Die SP lanciert zusammen mit der EVP und den Grünen die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... zu einer Nationalen ErbschaftssteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht... zu gunsten der AHV.
Grundidee: 2 Millionen Franken Freibetrag für direkte Nachkommen für Erbschaften und Schenkungen der Rest soll, wie ich verstanden habe, mit 20% besteuert werden. Was einfach tönt kann in der Praxis aber zu erheblichen Problemen führen welche unbedingt vermieden werden müssen. Wir denken jetzt vielleicht an die verwöhnte Partygängerin oder den hochnäsigen Jungen welcher Sohn von Beruf ist. Ihnen würde es vielleicht nicht schaden ein Teil von Ihrem Erbe abzugeben. ABER was ist mit dem Familienbetrieb welcher in der nächsten Generation weitergeführt werden soll, eine Abgabe von 20% des Firmenwertes an den Fiskus wird in vielen Fällen das Ende der Firma und Arbeitsplätze bedeuten oder es gäbe eine Übernahme von Firmenanteile von Aktionären, welche aus einem Familienbetrieb ein Spekulationsobjekt werden lässt. DIES DARF NICHT PASSIEREN! Traurig wäre auch ein Verlust von Liegenschaften welche seit Generationen im Familienbesitz sind und dann veräussert werden müssten. Es gibt sicher noch viele andere Stolpersteine in dieser Idee. Aber diskusionswürdig ist sie allemal.
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Kommentare anzeigen Hide commentsFalls mit einer Erbschaftssteuer die ungerechtigste aller Steuern, nämlich die Vermögenssteuer abgeschafft bzw. reduziert würde, wäre dies zu begrüssen.
Als neue zusätzliche Steuer ist sie aber auf jeden Fall abzulehnen.
Eine grosse Ungerechtigkeit ist auch die 2 Mio Grenze, welche sich einfach auf das gesamte Erbe bezieht, ohne zu berücksichtigen, durch wieviele Erben geteilt wird. Fall ein Erbe von 12 Mio durch 6 Erben aufgeteilt wird, erhält jeder noch 1’600’000.00 (2 Mio minus 20%). Der Alleinerbe von 2 Mio darf aber alles behalten.
Stimmt das mit der Aufteilung? oder wird vielmehr der Begünstigste besteuert, falls die ausbezahlte Summe 2 Mio übersteigt? und was passiert mit dem, der im gleichen Jahr von 2 unterschiedlichen Erblassern begünstigt wird? Wer kann da helfen?
Sehr geehrter Herr Haschka, Hier die Initiative in Kuerze. Bitte beachten Sie vor allem den letzten Punkt, die Gefaehrdung von Geschaeftweiterfuehrung oder Entlassungen ist nicht gegeben. Also bitte keine unnoetigen Aengste schueren.
Die Inhalte der Initiative in Kürze:
Die AHV wird neu auch aus den Erträgen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer finanziert (Ergänzung von Art. 112 BV)
Die Kompetenz , Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, gehtvon den Kantonen auf den Bund über (neuer Art. 129a BV). Die Kantone werden dafür entschädigt, indem sie 1/3 des Ertrages erhalten.
2/3 der Steuereinnahmen gehen zweckgebunden an die AHV .
Besteuert wird der Nachlass von natürlichen Personen, die ihren letzten Wohnsitz in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist, nicht die einzelnen Erben. Die Schenkungssteuer wird beim Schenkgeber erhoben .
Hohe Freibeträge sorgen dafür, dass der Mittelstand nicht belastet wird:
– Allgemeiner Freibetrag: CHF 2 Mio .
– Freibetrag für Gelegenheitsgeschenke: CHF 20‘000 pro Jahr und beschenkte Person
Zuwendungen an Ehepartner / registrierten Partner sowie ansteuerbefreite juristische Personen sind steuerfrei .
Die Steuer wird mit einem einheitlichen Satz von 20% ausgestaltet.
Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Unternehmen oder einLandwirtschaftsbetrieb , werden bei der Bewertung und beim Steuersatzerhebliche Erleichterungen gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.
Die Rückwirkende Besteuerung ist eigentlich unzulässig!
Ich zitiere aus dem Tagiartikel
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Wenn-der-Staat-im-Nachhinein-die-Spielregeln–aendert/story/22769241
Auch Rechtsexperten beurteilen rückwirkende politische Entscheide skeptisch. Die Erbschaftssteuerinitiative beinhaltet eine echte Rückwirkung. Denn hier werden Schenkungen besteuert, die mehrere Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes gemacht worden sind. Pikant dabei: Das ist gemäss Rechtslehre eigentlich nicht zulässig. So steht die echte Rückwirkung unter anderem in Konflikt mit der Rechtssicherheit, die in der Verfassung verankert ist. Denn wenn Gesetze nachträglich geändert werden können, fehlt die Rechtssicherheit.
Man muss natürlich die Erben besteuern. Das Erbe ist ihr zu versteuerndes Einkommen.
Ich bin für eine Erbschaftssteuer. Denn wenn 99 % des Vermögens in 1 % sind, kann dies nicht sehr viele Private betreffen (meine hier die Relationen nicht ausser Acht lassen). Was die Unternehmen anbelangt, so frage ich mich wie viele Junge den Betrieb den Betrieb der Eltern auch weiterführen wollen. Dazu auch der Initiativtext, welcher von Cordula Roosa-Riedener weiter unten publiziert wurde. Jene die nun mit dem Argument kommen, dass das Geld bereits X-Mal besteuert wurde regen sich nicht auf, wenn man Lotto-Gewinne besteuert (dies im Hinblick auch auch gelesene Beiträge betr. Abzockerinitiative und Lottogewinne und ich denke das im Lotto gewonnene Geld wurde auch bereits mehrfach besteuert und die Schwelle ist tiefer). Der Staat braucht Geld. Wenn jene, die mehr als genug haben immer weniger bezahlen wollen, verarmt der Mittelstand weiter und weiter und weiter samt den Auswirkungen. Zuletzt noch dies. Für eine Erbschaft, die einer erhält, hat meines Wissens noch nie jemand arbeiten müssen. Es ist also eine Erbschaft, welche am wenigsten schmerzt.
Die Vermögenssteuer ist an sich rechtlich nicht begründet und sollte abgeschafft werden. Aber Einkommen, auch aus Vermögen, muss versteuert werden. Ein Erbe ist immer ein zu versteuerndes Einkommen.
Rechtlich nicht zu begründen wäre es, wenn der Staat als Miterbe einen Betrag geltend machen würde.
Und ebenso ist strikt jede konfiskatorische Aneignung von Privateigentum, hier Erbvermögen, durch den Staat abzulehnen.
Das Erbe muss voll an die Erben ausbezahlt werden und wird von diesen als Einkommen versteuert, am gerechtesten in der jährlichen Steuererklärung.