Die Abzocker-Initiative schiesst weit über’s Ziel hinaus. Mit dem Gegenvorschlag des Parlaments wird die Abzockerei rascher und wirkungsvoller bekämpft.
Die Managerkaste internationaler Konzerne hat sich in den letzten Jahren teilweise schamlos bedient und sich sehr hohe Vergütungen auszahlen lassen. Der Missmut ist verständlich, vor allem weil die hohen Boni teilweise nicht an die effektive Unternehmensleistung gekoppelt waren. Millionen verdienen, wenn Verluste eingefahren werden, entbehrt jeder Logik. Darum ist völlig klar, wieso Thomas Minder aktiv wurde und von verschiedenen Seiten Unterstützung erhielt. Doch Handlungsbedarf haben auch BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... erkannt.
Nach zähen Debatten hat das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... kürzlich einen griffigen Gegenvorschlag verabschiedet. Alle Parlamentarier von SVP bis zur SP haben zugestimmt – bis auf Ständerat Thomas Minder. Er bleibt stur. Doch warum der Meinungswandel bei zahlreichen ehemaligen Unterstützern von Links bis Rechts?
- Der Gegenvorschlag nimmt die fast alle Forderungen der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... auf und stärkt die Mitspracherechte der Eigentümer.
- Der Gegenvorschlag geht in zwei Bereichen sogar weiter als die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der .... Nur mit dem Gegenvorschlag können Boni besser zurückgefordert werden. Zudem sind die Transparenzvorschriften viel strenger, was die Mitsprachrache der Aktionäre überhaupt erst ermöglicht.
- Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ist ein Eigengoal, weil die Gefahr besteht, dass Hedgefonds und Proxy Advisory der Pensionskassen mehr Macht erhalten. Zudem schadet die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... der AHV, weil Löhne & Boni AHV-pflichtig sind, Dividendenzahlungen dagegen nicht. Last but not least würden die Verwaltungskosten der Pensionskassen enorm steigen, was sich negativ auf die Rentenhöhe der Versicherten auswirkt.
- Die starre InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... dem Wirtschaftsstandort schadet und so Arbeitsplätze bei börsenkotierten Unternehmen, aber auch zahlreichen KMU-Zulieferbetreiben gefährdet.
- Der Gegenvorschlag rasch umgesetzt wird, während bei der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... nochmals Jahre über Ausführungsbestimmungen verhandelt werden müsste (wie dies Ausschaffungsinitiative, Zweitwohnungsinitiative, Verwahrungsinitiative etc. zeigen).
Kurz und knapp: Mit dem Gegenvorschlag des Parlaments steht ein griffiges und rasch umsetzbares Instrumentarium zur Verfügung, dass eine massgeschneiderte Lösung gegen Abzockerei bringt. Wer sich nicht vom Emotionen leiten lässt, Vor- und Nachteile abwägt, der kommt zum eindeutigen Schluss: InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... flopp, Gegenvorschlag top.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsIch erinnere mich an das Trauerspiel im Parlament.
Minder hat meine Stimme!
Trauerspiel? Sehen sie, was passiert aktuell? Die Gewerkschaft Travail.Suisse, Stiftung Ethos, KV Schweiz, SKO – alle Organisationen sagen jetzt NEIN, weil das Parlament in den letzten 4 Jahren einen besseren Gegenvorschlag erarbeitet hat. Das ist lösungsorientierte Schweizer Politik. Keine Schaumschlägerei à la Thomas Minder…
Beim indirekten Gegenvorschlag werden die Kleinaktionäre einmal mehr ausgetrickst. Verwaltungsräte und Grossaktionäre würden auch weiterhin ihre privilegierte Stellung an der GV ausnützen und unangenehme Diskussionen und Abstimmungen vermeiden.
Wie den das? Eine sehr abenteuerliche Argumentation…
Bei der Initiative kann von jedem Aktionär jederzeit die Änderung der Statuten verlangt werden, wenn er mit den Entschädigungen der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder nicht einverstanden ist. Auch wenn solche Vorstösse von Kleinaktionären chancenlos sind, wenn die Grossaktionäre nicht mitziehen, so können sie doch auf ein Problem aufmerksam machen.
Beim indirekten Gegenvorschlag können nach der Genehmigung des Vergütungsreglements durch die GV Änderungen nur noch von grösseren Aktionären verlangt werden. Zudem kann der Verwaltungsrat jederzeit Ausnahmen vom Vergütungsreglement bewilligen. Auch unterliegen Beschlüsse gegen das Vergütungsreglement der Anfechtungsklage.
