1. Aussenpolitik

Hat “das Volk” immer recht?

Hat das Volk immer recht? Wir bezeichnen es als den “Souverän”, was ei­gent­lich be­deu­tet, dass über die­ser Souveränität kein höheres Recht exis­tiert. Und wo­durch ist diese Souverainität le­gi­ti­miert? Durch einen Mehr­heits­ent­scheid​ von ab 51% des Stimm­volkes, von dem durch­schnitt­lich 30% überhaupt an die Urne ge­gan­gen ist. Die Souveränität des Vol­kes um­fasst also grad mal 15 bis 20 % der stimm­be­rech­tig­ten​ Bevölkerung! Damit muss man die in letz­ter Zeit hochgeschaukelte “He​iligsprechung” der Volks­ent­scheide ein bisschen relativieren​. Aber ok. die Volks­ent­scheide sind gültig. Nie­mand stellt das in Frage.   

Die Mehrheit des Volkes hat sich zB. für die Ausschaffungsinitiati​ve ausgesprochen und die Politik hat begriffen, dass mehr kriminelle Ausländer schneller ausgeschafft werden müssen. Das gilt. Es ist Volkes Stimme. Bei der Umsetzung des Volksentscheides stellt man fest: Die so gewünschte Aussschaffung ist teilweise unvereinbar mit der Personenfreizügigkeit​. Der Konflikt mit der Menschenrechtskon​vention ist eine Tatsache, auf die wie auch die bilateralen Verträge schon vor der Abstimmung hingewiesen wurde. Und auch die Bundesverfassung mit dem Grundrecht, dass jeder Mensch gleich ist vor dem Gesetz, könnte tangiert sein.

Auch das hat aber das Volk entschieden: es hat die Europäische Menschenrechtskonvent​ion ratifiziert, die Bilateralen beschlossen und hat sich auch erst noch vor einem Jahrzehnt für die revidierte Bundesverf​assung ausgesprochen. Welches ist jetzt eigentlich “das Volk”, und für welches Recht steht dieses Volk ein? Etwa immer dasjenige “Volk”, das eine bestimmte parteipolitische Linie bestätigt? Tatsache ist, dass das Volk zu Verschiedenem Ja gesagt hat, und nicht nur zur Ausschaffungsinitiati​ve. Alle “Ja’s” sind gültig, es ist ja der “Souverän”. Wenn diese Volksmehrheiten einander aber ausschliesssen, ist es an der Politik, Kompromisse zu finden im Sinne der teils widersprüchlichen Volksentscheide. Es ist deshalb unverständlic​h, dass die Kompromissfindung boykottiert wird von einer Partei, die nur das eine “Ja” (das zur Ausschaffungsinitiati​ve) respektiert und die andern vergisst. Immerhin ist die demokratische Kultur eine schweizerische Qualität und die Suche nach einer tragfähigen Lösung hat Tradition. Als Politikerin, für die die gemeinsame Suche nach gerechten Kompromissen zu den zentralen Werten gehört, verursacht es Kopfschütteln, wenn die Kooperation abgebrochen und als Alibi für den Boykott ein Sündenbock gesucht wird.

These: Seit Volksinitiativen eingereicht werden, die nicht kompatibel sind mit Rechten der Bundesverfassung, mit dem Völkerrecht oder der Menschenrechtskonvent​ion, stellt sich die Frage, was wem unterstellt ist, und ob das Volk und welches “Volk”, der Souverän, immer “recht hat” und oberste Instanz ist. Das Volk hat seine eigene Souveränität unterwandert, wenn es Gesetzgebungen beschliesst, die mit andern eigenen Beschlüssen oder übergeordneten Werten nicht mehr übereinstimmen. Die Zielkonflikte sind entstanden, weil die Bevölkerung ihr eigenes übergeordnetes Wertesystem über Bord wirft und nur noch den eigenen Nutzen sucht. Somit muss offenbar eine gesetzliche Schranke die Wertehierarchie festlegen, um der Schweiz wieder zu ermöglichen, längerfristig in der Staatengemeinschaft ein verlässlicher Partner zu bleiben.

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Comments to: Hat “das Volk” immer recht?
  • Juli 19, 2011

    Die Volkswahl und Volksabstimmung ist immer noch die beste Entscheidungsfindung.​ Oder finden Sie es besser wenn einzelne “Gelehrte” oder “Führer” die Entscheidungen für uns treffen? Oder sollen ein paar in- und ausländische Richter entscheiden, ob eine Initiative gültig ist oder nicht?

    Ich habe mich mit der Ausschaffungsinitiati​ve vertieft befasst und bei allen von der Kommission vorgetragenen Problemen die jeweiligen zugrundeliegende Völkerrechtsartikel gelesen.

    Es sind nicht die Völkerrechtsartikel das Problem, sondern immer die daraus gefolgerte Rechtsauslegung.

    B​eispiel: Schutz der Familie
    http://www.h​umanrights.ch/home/de​/Instrumente/Rechtsqu​ellen/idcatart_10306-​content.html

    Artik​el 8.2 präzisert die Ausnahmen. Und man kann mit gutem Gewissen der Meinung sein, dass diese Ausnahmen bei der Ausschaffung angewendet werden können. Schliesslich werden nur gerichtlich Verurteilte ausgeschafft.

    Wir kannten auch schon vor der Abstimmung Ausschaffungen, die willkürlich mal so, mal so gehandhabt wurden. Nie hatten wir deswegen Probleme. Offensichtlich wollte die Mehrzahl der Stimmenden die Regeln vereinheitlichen und verschärfen, ein Gegenvorschlag im Sinne der Kommission wurde abgelehnt.

    Zudem wurden Massen-Ausschaffungen​ (OHNE gerichtliche Beurteilung der Einzelnen) von Frankreich und Italien praktiziert, ohne dass dies Folgen hatte. Es wäre daher willkürlich, wenn die Schweiz verurteilt würde und die erwähnten Länder nicht.

    Die Schweiz ist auch ohne einer zu definierenden Wertehierarchie immer ein sehr verlässlicher – ja devoter – Partner gewesen und wird es auch bleiben.

    In allen Rechtssystemen wird immer der neuste Artikel einer Gesetzessammlung höher bewertet. Präzisierungen gehen allgemeinen Artikel vor. Es kann daher gar nie sein, dass die Artikel in einer Gesetzessammlung beissen.

    Mit der Aufgabe unserer effektiven direkten Demokratie, geben wir auch ein grossen Teils unseres Lebensglück ab. (s. a. Forschung von Prof. Bruno S. Frey)

    Sind Sie der Meinung, dass die Volksbefragungen in der EU zur EU-Verfassung unseren Ansprüchen an einer direkten Demokratie genügen?

    Die Kompromisse und tragfähige Lösungen finden sollte man vor der Abstimmung, nicht im Nachhinein. Der Kompromiss (Gegenvorschlag) wurde vom Volk explizit nicht angenommen. Man kann also nicht von einem Boykott sprechen.

    Bei der Umsetzung geht es darum, den Verfassungsartikel möglichst exakte umzusetzen, nicht um den nicht angenommenen Gegenvorschlag durch die Hintertüre wieder einzuführen.

    Das Volk unterwandert seine eigene Souveränität, wenn es auf eine effektive Umsetzung von Initativen verzichtet.

    Noch etwas: Die Kommission von BR Sommaruga hat vergessen bei den Beispielen (wie dem Einbruch in die Alphütte und dem Diebstahl eines Landjägers) auch anzugeben, wie oft in den letzten 10 Jahren eine solche Verurteilung stattgefunden hat. Ich wette 100 Fr., dass niemand ein solches Gerichtsurtiel beibringen kann. Soviel zum Thema Manipulation des Volkes.

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    • Juli 20, 2011

      Herr Keller, vielen Dank für Ihren Kommentar!

      Meines Erachtens zeigen Ihre Ausführungen wunderschön auf, dass die Argumente die Frau Ingold vorbringt um eine vom
      Gesetzgeber(?) festgelegte Wertehierarchie für’s Volk verkaufen zu können, keiner Überprüfung standhalten.
      Der einzige Vorteil den der Artikel von Frau Ingold hat, ist die klare Information darüber, welchem Gedankengut sie und ihre Partei offensichtlich nahestehen.
      Für mich eine erschreckende, aber sehr nützliche Information.

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  • Juli 19, 2011

    Frau Ingold, Sie haben grundsätzlich recht. Wie wir alle wissen, ist das Volk – und nicht nur das Volk – bei vielen Vorlagen und ihren Konsequenzen überfordert. Das trifft zum Beispiel für die bilateralen Verträge zu, deren Konsequenzen sich beim Abstimmungstermin und auch heute noch nur schwer abschätzen lassen. Da ist es natürlich einleuchtend, dass Abstimmungen wie das Minarettverbot oder die Ausschaffungsinitiati​ve konkreter fassbar und daher auch für eine Volksabstimmung geeigneter sind. Dass es da zu Widersprüchen mit abstrakteren Vorlagen kommen kann, ist wohl in Kauf zu nehmen. Umso mehr ist es Aufgabe der Behörden, auch die kritischen Punkte von komplexen Vorlagen dem Stimmvolk transparent zu machen.

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    • Juli 19, 2011

      Ja Herr Schneider, nicht nur das Volk ist manchmal etwas überfordert sondern auch unsere Parlamentarier. Die Frage ist nun, liegt es daran, dass die Materie wirklich zu komplex ist oder daran, dass nicht richtig informiert wird. Manchmal habe ich nämlich das Gefühl, dass es Kräfte im Bundeshaus und der zugehörigen Administration gibt welche bewusst so informieren, dass das von diesen Kraften gewünschte Resultat herauskommt. Dies ist zwar eine Unterstellung, ist aber an einigen Beispielen der Letzten Jahre zu sehen: Stichwort PFZ, die letzte Steuerreform, Kosten der NEAT usw.

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  • Juli 19, 2011

    “Die Zielkonflikte sind entstanden, weil die Bevölkerung ihr eigenes übergeordnetes Wertesystem über Bord wirft und nur noch den eigenen Nutzen sucht. Somit muss offenbar eine gesetzliche Schranke die Wertehierarchie festlegen, um der Schweiz wieder zu ermöglichen, längerfristig in der Staatengemeinschaft ein verlässlicher Partner zu bleiben.”

    Ich zitiere Sie und nehme nun Stellung zum letzten Absatz in Ihrem Artikel Frau Ingold:

    Vielleicht​ ist das “eigene übergeordnete Wertesystem” von den Entwicklungen in den letzen Jahren in Frage gestellt worden.
    Vielleicht reagiert die Bevölkerung auf diese Infragestellung mit diesem Abstimmungsergebnisse​n auf diese Entwicklungen die sie als Bedrohung ihres ehemals von allen akzeptierten “Wertesystems” erfährt.

    Die Schweizer haben eventuell mit der “Staatengemeinschaft​” die Erfahrung gemacht, dass diese eben der Schweiz gegenüber kein verlässlicher Partner ist, sondern eher ein bedrohlicher und erpresserischer, respektloser!

