Am 30.08.2010 habe ich ge­mein­sam mit mei­ner Frak­tion und 17 Mit­un­ter­zeich­nen­​den eine Interpellation be­tref­fend Videokameras ein­ge­reicht, die als Geschäft GGR 2010-078 auf­ge­nom­men wur­de.

Um rational über Sinn und Unsinn von Überwachungskameras diskutieren zu können, muss erst mal Umfang und Nutzen bekannt sein. Wünschenswert wäre es zudem, wenn zumindest jeglicher Kameraeinsatz von einer Studie begleitet würde, welche den Erfolg der Massnahme prüft, so dass die Kamera bei ungenügender Leistung auch wieder demontiert wird. Da jede Überwachungsmassnahme​, auch ein massiver Eingriff in die Freiheit der Bürger ist, müsste der Nutzen entsprechend gross sein, um sie zu rechtfertigen. Tatsächlich werden Kameras meist nur zur Verhinderung kleinerer Delikte, wie Sachbeschädigung oder illegale Abfallentsorgung eingesetzt. Dabei darf man gerade auch allfällige Nebenwirkungen, wie die Beeinträchtigung der persönlichen Unbefangenheit und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im überwachten Raum, nicht ausser acht lassen. Es darf nicht sein, dass die Bürger ein überangepasstes Verhalten an den Tag legen, weil sie sich unter dauernder Beobachtung fühlen müssen. Doch genau das ist der Fall. Hinzu kommt, dass die Bürger zwar mit Schildern auf die Überwachung hingewiesen werden müssten, diese Schilder aber oft schlecht sichtbar angebracht sind und zudem weder deklarieren, wo genau die Kamera angebracht ist, noch welchen Bereich sie abdeckt, noch wie hochauflösend die Bilder sind und schon gar nicht, was mit den Aufzeichnungen geschieht. Dies untergräbt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vollends.

Ziele des Vorstosses

Der Vorstoss verfolgt vier Ziele:

  1. Klarheit über den bestehenden Einsatz von Überwachungskameras durch die Stadt.
  2. Klarheit über die Strategie der Stadt in Bezug auf den Einsatz von Überwachungskameras.

  3. Ein kritisches Hinterfragen von durch Dritte betriebene Überwachungskameras.

  4. Wie wird die Wirksamkeit von Kameras überprüft?

Überb​lick über die bestehende Situation

Abklärun​gen im Vorfeld haben ergeben, dass die Stadt momentan keinen Überblick über die bestehenden Kameras hat. Ein Artikel im Landboten vom 20.06.2010 (S.20) kritisiert unter dem Titel «Videokamera gegen Abfallsünder», «Big Brother ist tatsächlich Brite», dass in Winterthur und Zürich scheinbar genaue Statistiken zur Videoüberwachung fehlten. In der Interpellation wird die Stadt angewiesen, diesen Überblick zusammenzustellen.

Strategie der Stadt

Soweit ich bisher erfahren habe, hat die Stadt keine klare Strategie in Bezug auf den Einsatz und die bezweckte Wirkung von Kameras. Der zuständige Stadtrat schreibt zwar Sicherheit in seine Legislaturziele, fordert mehr Kameras, äussert sich aber nur sehr vage, dass neuralgische Punkte überwacht werden sollen; und das obschon Winterthur erwiesenermassen eine der sichersten Städte der Schweiz ist. Winterthur hat tatsächlich kein Problem mit der Sicherheit, sondern wohl eher ein Problem mit dem Sicherheitsgefühl. Aber ich bin entschieden der Meinung, dass ein Sicherheitsgefühl, welches jeglicher realen Grundlage entbehrt, keine Überwachungsmassnahme​n rechtfertigt.

Kame​ras von Dritten

Viele Kameras in der Stadt werden nicht durch die Stadt selbst betrieben, sondern durch dritte, zum Beispiel durch die SBB, viele aber auch von Privaten. Doch überprüft die Stadt auch aktiv, ob die gesetzlichen Grundlagen und Einschränkungen eingehalten werden? 2001 tat sie es noch nicht, ebensowenig 2006. Ich fürchte, daran hat sich bis heute nichts geändert.

