1. Politik Aktuell

Hochpreisinsel Schweiz – Ursachen und Massnahmen

2006 lagen die Preise von Gütern des täglichen Gebrauchs für Schweizer Privathaushalte im Durchschnitt mehr als 30% über dem mittleren Preisniveau der EU-Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund wird die Schweiz als Hochpreisinsel bezeichnet. Das Problem von hohen Preisen ist nicht nur, dass sich der Konsument in der Schweiz dadurch mit demselben Geld weniger leisten kann als im Ausland, auch steigern hohe Preise die Produktionskosten. Dies verschlechtert die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Dieser Text zeigt auf, welche Produkte weshalb in der Schweiz teurer sind. Danach wird diskutiert, was die Politik bisher dagegen unternommen hat und weiter unternehmen möchte.

Ausmass und Ursachen der Hochpreisinsel

Abbildung 1 zeigt, dass die Schweiz bei vielen Gütern des täglichen Gebrauchs teurer als Deutschland und der EU-Durchschnitt ist. Beim Fleisch und im Wohnungswesen ist die Schweiz durchschnittlich gar über 50% teurer. Die Rubrik „Tatsächlicher Individualverbrauch“ zeigt, wie viel ein durchschnittlicher Schweizer über alle Produkte hinweg mehr bezahlt als in der EU und Deutschland.


Abb 1: Preisvergleich CH/DE, 2006, Daten: Bundesamt für Statistik

Die höheren Preise können primär auf drei Faktoren zurückgeführt werden:

  • Mangelnder Wettbewerb innerhalb der Schweiz ermöglicht es den Anbietern hohe Preise zu verlangen. Sie müssen nicht befürchten, dass ein Konkurrent mit tieferen Preisen Kunden abwirbt.
  • Die Abschottung der Schweiz durch Zölle, Handelshemmnisse und Parallelimport-Verbote verhindert, dass ohne weiteres im günstigeren Ausland eingekauft werden kann.
  • Staatliche Regulierung beeinflusst die Preisbildung ebenfalls. Es gibt gewisse Preise, die direkt staatlich festgelegt werden. Zudem können auch gesetzliche Auflagen zu höheren Produktionskosten und dadurch zu höheren Preisen führen.

Die Ursachen für den schwachen Wettbewerb innerhalb der Schweiz sind umstritten. Oft wird angeführt, dass der Schweizer Markt zu klein ist, um wirksamen Wettbewerb zuzulassen. Dies wird dadurch verstärkt, dass Gemeinden und Kantone unterschiedliche Vorschriften und Bewilligungspflichten erlassen, wodurch der Schweizer Markt in noch kleinere Märkte aufgeteilt wird. Um diesem Problem entgegen zu wirken, wurde 1995 das Binnenmarktgesetz erlassen, das kommunale und kantonale Regelungen einschränkt. Gemäss diesem Gesetz muss beispielsweise der Kanton SG ein Kaminfegerdiplom aus dem Kanton ZH grundsätzlich anerkennen und kann den Kanton nicht mehr abschotten.

Ein weiterer Grund für einen schwachen Inlandwettbewerb sind Kartelle. In einem Kartell schliessen sich Anbieter zusammen und sprechen sich bezüglich der Preise, Mengen, etc. ab, um so den Wettbewerb auszuschalten. Beispiele für solche Wettbewerbsabreden in der Schweiz waren das Bierkartell, das bis 1992 bestand oder die Buchpreisbindung. 1995 wurde das Kartellgesetz erlassen, in welchem Kartelle grundsätzlich verboten werden.