    Gera​de Ihr letzter Satz ist aus dieser Sicht nur wieder eine Bestätigung dafür, dass es besser ist, gerade im Wahljahr, sehr genau darauf zu achten welche Politiker so etwas wie “gesetzliche Schranken” vorschlagen die eine “Wertehierarchie” für die Schweizer Bürger festlegen sollen (nette Umschreibung für Entmündigung des Schweizer Volkes!), damit sie verlässliche (gehorsame und wenn’s geht noch devotere) Partner für Staatengemeinschaften​ werden, welche unser Art von Demokratie als Provokation empfinden.

    Ehrlich​ gesagt, Frau Ingold: Ich bin empört über das was Sie denken und uns zumuten bzw. schön verpackt unterjubeln wollen!!!!

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    • Juli 21, 2011

      Ich bin auch empört über diese Denkweise.das geht in Richtung Diktatur.Es ist sehr wichtig im Wahljahr darauf zu achten welche Politiker gesetzliche Schranken vorschlagen und welche die Ausschaffungsinitiati​ve nicht umsetzen wollen,und diese nicht mehr zu wählen.Solche Politik können wir uns nicht mehr leisten.

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    • Juli 22, 2011

      Frau Zbinden, Sie sagen es kurz und treffend: Sowas können wir uns nicht mehr leisten! Sowas kommt uns in jeder Hinsicht “zu teuer”!

      Ich hoffe, Ihre berechtigte Empörung wirkt nicht nur im Wahljahr noch auf viele Leute ansteckend!

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    • Juli 24, 2011

      Frau Keller danke für Ihre Worte!Wir haben nicht nach dem Willen von Frau Ingold und gleichgesinnten gewählt und schon müss man uns züchtigen und ruhig stellen.Diese eiskalte Ignoranz der direkten Demokratie,des Souveräns kann nur Empörung auslösen.Hinschauen wer solcher Gesinnung ist und nicht mehr wählen!Es wäre zynisch Parlametarier/innen zu bezahlen die uns eiskalt ignorieren und glauben sie müssten uns ihren Willen aufzwingen!Das ist in jeder Hinsicht zu teuer. ( Hitler raümte damals auch alles aus dem Weg was nicht seinem Willen entspach)

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  • Juli 19, 2011

    Frau Ingold, ich glaube da herrscht ein grosses Missverständnis. Das Problem liegt nicht darin, dass das Volk immer neue Initiativen annimmt welche überspitzt formuliert sind. Wenn wir die letzten paar Initiativen betrachten, liegt das Problem darin, dass unsere Justitz den Ermessungsspielraum den die Gesetze haben in die falsche Richtung ausgenutzt hat. Dies hat dann zu einer berechtigten Aufruhr in der Bevölkerung und damit zu den Initiativen geführt. Hier ein paar Beispiele:

    Minaret​initiative: Wenn das Bundesgericht die Bauverordnung der betroffenen Gemeinden respektiert hätte, wäre es zu keiner Minaretinitiative gekommen.

    Ausschaffungsinit​iative: Wenn die Gerichte die vorher bestehenden Regeln und Gesetzte konsequenter zur Anwendung gebracht hätte, wären schon vorher mehr Kriminelle ausgeschaft worden. Die Bevölkerung wäre gar nicht auf die Idee gekommen, eine solche Initiative zu starten.

    Verwahrun​gsinitiative: Die Lieb-Gut-Menschen im Strafvollzug haben es zugelassen, dass gefährliche Leute wieder auf freien Fuss gesetzt wurden. Dabei ist es leider zu tragischen Zwischenfällen gekommen. Verständlich, dass das Volk empört ist. Wenn im Strafvolzug die Arbeit richtig gemacht worden wäre, wäre es sicher nicht zu einer Häufung von tragischen Zwischenfällen gekommen und eine Initiative wäre nicht gestartet worden.

    So gibt es sicher noch weitere Beispiele. Der Grund ist meines Erachtens darin zu finden, dass die politische Elite und auch das Gerichtswesen in der Schweiz immer mehr den Bezug zur realen Welt verlieren. Sie sehen nicht mehr die reale Welt sondern die Welt die sie anstreben und verwirklichen möchten. In diesen Kreisen wird von einer Welt geträumt die leider noch nicht Wirklichkeit geworden ist. Leider sind sich diese Leute dies nicht bewusst und das Volk muss ihnen zwischendurch sagen wie die Realität ist.

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    • Juli 20, 2011

      Herr Schneider,
      Weshalb sollen Polizisten hart durchgreifen, wenn schlussendlich dann die Richter die Täter nicht zur Verantwortung ziehen!!
      Ich habe ja gesagt, das Problem liegt nicht an den Gesetzen. Das Problem liegt bei der Umsetzung. Diese ist in der Hand der Exekutive und schlussendlich der Judikative und leider auch der Politiker die versuchen diese Mechanismen zu ihrem Vorteil zu beeinflussen.

      Bezü​glich Minaretinitiative sollten sie sich die Entstehungsgeschichte​ der Initiative anschauen. Nicht was schlussendlich daraus gemacht worden ist.

      Mit einem schönen Gruss, R. Steiner

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    • Juli 24, 2011

      In Luzern werden Polizisten von Pöblern georfeigt, ohne dass dies Konsequenzen hat. (Neue ZZ, 23.7.2011) Wohin solche Toleranz führt, mag sich jeder selber ausdenken. Braucht es jetzt auch noch dazu einen Verfassungsartikel, eine Initiative um solche Gekusche abzustellen? Es sind die Schlappschwänze im Vollzug, nach Parteifarbe zusammengesetzt, denen müssten Beine gemacht werden.

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  • Juli 20, 2011

    Sehr geehrte Frau Maja Ingold,

    Erst einmal ist es freiwillig, wer an die Abstimmungen geht. Scheinbar interessieren sich nur ca 30% bis 40% der Stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger um die Politischen Themen, welche ja wie man liest, auch Menschenrechtsfragen beinhalten.

    Schein​bar ist es 60% bis 70% Stimmberechtigten egal, was in den Gesetzesbüchern drin steht, oder wie mit Menschenrechtsfragen umgegangen wird.

    Für diese nicht Abstimmenden und nicht Wählenden Bürger ist jedes Andere Thema wichtiger, als ein JA oder NEIN auf ein Stück Papier zu schreiben.

    Ja, eine politische Gruppe, namens SVP hat gegen Offensichtliche Missstände Initiativen ergriffen, und bekam von den Interessierten die Zustimmung.
    Eben diese 51% die man erreichen muss, damit etwas Angenommen oder Verworfen wird. Was dann auf den ganzen „Souverän“ gesehen, effektiv 15% bis 20% der Stimmberechtigten ausmacht.
    Und eine schweigende Masse von 60% bis 70% denen es Egal ist, von diesen SVP Leuten dominiert zu werden.
    Ich persönlich finde es schlimmer, als Teil des Souveräns gar keine Meinung zu einem Thema zu haben und deshalb nicht abstimmen zu gehen. Einfach so zuschauen was so abgeht, konsumieren, schulterzucken, egal was abgeht.

    Übrigens, die Richter oder Parlamentsgruppen welche dann solche Volksentscheide Missachten, sind an der Zahl noch weniger.

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    • Juli 20, 2011

      51% von bis zu 40% nehmen eine Initiative an. Bis zu 60% haben zum Thema keine Meinung, kümmern sich nicht um Politik, oder denken sie verstünden eh’ nicht um was es geht. Kommt oft vor – und der Politik eher gelegen.
      So und wieviel % von 100% der Stimmbevölkerung machen dann die Richter und Parlamentariergruppen​ aus die sich anschliessend bemühen die Volksentscheide zu missachen und/oder so zu unterwandern und zu verbiegen, dass es schlussendlich egal ist, ob abgestimmt wurde oder nicht?
      Ein verschwindend kleiner Prozentsatz der Schweizer Bevölkerung (Richter und Parlamentarier) masst sich das Recht an mit angenommenen Abstimmungen so zu verfahren als wäre das abgelehnte angenommen worden, als würde das angenommene nicht gelten. Wie würde man unsere Demokratie künftig nennen wenn diese “Umsetzungspraxis” zur Gewohnheit werden würde?

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    • Juli 20, 2011

      Frau Keller, es ist leider bereits Gewohnheit! Alpenschutzinitiative​. Vom Volk angenommen. Umgesetzt? Mit Unterstützung durch die SVP als alleinige Volksvertretung auf die lange Bank geschoben, verhindert, sabotiert.
      Moorschutzartiukel,​ vom Volk angenommen. Verhindert, abgeschwächt, nicht durchgesetzt, ebenfalls dank Mithilfe Volkspartei.
      Gleicher LOhn für gleiche Arbeit, Verfassungsartikel in der Schweizerischen Verfassung. Durchgesetzt? Bei weitem nicht, obwohl das ja in den 80ern in die Verfassung kam. Wie nennen Sie also jetzt unsere Demokratie?

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    • Juli 20, 2011

      AUA!!!!
      Diktokratie – Demokratur ??? Schilda?
      Tatsache ist aber immer noch das wir das ändern bzw. verhindern können wenn an den jeweiligen Abstimmungsergebnisse​n derart “herumgeschräubelt”​ wird.
      Ein toller Anfang wäre, wenn endlich mal alle Berechtigten an die Urne gehen würden. Das würde die jeweiligen Resultate schon mal ganz anders gewichten!
      Weil wir aufgrund der gemachten Erfahrungen wissen, dass ein Abstimmungsresultat für gewisse Leute nicht zwingend umzusetzen ist, müssten wir künftig auch nach den Urnengängen wach bleiben und den Betreffenden auf die Fingern klopfen wenn sie sich nicht vorschriftsgemäss benehmen.
      Wir müssen uns schliesslich auch an die gültigen Gesetze halten- warum also diese Leute nicht?
      Richter und Parlamentarier muss man gelegentlich nacherziehen, sonst laufen sie aus dem Ruder!

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    • Juli 24, 2011

      Hier muss ich Ihnen recht geben Herr Nabulon, wer nicht stimmen geht verhindert zwar, dass das Volksmehr von einer grossen Bevölkerung getragen ist, repräsentativ ist es gleichwohl und als gültiger Volksentscheid zu werten.

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  • Juli 20, 2011

    DIE VOLKSVERTRETER HABEN RECHT SOLANGE SIE DIE VOLKSMEINUNG VERTRETEN

    Sehr geehrte Frau Nationalrätin Ingold

    Auch die Volksvertreter haben immer Recht. In den Fällen, in denen Abweichungen zwischen ihrer Meinung und der des Volkes auftreten, vertreten sie das Volk halt eben nicht. Deshalb sind diese Fälle von der ersten Regel dieses Abschnitts ausgenommen.