Bitte? Wo haben sie denn dieses Märchen gelesen? Bitte zitieren sie mir doch den Satz aus dem Initiativtext der das verlangen würde. Suchen Sie nicht zu lange…
Das Gegenteil ist richtig. Die Initiative schweigt sich über diesen Punkt aus. Kein Wort. Kein Buchstabe. Ganz anders der Gegenvorschlag! Art. 731i Abs 2 sagt: “Aktionäre, die 0,25 Prozent des Aktienkapitals, 0,25 Prozent der
Stimmen oder Aktien im Nennwert von einer Million Franken
vertreten, können der Generalversammlung die Änderung des
Vergütungsreglements beantragen. So stärkt gerade der Gegenvorschlag – und nur dieser – die Macht der Kleinaktionäre. Heute brauchen Sie 10% des Aktienkapitals um eine GV einberufen zu können (Art. 699 OR).
Glauben Sie mir nicht? Dann lesen sie die Stellungnahmen von Ethos-Direktor Dominique Biedermann in der NZZ vom 21. Januar 2013. Und Märchen erzählen Sie besser ihren Grosskindern.
Stimmt! Der Gegenvorschlag kann rascher umgesetzt werden als die Initiative. Ausserdem hat der Gegenvorschlag gegenüber der Initiative einige Vorteile.
Da drängt sich eine Kombination auf:
Die Initiative wird angenommen.
Der Gegenvorschlag wird als Uebergangslösung sofort eingeführt.
Das Gesetz wird überarbeitet, die Vorteile von Gegenvorschlag und Initiative werden vereinigt.
Sobald als möglich wird der Gegenvorschlag durch das verbesserte Gesetz ersetzt.
Diese Initiative birgt wie so oft die Gefahr, dass man ihr zustimmt, weil sie berechtigt auf Misstände hinweist.
Das reicht aber nicht, denn wir stimmen ja über die Massnahmen ab. Es gilt also (wie bei der Ausschaffungsinitiative) zu berurteilen, ob die gewählten Massnahmen ihr Ziel erreichen und welche Nebenwirkungen sie haben.
Und genau diese Nebenwirkungen vertreiben die kotierten Aktiengesellschaften aus dem Land und verursachen bei den Pensionskassen (als inst. Anleger) immense Verwaltungsaufwände.
Viel Mühe hat sich H. Michel offensichtlich nicht gemacht und einfach ein Copy-Paste des Argumentariums von Economiesuisse gemacht.
Punkt 4: H. Michel behauptet “die Initiative schade dem Wirtschaftsstandort und gefährde Arbeitsplätze”. Eine Erklärung, weshalb dem so sein sollte, bleibt er uns schuldig, und ich denke ich weiss weshalb; weil es nämlich nicht stimmt.
Punkt 5: “Der Gegenvorschlag wirkt schneller.” Schlicht falsch: Gemäss Übergangsbestimmungen der Initiative MUSS der Bundesrat INNERHALB EINES JAHRES nach Annahme der Initiative, d.h. bis 3. März 2014, Ausführungsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlassen. Garantiert.
Im Falle der Ablehnung der Initiative läuft die 100-tägige Referendumsfrist für den Gegenvorschlag jedoch erst an. Kommt das Referendum zu Stande, wird bestimmt nicht vor dem 3.4.2014 abgestimmt. Wird kein Referendum ergriffen, gewährt der Gegenvorschlag den Firmen für die Umsetzung aller neuen Gesetzesartikel eine Übergangszeit bis 2016.
Also: Was ist denn nun früher?
Die Initiative verschlechtert die Rahmenbedingungen der Wirtschaft. Sogar die unverdächtige Anlagestiftung Ethos – viel länger als Thomas Minder engagiert gegen hohe Löhne engagiert – warnt davor, dass keine neue Firmen in die Schweiz kommen würden. Umgekehrt werden sich manche überlegen, ob sie nicht eine Holding ins Ausland verlagern, um den unsinnigsten Änderungen aus dem Weg zu gehen.
Auch der Text in den Übergangsbestimmungen ist so ziemlich sinnlos. Was der Bundesrat muss, ist innert Jahresfrist eine sogenannte “gesetzesvertretende Verordnung” erlassen. Wie konflikreich as ist, zeige die Zweitwohnungsinitiative. Alles bleibt für Jahre in der Schwebe – eine grosse Rechtsunsicherheit ensteht. Es führt kein Weg vorbei an einer Ausführungsgesetzgebung die wiederum Jahre dauern wird.
Man muss nicht mir glauben. Man kann es einfach auch nachlesen z.B. im Text von Dominique Biedermann von Ethos in der NZZ vom 21. Januar 2013 oder bei SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga.