Als stolze Schweizer Stimmbürgerin und Unternehmerin will ich auch in Zukunft Verantwortung für unser Land übernehmen und mein Stimmrecht und damit jegliches Mitbestimmungsrecht nicht nach Strassburg oder Brüssel abgeben.
Unternehmerin, Amriswil (TG)
Würde damit nicht auch unser Föderalismus begraben, wenn unseren Gemeinden und Kantonen zusätzliche Kompetenzen entzogen und diese an Politiker und Beamte fernab von unserer Heimat abgetreten werden? Heute haben Volk, Kantone und Stände in der Schweiz das letzte Wort – das soll so bleiben!
Postadresse:
Komitee Ja zur Selbstbestimmung, Postfach, 3001 Bern
Tel. 031 300 58 58, E-Mail: info@selbstbestimmungsinitiative.ch
Schlussfolgerungen
1. Wer seine Selbstbesimmung an die EU-Kommissare freiwillig abgibt,
ist “meschugge”, verwirrt, verrückt,
sehr wahrscheinlich (auch) besoffen.
2. Der Einflussreichste Politiker der EU ist Kommissionspräsident Juncker,
dessen Zustand ist so problematische wie die EU selbst im heutigen
(Spaltpilz-Ost gegen West) Zustand.
https://www.youtube.com/watch?v=oecvYFq_wi0
https://www.youtube.com/watch?v=v4G6KyKx7pk
3. Die grösste Wirtschaftslokomotive der EU ist Deutschland,
und die beherrscht Bundeskanzlerin Merkel erstaunlich gut, aber
auch nur noch mit der marxistisch angehauchten SP gehts.
Merkel kommt bekanntlich bereits aus einem solchen “Einheitsstaatsgebilde”,
wo ALLE spuren mussten,
nämlich in der marxistisch-leninistischen DDR.
Das muss ja ein teuflisch böses erwachen geben,
falls die Selbstbestimmung in der Schweiz abgelehnt wird.
https://www.youtube.com/watch?v=NEhY_vPjEds
Heimat ist ein ganz spezieller & einzigartiger Ort,
wo wir geboren sind, und sicher nicht auf der ganzen
Welt an jedem Ort zu finden,
wie es uns schon zu viele heimatlose Politiker/Innen weismachen wollen.
Warum dies?. Weil sie fast alle der Macht- & Geldgier,
der Gottlosigkeit verfallen sind.
Nur die weltweit einzigartige direkte Demokratie kann uns
vor diesen Heuchlerinnen & Heuchlehler noch retten,
dies mit einem herzhaften JA zur Selbstbestimmung.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsSelbstbestimmung, was heisst das auf ein Land bezogen? Sicher nicht fremde Richter welche es so gar nicht gibt! Eine neue Erfindung der SVP!
Nach dem Geist dieser Initiative, hätte sie niemals gestattet werden dürfen (Judikative in verordneter Agonie?), weil die Verfassung völlig neu überdenkt werden muss! Die gleiche Ausgangslage wie bei der Steuer- und Rentenreform = einfach nicht haltbar!
Die Verfassung muss keineswegs „neu überdenkt werden“, Herr Bender. Im Gegenteil.
Mit einem „JA zur Selbstbestimmungsinitiative“ wird unsere während 170 Jahren immer wieder überdachte Verfassung als endgültig gültig verbrieft.
Haben wir selbst bestimmt, dass einer Hand voll superreicher Bonzen praktisch die Schweiz gehört? Das glaub ich kaum. Die Hand voll weiss genau, wie sie das tumbe Volk manipulieren muss, damit sich daran nichts ändert. Und wenn es mal schief läuft, kann man immer noch das Militär gegen das eigene Volk einsetzen und das schiesst dann schon auf dieses, wie schon mal, als das dumme Volk AHV, Frauenstimmrecht, IV, Proporz, Sold usw forderte. Ja ja, diese Herren haben die Verfassung gut überdacht, wer hat, bekommt noch mehr, wer wenig hat, dem wird genommen. Das entspricht unserer Verfassung, wie sie das Volk will.
