1. Sonstiges

Höhere Renten sind finanzierbar.

Die bescheidene Erhöhung der AHV-Renten – gemäss dem neuen Beschluss des Ständerats – ist ein guter Schritt in die nötige Richtung. Die Bundesverfassung verlangt, dass die AHV-Renten existenzsichernd sein müssen. Noch besser wäre darum eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent, wie sie die Volksinitiative AHVplus vorsieht.

Die AHV-Renten sind heute zu tief und sollten zumindest gemäss der gewerkschaftlichen Volksinitiative AHVplus um 10 Prozent erhöht werden. Zum Vergleich: Seit 2011 wurden schweizweit über 1‘000 Milliarden zur steuerfreien Ausschüttung an die Aktionäre genehmigt. Das ist ungerecht. Auch dieser Missstand muss dringend behoben werden. Der ungleich verteilte grosse Reichtum in unserem Land zeigt, wie problemlos die nötige AHV-Verbesserung finanzierbar ist.

Mit dem Beschluss des Ständerats wird das Projekt Altersvorsorge 2020 um ein beachtliches Stück mehrheitsfähiger. Renten-Abbauvorlagen – in diesem Fall das höhere Frauenrentenalter und wegen dem gesenkten Umwandlungssatz tiefere Renten der Pensionskassen – lehnt das Volk erfahrungsgemäss ab. Die um 70 Franken pro Person und Monat höhere AHV-Rente gibt nun der Reform eine positive Wende. SP, CVP und Grüne unterstützen sie, SVP und FDP lehnen vehement ab. Die kommenden Wahlen entscheiden, ob sich auch die Mehrheit im Parlament ab 2016 für höhere AHV-Renten entscheiden wird.

Mit 70 Franken pro Monat kommt die AHV dem verfassungsmässigen Ziel, den «Existenzbedarf angemessen zu decken», für ein Alter in Würde etwas näher. Das ist wichtig. Zur Erinnerung: Gemäss Bundesstatistik sind 26 Prozent oder fast 340‘000 der über 65jährigen in der Schweiz arm. Fast 40 Prozent der Rentnerinnen haben nur die AHV, für zwei Drittel aller Rentner ist die AHV, deren Durchschnittsrente bei 1‘800 Franken liegt, das Haupteinkommen.

Ein lediger Handwerker, der zuletzt einen Lohn von 5‘500 Franken hatte, erhält ein Renteneinkommen von etwa 3‘000 Franken (1‘900 AHV, 1‘100 Pensionskasse). Eine Verkäuferin, die zwei Kinder erzogen hat und etwas mehr als 4‘000 Franken verdiente, kommt auf ein Renteneinkommen von etwa 2‘400 Franken (1‘900 AHV, 500 Pensionskasse). Da sind 70 Franken nicht nichts, sondern dringend nötig. Der erste Schritt ist getan, aber er genügt nicht. Besser und gerechter wären 10 Prozent mehr AHV gemäss der Initiative AHVplus – also je 190 Franken für die erwähnten Tieflohnbeziehenden.

Zur Finanzierung beantragt der Ständerat richtigerweise einen gewissen Ausgleich: Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen via Mehrwertsteuer zur Sicherung der Renten beitragen und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine geringe Erhöhung der Lohnabzüge um je 0,15 Prozent. Das ist sinnvoll. Das Modell AHVplus der Initiative der Gewerkschaften würde übrigens rund 4.1 Milliarden Franken kosten. Das heisst je 0,4 zusätzliche Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein vertretbarer Preis, um die in der reichen Schweiz beschämend hohe Altersarmut zu reduzieren. Diese spürbare Rentenerhöhung würde den Staat bei den Ergänzungsleistungen (EL) entlasten. Zudem ist das Schlupfloch in der AHV-Beitragspflicht wegen der neu von den Steuern befreiten Dividendenzahlungen zu stopfen.

Hier ist allerdings hervorzuheben, dass schweizweit seit 2011 über 1‘000‘000‘000‘000 Franken (über 1‘000 Milliarden Franken) zur steuerfreien Ausschüttung an die Aktionäre genehmigt wurden. Das resultiert aus dem Abschtimmungsbschiss bei der Unternehmenssteuerref​orm II, wo wir das Referendum hauchdünn verloren haben. Dieses neue Milliarden-Steuergesc​henk bewirkt eine gigantische Umverteilung zugunsten der Aktionäre und –zwangsläufig – zulasten der Lohnbezügerinnen und Lohnbezüger. Dieser Missstand muss dringend korrigiert werden.