Im Jahr 2004 wurden Binnenmarkt– und Kartellgesetz weiter verschärft. Dadurch hat sich die politische Diskussion um die Stärkung des Wettbewerbs im Inland vorerst gelegt. Momentan wird in der Politik betreffend Hochpreisinsel vorwiegend der Bereich der Abschottung der Schweiz vom Ausland diskutiert. Die Ursachen in diesem Bereich sind vielfältig, dazu einige Beispiele:

Technische Handelshemmnisse sind staatlich festgelegte Produktvorschriften und haben meistens zum Ziel, die Gesellschaft zu schützen, beispielsweise vor schädlichen Produkten. Da jedes Land andere Vorschriften hat, verhindern diese Regeln oft, dass Produkte einfach aus dem günstigeren Ausland importiert werden können. Häufig müssen beispielsweise spezielle Etikettierungs- oder Sicherheitsvorschriften beachtet werden. So verbietet die Schweiz einzelne Stoffe in Waschmitteln oder Babynahrung, welche in der EU zugelassen werden.

Zölle sind speziell in der Landwirtschaft bedeutend. Da sind die Zölle der Schweiz vergleichsweise hoch, insbesondere bei Fleischprodukten. Damit wird die Existenz der schweizerischen Bauern geschützt. Händler dürfen so zwar Fleisch aus dem Ausland in die Schweiz importieren, jedoch lohnt es sich auf Grund der hohen Zölle nicht.

In der Schweiz ist der Parallelimport von patentgeschützten Gütern wegen der nationalen Erschöpfung des Patentrechts verboten (siehe Kasten). Ein Importeur darf daher ohne Bewilligung des Patentinhabers nicht im günstigeren Ausland ein in der Schweiz patentiertes Produkt kaufen und in der Schweiz weiterverkaufen. Durch diese rechtliche Abschottung des schweizerischen Markts hat der Produzent eines patentgeschützten Gutes die Möglichkeit, sein Produkt in der Schweiz zu einem höheren Preis zu verkaufen als im Ausland.

Neben der Marktabschottung und dem schwachen Wettbewerb wirken auch zahlreiche staatliche Regulierungen und Auflagen preissteigernd. Viele Auflagen finden sich beispielsweise im Bau- und Umweltrecht, welche hohe Qualitäts- und Umweltstandards vorschreiben. Dies wirkt sich auf die Preise im Wohnungswesen aus, trägt aber auch zu unserem hohen Qualitätsstandard bei.

Zu den staatlichen Regulierungen gehören auch administrierte (= durch den Staat beeinflusste) Preise. Diese schalten den Wettbewerb teilweise oder ganz aus und können daher auch preistreibend wirken. Beispiele für administrierte Preise finden sich bei der Wasserversorgung, der Post, im öffentlichen Verkehr oder im Gesundheitssystem.

Weitere oft genannte, aber teilweise umstrittene Preistreiber sind höhere Boden- und Mietpreise sowie hohe Lohnkosten, Wechselkurse und Qualitätsunterschiede. So sind beispielsweise viele Konsumenten bereit für bestimmte Produkteigenschaften wie Marken oder Gütesiegel (z.B. Bio oder Schweizer Fleisch) einen Preisaufschlag zu bezahlen.

Um die Abschottung des Schweizer Marktes gegenüber ausländischen Märkten weiter zu verkleinern, werden derzeit in der Politik drei Massnahmen diskutiert:

  • Cassis-de-Dijon (Abbau technischer Handelshemmnisse)
  • Agrarfreihandel mit der EU

Patentschutz und Parallelimporte

Parallelimport bedeutet, dass ein Schweizer ein Produkt nicht direkt beim aus- oder inländischen Hersteller oder seinem offiziellen Importeur resp. Händler bezieht, sondern über einen anderen Händler aus dem Ausland importiert. Dies war bis 1999 für alle Produkte erlaubt, es galt also das System der internationalen Erschöpfung (siehe Kasten). Im Jahr 1999 hat das Bundesgericht aber entschieden, dass für patentgeschützte Güter die nationale Erschöpfung gilt. Dies bedeutet, dass der Inhaber des Patents entscheiden kann, ob sein im Ausland verkauftes Produkt in die Schweiz importiert werden darf oder nicht. Damit kann der Patentinhaber in der Schweiz höhere Preise als im Ausland durchsetzen.

