fertig bringen, oder?

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    • Juli 19, 2021

      Das kommerzielle Internet kommt aus den USA. Die USA überwacht weltweit das Internet über die Pädophilenszene. Die damalige Aussenministerin Clinton hat der Schweiz offiziell vor etwa 5 Jahren vorgeworfen, dass bei uns nichts gegen den Kinderhandel oder den kommerziellen Kindesmissbrauch getan wird. Wenn die USA das Internet in der Schweiz in diesem Zusammenhang nicht überwacht hätte, dann hätte Frau Clinton nichts gesagt. Die UNO hat wegen diesen Kindesmissbräuchen von katholischen Würdenträgern den Vatikan auch in die Pflicht genommen und den Vatikan auch unter Druck gesetzt. Es wird immer mehr getan, um die Kinder zu schützen.

      In Kanada liegt eine Hauptermittlungsstell​e gegen Pädokriminelle, die weltweit verdeckt operiert. Im Internet gibt es keine Grenzen und die Schweiz muss sich an die Regeln des World Wide Web der USA halten. Wir sind nur Nutzer dieser Plattform und haben keine Rechte das Internet zu missbrauchen. Jeder auf diesem Planeten muss dies einhalten, sonst haben wir schnell was mit ‘Uncle Sam’ zu tun.

      Etwas können wir nicht verhindern. In einem Lied von Alan Parson heisst es.

      “I am the eye in the sky, looking at you, I can read your mind. I am the maker of rules, dealing with fooles, I can cheat you blind.”

      Dieses Lied war 1983 in den Hitparaden. Damals gab es kein Internet. Heute haben wir diesen Zustand.

      Deswegen ist das Internet für Privatangelegenheiten​, ob gut oder böse, nicht geeignet. Viele fallen darauf rein, von sich etwas zuviel zu geben, wie beispielsweise diese Selfies.

      Durch diese Technik aus den USA sind wir abhängig geworden, ob wir es wollen oder nicht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Felix Kneubühl,
      Schauen sie sich mal ganz normale Chat Foren an. Da wird “mundart” geschrieben, also Dialekt, was nur jemand lesen und verstehen kann, der diesen Dialekt kennt.
      In anderen Sprachen wird ebenso Dialekt oder Slang geschrieben, “heisse Worte” werden durch andere Ersetzt, so dass nicht informierte keine Ahnung haben, um was es geht.
      Somit ist auch klar, wie viel diese Internationalen Überwachungen taugen….sind nur ein Tropfen auf den Heissen Stein, leider, aber man kann sich politisch damit brüsten..

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon, man kann sich zurück lehnen und behaupten, dass andere unsere Arbeit machen – im Wissen, dass so gar nichts geschieht!

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    • Juli 19, 2021

      Ich chatte nicht, Herr Nabulon.

      Was soll dann geschehen, Frau Sulliger? Ein Verbot von ‘grooming’ ist richtig, die Grüsel halten sich nicht daran, das ist die Ausgangslage. Erst dann beginnt die Politik. Wie ist es möglich das Verbot durchzusetzen? Bei den legalen Pornoanbietern im Internet werden Neukonsumenten mit versteckten “Kinderpornos” überprüft (bei Anklicken eines Bildchens, wo man vielleicht einen nackten Oberkörper und ein Gesicht eines Mädchens sieht, wird ermittelt, dabei handelt es sich nicht um einen richtigen Kinderporno, es kommt kein Film beim Anklicken, sondern eine Chatseite, geführt von Ermittlern) und ihnen wird unter Umständen auch im Auftrag der USA telefonsich Kontakt aufgenommen und zumindest das Mindestalter überprüft. Die weiteren Ermittlungen werden verdeckt gemacht, alles aus den USA.