Eine Unternehmenssteuerref​orm III ohne Korrektur dieser gigantischen Milliarden-Giesskanne​ zugunsten der reichsten Aktionäre wird nicht zu haben sein. Eine breite Allianz für Steuergerechtigkeit wird das verhindern. SVP und FDP sind sowieso im Argumentationsnotstan​d: Für die Aktionäre haben sie über 1‘000 Milliarden Franken zur steuerfreien Ausschüttung freigegeben – bei der AHVplus-Initiative sind 4,1 Milliarden (!) für sie nicht finanzierbar.

Ein bisschen Mathematikunterricht könnte da nicht schaden. Auch und gerade vor den Wahlen nicht!

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Comments to: Höhere Renten sind finanzierbar.
  • Oktober 3, 2015

    Ein amüsanter Beitrag der schweizweit wohl bekanntesten Weintrinkerin
    und Wasserpredigerin, als welche sie sie den Rücktritt des sehr “geehrten
    Herrn Bundesrats, lieben Johanns”, forderte, weil dieser seinerzeit im
    Interesse seiner Firma und auf völlig legale Art Steueroptimierung betrieb,
    dieweil sie, noch in der Zeit ihrer Forderung, selbst auf ebenso legale
    Art ihre ihre eigene Steuerentrichtung optimiert hat. Damit hat sie eine
    Unaufrichtigkei​t an den Tag gelegt, die den Stimmbürger, einschliesslich
    ihre​ Stammwähler, dazu veranlassen müsste, Ihre Äusserungen mit
    besonderer Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen.

    Die Erhöhung der AHV um 70 oder gar 190 Franken möchte man dem
    Rentner gönnen; allein, es ist in Betracht zu ziehen, dass dies auch zu
    finanzieren ist, was natürlich zu Lasten der ganzen Bevölkerung ginge,
    insbesondere,​ wenn berücksichtigt wird, dass die AHV in 15 Jahren manche
    Milliarden im Minus sein wird. Die Erhöhung wäre also für die Gesamtbevölkerung
    ei​n Nullsummenspiel.

    Frau Nellen verschweigt, dass nur Dividenden steuerfrei ausgeschüttet
    werden​, wenn diese zu Lasten der Kapitalreserven einer Unternehmung
    erfolgt​. Kapitalreserven sind ursprünglich von den Aktionären eingebrachtes
    Eigenk​apital und haben nichts mit Gewinn zu tun; die Steuerfreiheit kann also
    mitnichten zu den „Steuergeschenke“ (ein sehr beliebter, doch ziemlich verloge-
    ner Ausdruck der Sozialdemokratie) angesiedelt werden Frau Nellen hält somit
    Brandreden, wohinter keine Substanz ist; sie vertraut darauf, dass ihr Auditorium
    genügend oberflächlich ist, um sich von ihr hinreissen zu lassen. Ein Argumentations-
    nots​tand vonseiten der SVP und FDP liegt überhaupt nicht vor!

    Man erschrickt darob, zu welchen Mitteln eine in bezug auf ihre Wiederwahl
    (nicht in bezug auf ihre Wohlhabenheit) gefährdete Nationalrätin greifen muss, um
    doch noch einmal, ganz knapp, ihr Parlamentsmandat behalten zu können.

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    • Juli 19, 2021

      @ Sehr gute Replik Herr Gassmann,

      Ich kann bestätigen;

      dass nur Dividenden steuerfrei ausgeschüttet werden​, wenn diese zu Lasten der Kapitalreserven einer Unternehmung erfolgt​.
      Kapitalreserven sind ursprünglich von den Aktionären eingebrachtes
      Eigenk​​apital und haben nichts mit Gewinn zu tun;
      die Steuerfreiheit kann also mitnichten zu den „Steuergeschenken“ angesiedelt werden. Im Grunde ist dies ein ziemlich lügenhafte SP-Argumentation, die es zu korrigieren gilt.

      Wie nützlich ist die Kunst,
      zu rechter Zeit zu lügen !

      – Corneille, Der Lügner, II, 6.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Gassmann

      Die Verbindung mit Wasser:

      http://www​.moneyhouse.ch/p/kien​er_nellen_margareta_g​enannt_margret-624670​4/

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    • Juli 19, 2021

      @Urs Gassmann….
      Die Jagdzeit ist vorbei

      Gerne weise ich Sie darauf hin, dass der Begriff „Steueroptimierung“ im Zusammenhang mit mir und meinem Mann falsch und daher rufschädigend ist.
      Insbesondere macht keine „Steueroptimierung“, wer die amtliche Wegleitung zur Bernischen Steuererklärung wortgetreu befolgt, was mein Mann Alfred Nellen mit einem einzigen Pensionskassen-Einkau​f zur Deckung einer Altersvorsorgelücke aus Auslandjahren, gemacht hat.