Im Parlament wurde vor kurzem stark die Frage diskutiert, ob das aktuelle System der nationalen Erschöpfung beibehalten werden soll oder ob man die regionale oder internationale Erschöpfung übernehmen möchte und damit Parallelimporte aus der EU bzw. weltweit zulässt.

Wichtig zu verstehen ist, dass der Patentschutz bei jeder Variante bestehen bleibt. Nur der Patentinhaber darf das Produkt herstellen und verkaufen. Sobald er das Produkt jedoch einmal verkauft hat, dürfte es – anders als heute – beliebig in die Schweiz importiert werden. Damit kann der Patentinhaber nicht mehr verschiedene Preise in verschiedenen Ländern verlangen.

Patente spielen in der Investitionsgüterindustrie, zu der die Metall-, Elektro- und Maschinenindustrie gehören, und im chemisch-pharmazeutischen Bereich eine wichtige Rolle. Viele Patente finden sich auch im Bereich der Innenausstattung und Haushaltsführung, so bei Büromaschinen, Radio- und Fernsehapparaten, Küchen- und Haushaltsgeräten sowie Fotoartikeln. Auffallend ist, dass in der Investitionsgüterindustrie trotz vielen Patenten durchschnittlich kaum Preisunterschiede zwischen der Schweiz und anderen europäischen Ländern bestehen. Im Lebensmittelbereich oder im Wohnungswesen, wo die Preisunterschiede gross sind, finden sich nur sehr wenige patentgeschützte Produkte. Entsprechend können die Preise in diesem Bereich nicht durch Parallelimporte gesenkt werden.

Preissenkungen durch die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter wären unter Umständen im Chemie- und Pharma-Bereich und in der Innenausstattung und der Haushaltsführung möglich. Gemessen an den Gesamtausgaben eines Haushaltes macht dies gemäss einer Studie aus 2002 jedoch nur wenig aus.

Diese Einschätzung greifen auch die Gegner von Parallelimporten patentgeschützter Güter (SVP, FDP und die Economiesuisse) auf. Sie erwarten von einem Systemwechsel zur regionalen oder internationalen Erschöpfung keine bedeutenden Preissenkungen, sondern sehen darin primär eine Gefahr für den Forschungsstandort Schweiz. Da die Unternehmen die Gelder, die sie für Forschungsarbeit ausgeben, durch höhere Preise ausgleichen müssen, sind sie auf einen wirksamen Patentschutz angewiesen. Wären Parallelimporte in diesem Bereich zulässig, befürchten die Gegner, dass weniger in die Forschung investiert wird und die Schweizer Wirtschaft Schaden nimmt. Weiter führen die Gegner an, dass Erfahrungen in der EU gezeigt haben, dass trotz der dort geltenden regionalen Erschöpfung weiterhin beachtliche Preisunterschiede in den verschiedenen Mitgliedstaaten bestünden.

Zu den Befürwortern eines Systemwechsels gehören unter anderem CVP und SP, Konsumentenorganisationen, die Wettbewerbskommission sowie Coop und Migros. Die Befürworter erwarten von einem Systemwechsel in erster Linie tiefere Preise. Da der Patentschutz bestehen bleibt, schütze er weiterhin vor Fälschungen und Nachahmungen. Dadurch könne der Produzent auch bei regionaler oder internationaler Erschöpfung einen angemessenen Preis verlangen und dadurch seine Forschungstätigkeiten finanzieren. Ein Rückgang der Forschungsaktivität sei daher gemäss den Befürwortern unwahrscheinlich. Da der Schweizer Markt nur einen kleinen Teil des weltweiten Absatzes eines Unternehmens darstelle, hänge die Attraktivität des Forschungsstandortes Schweiz zudem von anderen Faktoren ab als dem System der Erschöpfung.