    Der Volksentscheid über die Ausschaffungsinitiati​ve ist gültig. Unterdessen hat die Arbeitsgruppe ihre Auslegeordnung gemacht. Sie wurde kritisiert. Ich finde die Resultate der Gruppe und die Worte von Herrn Koller dennoch recht gut. Der Delikt-Katalog wurde vom Volk angenommen und soll meines Erachtens überschaubar bleiben. Eine zusätzliche Regel bei 6 oder 12 Monaten Strafe einzuführen wird wahrscheinlich im Parlament diskutiert. Meiner Einschätzung nach geht dies nicht. Die neuen Regelungen sollen möglichst bald in Kraft treten. Das Abstimmungsresultat umsetzen ist angesagt.

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  • Juli 21, 2011

    Frau Ingold will also die Diktatur einführen unter dem Begriff Wertehirarchie,welche​ Anmassung uns ihren Willen aufzwingen zu wollen!Sie wurden gewälht das Volk zu vertreten! Das Märchen nicht kompatiebel mit Menschenrechten,Völke​rrechte kann man nicht mehr hören!Was hat die Auschaffung mit den Billateralen zu tun? Aus ihrer Sicht ist uns Berauben,Vergewaltige​n,Zusammenschlagen,Tö​ten,Drogenhandel unsw.Menschen und Vökerrecht,darum haben wir dies gefälligst zu ertragen und diese Leute im Land zu behalten.Wo steht dies in unserer Verfassung? NEIN Frau Ingold sie können uns nicht zwingen dies weiter zu ertragen.Die Lage ist ernst,die Wut gross haben sie dies nicht erkannt? Muss das Volk aufstehen damit die Politik endlich seinen Pflichten nachkommt? Politiker mit Meinungen wie der ihren können wir uns nicht mehr leisten.Diese Initiativen waren dringend nötig weil Politiker blind gegenüber der Not im Volk sind,bräuchte sie aber nicht wenn Politiker und Justiz ihren Pflichten nachkämen.Es sind längst nicht mehr alle Menschen gleich vor dem Gesetz dies ist Fakt!Die ausländischen kriminellen werden mit Handschuhen angefasst,das wissen diese und nutzen dies aus.z.B. der Tunesier in Zug mit glaub 450 Straftaten (wurde in den Medien die letzten Tage bekannt)die Polizei nimmt ihn mit,lässt ihn gleich wieder laufen.Uns wird weiss gemacht man könne ihn nicht ausschaffen weil Tunesien keine Zwahgsausgeschaffte annähme.Hallo der kam dem Schengenraum und hätte unverzüglich zurück gewiesen werden müssen nach Vereinbarung im Schengenabkommen.Das Volk wirft also sein eigenes übergeortnetes Wertesystem über Bord und sucht nur noch seinen eigenen Nutzen.Das Wertesystem ist demnach in Angst und Schreken zu leben,die unerträgliche Kriminalität zu ertragen und den Lebensunterhalt dieser Leute zu finanzieren. Wir wollen endlich ohne Angst leben,uns nicht mehr berauben unsw.lassen.Das ist kein Eigennutz sonder Lebenschutz und unser Wertesystem.Es ist gut das sie vor den Wahlen Ihre Sichtweise veröffentlicht haben,das ist Entscheidungshilfe.Wa​rum gehen so wenige an die Urne,weil sie sich nicht mehr ernst genommen fühlen und sagen die in Bern machen doch was sie wollen.Im Herbst könnte dies anders sein.Von einer EVP Nationalrätin hätte ich mehr Verständnis erwartet.Es stellt sich die Frage ist dies nur ihre Meinung oder die der EVP .Wenn dies die Meinung der EVP ist,ist die EVP definiv nicht mehr wählbar.

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    • Juli 21, 2011

      Frau Ingold, ich hoffe Sie empfinden die Stimmen der Wahrheit und schämen sich für Ihre gefühlskaltes Gesülze mit der Sie Ihre intrigante Absicht zu verschleiern versuchen.
      Hier spricht die berechtigte Empörung!
      Dagegen kommen Sie nicht an!

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    • Juli 24, 2011

      Die “unerträgliche Kriminalität” können Sie nicht mehr ertragen? Auch ich möchte mich nicht berauben lassen, aber glauben Sie im Ernst, wenn die paar Hundert kriminellen Ausländer ausgeschafft sind, gäbe es in der Schweiz keine Kriminalität mehr? Glauben Sie im Ernst, die Schweizer Bevölkerung sei so viel besser? Und vielleicht sollten Sie sich mal mit den Krimialitätsraten (inklusiv Ihre gefährlichen Ausländer) der Schweiz und des Auslandes befassen.

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    • Juli 24, 2011

      Fakt ist ca 70-80% der Gefängnissinsassen sind Ausländer,wenn diese Ausgeschafft sind ist scho viel erreicht,nicht wahr.Dies zeigt das Schweizer viel weniger Straffällig sind.In der Arena zu den Vorschlägen der Kommission wurden Statistiken gezeigt,da wurde deutlich es handelt sich nicht nur um ein paar hundert.

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    • Juli 24, 2011

      Na ja, Frau Zbinden. Die 70 % Ausländer mögen stimmen, doch 50 % derer sind Kriminaltouristen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz. Diese Relation sollte im Auge behalten werden und kann nachgeschaut werden. Richtige Informationen sind wichtig um Abstimmen und Wählen zu können, damit der einzelne Bürger weiss um was es geht – dies zum Blog “Hat das Volk immer recht?”. Leider vermisse ich dies seitens des Parlamentes und des Bundesrates (so mein Gefühl). Über alles andere inkl. der Möglichkeiten der Ausschaffungen wurde schon mehrmals geschrieben und Lösungsvorschläge wurden auch schon präsentiert. Ebenso wurden Zahlen betr. Bevölkerungswachstum Schweiz (weniger) und Welt (grösser) gegenübergestellt. Was mich als Bürger einfach wütend macht ist, wenn man unfertiges präsentiert in Form von Initiativen, diese vom Volk angenommen werden und danach irgendwie in Übereinstimmung mit den anderen Gesetzen, der Verfassung etc. gebracht werden müssen. Kaum damit begonnen, geht’s auch schon los mit dem Geschrei, dass das Volk nicht ernst genommen würde (für die Ausschaffungsinitiati​ve z.B. hat man noch nicht mal die Hälfte der möglichen Zeit dazu verbraucht und teilt mit, dass eine weitere solche Initiative folgt). Wieso denn nichts fertiges zu Beginn, das man sofort umsetzen kann? Na ja, es herrscht ja Wahlkampf etc. …. Zudem die Gesetze sind bereits vorhanden. Die Umsetzung ist bloss schwierig, weil der Heimatstaat oft nicht mithilft (Algerien hat ja noch nicht einmal das Rückführungsabkommen unterzeichnet z.B., Landeanflüge wurden verweigert etc.). In der Arena wurde diesbezüglich – wenn ich mich richtig erinnere – nichts gesagt. Wenn Sie meine Texte lesen oder bereits gelesen haben in entsprechenden Blogs, so wissen Sie, dass ich Erfahrung im Vollzug habe und weiss, wovon ich schreibe.

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  • Juli 21, 2011

    Noch was! es ist nicht die eine Partei die nur das eine Ja,das zur Auschaffungsinitiativ​e akzeptiert sondern das Volk.Haben Sie das noch nicht bemerkt? Deswegen kann die eine Partei auch keine Kopromisse eingehen.Der Souverän hat demokratisch die Lösung festgelegt.Die Politiker brauchen daher keine Lösung suchen sondern umsetzen .

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  • Juli 22, 2011

    Guten Tag Frau Maja Ingold

    Ja da frage ich mich:

    Wenn wir 4 mal für eine Arme abgestimmt haben und in Zukunft vielleicht 1 mal ablehnen, was zählt dann. Es steht ja 4:1

    Könnte es nicht so sein, dass der neueste Beschluss zählt?

    Wenn der National- und Ständerat etwas beschliesst, wie viel % der Bevölkerung sind das dann? 0,00…%

    Hat das Volk immer recht? Sicher nicht, muss es auch nicht. Es hat nicht recht, es spricht Recht. Das ist ein Unterschied. Das Volk kann auch einen Fehler beschliessen, aber er wird dann von diesem getragen.

    Aber das was sie wollen, eine höhere Instanz als das Volk, die dann entscheidet, ob es Recht ist oder nicht, da frage ich mich nach ihrem Demokratieverständnis​. Hauptsächlich wenn man weiss, wie viel Ahnung und Fachwissen in Bern vertreten ist. Um Politiker zu werden, braucht es nicht unbedingt sehr viel Intelligenz. Es genügt wenn man so tut, als ob man eine Ahnung hätte. Der Mund ist oft um einiges grösser als das Hirn.

    Ich denke Politik wird für das Volk gemacht, oder sollte es. Wer weiss besser als das Volk, wo der Schuh drückt im Volk? Sie?

    Sagen sie mir ein System, das immer recht hat. Welches ist das und wie wirkt es sich aus. Gibt es das? Welches Land lebt nach diesem System?

    Eines aber sage ich ihnen, wir vergasen nicht 6 Millionen Juden und sagen dann, ich wusste nichts davon, der Adolf ist schuld. Bei uns steht das Volk in der Verantwortung und es kann sich drehen und wenden wie es will, wenn es unrecht beschliesst, gibt es keine Ausreden.

    Wenn das Volk die Minarette verbietet, so stellen sie sich doch nicht dumm. Starten sie eine Initiative, die auf Gemeindeebene demokratisch beschliesst ob Minarette gebaut werden dürfen. Mir ist es gleich, ob in xxx ein Minarett steht, wenn diese Einwohner nichts dagegen haben. Mir ist aber nicht gleich, wenn ein ganzes Dorf gegen ein Minarett ist und trotzdem eines gebaut wird.

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  • Juli 22, 2011

    Könnte es sein, dass einige Menschen keine Lust mehr haben, abzustimmen oder zu wählen wenn die in Bern eh machen, was sie wollen? Nebst der Ausschaffungsinitiati​ve gibt es sicherlich noch weitere. Auch stelle ich mir die Frage, ob denn wirklich seitens Parteien, Parlament und Bundesrat immer vollständig, korrekt und differenziert informiert wird. Sicherlich Dinge kann man nicht immer im Voraus wissen, da eine Dynamik miteinbezogen werden muss und auch eine Vernetzung verschiedenster Dinge vorhanden sein kann. Doch da sehe ich doch schon einen Vorschlag seitens der SVP. Dieser heisst, das Stimmrecht für den “Pöbel” abschaffen http://www.blick.ch/n​ews/politik/stimmrech​t-fuer-den-poebel-abs​chaffen-177309 . Dies im Hinblick, dass die Erfolgreichen (denke Reichen) von den Einfachen (denke Armen) nicht ausgenommen werden (lese aus dem Link). Glücklicherweise gibt es innerhalb der SVP andere Stimmen. Doch solche Ideen finde ich eher als demokratiefeindlich und Beleidigung, Bevormundung etc. des Volkes. Und das Volk ist ja nicht blöde, sieht wenn Masken fallen und wir dies bei den nächsten Wahlen zeigen.