      Auszug aus der Wegleitung zur Bernischen Steuererklärung/Formu​lar 1:
      „Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule, Pensionskasse):
      Beit​räge an die berufliche Vorsorge sind abziehbar. Damit der Abzug berücksichtigt werden kann, reichen Sie bitte die Bescheinigungen der Pensionskasse (zum Beispiel für Einkauf) mit der Steuererklärung ein.
      Für ordentliche Beiträge, die bereits auf dem Lohnausweis ausgewiesen sind, werden keine Bescheinigungen benötigt. Anhand der eingereichten Bescheinigungen wird de Abzug bei der Veranlagung berücksichtigt. Der abgezogene Betrag wird aus der Veranlagungsverfügung​ ersichtlich sein. Nennen Sie die Anzahl beigelegter Bescheinigungen pro Person.“

      Der Grund dieses Abzugs:
      Die Gelder in der 2. Säule werden dann versteuert, wenn sie aus der Pensionskasse in Form von Renten oder von Alterskapital bezogen werden.

      Keine steuerpflichtige Person käme je auf die Idee, einen PK-Einkauf in der Steuererklärung nicht zu machen und dafür zweimal die Steuern für diese Einlage zu zahlen.

      Im übrigen hat mein Mann Alfred Nellen gerade nicht gemacht, was alle Steuerberatungen (auch in den Print-Medien) seit Jahren empfehlen: nämlich
      den PK-Einkauf auf mehrere Jahre verteilen, um die Progression bei der Einkommens-Steuer über mehrere Jahre deutlich nach unten zu senken.

      Bezieht mein Mann Altersrente und nicht Kapital aus der zweiten Säule, wie er es beabsichtigt, so wird er bei Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung mehr Einkommenssteuer darauf zahlen, als im Jahr des Einkaufs infolge des gesetzmässigen Abzugs nicht bezahlt wurde. Es wird also am Schluss ein Steuermehrbetrag – und kein Steuerminderbetrag – resultieren für Bund, Kanton Bern und Gemeinde Bolligen.

      Im übrigen bezahlte das Ehepaar Kiener Nellen im Jahr 2011 im Kanton Bern 369‘000 Franken an Vermögenssteuern sowie an Gewinn- und Kapitalsteuern.

      Üb​er unsere Steuerdaten habe ich volle Transparenz geschaffen. Und fordere alle Kandidatinnen und Kandidaten für National- und Ständerat auf, dasselbe zu tun!“

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    • Juli 19, 2021

      @Frau NR Kiener Nellen
      Ich verwahre mich vor dem Vorwurf der Rufschädigung, zumal
      ich ja sogar noch ausdrücklich erwähnte, die Steueroptimierungen seien
      legal gewesen. Für den Normalbürger ist es die natürlichste Sache,
      nicht mehr Steuern zu zahlen als sie im gesetzlichen Rahmen zu
      leisten sind. Sie warfen dem betreffenden Bundesrat vor, dass er seine
      Unternehmung nicht mehr als notwendig mit Steuern belastet
      hatte: Eine bizarre Zurschaustellung der Bigotterie, wie es Ihrer Partei
      innewohnt. Sie setzen sich nur in diesem Nebenaspekt, worin Sie
      mittlerweile Übung haben, zur Wehr, sagen aber nichts zu Ihrer Forderung
      der AHV-Renten-Erhöhung, die trotz des von Ihnen festgestellten Mangels an Mathematikunterricht bei den Gegnern als der Volkswirschaft insgesamt unergiebig
      zu erkennen ist. Im weiteren sind Sie nicht in der Lage, etwas zu Ihrer mutwilligen Verschleierung betreffend den Teil der nicht steuerbaren Dividenden zu sagen. In der
      Hauptsache sind Sie ertappt und stehen auf ziemlich verlorenem Posten.

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    • Juli 19, 2021

      Frau Kiener Nellen, Transparenz fordern Sie wohl vergeblich von “Steuerzahlern” aus der SVP. Wie soll das gehen, da denen Transparenz eh nicht bekannt ist. Dann schon eher Schreddern! Oder war diese Partei, die Transparenz fordert, etwa bereit, offen zu legen, wer wieviel in die Parteikasse einschiesst, um sich die Stimmen und das Abstimmungsverhalten dieser Partei zu sichern? Ähnliches Verhalten kennen wir im Ausland nur von Russland, Syrien und so.

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  • Oktober 3, 2015

    Mir unverständlich, dass man seine Arguemente bestärken muss, dass man mit Finger auf Andere zeigt, welche nicht gleicher Meinung sind. Wie Kinder “DU bist Schuld”. Statt dauernd immer noch mehr Provokation zu betreiben – an den Tisch sitzen, statt auf seiner Idee beharren – NEUE Lösungen suchen…

    Grundsät​zlich ist es so, dass ein Rentner zuwenig erhält, für das er jahrlang sich den Buckel krumm gemacht hat und sogar auch Politiker welche genug Einkommen erzielen, um sich das Alter zu finanzieren, auch noch Rente erhalten aus einem Topf welcher als Sozialversicherung gilt.

    Sie bringen hier sogar ein Bsp. das ich Ihnen gerne auch widerlegen könnte, dass sogar Ihre Rechnung nicht stimmt. Dies aber hier öffentlich zu deklarieren wäre Datenschutzverletzung​. Ich kann Ihnen hier nur sagen, dass dank den sog. Sozialdenker viele Männer noch nicht mal mehr ihre Pensionkasse bekommen, weil diese mittels Gerichtsbeschluss sogar einfach abgeräumt wurde. Was offiziell nicht statthaft ist, aber sog. von Gerichten zu zugesprochen wird. Und das sind keine Einzelfälle.

    Es wäre also an der Zeit nicht immer auf dem alte Zausel AHV herumzuhaken und endlich ein System auf die Beine zu stellen, welches mittels aktuellen Zahlen auch die Umlagerung so generiert, dass ein Rentner nicht noch auf Stütze angewiesen ist.

    Aber mit einer solchen Einstellung, Sturheit, dass das nun der richtige Weg sei ist wohl keine Lösung. Die AHV ist ein Umlagerungsverfahren und kann somit ohne weiteres auf heutige Situation angepasst werden, braucht keinen Vorlauf sondern kann aktuell umgesetzt werden.

    Aber solange man wie Kinder mit Finger aufeinander zeigt, wer schuld ist an was und wo. Sogar noch gigantische Zahlen ins Spiel bringt, weil man auch da nicht in der Lage ist eine Schweizerlösung zu erarbeiten, dass Abzocker endlich korrekt zur Kasse gebeten werden, ist erneut falsch. Das ist ein anderes Thema und gehört nicht in den Vergleich.

    Mir als Wähler ist es eigentlich egal wer an was wo schuld ist, sondern ich möchte endlich Politiker hören, die nicht selber grosse Gagen garnieren, hier Moralpredigen halten und im Alter dann sogar noch AHV beziehen, wenn sie genügend von uns Steuerzahler bekommen haben, um das Alter selber finanzieren zu können, was Sie garantiert auch können mit all den Tantiemene die Politiker nebenbei noch erhalten.

    Der “kleine Mann” hat nicht soviel übrig, dass er sein Alter vorfinanzieren kann, damit er endlich mal das bekommt, was ihm zusteht. Er hat gebuckelt, und mittels Steuern SIE dann sogar noch finanziert. Und muss nun hören, wie die Damen und Herren Politiker erneut wie Kinder streiten wer Schuld ist was warum nicht geht, statt endlich etwas auf die Beine zu stellen, DASS ES GEHT.

    Sorry – vor einigen PolitikernInnen habe ich grossen Respekt, aber nicht vor Jenen die glauben wie im Kindergarten hier sich publizieren zu müssen.

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  • Oktober 3, 2015

    Ich höre von Politikern nur immer

    They do not want

    statt

    yes we do it

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  • Oktober 4, 2015

    Mut hat Sie, NR Margret Kiener Nellen SP. Als Wasserpredigerin und Weintrinkerin, sich mit verfrühten Weihnachtsgeschenken vor den Wahlen zu porträtieren. Als schon Rentner würde ich nichts aber auch gar nichts davon provitieren. Sie und ihr steuersparender Ehemann, erhielten dann monatlich zusammen 235 Franken mehr AHV, was jährlich 2820 Franken mehr ausmachen würde. Wie kan man auf die Idee kommen Milionären mit ihren hohen Vermögen und Pensionen, gleich viel Erhöhung wie für die mittellosen armen AHV Bezüger zu zugestehen. Der obige Blog ist ein typischer Kiener Nellen SP Blog. Auf meine Stimme wartet Diese Politikerin umsonst. Noch einmal falle ich nicht auf Kiener’s SP Geschenk – Versprechen herein.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Rohner

      Auf diese Erhöhung hat man sich ja nur geeinigt, damit wieder mal eine “Bewegung” ins Ganz kommt. Aber halt eine Bewegung welche in falsche Richtung geht und völlig neben den Schuhen. Da wird den Wählern schmackhaft gemacht was man irgendwann mal bekommen würde….

