Wer ein „Nein“ zur Durchsetzungsinitiative in die Urne legt, nimmt in Kauf, dass Ausländer, die schwere Vergehen oder Verbrechen begehen, nicht automatisch aus der Schweiz ausgeschafft werden müssen, sondern je nach persönlicher Situation des Delinquenten und je nach richterlichem Ermessen unter die Härtefallklausel fallen und somit weiterhin als Gast in der Schweiz verbleiben. Das vom Parlament ausgearbeitete Ausschaffungsgesetz, welches dem Stimmvolk aktuell als „ach so pefferscharfe“ Umsetzung der Ausschaffungsinitiative verkauft wird, wird die bisherige, lasche und „täterfreundliche“ Ausschaffungspraxis bloss weiter konservieren. Denn für die künftige Ausschaffungspraxis wird weiterhin die Haltung bzw. Rechtsanwendung des Bundesgerichts entscheidend sein. Und kann das Bundesgericht an seiner völker- und grundrechtskonformen Praxis festhalten – was das Umsetzungsgesetz geradezu fordert – und dabei sämtlichem Völkerrecht den Vorrang vor Schweizer Recht einräumen, wäre eine Ausweisung auch in Zukunft nur in denjenigen Fällen zulässig, in welchen eine gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Delinquenten hervorgerufen wird. Angesichts derartig hoher Hürden wird die Härtefallklausel schon bald zum Regelfall. Dies zeigt die heutige Ausschaffungspraxis klar und deutlich.
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Kommentare anzeigen Hide commentsHaben Sie Beispiele, Herr Schwenter, wo jemand der ein schweres Verbrechen begangen hat, bisher schon persönliche Interessen geltend machen konnte um eine Ausschaffung zu verhindern? Oder handelt es sich bei Ihrem Text nur um eine Theorie, tiefem Misstrauen gegenüber der Schweizer Judikative entsprungen?
So lange eine Initiative eine Zwei-Klassen-Justiz einführt, die dazu führen kann das einem Ausländer wegen einer Straftat das Recht auf Familienleben entzogen und die wirtschaftliche Existenz zerstört werden kann für die ein Schweizer mit einer bedingten Haftstrafe oder Geldstrafe nicht mal ins Gefängnis müsste, so lange verdient diese Initiative jeden erdenklichen Widerstand.
Herr Schwenter, Sie erzählen hier baren Unsinn. Ich bin seit dem Jahr 2000 als Nebenamtlicher Richter am Bezirksgericht Arbon tätig. Es gab in all den Jaheren keinen Fall, indem das Gericht bezüglich Landesverweisung nicht den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt wäre.
Hanspeter Heeb, ob Herr Schwenter baren Unsinn schreibt bin ich mir nicht so sicher. Auch wenn Sie nebenamtlicher Richter am Bezirksgericht Arbon sind, können Sie und auch ich nicht die Gerichte der ganzen Schweiz beurteilen. Ich würde sagen, es steht 1 zu 1 zwischen Ihrer und der Aussage von Herrn Schwenter.
Herr Rohner, es ist einfach vollkommener Unsinn zu behaupten, es brauche eine Durchsetzungsinitiative um die lasche Praxis der Gerichte zu übersteuern. Da die Ausführungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative noch gar nicht in Kraft ist, kann es diese lasche Praxis gar nicht geben.
Und in der bisherigen Logik ist das Augenmerk auf dem Schutz des Opfers. Die Frage die sich die Gerichte stellen ist die, in welchem Land der Täter am Besten in die Gesellschaft integriert werden kann, damit er nicht mehr staffällig wird. Die nicht sehr rücksichtsvolle Regel, Mörder und Vergewaltiger sollen im Ausland weitermachen und nicht in der Schweiz ist noch gar nicht in Kraft.
Herr Rohner, die Aussage von jemandem der aktiv an Gerichtsverfahren teilnimmt ist mal ganz sicher weit wertvoller als diejenige eines Politikers der Fälle und Verfahren nur aus der Zeitung kennt. Es ist absolut anmassend und erschreckend wie viele Leute anhand von Fällen die sie in der Regel nur bruchstückhaft aus der Presse kennen die Arbeit der Gerichte beurteilen wollen.
Was bei all den Verschwörungstheorien gern verloren geht: unsere Judikative hat eine eingebaute Selbstkontrolle. Gegen jeden Gerichtsentscheid bestehen Rekursmöglichkeiten, einleitbar von Anklage- und Tätervertretung: so sollten ZU harte oder ZU weiche Urteile eigentlich kaum möglich sein … ausser man möchte an eine gross angelegte Verschwörung der gesamten Judikative inkl. linker und rechter Richter, Staatsanwälten und Anwälten glauben.
Die Umsetzung des Parlaments geht weiter als die ursprüngliche Initiative. Hier in Zahlen und optisch
https://www.facebook.com/DSINein/photos/a.1110695342306315.1073741827.1110692798973236/1133679250007924/?type=3&Theater
Da von Verwässerung und Sabotage zu reden ist faktenfreie Propaganda.
Das Parlament hat die Täterschutzklausel wieder reingenommen.
Da nicht von Verwässerung und Sabotage zu reden ist faktenfreie Propaganda
Und Stefan Pfister wird uns sicher gleich beantworten, WARUM wenn die Umsetzung angeblich weitergeht als die Initiative, haben dann die Linken nicht das Referendum ergriffen?
Sie waren doch auch gegen die ursprüngliche Initiative
Ich nehme in Kauf, dass ohne DSI kriminelle Ausländer des Landes verwiesen werden, zufrieden?
So muss es auch sein in modernen Rechtsstaaten: lieber mal zu mild oder gar nicht bestrafen als mal zu hart oder zu Unrecht. Alles andere ist mittelalterlich.
Wobei ich auch das Misstrauen gegen die Gerichte nicht nachvollziehen kann.