      Dort geschieht etwas. Die Pädophilen werden gesucht, sie können sich nicht mehr einfach so verstecken. Frau Sulliger. Eine kleine Vorarbeit habe ich vor Jahren schon geleistet, dass diese Personen ohne Anzeige gesucht und zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

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    • Juli 19, 2021

      Ich würde Kinder Seiten so gestallten, dass Eltern ihre Kinder dort anmelden müssen, unter Angabe vom Namen und E mail addi. Dazu einem Nick Namen und ein Passwort.
      Dann wissen einerseits die Eltern in welchen Chats die Kinder angemeldet sind.
      Adern seits ist es für die Behörde einfacher die Identität zu überprüfen. Als E Mail Addis keine hotmail usw zulassen..also keine nicht überprüfbaren E Mails.
      Ohne Eltern gehts eben auch nicht.

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    • Juli 19, 2021

      Gute Idee, Herr Nabulon, da sollten die Betreiber der Plattformen in die Pflicht genommen werden. Selbstverständlich müssten auch die Eltern vermehrt Ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen, nur – wenn ich mich so an meine Jugend erinnere – haben Sie immer gewusst, was Ihre Kinder so machen? :o)

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    • Juli 19, 2021

      Herr Kneubühl, wir können und dürfen uns nicht nur darauf verlassen, dass die USA oder andere Länder uns helfen und unsere Arbeit tun. Wir müssen versuchen, unsere Probleme auch selber zu lösen. Der Druck, Pädophilen das Handwerk zu legen und sie angemessen zu bestrafen, wird immer grösser. Das Grooming Verbot ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Die logische Konsequenz daraus ist:

      a) dass Grooming zum Official-Delikt erklärt wird
      b) dass die Polizei wieder gesamtschweizerisch im Internet verdeckt ermitteln darf
      c) dass endlich griffige Grundlagen für eine angemessene Verurteilung geschaffen werden.

      Ich bin mir sicher, dass dadurch das Grooming abnehmen wird. Wer Konsequenzen für seine Handlungen befürchten muss, wird sehr viel vorsichtiger!

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    • Juli 19, 2021

      Frau Marianne Sulliger,
      Ja erst die Eltern dazu bewegen, wieder mal wirklich auf die Kids aufzupassen, halt zeitgemäss, wo es nicht mehr der Mann mit den Zeltli und den Häsli isch…
      Plattformen eben schützen, quasi einen so weit sicheren Rahmen schaffen, wie in einem Schulhaus (hüstelt) damit man sich darauf verlassen kann…hüstelt

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    • Juli 19, 2021

      Ja, es ist ein weltweites Problem. Deswegen macht es keinen Sinn, wenn die Ermittlungen gegen ‘Groomer’ durch die Kantone verboten werden sollen. Die Kantone können dies nicht verbieten, weil trotzdem weiter ermittelt wird. Den Ermittlungsbehörden des Kanton St. Gallen habe ich bereits mit Situationen konfrontiert und überprüft. Viele haben mir dabei geholfen auch Kinder. Leider musste ich fest stellen, das vor dem KES nichts für den Schutz der Kinder getan wurde. Ein neuer KES Mitarbeiter hat den Auftrag, Eltern bei Nichteinhaltung der Kinderschutznormen in Notfällen darauf zu sensibilisieren und neue Erkenntnisse im Umgang mit Kindern zu sammeln.

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    • Juli 19, 2021

      Ich glaube nicht, dass sich die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehö​rde, früher Vormundschaftsbehörde​) der Prävention verpflichtet fühlt. Sie schreitet erst ein, wenn alles schon „passiert“ ist. Genauso wie die verschiedenen Kinderschutzorganisat​ionen. Daher ist es so wichtig, das Uebel an der Wurzel zu packen und die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen – sprich, so viele Schranken wie möglich aufzubauen, um Pädophile von Kindern fernzuhalten.