      Interess​ant ist aber, dass die AHV ein Umlagerungsverfahren ist und somit für HEUTE gilt und nicht erst für in 10-20 Jahren, wo man dann wiederum das nicht mehr weiss, was man beschlossen hat und erneut wieder darum ringt, um mit ein paar Fränkli die nächste Runde ins Trockene zu bringen.

      Die Damen und Herren Politiker sollten sich einfach mal überlegen, dass z.B. Millionäre usw. keine solche AHV benötigen würden, da könnte man schon mal einsparen und das denen geben, welche nichts oder wenig haben.

      Ist die AHV nicht ein Sozialwerk? Ist Frau Kiener nicht eine Sozialdenkerin?

      So​zial ist, dass Gutverdiener ohne Obergrenze voll bezahlen – und erst ab einem erreichten Minimum bekommen. Ein Millionär kann auch überleben, wenn er keine AHV bekommt, aber ein über seine ganze Zeit hart arbeitender Büezer wohl eher nicht. Dieser konnte nicht eine Einmaleinlage in das BVG machen, wie es Frau Kiener hier schön erklärt hat, was Ihr Mann gemacht hätte, um ein Loch zu stopfen.

      Wie soll ein Büezer sein “Loch stopfen” der grad mal schaut nicht in die Sozialfalle zu geraten? Frau Kiener – Sozial sein heisst nicht schnell ein Ferienhaus zu kaufen, damit man sich absichern kann im Alter. Sozial sein heisst – Reiche stehen für die Armen ein im Alter.

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    • Juli 19, 2021

      Spannend! Frau Kiener zahlte im Schnitt in den letzten Jahren mehr Steuern als jeder SVP-Politiker-Genosse​ im Kanton! Nanu? Wenn SVP-Genossen so auf einer andersparteiischen Person rumhacken, haben sie meistens selber viel mehr zu verbergen, was das Fussvolk nicht merken soll…..

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    • Juli 19, 2021

      Helmut Barner, Genossen gab es hinter dem eisernen Vorhang bis 1990. Dies waren Sozial – Kommunisten. Die SP kennt noch heute den die Anrede “Genosse”. Was Sie da über SVP Leute und Ihre Steuersubstanz schreiben, ist nichts anderes als totaler Unfug, den Sie aus der Presse abschreiben. In Bern gab es eine grünparteiliche Nationalrätin mit übergrosser Brille, welche tatsächlich ein Einkommen von 26000 Franken angegeben hat. Wie dies gehen soll, wenn man 130000 Franken für 3 Monate Parlamentsarbeit erhalten hat, können Sie uns sicher erklähren. Wir sind interessiert.

      Uebr​igens vertstehe ich Ihre Enttäuschung und den Aerger über den erhofften und nicht erreichten Wahlerfolg der Grünen Parteien sehr gut. So muss man sich halt dem Aerger über die Gewinnerpartei Wähler der SVP irgend wie Luft verschaffen, dies verstehe ich.

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    • Juli 19, 2021

      So einfach machen Sie sich das? Was Ihnen nicht passt, ist einfach totaler Unfug in der Presse. Das ist es eben nicht. Die SVP-ler-Genossen sind halt schlechte Steuerzahler, sind ja auch alles arme Schlucker, leben zum Teil von armseligen Landwirtschafts-Subve​ntionen und Almosen…

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    • Juli 19, 2021
    • Juli 19, 2021

      Und ein paar Genossen aus dem Berner Oberland, so richtig stramme Kerle wohl, warfen ja auch im Vorfeld der Wahlen so kurz mal 40 000 Fr auf, um völlig anonym – wie es wohl unter SVP-Genossen Brauch ist, da das Volk nichts zu wissen hat – mit einem roten Kleberli auf jeder BZ gegen Frau Kiener-Nellen Stimmung zu machen. Das war wohl mehr Geld, als sie wohl ansonsten Steuern zahlen. Ach ja, von der Steuer ziehen die anonymen Kerle das auch noch ab! Bin fast sicher…..