Die Verfassung ist nicht “endgültig gültig verbrieft”, sondern wird mit jeder Volksinitiative geändert. Und genau das ist das Problem. Die Schweizer Verfassung ist ein unglaubliches Flickwerk, nur knapp 2 Jahrzehnte nach einer allumfassenden Neuformulierung, und mit jeder Initiative wird sie weiter zerstückelt. Die SBI würde bei Annahme die Verfassung wiederum umfassend ändern.
Doch, Herr Wagner, die Verfassung ist endgültig verbrieft, bei einem „JA zur Selbstbestimmungsinitiative“!
Dazu gehört selbstverständlich, dass unsere Verfassung jederzeit durch Anwendung der ebenfalls darin verbrieften Volksrechte geändert werden kann. Allerdings nur vom Volk, nicht aber wie es jetzt gefordert wird, von fremden Richtern und fremdem Recht.
Die Verfassung wird dabei nicht „zerstückelt“, sondern mit Initiativen der Bürger jeweils dem aktuellen Volkswillen angepasst.
Und die SBI wird die Verfassung nicht „umfassend ändern“, wie sie aus der Retorte behaupten. Sie wird nur in ihrer Gültigkeit bestätigt. Geändert wird nichts, denn ein Vorrang fremden Rechts steht und stand niemals darin. Also ist die Bestätigung des Verfassungsvorrangs auch keine Änderung. Nur eine Bestätigung.
Hingegen können Sie ja, sofern Sie ein Demokrat sind, eine entsprechende Initiative einreichen, die bestimmt, dass fremdes Recht gilt. Es wäre einfach die letzte, falls eine solche angenommen werden sollte. Allerdings ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass die Schweizer eine solche Frage bejahen würden, wenn sie ihnen konkret gestellt würde.
Aber dazu haben die Classe Politiker nicht den Mumm. Lieber versuchen Sie die Einführung fremden Rechts durch die Hintertür zu bewerkstelligen. Ohne dass das Volk dazu etwas sagen kann. Siehe Richterin Keller, welche die Selbstbestimmungsinitiative am liebsten verbieten würde.
Herr Knall
Ihre Meinung ist die Kopie der Bonzen der SVP, also nicht glaubwürdig!
Das ist jetzt wohl der Rückfluss der Ihnen zugeteilten Deppenquote, Herr Bender…?
Unflätige Reaktionen sind auch typisch!
Aber,aber Herr Bender!Die SVP hat Bonzen??????..wo sind sie denn!!
Einfach zu finden! Schauen Sie nur, wer sich dafür einsetzt, dass im Ausland ausgesprochene Bussen für Verbrechen und Gesetzesverstösse gegen Gesetze in diesen Ländern für die schweizer Täter hier in der Schweiz von den Steuern abgesetzt werden können. Wahrscheinlich meint man auch das hauptsächlich mit der “Angst vor fremden Richtern” ….
Ja Herr Wolfensperger, hat nach meiner Auffassungsgabe, Bonzen (einflussreich)! Emil Frey, Blocher…?
Aber Herr Bender, Emil Frey und Blocher, sind das nicht genau diejenigen, die Ihnen Ihre “zugeteilten Rückführungen der unbeschränkt schöpfbaren Geldmittel” erarbeitet haben?
Herr Hans Knall
Nicht begriffen? Die Rückführungen basieren aus den Staats- und Sozialausgaben (Geldvolumen im Geldkreislauf = nicht vom Pflaumenbaum). Wer das Geld in Umlauf hält, erhält es wieder zurück, solange der Anspruch aus Arbeit oder Anspruch beseht!
Wie viel “meiner” Geldschöpfung in den Geldkanälen zu den beiden Genannten geflossen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Der Sparanteil in den Preisen ist einfach viel viel zu hoch, darum wurden sie auch Milliardäre! Ökonomen und Regierungen (aha) tragen dafür die Verantwortung!
Parteigründung ist also Aufbewahrungsfördernd, davon profitieren auch die Anlageberater!
Im Gegensatz zu Ihnen, weiss ich aber, dass immer der Ausgebende das Geld in Umlauf bringt! Zuerst sind die Ausgaben!