      Seit Einführung der neuen Strafprozessordnung im Jahre 2011 war es den Kantonen verboten, unter falschem Namen auf Pädophilen-Jagd zu gehen. Seitdem setzten sie alles daran, dies zu ändern Die gezielte Suche von Spezialfahndern auf dem Internet nach Pädophilen ist im Kanton Bern seit 2012, im Kanton Zürich seit 1. Juli 2013, im Kanton Luzern ab 1. Oktober 2013, wieder erlaubt. In verschiedenen anderen Kantonen auch.

      Die verdeckte Ermittlung gegen Pädophile im Internet sollte Gesamtschweizerisch wieder möglich sein und unter der Leitung des KOBIK, Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität,​ zusammengefasst werden. So haben z. Beispiel das Sicherheitsdepartemen​t des Kantons Schwyz, das Bundesamt für Polizei (fedpol) und der Leitungsausschuß des KOBIK bereits Ende Dezember 2010 die Modalitäten einer Auslagerung spezifischer Aufgabenbereiche des KOBIK (Monitoring von Chaträumen zur Bekämpfung der Pädophilie und Kinderpornographie) geklärt und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Das KOBIK kann dank dieser Bewilligung auch in Zukunft verdachtsunabhängige verdeckte polizeiliche Internetrecherchen zur Bekämpfung der Pädophilie und Kinderpornografie im Auftrag der Kantone durchführen. Die KOBIK-Mitarbeiter unterstehen hierfür neu der Anordnungskompetenz der Schwyzer Kantonspolizei, welche die Einsätze überwacht.

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    • Juli 19, 2021

      Da in der Vergangenheit die gesetzlichen Grundlagen fehlten, hat das Bundesgericht den Freispruch eines Pädophilen, der von der Stadtpolizei in die Falle gelockt und verhaftet wurde, bestätigt. Siehe:
      http://relevancy.bg​er.ch/php/clir/http/i​ndex.php?lang=de&zoom​=&type=show_document&​highlight_docid=atf%3​A%2F%2F134-IV-266%3Ad​e

      So etwas darf einfach nicht mehr passieren!

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    • Juli 19, 2021

      Ich würde die Ermittlungen bei Fedpol belassen, weil ich den Kantonspolizeistellen​, wegen meinen Erkenntnissen nicht vertraue. Die Tabuisierung ist nach wie vor zu hoch. Die Fedpol soll delegieren. Die Kantonspolizeistellen​ sollten so oder so über die Bücher. Die Einführung des KES hat gewirkt, indem Direktbetroffene auf anonyme Art und Weise sich melden können und die Meldungen sind drastisch gestiegen. Viele Direktbetroffene holten früher sationär psychiatrische Hilfe. Ältere Sexualopfer in der Kindheit sprachen erst darüber, wenn deren Eltern schon verstorben sind. Durch das Arztgeheimnis konnte man früher nicht die Strafverfolgung aufnehmen. Dies muss gelockert werden, vorallem in Kinderspitälern. Bei Kindern ist physisch feststellbar, ob es missbraucht wurde. Im Erwachsenenalter ist dies nicht so. Bei Jugendlichen sind die psychischen Folgen feststellbar. (Durch die falsche Sexualerziehung in der Kindheit ohne direktem schwerem Missbrauch sind Frühpupertierende sexuell extrem freizügig, dies stellte ich fest als ich damals auch 13 oder 14 war, bei vereinzelnden Schulkameradinnen, ein Bruder von einem jugendlichen Mädchen erzählte mir, dass sie vom Vater so quasi regelmässig in den Wald mitgenommen wurde, nachts…) Bei schwerem sexuellen Missbrauch sind Jugendliche verhaltensauffällig und agressiv, in schweren Fällen kommt es auch zu Selbstzerscheidungen an Armen, schizoides, manisch-depressives oder sogar schizophrenes Verhalten. Diese Kinder haben bis zu ihrem Lebensende das Leiden in sich geprägt und empfinden das Leben und das Gefühl Liebe als Qual. Das Phänomen, dass solche Kinder ihre eigenen Kinder auch missbrauchen wurde auch festgestellt.