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    • Juli 19, 2021

      Helmut Barner, den Daumen nach oben habe ich Ihnen gegeben, weil Sie mit Ihrem Beleg eigentlich genau das bewiesen haben, was ich über Aline Trede geschrieben habe. Ein Jahr hatte die Arme sogar null Einkommen. Mit einem Nationalratlohn von 1300000 Fr. null Franken Einkommen auf dem Steuerformular aus zu weisen, muss ein Wunder gewesen sein. Uebrigens nochmals zum Mitschreiben “Genossen” gibts in der SP und bei den Kommunisten.

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    • Juli 19, 2021

      Wieso Wunder? Das Steuerformular wurde sicher gerade auch von den SVP-Genossen genauestens überprüft, anscheinend fanden sie aber nichts Ungesetzliches daran, Kiener-Nellen konnte nicht gekreuzigt werden. Also werfen die Genossen von rechts Bullshit in der Hoffnung, es bliebe schon etwas hängen. Das Volk hat sie aber wiedergewählt, gerade auch wegen dem feigen anonymen 40 000.– Fr.-Angriff und weil der kleine Mann auch weiss, dass Frau Kiener hartnäckig für den kleinen Mann kämpft, was der Rechten gar nicht passt. Die will jetzt Renten kürzen, den kleinen Mann länger arbeiten lassen, die Frauen sowieso und da steht Kiener-Nellen im Weg!

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    • Juli 19, 2021

      Helmut Barner ich schreibe über die abgewählte Aline Trede. Sie Antworten mit Kiener Nellen. Interessant sehr interessant sowas.

      Meinen Beitrag betreffend Kiener Nellen haben Sie weiter oben schon beantwortet. Sie scheinen noch nicht begriffen zu haben, dass die Mitglieder der SP und Kommunisten sich mit Genosse ansprechen. Muss ich die gängige Anrede der SP Mitglieder “Genosse”, wirklich auch als Schimpfwort verstehen.

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  • Oktober 4, 2015

    Wenn Sie als NR behaupten Dividenden seien steuerfrei muss ich mich schon fragen ob Sie einfach nur lügen oder es nicht besser wissen. Oder habe ich einfach einen unfähigen Treuhänder ?
    Zumindest muss ich meine Gewinne die ich bei meiner Firma stehen lasse zuerst als Gewinn und später bei einer Auszahlung ein weiteres Mal als Einkommen (Dividendenauszahlung​) versteuern.

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  • Oktober 5, 2015

    Margret Kiener Nellen, nach Boulevard 2006, 2012 und später „Die Abzockerin“ genannt. Als ehemaliges Vorstandsmitglied des Mieterverbandes das Mietrecht nicht genau gekannt und bei den Unkostenabrechnungen ein bisschen über die Schnur gehauen. „Wölfin im Schafspelz“ NZZ.

    Das ist natürlich kalter Kaffee. Aber es gibt ja noch neuere Dinge, die eher peinlich sind. Diese sind bereits in anderen Kommentaren dargelegt…

    Ich kann mir mit dem besten Willen nicht vorstellen, dass dieser „typische Kiener Nellen-Blog“ (Rohner) das Wahlergebnis der Autorin vorteilhaft beeinflussen wird. Das Gegenteil ist der Fall. Denn Kiener Nellen unterschätzt die Intelligenz der Wähler und Wählerinnen.

    Der Blog wird die Kandidatin nicht von der längst fälligen Abwahl retten.

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  • Oktober 6, 2015

    Wozu noch die AHV erhöhen? Besser sie setzen sich fûr ein bedingungsloses Grundeinkommen ein. Damit kann der ganze, soziale Wasserkopf (also ich meine die unzähligen Verwaltungsstellen) schlicht zum Verschwinden gebracht werden. Aber es ist typisch für die Schweiz, dass man sich ängstlich an einmal eingeschlagene Wege klammert und nicht wagt, den Schritt in die Zukunft zu tun.

    Was die ach so armen Alten angeht, so könnten ja die reichen Altenden armen Alten etwas von ihren Pfründen abgeben. Oder die reichen Alten könnten auf ihre AHV verzichten, falls sie auch gut ohne auskommen. HA LOL! Aber nicht die Schweizer…die wollen im Gegenteil immer noch mehr…auch wenn ihnen das Geld zu den Ohren raus kommt.

    DAS LETZTE HEMD HAT KEINE TASCHEN! Oder wollt ihr wieder Grabbeigaben einführen, so wie bei den alten Römern oder den Inkas? Wer weiss, vielleicht kann man ja unterwegs in den Himmel etwas kaufen ;-).