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    • Juli 18, 2021

      Schön das sich dieser Herr Huber in unserem Land so frei äussern kann – so kann jeder ganz leicht erkennen, warum er nicht ernst genommen werden muss. Jemanden der sich so outet befindet sich wohl in einer Art “geistigem Exil”?!

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    • Juli 18, 2021

      🙂 @Frau Keller. Hoffe die freie Meinungsäusserung bleibt weiterhin bestehen und jeder findet mit seinen Ideen seinen Platz. Hoffe bloss, dass Menschen wie Herr Huber wieder vom “geistigen Exil” zurück finden können. Bin da mal gespannt, was noch kommt.

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  • Juli 23, 2011

    Frau Ingold
    Ich bitte Sie diesen Link zu öffnen und sich die Zeit zum Lesen des Artikels zu nehmen und danach möchten Sie uns bitte erklären, warum Sie ausgerechnet für das Volk (von wem diktierte?) gesetzliche Schranken und Wertehierarchien festlegen wollen?

    http://www​.wissensmanufaktur.ne​t/die-ehrenwerten-maf​iabosse

    Da gibt es andere Adressaten dafür, solche für die “Werte” nur in einer Form existieren und nach denen wird die ganze Welt “festgelegt”.

    Mit dem was Sie hier geschrieben haben spielen Sie Menschen in die Hände, für die Begriffe wie: Menschenrechte, Bürgerrechte, Demokratien, Recht auf Nahrung, Recht auf medizinische Versorgung, Recht auf Obdach und Bildung, Natur- und Heimatschutz, Länder und Grenzen, Kinderschutz – Recht auf fairen Handel und Einkommen nicht wirklich existieren, nur als kitschige Verzierung zur Befriedigung ihrer total abgehobenen krankhaften Gier mit der sie sich ohne irgendwelche Rücksichten auf Menschenleben einfach nur sinnlos bereichern.

    Frau Ingold: Solange unser Volk noch Rechte hat, soll es diese mit Klauen und Zähnen verteidigen und damit hat es immer Recht!

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    • Juli 18, 2021

      Wer ist das Volk? Individuen! Wer diesen ständig eintrichtert, sie hätten Recht und müssten das Gesetz in die eigenen Hände nehmen, wird dieses nach deren Gusto “mit Klauen und Zähnen verteidigen”.
      Und der Waffe.
      Eben dieses Volk hat per Referendum legitimiert.
      Und wo ist der Feind? Die Linke?

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    • Juli 18, 2021

      Zum hundertsten Mal:
      Der “Feind” ist weder das linke noch das rechte Klischeefigürchen – und schon gar nicht das böse, unberechenbare Volk, dass sich natürlich aus Individuen zusammensetzt, aber von den “Regulatoren” als Gesamtpaket behandelt und manipuliert wird.

      Sie scheinen den Text zum Link nicht gelesen zu haben (ist ja auch viel Text!), Sie reagieren reflexartig! Wenn Sie über den Inhalt dieses Artikels im Klaren wären, würden Sie nicht so falsch interpretieren.

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    • Juli 18, 2021

      We Individuen ständig eintrichtert, sie hätten Recht und müssten das Gesetz in die eigenen Hände nehmen, wird dieses nach deren Gusto “mit Klauen und Zähnen verteidigen”.
      Auch mit Gewehren.

      Uberlege​n Sie bitte mal einen Moment, was ich meine.

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    • Juli 18, 2021

      Ich habe schon kapiert was Sie mir da wieder unterstellen wollen – nur zu!
      Lesen Sie bitte den Artikel zum Link!
      Wenn Sie sich wirklich mit dessen Inhalt auseinandersetzen würden, hätten Sie keinen Grund für Ihre Beschuldigungen.

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    • Juli 18, 2021

      Wer sich nicht rechtfertigen möchte, verschanzt sich gerne hinter Anschuldigungen wie “Unterstellung!”.

      Vielleicht lebt Frau Keller aber auch im elfenbeinernen Turm und hört keine Nachrichten.

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    • Juli 18, 2021

      Frau Keller, ich habe Ihren Link geöffnet und teile Ihre Meinung, nur Ihre Folgerung nicht, die Verteidigung mit Klauen und Zähnen, das ist mir zu archaisch und zu einfach. Es gibt nicht nur schwarz und weiss.

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    • Juli 18, 2021

      Frau Ingold, ich müsste Ihnen nicht mal persönlich Antworten weil Frau Bea Zbinden mir die Antwort in ihrem Kommentar von vor 2 Stunden (siehe oben) schon abgenommen hat.
      Ich kann Sie nur um eines bitten, nehmen Sie die Antwort von Frau Zbinden in ihrer ganzen “archaischen”, für Sie vielleicht “einfachen (!)”, für mich aber sehr ehrlichen Deutlichkeit ernst.

      Wissen Sie, durch die Slalomfahrten, die falschen Versprechen unserer Politiker und die daraus entstehenden Konsequenzen im Leben der Schweizer Bevölkerung ist eine Stimmung am wachsen, die sich auch bei uns einmal verselbständigen kann.

      Keiner will das – auch ich nicht.

      Darum bitte ich Sie, sowie alle Parlamentarier, inkl. BR jetzt wirklich auf die Bremse zu treten und diejenigen zu respektieren und anständig zu behandeln und deren Bedürfnisse an erster Stelle zu berücksichtigen, welche in erster Linie die existenzielle Grundlage für Land, Leute, Wirtschaft und ebenso Politik erst möglich machen.

      Das sind nicht die “paar” Politiker und Parlamentarier, inkl. BR – mit denen hält man kein Land und keine Wirtschaft am laufen!!

      Es sind die Bürger dieses Landes, die jeden Tag brav ihre Pflicht tun, Steuern zahlen und versuchen ihr Leben anständig zu leben und es je länger je mehr satt haben mit falschen Versprechungen über den Tisch gezogen und mit den negativen Folgen davon alleine gelassen zu werden.

      Ein weiser Politiker verspricht nichts was er nicht halten kann, bzw. experimentiert nicht mit Land und Leuten einfach ins Blaue hinaus. Er erkennt und anerkennt die Stimmung im Volk, und richtet sich nach den Bedürfnissen derer die ihn gewählt, die ihm vertraut haben. Weil er diesen Leuten gegenüber Verantwortung übernommen hat und das nicht vergisst!
      Es sei denn die Konsequenzen seines Handelns sind ihm egal und er denkt, er würde davon eh’ nicht betroffen.
      Was eine grundfalsche Einschätzung wäre wie unzählige Beispiele in der Geschichte zeigen.

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  • Juli 24, 2011

    Freau Ingold,

    vieles ist nicht zu Ende gedacht, wird es vielleicht auch nicht sein, so auch Ihr Blog. Sie fragen nach der Legitimation des Souveräns; durch unseren Willen zur Nation Schweiz innerhalb ihrer Grenzen, meine ich! Dürfen wir das schon nicht mehr denken, seit Gutmenschen von Völkergemeinschaft reden?

    Die 30 % Urnengänger repräsentieren eben auch die 70 % Abstinenzler statistisch gesehen absolut korrekt.

    Selbstver​ständlich ist vor dem Gesetz jeder gleich. Doch wen wir hier haben wollen und wen nicht, hat mit diesem Grundgesetz nichts zu tun, das ja auch nicht ausschliesst, dass ich in meinem Haus nicht jeden willkommen heissen muss.

    Zu diesen Antworten auf Ihre Fragen noch etwas grundsätzliches. Sie haben Recht, dass man geschlossene Verträge halten oder sie dann eben kündigen soll, wenn sie sich beissen mit den Erfahrungen in der Realität. Es ist übrigens eine Politikerkrankheit, zu glauben, die Schweiz sei “toleriert” und wirtschaftlich erfolgreich, immer dann oder gar nur, wenn sie sich wohl verhalte. Schwächliches Gutmenschendenken, insbesondere von Politikern, die sich aus Lehrern, Juristen, Sekretären und anderen Dienstleistern rekrutieren. Wirtschaftlich erfolgreich sein, heisst besser sein in Idee, Qualität, Preis, Logistik und vielleicht ganz zuletzt auch noch – wenn Sie’s gerne hören – eine Prise Bücklingverhalten – aber bitte nicht umgekehrt.

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  • Juli 24, 2011

    “Frau Ingold will also die Diktatur einführen” – ich kann Ihnen versichern, das wäre das letzte was ich wollte. Wenn ich die arabischen Revolutionen verfolge oder auch nur in unsere Nachbarländer hineinhöre, bin ich froh um unsere direkte Demokratie, die mir teuer ist. Also keine Rede von Diktatur und keine Rede von neuen übergeordneten “gesetzlichen Schranken”, von “fremden Richtern und Führern”. Wir selbst bestimmen und haben dafür bestimmte Massstäbe und Wertvorstellungen. Über diese kann man sich auch in unserem Land ein paar Fragen stellen. Wir haben eine Bundesverfassung beschlossen, die Personenfreizügigkeit​, den Beitritt der Schweiz zur Menschenrechtskonvent​ion. Wenn das nicht alles zusammenpasst, heisst es nicht dass etwas anderes aufgezwungen wird, sondern man muss die widersprüchlichen Volksmehrheiten zu vernünftigen Kompromissen bringen, die den Volkswillen am besten abbilden.
    Ich will auch nicht als “Volksvertreterin” “recht” haben, ich habe keine Mühe mit Volksentscheiden, aber damit, dass das gleiche Volk Entscheide getroffen hat, zu denen es anscheinend nicht mehr steht. Für mich ist die Menschenrechtskonvent​ion eine wichtige Übereinkunft und kein “Märchen”.
    Eine übergeordnete Wertehierarchie, auf die ich hingewiesen habe,ist nicht ein neuer Codex, sondern es sind unsere christlich-humanistis​chen Grundwerte, aus denen die Präambel unserer Bundesverfassung schöpft. Und diese hohen Werte sind nicht eine “Entmündigung des Volkes”, sondern die ernsthafte Wahrnehmung einer Ethik, die auch Gültigkeit hat, wenn das Volk sie ignoriert. Herr Nünlist sagt richtig, dass das Volk nicht immer recht hat, es “spricht Recht”, auch wenn es einen Fehler beschliesst. Gibt es ein System, das immer recht hat? Nein, aber es gibt eine Ethik, es gibt christliche Leitplanken, die mich persönlich dazu veranlassen, möglichst keine schwerwiegenden Fehler zu entscheiden. Im “Club” sagte ein Teilnehmer provokativ: wenn das Volk einen Genozid beschlösse, wäre das rechtens. Es muss also übergeordnete Leitplanken geben, die schwere Fehler verhindern. Eben zum Beispiel die Menschenrechtskonvent​ion. Ob wir für beabsichtigte Verfassungsänderungen​ oder Zusätze eine Prüfung der Vereinbarkeit brauchen, wird die Zukunft bald zeigen. In der nächsten Zeit wird über die Verfassungsgerichtsba​rkeit debattiert werden, die gegnerischen Meinungen dazu sind bereits auf hohen Touren. Zum Schluss möchte ich mich für die interessante Diskussion bedanken mit vielen Impulsen von Autoren, die ich noch verarbeiten werde.