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    • Juli 19, 2021

      Ja, ich weiss, ich habe so einen Leidensweg über Jahre hinweg mit erlebt. Darum nochmals: Vorbeugen ist besser als Heilen! Verbessern wir die Prävention, stellen wir Schranken auf, die Pädophile von Kindern fern halten. Helfen wir mit, dieses Leid zu verhindern!

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    • Juli 19, 2021

      Sorry Herr Kneubühl, aber ich habe mich wohl falsch ausgedrückt: nicht ich war das Opfer (meine Kindheit war gottseidank mehr oder weniger normal), sondern eine gute Freundin von mir. Ich habe richtig mitgelitten.

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    • Juli 19, 2021

      Dann wünsche ich Ihrer Freundin viel Kraft von ganzem Herzen.

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    • Juli 19, 2021

      Hmm, das wären Gangbare Wege

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  • September 8, 2014

    Wie viele Fälle von “Grooming” gab es denn, respektive Straftaten begangen wurden wo Grooming vorausgegangen ist?
    Vermutlich lesen unsere Politiker einfach zu viel in unseren Qualitätsmedien.

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    • Juli 19, 2021

      Es wird so viel dagegen unternommen,Politisch​, angeblicher Persönlichkeit- Datenschutz, dass die Polizei zu wenig präsent sein kann im Internet.
      Kann auch sein, was ich nicht glaube, dass wir genug früh dran sind, ein Gesetz zu schaffen.

      Naja, wem Nutzt diese Zurückhaltung bei Strafverfolgung? Den Tätern.
      Jede Person die sich gegen solche Gesetze quer stellt, ist für mich ein noch nicht verurteilter potentieller Sexual Straftäter.

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  • September 9, 2014

    Herr Kneubühl, ich erwarte mehr Sachlichkeit anstelle dieser unqualifizierten Rundschläge voller Spott und Hohn für die Sache! Das lässt tief blicken…

    Kindsmiss​brauch, egal in welcher Form, ist KEIN Kavaliersdelikt und auch KEINE Privatangelegenheit! Und Frau Clinton hatte zweifellos recht, wenn Sie sagte, dass in der Schweiz zu wenig dagegen getan wird!

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  • September 9, 2014

    Herr Felix Kneubühl,
    Bis heute sagten die Richter, „es gibt keine genügende Gesetzesgrundlage“ um einen angeblichen Täter zu bestrafen. Der Anwalt des mutmasslichen Täters baute seine Verteidigung darauf auf.

    In diesem speziellen Gebiet wurden Internetbildlich sogar noch als „es sind ja nur Fötteli“ welche der Grüsel angesehen hat, kommentiert.

    Diese​ Fötteli wachsen ja auf den Bäumen?

    Man hat dann erkannt, die vernünftig normal denkenden, dass wenn man diese Fötteli oder Filmchen anschaut, man einer grausamen Straftat Names Kindesmissbrauch, Kindesvergewaltigung,​ Gewalt physischer und psychischer Art gegen Kinder zuschaut. Sich dabei noch einen runterholt.

    Ergo musste „gemäss Richtern und Gesetzes Spezialisten“ ein Gesetz her, was ausreicht, hat man so einen Grüsel in Gewahrsam, kann Ihn Überführen, man Ihn auch angemessen bestrafen kann.

    Ist bei allem so. Das Gesetz alleine nutzt nichts.

    Es braucht dann Personen die Willens sind, genau hinzusehen, und solche Täter dann zu verurteilen, bestrafen, Therapieren, was auch immer für Ideen da vorhanden sind.

