1. Finanzen & Steuern

Heikler Abschied vom Eigenmietwert

In der Literatur wird zuweilen behauptet, die Verfassung fordere zwingend die Eigenmietwertbesteuerung. Dem ist – so auch die Ansicht des Bundesgerichts – aber nicht so. Es gibt vielmehr zwei haltbare Ansätze: das geltende System und den Verzicht auf die Besteuerung des Eigenmietwerts, kombiniert mit der Streichung der Wohnkostenabzüge (Schuldzinsen und Unterhalt). Aus verfassungsrechtlicher Warte darf der Systemwechsel mithin nicht halbherzig umgesetzt werden. Die Verfassung verlangt einen klaren Schnitt. Die Gefahr, dass ein konsequenter Systemwechsel politisch scheitert, ist allerdings gross.

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