Beide Herren sind Einflussreich, weil GEld ist Macht!
Ach Sie haben das Geld geschöpft, Herr Bender? Und dann haben Sie es „den Beiden“ zufliessen lassen? Und die haben es dann gespart um Milliardäre zu werden und es nicht zurückgeführt?
Jetzt habe ich aufgrund Ihrer Dozierungen immer gedacht, das Geld würde Ihnen zugeteilt. Nachdem es unendlich schöpfbar geschöpft worden ist.
Igitt, bewahren Sie es nur nicht auf…
Sparen kann man nur wenn immer mehr Geld geschöpft wird. Von mir haben sie es bestimmt nicht erhalten. Ihr Denkvermögen reicht nicht aus, um die Zusammenhänge zu verstehen, lassen wir es!
Es sind keine Dozierungen es sind Belehrungen, wie 1 + 1 = 2 und nicht 3!
Ich glaube, Herr Bender, Sie leiden gerade mal wieder unter einer Rückführung… Oder ist es eine Zuteilung?
Dann haben Sie einen Knall, Herr Knall.
Herr Hans Knall
Mein frei verfügbarer Gegenwert meiner Arbeit hat mir der Arbeitgeber zugestanden (zugeordnet), weil für ihn die Arbeit rentiert! Die zugeordneten Pflichtanteile dienen nur der Information! Es ist alles im Preis der Produkte enthalten, welche der Kunde resp. Konsument oder Nutzer «bezahlt»! Die Aufteilung der Rückgaben auf die sog. Sozialpartner dient einzig der Verarschung! Die 1947 MP, Montreux, erfundene Verarschung wirkt weltweit! Erstaunlich was Gehirnwäsche aus der betreuten Bildung erreichen kann! Dummheit ist im Gegensatz zur Intelligenz nicht beschränkt vorhanden!
Ein Versuch den Geldkreislauf auf Kindergartenstufe zu erklären (fehlt in der betreuten Bildung):
Das Wasser entsteht aus Regen, welches die Sonne vorher eingesogen hat. Ein widerkehrender Kreislauf, wie beim Geld! Das Wasser kommt also nicht aus den Wasserhähnen, wie die Milch auch nicht aus der Migros kommt.
Wisst Ihr das Geld wird von der Bank an die Menschen, welche eine Leistung erbringen, auf einem Kontoblatt gutgeschrieben und dem der von der Leistung profitiert, wird es auf dem Konto belastet. So entsteht Geld. Es ist also für die Wirtschaft wichtig, dass es immer Menschen gibt, welche profitieren wollen!
Nun muss der Beteiligte, welcher für das Geld keine Leistung erbracht hat, dieses mit Geld für seine eigene Leistung wieder «zurückzahlen». Zurückzahlen kann er nur, wenn ihm für die Arbeit mehr Geld zugeordnet wird, als er für sein Leben braucht. Er spart an!
Durch einen Bezug wird das Guthaben kleiner und wenn man dafür etwas kauft wird beim Verkäufer das Guthaben grösser! Es wird einfach umgelegt!
Aus dem geschöpften Geld entstehen Arbeitsplätze, Gewinne und Ersparnisse. Für die Arbeit wird ein frei verwendbarer Geldbetrag zugeordnet, welcher für das Leben gebraucht wird und wieder zurückkommt, wenn die Arbeit für den Unternehmer rentiert. Rentiert? Gewinne! Darüber hinaus wird als Betrug die gesetzlichen Pflichtanteile aus Staat- und Rentnerausgaben auf dem Lohnzettel aufgeführt, welche wieder an die Leistungsberechtigten zurückgegeben werden müssen. Wisst ihr, man will die Menschen damit verarschen, damit sie glauben, der Unternehmer würden sich an den Ausgaben beteiligen.
Wisst ihr, ihr könnt nur sparen, wenn es immer mehr Menschen gibt, welche z.B. ein Haus bauen möchten und die Bank dafür das Guthaben zur Verfügung stellt!
Habt ihr begriffen?
Ein Grund mehr für ein wichtiges Nein für die SBI.
