Im 2021 schrieb ich über die für mich nicht nachvollziehbare Berechnungsweise des Stipendiumamtes. Es wird die Zahl aus der Vergangenheit genommen. So auch bei Vätern/Müttern, die Ergänzungsleistungen erhalten. Ändert sich etwas im Mietzins hat das betroffene Elternteil ja nicht mehr Geld zur Verfügung. Darf dieser doch den Mietzins entsprechend an die Verwaltung bezahlen! Ausgeprägt ist es dann, wenn ein Elternteil im begleiteten oder gar betreutem Wohnen ist (Kostenpunkt schnell mal pro Monat 6’000.00). Das Stipendienamt schaut nicht auf die Aufteilung (Miete, Krankenkasse, Lebenskosten), sondern aufs Total und schiebt dann in die EL ab. Dies ist seitens Politik so gewollt, wie ich herausfand.

Die AHV-Revision wurde angenommen (weniger Geld für Rentner und dann halt ev. Mehrkosten für die EL inkl. Angleichung Rentenalter trotz Zwangsfrühpensionierungen um Unternehmens- und Gemeindekassen zu sanieren etc. etc. etc.). Die Revision der Pensionskasse (2. Säule) ist nun im Gespräch. Es macht wohl Sinn, die Kaufkraft der Geringverdiener etc. zu stärken, wenn man die Wirtschaft immer weiter ankurbeln will. Doch kann es je nach Revision sein, dass gerade bei gewissen Rentner die Kaufkraft nicht gestärkt wird, sondern die EL entlastet wird. Ein “Nullsummenspiel” für Rentner mit tiefem Einkommen kann wohl kaum das Ziel sein. Oder etwa doch?

 

Lese oder höre ich Politiker über Durchschnittslöhne etc. sprechen, so frage ich mich wie weit sie sich mit den Fakten wirklich auseinandergesetzt haben (Anzahl Lohnbezüger, die unten durch müssen. Belastung Miete, Krankenkasse, Lebenskosten. Anzahl erschwingliche Wohnungen. Anzahl Arbeitnehmer, die gerne mehr Arbeiten möchten, doch infolge Sparmassnahmen nicht können. Hier auch der Hinweis auf die Stelleninserate und Stellenprozente. Anzahl Arbeitnehmer, die mehr als einen Job haben um durchzukommen etc. etc. etc.). Auch hier kann es nicht sein, dass der Verfassungsauftrag nicht wahrgenommen wird betr. Renten und Arbeitgeber in die EL abschieben können. Im Rahmen der Möglichkeiten, müssen die Arbeitgeber die soziale Verantwortung wahrnehmen und entsprechend faire, korrekte Löhne bezahlen.

Comments to: In die EL abschieben?

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NEIN zur Erbschaftssteuer-Initiative: Luxuskonsum und Spekulation besteuern! Es kommt immer darauf an, wozu die grossen Erbschaften verwendet werden: Meist werden sie für sinnvolle Investitionen verwendet. Wo sie für Luxuskonsum oder für reine Spekulation verwendet werden, bin ich für eine höhere Besteuerung. Man darf also mit der Besteuerung nicht an der Erbschaft an sich ansetzen, sondern mit einer progressiven Konsumsteuer am Luxuskonsum und mit einer Mikrosteuer an der Spekulation.

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