    Beim Strassenverkehr oder beim Steuerbetrug haben die Linken und Netten absolut kein Problem, die Gesetzes Sau raus zulassen! Null Toleranz, voll draufhauen. Ja logisch, viele dieser Linken fahren kein Auto, verdienen zu wenig Geld, betreffen sie nicht!
    Da kommen Sprüche, halten sie sich an die Tempi, bezahlen sie die Steuern und sie haben keine Probleme. Okay.

    Beim Kindesmissbrauch muss man also davon ausgehen, es betrifft die Gegner solcher Gesetze! Kann ich auch sagen, figgen und missbrauchen sie keine Kinder, machen sie keine Kinder in Chats an für ihre sexuelle Befriedigung, und gut ist. Und sie haben keine Probleme.

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  • September 9, 2014

    Ich halte ein solches Verbot auch für eine gute Prävention. Wenn die „alten Säcke“ damit rechnen müssen, dass sie in eine Falle tappen, dann bleiben sie den Kinderchats vielleicht eher fern!

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  • September 9, 2014

    Der Nationalrat hat gestern einstimmig einer Initiative zugestimmt. Bisher hat der Ständerat sich geweigert, dem ebenfalls zuzustimmen. Da die Initiative offen formuliert ist, d.h. es wird kein konkreter Vorschlag gemacht, sondern nur gebeten, eine Lösung zu suchen, könnten die Chancen für eine Zustimmung des Ständerates grösser sein. Falls er ebenfalls zustimmt, würde wohl die Rechtskommission den Auftrag erhalten, mögliche Varianten auszuarbeiten.

    Hie​r das Protokoll
    http://www.parlamen​t.ch/ab/frameset/d/n/​4915/443570/d_n_4915_​443570_443679.htm

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    • Juli 19, 2021

      PS: Wie ich erfahren habe, wird die Initiative erst anfangs der Wintersession (also nicht vor dem 24.11.2014) im Ständerat behandelt.

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  • September 10, 2014

    Herr Felix Kneubühl,

    Dann verwundern mich Ihre Aussagen?

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    • Juli 19, 2021

      Mit dem Internet und der Problematik der Verdingkinder wurde doch erst seit ein paar Jahren die unglaubliche Grössenordnung der Kindesmissbräuche in den Medien publik.

      Packen wir es an, halten wir die Augen offen zum Schutze und zum Wohle des Kindes.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Felix Kneubühl,
      Kindesmiss​brauch sexuell, Kinderarbeit, Sklaverei, Prostitution, Sexuelle Gewalt begleitet die Menschheit seit je her.
      Wird ja, sei es durch „Namensbezeichnung der Veranlagung“ Griechisch oder Latein, oder alte Geschichten Mythen von Herrschern und ihrem Tun, so geschichtlich belegt.
      Der „Zauber der Hexen“ war ein ganz anderer wie in den Urteilen zu lesen ist, wenn sie angeblich vom Teufel besessen waren.
      Die Jenigen, als Verantwortliche für Verdingkinder wussten genau, was sie mit diesen Kindern getan haben. ABER, diese Kinder hatten keine Stimme, die „Gilde“ welche sie missbraucht hatte hingegen schon. Und diese „Gilde“ gehören zu den Angesehenen Bürgern somit ist klar, dass in den Medien nicht berichtet wurde.
      Mit dem WWW Internet hat sich nicht nur die Kriminelle Seite ausbreiten können, sondern Betroffene selber oder eben doch auch Medien Schaffende konnten langsam ohne Zensur aufzeigen, was alles Sache ist.
      Zu Anfangs aber wurden mal Server eingerichtet mit Grüsel Bildchen drauf, und der Konsum als Kavaliersdelikt verharmlost.
      Dann konnte man mit sehr viel Einsatz die Menschen langsam dazu bringen, zu akzeptieren und zuzustimmen, dass WIR das so heute nicht mehr akzeptieren. Diskussionen um die Verwahrungsinitiative​ deren Annahme haben da mitgeholfen, den Menschen die Augen zu öffnen.
      Dass diese Initiative in Kraft getreten 08.02.2004, bis heute nicht Umgesetzt wird? Was für eine „Gilde“ wehrt sich mit abstrusen und fadenscheinigen Argumenten dagegen?
      Dieses sich wehren dagegen zieht sich wie ein roter Faden durch die Menschheit Geschichte. Wer diese „Gilde“ ist, muss glaube ich, nicht weiter erklärt werden.
      Dass denen das „Grooming“ nicht passt, ja logisch, aber WIR akzeptieren das nicht mehr!