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    • Juli 18, 2021

      “dass das gleiche Volk Entscheide getroffen hat, zu denen es anscheinend nicht mehr steht”

      Es hindert nicht das Volk gescheiter zu werden und die Gesetzgebung zu optimieren.

      Daher gehen die neusten und präzisierenden Gesetze den allgemeinen und älteren vor. Ein Widerspruch ist so per Definition unmöglich.

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  • Juli 24, 2011

    Wenn Personenfreizügigkeit​,unveratnwortbare Überflutung unseres Landes bedeutet in der das Volk fast erstickt,und Menschenrechtskonvert​ion bedeutet wir müssen Kriminalität aller Art ertragen sind diese Verträge neu zu verhandeln oder zu kündigen,bevor das Land ruiniert ist.Das was jetzt im Namen der Personenfreizügigkeit​ geschieht ist nicht das was man dem Volk vor der Abstimmung gesagt hat.Ja Personenfreizügigkeit​ und Menschenrechtskonvent​ion wurden beschlossen und führten zu unhaltbaren Zuständen in unserem Land,deswegen muss dies korrigiert werden wie oben gesagt.Mit neuen Verhandlungen oder wenns nicht anders geht Kündigung.Die Menschenrechtskonvent​ion verbietet Ausschaffungen nicht! Das Volk hat nicht Entscheide getroffen zu denen es nicht mehr steht,musste aber erleben zu welch untragbaren Zuständen diese führten,wie Einwanderer die Personenfreizügigkeit​ schamlos ausnützen,deswegen kann man zu diesen Entscheiden so nicht mehr stehen.Diese Fehler müssen behoben werden.Man sagte uns immer wieder das sind Verträge die kann man verhandeln und kündigen,und dies verlangen wir.Christliche humanitäre Grundwerte können niemals bedeuten alles ertragen zu müssen,sonder Gefahr abzuwenden,das Volk zu schützen,das Land zu erhalten.Es ist anmassend zu sagen das Volk ignoriert diese Werte,dies muss daher zurück gewiesen werden,denn das Land vor lauter christlichen humanitären Werte zu ruinieren ist weder hinnehmbar noch wollen wir das. Das Volk will schlicht und einfach das Ende dieser unerträglichen kriminalität und nicht mehr tragbaren Einwanderung.Die Aussage wenn das Volk einen Genozid beschlösse wäre das rechtens ist zynisch,zeigt in erschreckender Deutlichkeit auf was Sie und Ihresgleichen vom Volk halten,das sie notbene entlöhnt.(Ein Grund mehr Menschen mit diesem denken nicht mehr zu wählen) Dieses Volk mit dem feinen Gespür würde nie und nimmer einem Genozid zustimmen,das wissen auch Sie.Nun aber das es die Gefahr für sein Land sieht und sich dagegen wehrt,erklären einige vom Parlament uns den Krieg,ihr solltet euch schämen.Um Leben und Land zu schützen hat das Volk unpopuläre Massnahmen berschlossen gemäss Ihrem denken und prompt muss eine Verfassugsgerichtsbar​keit debattiert werden,eine Massreglung mehr die nicht akzetabel ist.Diese Politik macht traurig,empört und schmezt.Seien Sie sich bewusst im Volk gärts,es wird diese Politik nicht mehr lange hinnehmen,das las ich in unzähligen Kommentaren in verschiedenen Medien oder beim Zuhören in Gesprächen.

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  • Juli 24, 2011

    “Wenn das Volk einen Genozid beschlösse wäre das rechtens! Es muss also übergeordnete Leitplanken geben die schwere Fehler verhindern.”

    Man traut uns also zu, dass wir tatsächlich fähig sind einen Genozid zu beschliessen? Oder man nimmt einfach das Zitat eines anderen, als Argument um uns dazu zu bringen “übergeordnete Leitplanken” zu akzeptieren, die angeblich etwas verhindern sollen, was in der Schweiz noch nie auch nur ansatzweise hat entstehen können?

    Und man schlägt als Leitplanke die MRK’s vor die ja wirklich global beispielhaft, vorbildlich eingehalten, beaufsichtigt und überprüft werden?
    Die Menschenrechte die zwar von allen akzeptiert, aber von den wenigsten eingehalten werden? Ausser von uns!
    Die wir aber gleich von den eigenen Politikern an den Pranger gestellt werden, nur weil wir keine Minarette wollen und verlangen das kriminelle Ausländer das Land bitte wieder verlassen sollen! Deshalb haben wir wohl so ein gefährliches Potential, dass es dringend durch “übergeordnete Leitplanken” zu kontrollieren gilt….
    Ach nein – es wäre wirklich mal nett, wenn es nicht immer so durchsichtig und unglaubwürdig daherkäme.

    Ich entschuldige mich für meinen Sarkasmus, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie Ihren Beitrag wirklich ehrlich meinen Frau Ingold!

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    • Juli 25, 2011

      “… was in der Schweiz noch nie auch nur ansatzweise hat entstehen können?”.
      “Die Menschenrechte die zwar von allen akzeptiert, aber von den wenigsten eingehalten werden? Ausser von uns!”

      Frau Keller, jetzt würden Sie besser schweigen.

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    • Juli 25, 2011

      Geschätzte Frau Keller

      Die Bevölkerung stimmt nur über das ab was vorgelegt wird. Wenn eine Initiative aus dem Volk zustande kommt, besteht für das Parlament immer die Möglichkeit einen Gegenvorschlag vorzulegen. Es sind tendenziell eher zu viele Sicherungsinstrumente​ eingebaut als zu wenige. Mit führenden Persönlichkeiten in der Politik lösen sich die kleinen Unstimmigkeiten von alleine in Bedeutungslosigkeit auf.

      Am letzten Wochenende wurde viel über geistig verwirrte Personen berichtet und solche die gerne im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen.

      Ich sehe zu viele Parlamentarier, die aus meiner Sicht das Volk nicht vertreten wollen. Was diese Personen uns seit zwei Jahren sagen, würde jeder neutrale Personalexperte als geistig verwirrend bezeichnen. Ebenfalls deutlich erkennbar ist ein gewisser Drang zur Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit.

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  • Juli 25, 2011

    Frau Ingold, EVP:
    Den nachfolgend eingefügten Auszug aus der Rede J. Zieglers die er nicht halten darf (er wurde erst an die Salzburger Festspiele eingeladen, um eine Rede zu halten und dann umgehend wieder ausgeladen, warum ist klar!) sende ich Ihnen mit der Bitte, angesichts der brutalen Tatsachen die Ziegler hier anspricht, nochmal darüber nachzudenken was die MRK’s tatsächlich wert sind und wo “übergeordnete Leitplanken” tatsächlich nötig sind, aber nie auch nur ansatzweise eine Rolle zu spielen scheinen!

    Ziegler’s Person, seine Fragwürdigkeiten, seine Parteizugehörigkeit spielen für mich dabei keine Rolle. Wenn es um den seit Ewigkeiten in Afrika inszenierten Genozid an der afrikanischen Bevölkerung geht, hat er verdammt Recht. Und die ganze Welt – wir alle schauen zu und wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass diese Menschen tatsächlich nicht verhungern müssten!

    Finden Sie Ihren Artikel den Sie hier geschrieben haben, in welchem Sie uns erklären wollen warum wir Schweizer übergeordnete Leitplanken/Kontrolle​n brauchen, damit wir unsere angestammten Rechte nicht mehr frei gebrauchen können sollen, angesichts dieses wahrhaftigen, inszenierten und gesteuerten Grauens in Afrika nicht selbst äusserst fragwürdig?

    Sie argumentieren mit christlichen Werten und mit den MRK’s.
    Wenn diese Werte wirklich eingehalten werden würden, gäbe es diese Hungerkatastrophen nicht, es gäbe keine Kriege, keine Folterungen, keine Spekulationen mit Nahrungsmitteln, Rohstoffen generell und in dem Zusammenhang: mit Menschenleben!
    Sehen Sie sich mal an wieviel die kleinen Leute – auch in der Schweiz – jedes Jahr für Afrika spenden und fragen Sie sich wieso in Afrika immer noch Millionen durch Kriege und Hunger sterben gelassen werden – und argumentieren Sie bitte nicht mehr so moralinschwanger und durchsichtig gegenüber einem braven kleinen Volk, dass sich eigentlich nur wünscht von seinen gewählten Politikern ehrlich und fair behandelt zu werden!

    Auszüge aus einer Eröffnungsrede die Globalisierungskritik​er Jean Ziegler bei den Salszburger Festspielen nicht halten darf:

    “Alle fünf Sekunden verhungert ein Kind unter zehn Jahren. 37.000 Menschen verhungern jeden Tag, fast eine Milliarde sind permanent schwerstens unterernährt. Derselbe World-Food-Report der FAO, der diese Opferzahlen gibt, sagt, dass die Weltlandwirtschaft problemlos das Doppelte der Weltbevölkerung ernähren könnte.
    Schlussfolge​rung: Es gibt keinen objektiven Mangel, also keine Fatalität für das tägliche Massaker des Hungers, das in eisiger Normalität vor sich geht.
    Ein Kind, das am Hunger stirbt, wird ermordet.

    Gestorbe​n wird überall gleich. Ob in den somalischen Flüchtlingslagern, den Elendsvierteln von Karachi oder in den Slums von Dacca, der Todeskampf folgt immer denselben Etappen.
    Bei unterernährten Kindern setzt der Zerfall nach wenigen Tagen ein. Der Körper braucht erst die Zucker-, dann die Fettreserven auf. Die Kinder werden lethargisch, dann immer dünner. Das Immunsystem bricht zusammen. Durchfälle beschleunigen die Auszehrung. Mundparasiten und Infektionen der Atemwege verursachen schreckliche Schmerzen. Dann beginnt der Raubbau an den Muskeln. Die Kinder können sich nicht mehr auf den Beinen halten. Ihre Arme baumeln kraftlos am Körper. Ihre Gesichter gleichen Greisen. Dann folgt der Tod.

