HeiratsstrafeUnter der sogenannten "Heiratsstrafe" versteht man, dass Dop... und 2. Röhre am Gotthard
Bald stimmen wir auch über oben stehende 2 Themen ab. Dazu habe ich folgendes zu sagen:
Wenn die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... über die HeiratsstrafeUnter der sogenannten "Heiratsstrafe" versteht man, dass Dop... durch kommt, gewinnen nur besser Verdienende. Wir eine Berechnung aus dem Vermögenszentrum zeigt, müssten Paare, die verheiratet sind und über 230’000.- Fr. im Jahr (gemeinsam) verdienen, bei Heirat weniger Steuern zahlen. Gleichzeitig müssten Paare, die sich verheiraten und um 80’000- Fr. (gemeinsam) verdienen, mehr Steuern bezahlen. Die schlechter Verdienenden würden also bei Heirat nicht bestraft, nur die besser Verdienenden.
Das ist für die besser Verdienenden ungerecht, aber es würde schlechter Verdienenden bestrafen. Deshalb ist das Vorgehen falsch und wird neue Ungerechtigkeiten bringen, statt zu beseitigen.
Zu erwähnen ist noch, dass bei der AHV besser getrennte Paare besser fahren, nur wenn ein Partner stirbt ändert sich die Situation (Nicht verheiratete haben kein Anrecht auf WitwenrenteDie Witwenrente wird von der Alters- und Hinterlassenenversi...)
Also stimmen wir „Nein“ und müssen eine bessere Lösung suchen.
2. Gotthardröhre, unbedingt ja, wegen der Sicherheit.
Unsere verpestete Luft: Untersuchungen bei VW, Mercedes, Renault, BMW haben festgestellt, dass diese Autos mit Dieselmotoren die Luftreinhaltevorschrift nur auf dem Prüfstand einhalten. Bei Messungen auf Strasse mit den gleichen Geschwindigkeiten (usw.) wie für den Prüfstand vorgesehen, werden die Grenzwerte um ca., das 3 fache überschritten.
Statt sich gegen die Sicherheit am Gotthard zu stellen, wäre ein absolutes Fahrverbot für solche , den Grenzwert massiv überschreitende , Fahrzeuge zu verbieten, Damit würde man wesentlich mehr für die Luft und unsere Berge tun. Also „JA“ zur 2. Röhre und Autos, die die Luft über Grenzwerte verpesten aus der Schweiz verbannen.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsHerr Jossi
“u erwähnen ist noch, dass bei der AHV besser getrennte Paare besser fahren, nur wenn ein Partner stirbt ändert sich die Situation (Nicht verheiratete haben kein Anrecht auf Witwenrente)”
Stimmt nur bedingt – Wenn die getrennen Paare beide ein Einkommen erzielen stimmt es. Die AHV wird aufgrund seines Einkommens berechnet und bei Paaren in Bezug zum enstehenden Spliting. Dass es aber zu einer Diskprepanz führt, wenn ein Partner stirbt stimmt. Dies hat aber nichts mit der Abstimmung zu tun, sondern mit der Berechnung des AHV-Betrages. Und dieses wird sich auch mit dieser Abstimmung nicht verändern.
“Also stimmen wir „Nein“ und müssen eine bessere Lösung suchen.”
Grundsätzlich richtig, aber leider in unserer heutigen Gesellschaft falsch. Unsere Regierung versucht schon über Jahrzehnte Veränderungen zu versuchen. Welche aber immer an Mehrheiten im Parlament scheitern. Daher wird man kaum in nächster vernünftiger Zeit eine bessere Lösung zu finden, als dass wir eine Bewegung in unser System bringen und so weitere Schritte auslösen.
Menschlich und pers. bin ich auch gegen getrennte Steuerveranlagungen. Eine Partnerschaft sollte oder dürfte nicht auf der finanziellen Basis bestehen. Tut es aber leider heute, da in heutiger Denkweise das Geld vielfach im Vordergrund steht.
Die heutige Denkweise geht immer mehr dahin, dass Jeder für sich uns ich für mich, und das ist nicht vernünftig und auch nicht im Sinn einer Partnerschaft. Jedoch vergisst man in seiner sog. Eigenständigkeit, dass eine Partnerschaft nicht auf der Basis von gegenseitigem Freiraum basiert, sondern auf der Basis der Gemeinsamkeit und der daraus entstehenden Freiräume die man dann generiert.
Aber auf der Basis des heutigen Denkens, dass man das tun möchte und tut was man will, die sog. Abhängigkeit in der Partnerschaft nicht mehr als Mittelpunkt erkennt oder erkennen möchte, dürfte diese Abstimmung in heutiger Form nur mit einem “JA” definiert werden.
Guten Tag Herr Schweizer, Ihrer Argumentation wegen der heutigen Denkweise stimme ich vollumfänglich zu. Leider hilft diese Initiative nicht dieses Problem zu lösen. Wenn Sie meine Antworten auf den Kommentar von Herrn Rohner lesen, sehen Sie weshalb ich das glaube. Die Initiative will das Richtige ist aber nicht richtig ausgedacht, was ich bei der CVP immer wieder bemängele.