Die effektiven Auswirkungen eines Systemwechsels für die Schweiz sind nur sehr schwer einzuschätzen. Studien, welche die Auswirkungen untersucht haben, kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Der Bundesrat tritt für die nationale Erschöpfung ein. Er beantragte, diesen Grundsatz im Patentgesetz zu verankern. Eine zusätzliche Konfliktregelung soll Missbräuche verhindern. So dürfen Produkte, die einen patentierten Bestandteil aufweisen, der für die Funktionsweise des Produktes nur eine untergeordnete Rolle spielt, in die Schweiz parallel importiert werden.

Cassis-de-Dijon und Zölle

Im Bereich der technischen Handelshemmnisse wurden die unterschiedlichen Produktvorschriften zwischen der Schweiz und der EU weitgehend angeglichen. Der Bundesrat möchte zudem das Cassis-de-Dijon-Prinzip auf bestimmten Importen aus der EU einführen. Das würde bedeuten, dass bestimmte Produkte, die den EU-Standards genügen, auch in der Schweiz ohne weitere Prüfung eingeführt werden dürften.

Auch in der Agrarpolitik sind weitere Entwicklungen geplant. So hat der Bundesrat im März 2008 beschlossen, Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU aufzunehmen. In einem solchen Abkommen würden Zölle, Mengenbeschränkungen und technische Handelshemmnisse im Landwirtschaftsbereich reduziert oder gar ganz abgeschafft. Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 sollen zudem Zölle auf Getreide und Futtermittel gesenkt werden.

Fazit

Der Staat hat einen entscheidenden Einfluss auf das Preisniveau eines Landes. Im Bereich des inländischen Wettbewerbs sind es die staatlichen Rahmenbedingungen, die einen funktionierenden Wettbewerb erst ermöglichen. Im Bereich der internationalen Märkte sind es staatliche Eingriffe, die zu einer Marktabschottung führen können. Diese Eingriffe erfolgen jeweils, um gesellschaftliche Anliegen und die Konsumenten zu schützen.

Möchte man die hohen Preise in der Schweiz bekämpfen, stellt sich die Frage, bei welchen Produkten die Preisunterschiede am grössten sind. Einzelne Massnahmen sollten dann im Lichte dieser Frage diskutiert werden. Die Zulassung von Parallelimporten betrifft beispielsweise nur den Teil der Güter, welche patentgeschützt sind, und kann daher nur zu einer beschränkten Preissenkung führen. Der Abbau von technischen Handelshemmnissen und Zöllen sowie die Überprüfung von preistreibenden staatlichen Vorschriften sind deswegen genauso wichtig, wenn man die Schweiz günstiger machen möchte.

Die Entscheidung, ob man diese Anpassungen möchte oder nicht hängt jedoch davon ab, welche gesellschaftlichen Anliegen man weiterhin gesetzlich schützen möchte und damit die höheren Preise in diesen Bereich akzeptiert.

Literaturverzeichnis

Staatssekretariat für Wirtschaft [seco] (2005). Steuersystem Schweiz. Gefunden am 23. Sept. 2005 unter Link

Bericht des Bundesrates vom 3.12.2004. Parallelimporte und Patentrecht: Regionale Erschöpfung. Abrufbar unter: Link

Bundesamt für Statistik. Preisniveauindizes. Abrufbar unter: Link

Die Volkswirtschaft, Nr. 6-2006. Hochpreisproblematik bei Wareneinkäufen. Abrufbar unter: Link

Eichenberger, R. (2005). Hochpreisinsel Schweiz – Ursachen, Folgen, wirkungsvolle Rezepte. Abrufbar unter: Link

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement. Agrarpolitik 2011. Abrufbar unter: Link

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement. Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU. Abrufbar unter: Link

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement. Hochpreisinsel. Abrufbar unter: Link

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement. Kartellgesetz. Abrufbar unter: Link

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement. Parallelimporte. Abrufbar unter: Link

20080803_Hochpreisinsel.pdf – PDF

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