    Die Reichen

    Der Mammon: Auf der Bühne lacht er alljährlich den Jedermann aus. Für Jean Ziegler sind die unkontrollierte Maximierung des Mammons und die “Rettung der Spekulations-Banditen​” das Übel der Welt.
    Wie zig-tausendfach in der Tragödie, die sich gegenwärtig in Ostafrika abspielt. In den Savannen, Wüsten, Bergen von Äthiopien, Dschibuti, Somalia und Tarkana (Nordkenia) sind 12 Millionen Menschen auf der Flucht. Seit fünf Jahren gibt es keine genügende Ernte mehr. Der Boden ist hart wie Beton. Neben den trockenen Wasserlöchern liegen verdurstete Zebu-Rinder, Ziegen, Kamele. Wer von den Frauen, Kindern, Männern noch Kraft hat, macht sich auf den Weg, in eines der vom UNO-Hochkommissariat eingerichteten Lager.
    Zum Beispiel nach Dadaad in Kenia. Dort drängen sich seit drei Monaten über 400.000 Hungerflüchtlinge, die meisten aus Südsomalia, wo die mit El-Kaida verbundenen Chebab-Milizen wüten. Seit Juni treten täglich rund 1500 Neuankömmlinge aus dem Morgennebel. Platz im Lager gibt es schon lange nicht mehr. Das Tor im Stacheldrahtzaun ist geschlossen. Vor dem Tor machen die UNO-Beamten die Selektion: Nur noch ganz wenige – die eine Lebenschance haben – kommen herein.
    Das Geld für die intravenöse therapeutische Sondernahrung – die ein Kleinkind, wenn es nicht zu sehr beschädigt ist, in zwölf Tagen zum Leben zurückbringt – fehlt.
    Das Welternährungsprogram​m, das die humanitäre Soforthilfe leisten sollte, verlangte für den Juli einen Sonderbeitrag seiner Mitgliedstaaten von 180 Millionen Euro. 62 kamen herein. Das Budget des World-Food-Programms war 2008 sechs Milliarden Dollar, 2011 nur noch 2,8 Milliarden.

    Warum?​ Weil die reichen Geberländer – insbesondere die EU-Staaten, die USA, Kanada und Australien – viele Tausend Milliarden Euros und Dollars ihren einheimischen Bank-Halunken bezahlen mussten: zur Wiederbelebung des Interbanken-Kredits, zur Rettung der Spekulations-Banditen​. Für Sofort- und Entwicklungshilfe blieb und bleibt praktisch kein Geld.
    Wegen des Zusammenbruchs der Finanzmärkte sind Hedge-Funds und andere Groß-Spekulanten auf die Agrarrohstoffbörsen umgestiegen und treiben die Grundnahrungsmittelpr​eise in astronomische Höhen. Die Tonne Getreide kostet heute auf dem Weltmarkt 270 Euro. Ihr Preis war genau die Hälfte im Jahr zuvor. Reis ist um 110 Prozent gestiegen. Mais um 63 Prozent.

    Die Folge? Weder Äthiopien noch Somalia, Dschibuti oder Kenia konnten Nahrungsmittelvorräte​ anlegen – obschon die
    Katastrophe seit fünf Jahren voraussehbar war.
    Dazu kommt: Die Länder des Horns von Afrika sind von ihren Auslandschulden erdrückt.”

    Der ganze Artikel ist hier einsehbar:

    http://​kurier.at/kultur/4063​467.php

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    • Juli 18, 2021

      Die Schönen und Reichen möchten sich an den Salzburger Festspielen nicht in die Suppe spucken lassen.

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  • Juli 25, 2011

    Interessanter Artikel Baz 25.Juli von Martin Schubart Ehemaliger Bundesrichter.Sind Richter Hüter oder Herren der Verfassung?da steht unter anderem,Bei der Frage der Verfassungsgerichtsba​rkeit geht es nicht um die Sicherstellung des Vorrangs der Verfassung,sondern darum wer den Inhalt der V.konkretisiert.Heute​ ist es der demokratische Gesetzgeber.Soll dies in Zukunft ein Richtergremium ohne hinreichende demokratische Legitimation sein?Auch die Exesse der beiden europäischen Gerichte,des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) in Strassburg und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)in Luxemburg sollten bei der aktuellen Diskussion um die Verfassungsgerichtsba​rkeit beachtet werden.Der Sache nach versuchen diese beiden Gerichte ohne jede demokratische Legitimation eine Art europäische Verfassung durch Rechtsprechung zu kreieren,wobei sie teilweise massiv in die Kompetenzen der zuständigen Gesetzgeber eingreifen.In der Schweiz wird diese Problematik weitgehend totgeschwiegen,obwohl​ der Aktivismus dieser Gerichte gravierende Konsequenzen auch für die Schweiz hat und im Übrigwwn zeigt wohin Aktivismus eines Gerichts führen kann.ZIEL AUS DEN AUGEN VERLOREN! Die europäische Menschenrechtskonvent​ion (EMRK) wurde mit dem Ziel geschaffen den Schutz unverzichtbarer Menschenrechtspostula​te zu garantieren.Die SCHWEIZ ist unter diesen Vorausetzun der EMRK beigetreten.Der EMGR hat dieses ursprüngliche Ziel längst vergessen und wendet den EMRK in Bereichen an,wo es nicht um Menscherechtsverletzu​ngen geht.Er beruft sich dabei auf eine europäische leitkultur,die es jedoch nicht gibt und eine reine Fiktion des EGMR ist.In einer solchen Leitkultur liegt eine Tentenz zur Totalität,wie neuerdings zutreffend kritisiert wird.Tentens zur Totalität,also Tendenz zur totalen Machtausübung.Das sich der EMGR,geschaffen als Antwort auf Totaliarismus der Nazis und Faschisten,eine solchen Vorwurf gefallen lassen muss,zeigt wie tief er gefallen ist.ZUM BEISPIEL KRUZIFX. Der EMGR verkennt die Beudeutung dieses Menschenrechts.Seine erster K.Entscheidung,mit italienischen Krizifixen in Schulen,der sache nach aber europaeit alle religiösen Symbole in Schulen als menschenverachtend deklariet wurden ein gutes Beispiel dafür.Dass die grosse kammer des EGMR jetz anders umgekehrt entschieden hat,beruht wohl weniger auf einen Gesinnungswndel als auf politischem Opportunismus.Der ursprüngliche Entscheit wäre in Italien und mehreren europäischen Ländern nicht durchsetzbar gewesen.Der Kruzifix Entscheid macht deutlich wie willkürlich RICHTERRECHT sein kann.Zunächst verbietet eine Kammer von sieben Richtern einstimmig das Kruzifx in Schulen,dann enstscheidet die Grosse kammer mit 15 zu 2 Stimmen das Gegenteil.Das beweist,dass es häufig völlig offen ist,was in der Verfassug oder hier in der EMRK steht.Verfassungsgeri​chtsbarkeit ist ein Phänomen,reich an Facetten,das sich nicht in wenige Worten erfassen lässt.Ob und inwieweit Verfassunggerichtsbar​keit in einem Land Sinn macht,lässt sich nur im Kontext der Geschichte und Kultur diese Landes beantworten.Und stets muss man sich bewusst sein,gegen die grundsätzlich immer bestehende Tendenz von Verfassungsgerichten,​sich auf Kosten des demokratischen Gesetzgebers neue Kompetenzen zuzulegen,gibt es keine hinreichenden rechtliche Schranken.Der ANGEBLICHE Hüter der Verfassung ist auch und vor allem Herr der Verfassung.

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    • Juli 18, 2021

      Frau Zbinden, vielleicht können Sie ergänzen, wie das in Israel abläuft.

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    • Juli 18, 2021

      Warum ums Himmelswillen bringen Sie Israel in diese Debatte? Israel ist die einzige Demokratie in Nahost umgeben von Ländern die Israel auslöschen wollen.es Es sicher nicht Sache einer Schweizerin zu ergänzen wie das in Israel abläuft! Gots no

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    • Juli 18, 2021

      Frau Zbinden, weil Sie die Schweiz in den Dreck ziehen – und Israel (das nach Ihren Worten von Nicht-Demokratien umgeben sein soll) immer wieder in den Himmel heben.

      Wenn Sie Israel nicht kommentieren wollen, warum loben Sie es dann ständig?

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    • Juli 18, 2021

      Wo habe ich in diesem Forum etwas über Israel gesagt? Ich ziehe die Schweiz keinen Falls in den Dreck.Sie antworten auf obigen Artikel,da habe ich Martin Schubart aus der heutigen Baz zitiert.

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    • Juli 18, 2021

      Frau Zbinden, hier z. Bsp.:
      Juni 2011
      Ein Zurück zu den Grenzen 67 ist unmöglich,da wäre das Land nicht mehr zu verteidigen!
      http://​www.vimentis.ch/d/dia​log/readarticle/palae​stina-und-die-arabisc​he-revolution/

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  • Juli 25, 2011

    Die europäische Menscherechtskonventi​on (EMRK) wurde mit dem Ziel geschaffen,den Schutz unverzichtbarer Menschenrechtspostula​te zu garantieren.Die Schweiz ist unter dieser Voraussetzung der EMRK beigetreten.
    Da wagt man die Menschenrechtskonvent​ion als eine Begründung der nicht Umsetzbarkeit der Ausschaffungsinitiati​ve anzuwenden.Dies bedeutet der Schutz von Mörden,Dieben,Vergewa​ltiger,Einbrecher,Dro​genhändler unsw.ist unversichtbares Menschenrecht,darum kann nicht ausgeschafft werden,damit ist dies Argumentation ad absurdum geführt.Unversichtbar​es Menschenrecht ist der Schutz des Volkes,des Lebens,genau das verlangt das Volk.
    Eine Verfassungsgerichtsba​rkeit bedeutet dem Volk seine Menschenrechte vorzuenthalten,ich sags mal so.Mit den Worten von Martin Schubart;Und stets muss man sich bewusst sein:gegen die grundsätzlich immer bestehende Tendenz von Verfassungsgerichten,​sich auf Kosten des demokratischen Gesetzgerbers neue Kompetenzen zuzulegen,gibt es keine hinreichenden rechtliche Schranken.Der angebliche Hüter der Verfassung ist auch und vor allem HERR der Verfassung.Damit ist klar warum eine Verfassungsgerichtsba​rkeit eingeführt werden soll.Der Souverän ist aufgefordert auf der Hut zu sein,den dies sieht nach Entmachtung des Souveräns aus.

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  • Juli 25, 2011

    Antwort: Ja, das Volk hat immer Recht. Nämlich das Recht zur Selbstbestimmung.

    ​Sind die Entscheidungen richtig? Antwort: Ja und Nein. Vielleicht erscheint eine Entscheidung für den Moment richtig, vielleicht ist diese in einigen Jahren falsch. Sie nennen diese Volksentscheide Unterwanderungen, ich nenne es sinnvolle Anpassungen an das aktuelle Umfeld.

    Wer liegt mit den Entscheidungen immer richtig? Der Bundesrat? Der Europäische Gerichtshof? Sie vielleicht, Frau Ingold?

    “Somit muss offenbar eine gesetzliche Schranke die Wertehierarchie festlegen, um der Schweiz wieder zu ermöglichen, längerfristig in der Staatengemeinschaft ein verlässlicher Partner zu bleiben”

    Schön formuliert, nach meinem Verständis heisst das: Der Souverän darf nur entscheiden, wenn die Entscheidung der Institution oberhalb der Hierarchie gefällt.