    Nö, kann man nicht…

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    • Juli 19, 2021

      Und das Geld wächst dafür auf den Bäumen…. ?

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    • Juli 19, 2021

      Werter Herr Frischknecht
      Vimenti​s hat meinen Beitrag, mit dem Hinweis gelöscht, dass er keinen Bezug zum Thema hätte! Erstaunlich, dass eine Finanzierung (Geldsystem = Rückfluss) nichts mit unserem Wirtschaft- und Geldsystem zu tun haben soll?
      Ich kürze ab! Eine höhere AHV stellt für unser Binnenmarkt-System kein Problem dar!
      Das Geld wächst zwar nicht auf den Bäumen, sondern wird aus dem Nichts mit Schulden geboren! Desto mehr Bankkredite gewährt werden, desto höher der Wohlstand! Die Wirtschaftleistung (Mittelfluss) ist der massgebende Parameter für alle Systeme!
      Erklärung: Die jeweilige Wirtschaftsleistung (Tauschhandel) entspricht im Minimum der Bedürfnisabdeckung einer Bevölkerung! Im Tauschgegenwert der Arbeit/Leistung sind sämtliche Wirtschaftsfaktoren einkalkuliert, also auch die Steuern und Sozialkosten (Rückfluss)! Die Grundvorsorge und Staat ist in den Tauschwerten einkalkuliert und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt nicht!
      Ich bin der Meinung, dass eine Grundvorsorge vom Staat gesichert werden sollte! Die AHV sollte einen ordentlichen Lebensunterhalt (Volkspension) im Verhältnis zur Lebensleistung und nicht Einkommen sicherstellen (Kopfrente)!
      Die seinerzeitige Initiative der PDA in den 70er Jahren, für eine Volkspension (Umlageverfahren = Sinn des Geldes) wurde mit fadenscheinigen Begründungen seitens der Bürgerlichen und Finanzindustrie, knapp zugunsten des heutige Systems, verworfen! Der Schlamassel haben wir nun! Das kapitalgedeckte Verfahren kann nur mit höheren Schulden (Geldmengenerhöhung) generiert werden, schafft dagegen, teilweise hochdotierte Arbeitsplätze und Gewinne für die Finanzindustrie! Als Deckungsgrad wird 120% angesteuert, obwohl das Volumen für die laufenden Rentenverpflichtungen​ auch bei einem Deckungsgrad von unter 50% ausreichend ist! Schneeballsystem wie im Banksystem! Der Staat setzt sämtliche Richtlinien fest, haftet aber nicht für das Klumpenrisiko! Die Pseudoabsicherungen sind auch alle gleich! Die Arbeitnehmer müssen, Einbussen in Kauf nehmen! Komische Rechtsauslegung! Der Destinatär muss vorsorgen, kann aber auf die Anlagen keine Einfluss geltend machen, haftet aber!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Bender, dies ist mir auch schleierhaft was hier bei Vimenti​s im Moment alles gelöscht wird. Mir wurden einige Beitrage gelöscht, dass sie keinen Bezug zum Thema hätten…

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frischknecht wir sind also “Leidensgenossen” der Zensur! Aus besagtem Grunde wurden mir, wie erwähnt auch die Beiträge gelöscht!
      Wer das Geldsystem versteht, erkennt die Ursache der Probleme! Die Ökonomen und Politiker, beschäftigen sich aber ausschliesslich mit den Symptomen, weil sie sich profilieren und spielen wollen! Das “einfältige” Volk wird schon mitspielen, auf der Basis ihrer politischen Gesinnung!
      Also Herr Frischknecht, ich bin gerne bereit, das System, unentgeltlich näher zu bringen und Fragen zu beantworten! Sind Sie daran interessiert?

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  • Januar 3, 2016

    Sinnvoller als eine Erhöhung der bescheidenen AHV-Renten, wäre deren Steuerbefreiung. Zudem sollte für Rentner, die Wohneigentum selbst nutzen, die Eigenmietwert-Besteue​rung abgeschafft werden.
    In unseren deutschsprachigen Nachbarländern werden diesbezüglich keine Steuern erhoben, das nenne ich Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Zudem würden unsere Steuerbehörden massiv entlastet. Vor dem Hintergrund der publizierten Direktzahlungen an die Bauern wären diese Massnahmen zu Gunsten der AHV-Rentner angemessen und rechtens!

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    • Juli 19, 2021

      “Zudem sollte für Rentner, die Wohneigentum selbst nutzen, die Eigenmietwert-Besteue​​rung abgeschafft werden.”