Otto Jossi, ich denke Ihre Behauptung stimmt wohl kaum, dass nur Grossverdiener provitieren würden.
Gehen wir mal von einem ganz normalen Verdiener Ehepaar aus.
Der Mann hat eine Rente und AHV im Bertag von Fr. 54000
Die Ehegattin verdient Fr. 25000
_________________________________________________
Total Einkünfte Fr. 79000
===========================================
Vermögen ist keines vorhanden
Dieses Ehepaar zahlte im Jahr 2015 Gemeinde Staats und Bundessteuer im Betrag von Fr. 8000
Wieviel würden diese einzeln bei Annahme der IInitiative bezahlen.
Bin ich recht in der Annahme, dass zumindest die Ehefrau kaum mehr Steuern zu zahlen hätte. Auch würden Ihr Krankenkassen Verbilligungen zustehen.
Sie begehen einen Denkfehler. Die meisten Kantone haben die Heiratsstrafe bereits abgeschafft. Es geht nur um die Bundessteuer. Die Berechnungen sind beim Vermögenszentrum Zürich nachzulesen.
Konkubinat (Steuerbar Bund)
Beispiel 1
Steuerbares EK Sie 80’000.- Er 150’000.-
Steuerbelastung Sie 1554.- Er 7534,. Total 9088.-
Als Ehepaar:
Steuern EK 230’000- Abzüge Doppelverd. 13400.-, Ehegattenabz. 2600.- Rest EK 214’000-
Steuern 14382.- (+ 5294.-)
Beispiel 2
Steuerbares EK Sie 10’000.- Er 70’000.-
Steuerbelastung Sie 0.- Er 1022.- Total 1022.-
Ehepaar Steuerbar Total 80’000.- Abzüge Doppelverd. 8100.- Ehegattenabzug 2600.- Rest: 69000.-
Steuern 703.- (-319.-)
AHVRenten bei Konkubinat 56400.- beide Paare, keine Witwen(r) Rente
bei Ehegatten beide 42’300.- Nach Tod eines Partners Witwen(r)rente
Könnte es sein, dass Sie hier Aepfel mit Birnen vergleichen. Richtig ist, es geht bei dieser Abstimmung um die Bundessteuer. Mich jedoch interessiert dass Verheiratete in der Gesamtbesteuerung benachteiligt werden. Die Annahme der Heiratsstrafen Initiative wäre mal ein guter Anfang. Danach könnte man das gleiche Spiel auch bei der Staats und Gemeindesteuer wiederholen.
Das überrascht mich aber, dass es Kantone geben soll die in Sachen Bundesteuer andere Gesetze haben sollen. Uebernimmt da der befreite Kanton die ausfallenden Bundesgelder.
Guten Tag Herr Rohner, nein, kein Denkfehler, die Bundessteuer wird immer anders berechnet, es gibt bei den Kantonen nicht die gleichen Abzüge wie bei der Bundessteuer. Die Berechnung, die ich aufgelistet habe, ist vom Vermögenszentrum Zürich.
Auch ich bin dafür, dass es keine Heiratsstrafe gibt, aber es scheint mir falsch einer Initiative zuzustimmen, die den Reichen hilft und den Armen nicht. Es müsste ein für alle Gleiches bedeuten. Wie Sie aus der Berechnung sehen, sind gut Verdienende bei Heirat heute im Nachteil, das ist nicht richtig. Schlechter Verdienende sind bei Heirat im Vorteil, das ist gut.
Für eine Änderung braucht es ein System, das allen zu gerechten Steuern verhilft.Bei dieser Reform geht es um die Einkommenssteuer, (andere Steuern wie MWST, us.werden nicht tangiert.
Die Kantone können schon heute ihre Steuern selbst bestimmen:
2.3 Verfassungsgrundlagen
Wie aus der vorangegangenen Übersicht ersichtlich ist, erheben der Bund, die 26 Kantone und die 2‘350 Gemeinden Steuern, wobei die Abgrenzung der Steuerkompetenzen verfassungsmässig geregelt ist. Die Kantone üben alle Rechte eines souveränen Staates aus. Sie sind ermächtigt, jede Steuerart zu erheben, welche die Bundesverfassung (BV) nicht ausschliesslich dem Bund vorbehält. Da der Bund sein ausschliessliches Steuererhebungsrecht auf verhältnismässig wenige Abgabearten beschränkt (MWST, besondere Verbrauchssteuern, Stempelabgaben, Verrechnungssteuer sowie Zölle gemäss Artikel 130 bis 133 BV), haben die Kantone weiten Spielraum für die Ausgestaltung ihrer Steuern.
Die Gemeinden dürfen nur diejenigen Steuern erheben, für welche sie durch die jeweilige Kantonsverfassung ausdrücklich ermächtigt wurden.