    Ist der Souverän dann wirklich noch Souverän?

    Freue mich auf Ihre Antworten, Frau Ingold.

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  • Juli 25, 2011

    Der Souverän ist souverän. Bei uns ist das Stimmvolk der Souverän, also ist das Stimmvolk souverän!
    Nun leben wir aber nicht auf einer Insel, sondern wir sind von anderen Souveränen umgeben, die auf unser Verhalten reagieren. Es ist also vernünftig, wenn wir es nicht übertreiben mit unserer Souveränität, weil wir sonst mit negativen Reaktionen rechnen müssen.

    Dies gilt für unser Verhältnis zu anderen Staaten.
    Wie souverän sind wir im Inneren?
    Hier sind wir vollständig souverän. Aber wir beschränken uns unsere Souveränität selber.

    Wir haben uns in der Menschenrechtskonvent​ion vertraglich verpflichet gewisse Rechte allen Menschen zu gewähren:

    Recht auf Leben (Dieses Recht brechen wir bei den jährlich über 10’000 Abtreibungen)
    Folter​verbot
    Sklavereiverb​ot
    u.a.

    In der Bundesverfassung haben wir den Ausländern gewisse Rechte eingeräumt:

    Art. 25 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung

    2 Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden.

    3 Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.

    Diese von uns selbst beschlossenen Einschränkungen geben uns den Handlungsrahmen vor. Wir könnten diese Einschränkungen wieder rückgängig machen. Der Souverän darf das! Dagegen würde ich mich jedoch wehren.

    Innerhalb dieses Handlungsrahmens können wir unsere Gesetzgebung frei wählen. Wir können:
    Den Bau von Minaretten verbieten.
    Wir können das Tragen von Burkas verbieten, wie Belgien.
    Wir können Ausländer, die sich nicht an unsere Regeln halten, ausweisen, solange Artikel 25 beachtet wird. Ich kann mich nicht erinnern, dass je ein Politiker verlangt hat, dass dieser Verfassungsartikel nicht berücksichtigt wird.
    Dass EU-Bürger gleich behandlt werden wie die anderen Ausländer ist nur fair. Dieser Gleichbehandlung aller Ausländer steht ein internationaler Vertrag im Weg, der ohne Beeinträchtigung des Handlungsrahmens gekündigt werden kann. Die Verfassung steht über diesem Vertrag! Wir müssen jedoch damit rechnen, dass die EU auf eine Kündigung negativ reagieren wird.

    Der Handlungsrahmen im Ausländerrecht ist sehr weit. Wir könnten ohne ihn zu verletzen:
    Alle Ausländer aufnehmen, die in der Schweiz leben möchten.
    Keine Ausländer in der Schweiz dulden, ausser den in Artikel 25 Erwähnten.
    Es steht dem Souverän frei wie er sich entscheidet.

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    • Juli 18, 2021

      Artikel 25 Absatz 2 und 3 dürfen meines erachtens gestrichen werden. Ich meine, diese Person hat gegen die (vielleicht willkürliche) Gesetze im Heimatland verstossen. Diese kriegt hier eine 2. Chance. Wenn diese Person hier ebenfalls gegen die Gesetze verstosst und somit das Vertrauen des Gastgeberlandes missbraucht – Sorry, dann soll doch die Person in Ihrem Heimatland verrotten…

      Wie gesagt, meine persönliche Ansicht.

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  • Juli 27, 2011

    In Ihrem Artikel sind Sie, Frau Nationalrätin Ingold, bereits in der Analyse weit zum Fenster hinausgelehnt. Wenn Sie einen Mehrheitsentscheid mit dem Grad der Stimmbeteiligung relativieren, dann stellen Sie ein Axiom unserer direkten Demokratie zur Disposition. Sie geben jenen (meist linken) Kreisen recht, die jeden verlorenen Volksentscheid immer damit negieren wollen. Selbstverständlich loben aber die gleichen Kreise jedesmal die Weisheit des Volkes, wenn ihr Anliegen eine Mehrheit bekommen hat.

    Man kann das Momentum der Stimmbeteiligung tatsächlich als einen Schwachpunkt der direkten Demokratie ansehen. Gerade deshalb ist es so wichtig, daß das erwähnte Axiom gilt und nicht in Frage gestellt wird! Weshalb?

    Natürlich​ könnte man diesen Schwachpunkt aufheben, indem man festlegt, daß ein Entscheid nur dann rechtsgültig zustande gekommen ist, wenn die Zustimmung ein bestimmtes Quorum erreicht hat. Welche Probleme das aufwirft und welche Bürgerfrustrationen ausgelöst werden, kann man an Volksentscheiden in deutschen Bundesländern studieren, bei denen ein solches Quorum erforderlich ist. Um allen unnötigen Diskussionen den Boden zu entziehen, müßte bei uns ein solches Quorum konsequenterweise verlangen, daß mehr als 50 % der Stimmberechtigten zugestimmt haben. Aber dann können Sie, Frau Nationalrätin, unsere direkte Demokratie gleich ganz liquidieren. Ich weiß nicht, ob je in einer eidgenössischen Abstimmung das überhaupt erreicht wurde. Bei kantonalen Abstimmungen sieht es eher noch schlechter aus. Und die Gemeindeversammlungen​ können Sie quer durchs Land auch gleich abschaffen. Und wie sieht das eigentlich in den Eidg. Räten aus? Sie wissen wohl weit besser als ich, bei wie vielen Schlußabstimmungen im Nationalrat ein Quorum von 101 zustimmenden Nationalrätinnen und -räten nicht erreicht wird, weil viele Herrschaften am letzten Sessionstag bereits anderem nachgehen.

    Das Axiom “Mehrheit der Stimmenden” kann und darf nicht durch die Regel “Mehrheit der Stimmberechtigten” ersetzt werden, denn dann funktionieren unser Staatswesen und unsere Gesellschaft nicht mehr richtig.

    Und nun zu Ihrer Schlußfolgerung bzw. zu Ihrer These:

    Es liest sich ja wunderschön, die Geschichte von der gesetzlichen Schranke zum Schutz der übergeordneten Wertehierarchie. Als Bundesparlamentarieri​n müßte Ihnen geläufig sein, daß es in unserem System diese Wertehierarchie gibt. Festgelegt ist sie in der Bundesverfassung. Nun kennt die Schweiz aus guten Gründen keine Verfassungsgerichtsba​rkeit. Zu diesen Gründen gehört nicht nur der “Souveränitätskonfli​kt” zwischen Volksentscheid und Verfassungsnorm. Es gehört auch der Konflikt zwischen der “Parlamentssouveräni​tät” und der Verfassungsnorm dazu. Wieso das? Weil jedes Bundesgesetz grundsätzlich dem Referendum ausgesetzt ist, haben wir – auch ohne Referendumsabstimmung​ an der Urne – implizit eine Volkszustimmung vorliegen. Das Bundesparlament hat seit Bestehen der heutigen Eidgenossenschaft mit Sicherheit weit mehr Verletzungen des in der Verfassung definierten “übergeordneten Wertesystems” veranstaltet als das Volk in Initiativ-Entscheiden​. Zur Erinnerung: Die allermeisten Volksinitiativen sind an der Urne gescheitert!!

    Für mich ist es schönfärberisch und auch billig, wenn ausgerechnet Mitglieder der Eidgenössischen Räte praktisch dem Volk falsches Abstimmungsverhalten vorwerfen. Das ganze beginnt im Bundesparlament, das nicht mehr imstande ist, die anstehenden Themen sach- und zeitgerecht zu behandeln (siehe Minder-Initiative). Es ist offenbar auch nicht mehr imstande, jene Themen in seine Parlamentsarbeit aufzunehmen, die die Menschen in unserem Land wirklich beschäftigen. Und es ist schon gar nicht mehr imstande, mit seinen eigenen Entscheiden dafür zu sorgen, daß das “übergeordnete Wertesystem” in Vorlagen und Gegenvorschlägen eingehalten wird.

    Daß Sie zum Schluß noch den “verlässlichen Partner in der Staatengemeinschaft”​ gegen die Volksrechte zu Hilfe nehmen müssen, gehört eigentlich auf die Kabarettbühne. Wenn ich mich so umsehe, was in unserer Welt zurzeit alles stattfindet, kann ich mit der derzeitigen Verläßlichkeit der schweizerischen Eidgenossenschaft ganz gut leben.

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    • Juli 18, 2021

      “Sie geben jenen (meist linken) Kreisen recht, die jeden verlorenen Volksentscheid immer damit negieren wollen.”

      Na, na, na!

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    • Juli 18, 2021

      Sie haben den nachfolgenden Satz wohl nicht gelesen:

      “Selbstv​erständlich loben aber die gleichen Kreise jedesmal die Weisheit des Volkes, wenn ihr Anliegen eine Mehrheit bekommen hat.”

      Ja, ja, ja!

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    • Juli 18, 2021

      Herr Mohler,
      ich stimme Ihnen zu 100% zu. Es war mir eine Freude Ihren Kommentar zu lesen!

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    • Juli 18, 2021

      Danke Herr Mohler für diesen treffenden Kommentar,sie bringens auf den Punkt.

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    • Juli 18, 2021

      Danke Herr Mohlen, der Volksentscheid zu alle den Bilateralen wird von der Rechten “negiert”.

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    • Juli 18, 2021

      Geschenkt, Herr Estermann. Darum habe ich ja auch geschrieben “… jenen (meist linken) Kreisen… “. Hätte ich diese feine Gewichtung nicht machen wollen, hätte ich auf die Klammern und das Wort ‘meist’ einfach verzichtet. Und wenn Sie meine Sicht zum Europa-Dossier kennenlernen wollen, empfehle ich Ihnen folgenden Link: http://rudolf-mohler1​0.blog.de/

      Frau Keller und Frau Zbinden, dankeschön für Ihre Anerkennung.

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    • Juli 18, 2021

      Sehr geehrter Herr Mohler,
      in 2Punkten gebe ich Ihnen recht, in einem habe ich schon einem andern Diskussionsteilnehmer​ bestätigt, dass auch für mich die Abstimmungsergebnisse​ gültig und nicht anzuzweifeln sind in ihrer demokratischen Legitimität, unabhängig von Abstimmungsquote. Ich kenne aber eine Partei, die auf dieser Tatsache besonders besteht, nun aber im Kt. ZH genau einen Volksentscheid (nämlich für den Bau eines Polizei- und Justizzentrums) nicht respektiert hat. Hier scheint die Praxis hüben wie drüben opportunistisch.
      Punkt 2 das Versagen des Parlamentes: stimme ich Ihnen völlig zu und habe gegen die nochmalige Fristerstreckung für einen Gegenvorschlag zur Minderinitiative gestimmt, weil man das Volk nicht endlos warten lassen kann und sich total unglaubwürdig macht. Leider hat genau Ihre Partei das gestützt.
      Zum Souveränitätskonflikt​: wir werden sehen, was die Lösung zur Verfassungsgerichtsba​rkeit sein wird. Die Rechtskommission hat sie vorläufig unterstützt. Zwar stimmt es, dass früher die meisten Volksinitiativen scheiterten. Die Kollisionen mit übergeordneten Rechten sind ein neues Phänomen, das gelöst werden.
      Zum Schluss die Schweiz als verlässlicher Partner in der Staatengemeinschaft. Wenn andere das nicht sind, ist das noch kein Grund den Anspruch auch aufzugeben. Und letztlich schadet sich die Schweiz wirtschaftlich massiv, wenn sie diese Stärke aufgibt, in der globalen Wirtschaft zählt das.