      Wenn gleichzeitig auch die zahlreichen Steuerabzüge für Hausbesitzer gestrichen werden, unterschreibe ich das sofort. Das entlastet die Steuerverwaltung noch mehr.

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    • Juli 19, 2021

      Sehr geehrter Herr Pfister,
      leider besitze ich nur eine 3 1/2 Zi. Eigentumswohnung. mit diesem bescheidenen Eigentum, übrigens einst als Altersvorsorge gekauft, sind mir keine Steuerabzüge bekannt. Es wäre aber sehr nett, wenn Sie mir wenigstens einige der vermeintlich zahlreichen aufzeigen würden.
      Mit freundlichen Grüssen und bestem Dank – August Sommerhalder

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister

      Eine solche Reform des Eigenmietwertes ergäbe automatisch auch die Streichung von Abzügen. Bitte konsultieren Sie dafür mal das Steuergesetz und die in Bezug stehenden Abzüge. Deren Gründe, warum diese bestehen und wie oder in welcher Form diese entstehen in Bezug.

      PS: Auch muss eine Streichung des Eigenmietwertes nicht automatisch zu weniger Steuereinnahmen führen. Der Eigenheimanteil würde steigen, somit auch Gebühren und Steuern für Besitzerwechsel usw. Und wie Sie das als Bedingung setzten, auch die Abzüge in Bezug des Mietwertes entfallen.

      Zudem würde sich die Möglichkeit der Trickserei reduzieren, ohne dass man dies mittels viel Aufwand immer kontrollieren und überprüfen muss.

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    • Juli 19, 2021

      Nach Bundesverfassung muss jedes Einkommen versteuert werden, Herr Sommerhlader, auch die AHV-Rente.

      Vom zu versteuernden Einkommen werden jedoch bereits die AHV-Prämien (also die Gewinnungskosten) abgezogen – in den Jahren, in denen sie entrichtet wurden.

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  • Juni 30, 2016

    “Höhere Renten sind finanzierbar.”

    Ja,​ aber nicht über die unsoziale Mehrwertsteuer.

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  • Juli 1, 2016

    “Der Bundesrat soll die AHV- und IV-Renten auf Anfang 2017 nicht erhöhen. Das empfiehlt ihm die Eidgenössische AHV/IV-Kommission. Es ist das erste Mal überhaupt, dass sie keine höheren Renten vorschlägt.”

    Mehr hier:
    luzernerzeitun​g.ch/nachrichten/schw​eiz/schweiz-sda/AHV-R​enten-duerften-2017-g​leich-bleiben;art4644​7,769665

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  • Juli 1, 2016

    Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will die AHV stärken. Seine Initiative “AHVplus” verlangt 10 Prozent höhere AHV-Renten. Weshalb?

    Die Renditen der Pensionskassen sinken, Wohnungen und Krankenkassenprämien werden teurer. Deshalb.

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  • Juli 3, 2016

    Durch die Erhöung der AHV-Rente für alle, würde auch das Einkommen der Rentenbezüger steigen, die nicht auf die AHV angewiesen sind.

    Als Alternative müsste man deshalb prüfen, ob man besser die Zusatzleistungen erhöhen sollte.

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    • Juli 19, 2021

      Sie meinen die Ergänzungsleistungen?​ Dafür müssten aber die anrechenbaren Mindestbeträge für, Miete, Strom, allg. Lebenskosten etc. erst mal der Realität angepasst werden insb. bei den Mieten! Genau das, ist aber seit Jahren hängend…. Und führt unter anderem auch bei Schuldnern, immer öfter dazu, dass sie aus der Schuldenspirale gar nie mehr raus kommen. Was ihnen zum leben nach Pfändung noch bleibt, reicht einfach nicht um die realen Kosten zu decken und der Schuldenberg wird zwangsläufig immer grösser, statt kleiner…. Die Situation immer hoffnungsloser…

      Traurig! Wie wir mit den eigenen Leuten umgehen, die unser Land zu dem gemacht haben was es heute ist! Leider interessiert das in Bern keinen! wichtiger ist global als Saubermann(frau) und Gutmensch da zu stehen… den unsere Altersarmut, interessiert in Brüssel erst recht keinen. Also wozu die Mühe, für’s eigene Volk….

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  • August 22, 2016

    “(…) Diese spürbare Rentenerhöhung würde den Staat bei den Ergänzungsleistungen (EL) entlasten. (…)”

    … und zig Rentnerinnen und Rentner müssten nicht mehr einen demütigenden Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen, Frau Kiener, und sich dafür bis aufs Hemd ausziehen!

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