Die 58% für die Durchsetzungsinitiative müssen klar übertroffen werden.
Herr Hottinger, wie stehen Sie zu den Einschränkungen zur Selbstbestimmung in den eigenen vier Wänden? Wie stehen Sie dazu das Sie beispielsweise einen Hausbau auf ihrem eigenen Grundstück nur mit behördlicher Baugenehmigung starten dürfen? Das Schweizer Gesetze nicht an Ihrer Gartentür aufhören, sondern Sie sich auch auf privatem Grund und Boden danach richten müssen? Das man Ihnen zum Beispiel Vorschriften dazu macht wie Sie Waffen aufbewahren, wie oft ihre Heizungsanlage kontrolliert werden muss und so weiter? Ob sie Bäume auf ihrem privaten Grund und Boden abholzen dürfen oder nicht?
Wie stehen Sie dazu das sie längst nicht zu jeder politischen Entscheidung gefragt werden, sondern Referenden und Volksinitiativen gewissen Hürden unterstehen?
Sie sind längst nicht so selbstbestimmt wie Sie glauben.
Die Schweizer Gesetze, Herr Wagner, hören zwar nicht an der Gartentür auf, aber sehr wohl an den Schweizer Grenzen. Darüber hinaus handelt es sich eben definitionsgemäss um fremdes Recht.
Und wenn Herr Hottinger nicht will, dass er Vorschriften untersteht, die ihm das Abholzen von Bäumen im eigenen Garten verbieten, so hat er die Möglichkeit dies mit demokratischen Mitteln (Volksrechte) zu ändern.
Geht es aber um fremdes Recht, so besteht diese in unserer Verfassung festgelegte Möglichkeit nicht.
Es geht bei einem “JA zur Selbstbestimmungsinitiative” um die Selbstbestimmung der Schweiz. Nicht aber um die Selbstbestimmung der einzelnen Baumfäller.
Herr Knall
Sie sagen, dass die Schweizer Gesetze an den Schweizer Grenzen aufhören.
Nun eine Quiz – Frage.
Stellen Sie sich vor, ein Passagierschiff fährt – unter Schweizer Flagge – von Basel nach Amsterdam. Das Schiff fährt mitten auf dem Rhein auf der Höhe Breisach; links Frankreich; rechts Deutschland. Welche Gesetze gelten auf dem Schiff?
In Bezug auf Selbstbestimmung sind nur die Dimensionen unterschiedlich, das Prinzip gleich, Herr Knall. Der Schweizer Bürger kann sich auch nicht selbstbestimmt geltendem Recht verweigern.
Fremdes Recht, Herr Wagner, hat halt schon “andere Dimensionen”, richtig. “Im Prinzip” bleibt es jedoch fremdes Recht.
Der Schweizer Bürger kann allerdings über die “Dimensionen” des ihn selber betreffenden Rechts auch selber entscheiden. Beim fremden Recht bestimmen aber fremde Obrigkeiten über dessen “Dimensionen”.
Und, Herr Matt, sagen Sie es uns! Wer verurteilt einen Mörder auf dem Schiff? Deutschland oder Frankreisch? Oder vielleicht der EGMR?
Was fremdes Recht ist und was nicht ist relativ, hängt sehr davon ab zu was man sich zugehörig fühlt. Ein Gericht wie der EGMR, der von der Schweiz mit betrieben und dessen Arbeit von der Schweiz mit verantwortet wird ist für mich beispielsweise kein fremdes Recht.
Jetzt, Herr Wagner, ist das „Prinzip“ also „relativ“? Bisschen verwirrend…
Da ist es halt am einfachsten, man schwafle davon, dass für jeden das Recht gilt, dem er sich gerade zugehörig fühlt.
Ein „JA zur Selbstbestimmungsinitiative“ verschont Sie davor, jedesmal auswählen zu müssen, welches Recht denn „beispielsweise“ für einen entsprechenden Fall gelten soll. Verantwortet von der Schweiz wird prinzipiell das Schweizer Recht und die Schweizer Verfassung. Fremdes Recht dagegen bleibt relativ.