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    • Juli 18, 2021

      Eine gewonnene Abstimmung, sollte auch so umgesetzt werden, wie abgestimmt wurde. Das nennt man Respekt vor dem Stimmvolk.

      Die Umsetzung zum PJZ entsprach nicht mehr im Geringsten der Abstimmungsvorlage von 2003.

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  • Juli 27, 2011

    DIE RENITENZ BEI POLITISCHEN KRÄFTEN

    Die Bevölkerung ist der Arbeitgeber des Parlaments. Wenn Sie Frau Nationalrätin fragen ob der Arbeitgeber immer recht hat, so ist dies ein renitentes Verhalten. Wikipedia verwendet das Wort «Renitenz» ebenfalls für politische Kräfte, wenn diese meinen, sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben halten zu müssen.

    Beim EVD-Bundesrat hat das genannte renitente Verhalten ein sehr grosses Ausmass angenommen. Deshalb fordere ich unterdessen seinen Rücktritt.
    http://www.vimentis​.ch/d/dialog/readarti​cle/jedes-jahr-eine-z​usaetzliche-stadt-win​terthur-/?jumpto=1033​1

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  • Juli 27, 2011

    Letzte Nacht habe ich richtig gut geschlafen! Vielleicht lag es an dem Traum den ich hatte. Ich träumte vom Bundeshaus in Bern nach den Wahlen im Herbst.
    Das umwerfende an dem (leider)Traum war, dass von den heutigen Bundespolitikern nur noch etwa jeder zehnte sein heutiges Amt inne hatte. Der neue Wind im Bundeshaus verursachte so gewaltigen Durchzug, dass er die ganzen Wirtschafts- und anderen Flüsterer aus den Gängen blies!
    …träumen kann so schön sein! 🙂

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    • Juli 18, 2021

      Gut geträumt Herr Villiger – weitermachen – vielleicht war’s ja ein prophetischer Traum!

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    • Juli 18, 2021

      Diesen Traum träume ich auch! Freut mich das auch andere diesen Traum träumen.Vielleicht wird er sogar wahr.

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    • Juli 18, 2021

      Ich hingegen habe geträumt, dass den Leute im Bundeshaus bei jeder Lüge die Nase um ein Paar cm gewachsen ist. Die Bundesräte haben vor Angst der wachsenden Nasen kein Wort mehr gesprochen und deren Pressesprecher mussten täglich ausgewechselt werden, weil deren Nasen zu schwer wurden. Gut habe ich geschlafen.

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  • Juli 30, 2011

    Frau Ingold, hier noch eine Gegenfrage zu: “Hat das Volk immer Recht?”

    Wieviel Rechte darf die “Regierung” sich dem Volk gegenüber herausnehmen?
    Lesen Sie folgenden Artikel über die IT & Telefon-Überwachungsp​läne und deren Realisierung unserer Bundesrätin Sommaruga:
    http://ww​w.nzz.ch/nachrichten/​politik/schweiz/bunde​sraetin_sommaruga_wil​l_verordnung_vor_dem_​gesetz_ausweiten_1.11​679575.html

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    • Juli 30, 2011

      Frau Keller, vorgestern hatten Sie noch geklagt: “Eine einfache Kontrolle in den Chats die helfen würde schlimme Verbrechen an Kindern zu verhüten wird mit seltsamen Ausreden verhindert.”

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    • Juli 30, 2011

      Chaträume von Jugendlichen und Kindern verdeckt auf streunende Pädophile zu überwachen macht rechtliche Probleme und man muss deswegen die verdecken Ermittlungen einstellen …….(nimmt mich immer noch wunder WER denn damit rechtliche Probleme haben könnte?).

      Aber die ganze Bevölkerung mit Spyware zu infiltrieren und Telefone abzuhören, dass macht gar keine rechtlichen Probleme, nein, nein!!!
      Nützt ausserdem extrem viel und kostet überhaupt nix!

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  • August 3, 2011

    Man könnte auch fragen: Hat DIE PARTEI immer recht? Tönt irgendwie wie damals, als es den Ostblock noch gab. Aber – der Unterschied ist doch gar nicht so gross! Die Noch-fast-30-Prozent-​PARTEI beherrscht unseren Alltag. Und wird es noch mehr tun, wenn sie mal 50 Prozent hat.

    Die SBB haben gerade festgestellt, die geschmacklosen Plakate mit den schwarzen Stiefeln dürfen am Hauptbahnhof und am Flughafenbahnhof hängen bleiben. DIE PARTEI nähme ihre politischen Rechte wahr. Herzlich willkommen, liebe Touristen!

    Recht haben. Gemeint ist wohl: richtig handeln. Oder darf man sich “im Namen des Volkes” alles erlauben? Ich meine, die SVP könnte ihre politischen Rechte auch wahrnehmen, wenn sie etwas mehr Geschmack zeigen würde. Und vielleicht etwas mehr Respekt.

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  • August 11, 2011

    Volksinitiativen gehen nicht vom Parlament oder von der Regierung aus, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern. Sie gelten als Antriebselement der direkten Demokratie.
    Die Bundesverfassung steht auf der obersten Stufe des schweizerischen Rechtssystems. Ihr sind sämtliche Verordnungen und Erlasse des Bundes sowie die Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Sie dürfen der Bundesverfassung daher nicht widersprechen.

    Bun​desgesetze müssen vom Bundesgericht und anderen Gerichten auch bei Verfassungswidrigkeit​ angewandt werden. Es gibt somit keine Verfassungsgerichtsba​rkeit für Bundesgesetze. Diese spezielle Regelung ist Ausdruck der stärkeren Gewichtung des Demokratieprinzips gegenüber dem Rechtsstaatsprinzip: Die von der Volksvertretung erlassenen – und allenfalls in einem Referendum vom Stimmvolk angenommenen – Gesetze sollen nicht durch ein Gericht ausser Kraft gesetzt werden können.

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  • August 16, 2011

    DAS INCENTIVE-VIRUS KONTROLLIERT DAS PARLAMENT

    Für mich widerspricht es dem ureigensten Auftrag, wenn sich die Parlamentarier nicht mehr für die Bevölkerung einsetzen wollen. In den Beiträgen hier auf Vimentis ist dieses Verhalten andauernd ersichtlich. Der Eindruck entsteht, dass das Incentive-Virus das Parlament mehrheitlich unter Kontrolle hat.

    Worterklärung: Incentives sind jegliche Anreize, finanzieller oder nicht finanzieller, materieller oder immaterieller Art, die zur Wahl einer bestimmten Alternative motivieren.

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  • Januar 27, 2012

    Grundsätzlich hat das Volk immer Recht, Frau Ingold. Und wenn nur 10% der Stimmberechtigten an die Urne gehen, spielt das überhaupt keine Rolle. Arithmetische Hochrechnungen sind nicht gestattet, weil bei uns (noch) keine(r) davon abgehalten wird, seine/ihre Stimme abzugeben. Diejenigen, die einem Urnengang fern bleiben, sind zum vornerein mit dem Wahl- und/oder Abstimmungsergebnis einverstanden. Sie können nicht Ihr Wahl/Stimmrecht nicht ausüben und hinterher über das Ergebnis wettern. Schliesslich ist das Wahl/Stimmrecht auch eine Verpflichtung, seine Meinung innerhalb der Gemeinschaft kund zu tun. So einfach ist das!

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  • März 27, 2014

    “Bun​desgesetze müssen vom Bundesgericht und anderen Gerichten auch bei Verfassungswidrigkeit​​ angewandt werden.”

    Nein, Herr Nyffeler.

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  • Oktober 2, 2015

    Entschuldigung, Frau Ingold, Ihre Rechnung, dass bei einer Stimmbeteiligung von 30% und einer Zustimmung von 51% ein Entscheid nur von 15 – 20% legitimiert sei, ist eine krasse Fehlüberlegung. Sie nehmen fälschlicherweise stillschweigend an, dass gegen 100% der Nichtstimmenden dagegen wären. Gerade so gut kann man sagen, dass nur 14.7% dagegen sind, was natürlich auch falsch ist. Viel wahrscheinlicher ist, dass die Stimmenden repräsentativ sind und demzufolge die Zustimmung in der Gesamtbevölkerung ebenfalls 51% oder im Rahmen des (sehr kleinen) Fehlerintervalls sogar grösser ist.

    Der zweite Issue den Sie haben, dass Volksbeschlüsse anderen Gesetzen oder Artikeln der BV widersprechen, kann sehr einfach gelöst werden, indem bei der Abstimmungsinformatio​n auf die Konsequenzen hingewiesen wird und aufgezeigt wird, wie dies bei Annahme gleichzeitig korrigiert wird. Entweder wird dann der widersprüchliche Artikel entfernt oder mit einem Ausnahmeparagrafen versehen. Sehr wahrscheinlich müsste dies sogar zwingender Bestandteil einer Initiative sein.

    Sorry, aber ich vermute, Sie haben einfach Mühe, die demokratischen Spielregeln wirklich zu akzeptieren. Klar, irgendwie hadern fast alle damit, wenn mal ein Entscheid nicht in seinem Sinne ausfällt. Ich persönlich habe vor allem dann Mühe, wenn ich feststellen muss, dass es einer kleinen, finanzkräftigen Minderheit gelingt (z.T. mit knallharten Lügen), die Mehrheit über den Tisch zu ziehen, so dass diese gegen ihre eigenen Interessen stimmt. Ganz typische Beispiele sind Einheitskrankenkasse,​ weniger extreme Steueroasen bzw. -privilegien, Ecopop und ganz schlimm bei der Erbschaftssteuer, die für 98% positiv und mehr als nur gerecht gewesen wäre. Auch ich habe diese für mich unverständliche Entscheide zu akzeptieren und stelle die Demokratie in keinster Art und Weise in Frage.

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  • Oktober 2, 2015

    Gehe sogar noch etwas weiter als Herr Menzi

    Mit welcher Überheblichkeit masst sich ein Partei- Regierungsmitglied an, zu entscheiden, ob und in welcher Form das Volk Recht oder Unrecht hätte? Wollen Sie die direkte Demokratie abschaffen? Wenn Sie Ihre Grundeinstellung so deklarieren, dann tun Sie das.

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