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    • Juli 19, 2021

      Die Bestrebungen der „Gilde“ sind klar: Um dem profanen Grundprinzip zu fröhnen, seine eigenen Bedürfnisse ungestört ausleben zu dürfen. Unter allen Umständen wird somit das Eigeninteresse auf Kosten des gesamtgesellschaftlic​hen Interesses durchgesetzt. Irgendwann wird es schließlich keine Randgruppen mehr geben, weil dann jeder kranke Psychopath mit noch so perversen Manien von der Öffentlichkeit anerkannt wird. Das scheint offenbar das Ziel zu sein: eine Gesellschaft, in der jedes noch so kranke Bedürfnis gesellschaftsfähig geworden ist, und das, was nie als „normal“ galt endlich für „normal“ gehalten wird.

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  • September 13, 2014

    Ein fatales Wort “Verhältnismäßigkeit”​ ausgesprochen von Justizministerin Simonetta Sommaruga, mit dem Blick auf die Justiz, Strafen,…

    Genau mit dieser “ist es Verhältnismässig” Frage, kann man so eine Tat, Handlung unter Berücksichtigung des ganzen Umfeldes, eines möglichen Täters(in) so ansetzen? Genau so schafft man
    A)Ungerechtigkeit, weil nicht mehr die Tat bestraft wird, “der eine kommt davon weil er Reich ist, der andere kommt davon wegen schlechter Jugend, der dritte kommt milde davon weil die Justiz Angst vor ihm hat..usw…

    B)Man schaft so Grauzonen, in dem es Vergleichsfälle hat, in welchen eben ein TäterIn milde davon kam, was die Verteidiger dann ausnutzen. Bin ja kein Jurist nur jemand der meint mit gesundem Menschenverstand gesegnet zu sein.

    C) Wenn dann der Politische Wille ein anderer ist, ist diese Verhältnismäßigkeit auf einmal weg, dann zieht man Urteile durch, jenseits von Gut und Böse, Exempel statuieren.

    Genau so schafft man einen Staat, mit einer Justiz, die einer Bananenrepublik in nichts nachsteht. Das verrückte, es geht dann nicht einmal um Korruption, dass man Amtspersonen kauft. Nein, das kommt aus rein Fundamentalem Denken heraus.
    Und so was kann man als “normaler” Mensch einfach nicht mehr gutheissen, akzeptieren, so eine Behörde ernst nehmen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon, Verhältnismässigkeit ist das beliebteste Schlagwort der Linken! Sie setzen es bei jeder passenden und vor allem auch unpassenden Gelegenheit ein. Wahrscheinlich gefällt es Ihnen so, weil es in der Bundesverfassung, Artikel 5, Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns, verankert ist.

      ABER: Neben dem legitimen Zweck, der Erforderlichkeit und der Geeignetheit ist die Angemessenheit unabdingbar, um beurteilen zu können, ob etwas “verhältnismäßig im weiteren Sinne” ist.“ Das Handeln ist dann angemessen, wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt. (Juristendeutsch halt)

      Darum finde ich das Wort „angemessen“ viel präziser und passender!

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    • Juli 19, 2021

      Fazit: Würden Täter “angemessen” beurteilt und die Strafen “angemessen” ausgesprochen, sähe manches anders aus!

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    • Juli 19, 2021

      Trifft ebenso für das Wort ‘Solidarität’ zu.

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