Wirksamk​eit überprüfen

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Stadt nie überprüft hat, ob all die eingesetzten Kameras auch wirklich ihren Zweck erfüllen. Dabei zeigen etliche Studien eben gerade, dass dies sehr oft nicht der Fall ist. Besonders wenn man ohne klares Konzept arbeitet, das nicht nur die Ziele, sondern auch deren Überprüfung beinhalten, und das vor allem auch nach alternativen Massnahmen sucht, wird sich der erwünschte Erfolg kaum einstellen. Wenn schon vorher nichts passiert ist, wird man es trotzdem der Kamera verdanken, wenn auch weiterhin nichts passiert. Dabei sind die meisten Leute nicht dumm. Wer zum Beispiel Farbbeutel auf die Polizeistation werfen will, den schreckt auch eine Kamera nicht ab, sondern er wird sich maskieren. Kameras sind reine Symptombekämpfungen, deren Wirksamkeit höchst fraglich ist.

Einige Beispiele:

  • Eine Studie zur Videoüberwachung in der Beliner U-Bahn konnte keinen Sicherheitsgewinn nachweisen.
  • Eine​ Auswertung mehrerer Studien ergab, dass die Wirksamkeit von Kameraüberwachung vor allem dann gegeben ist, wenn dabei die Beleuchtung verbessert wird, woraus sich schliessen lässt, dass bereits eine Verbesserung in der Beleuchtung einen Sicherheitsgewinn erbringen kann. Eine solche Massnahme wäre in jeder Hinsicht vorzuziehen und auch bürgerfreundlicher: Nebst dem realen Sicherheitsgewinn und dem subjektiven Sicherheitsgefühl dient eine bessere Beleuchtung auch dem Komfort.
  • Videoüb​erwachung taugt nicht «Die Hamburger Innenbehörde hat eine Wirksamkeitsanalyse zur Kameraüberwachung auf der Reeperbahn erstellt. Das Ergebnis: Gewalttaten sind seit der Einführung um ein Drittel gestiegen.», siehe auch Gewalt auf St. Pauli steigt trotz Kameras

Weiter​e Diskussionen

Frü​here Vorstösse

Der Vorstoss baut auf der schriftlichen Anfrage betreffend wachsames Auge (GGR 2006-021) auf, diese wiederum auf der Interpellation Beantwortung der Interpellation betreffend «Big Brother is watching us» (GGR 2001-045).

Ich erwarte auf die aktuelle Anfrage eine umfassende un penible Antwort, welche die früheren Antworten berücksichtigt, ohne deren Mängel zu wiederholen.

Die Interpellation von 2001

GGR 2001-045

Statt naive Eufemismen über Sinn und Nutzen von Überwachungsanlagen, wie aus der Einleitung zur Antwort auf die Interpellation von 2001, welche einem Werbeprospekt für Kameras entnommen sein könnten, erwarte ich nun eine sachlichere, vor allem aber durch Studien fundiert begründete Analyse über die Wirksamkeit bestehender Kameras, inklusive welchen Einfluss sie auf die Kriminalität hatten und wieviele Delikte, abgesehen von Verkehrsübertretungen​, dadurch aufgeklärt werden konnten. Da ich daran zweifle, dass diese Daten erfasst wurden, bin ich auf die Antwort sehr gespannt.

Bereits die Antwort von 2001 geht auf die negativen Auswirkungen von Überwachungsmassnahme​n ein, zieht aber nicht die notwendigen Konsequenzen, sondern rechtfertigt im krassen Gegensatz dazu sogar den Einsatz von Kameras zur Überwachung der Einhaltung von Benützungszeiten und -Vorschriften öffentlicher Abfallsammelstellen. Dabei bleibt die Antwort ausserdem jeglichen Wirkungsnachweis schuldig.

Besonders kritisch ist der Einsatz von Kameras an heiklen Orten: Bei Hauseingängen, wo Zutritte überwacht werden können, im Schwimmbad, sogar im Empfangsbereich des Arbeitsamtes! Die Kameras um den Polizeiposten am Obertor überwachen öffentliche Strassen und nicht das zu schützende Objekt, sondern vor allem unbeteiligte Passanten. Unbedenklich sind allenfalls höchstens die Kameras im Theater, vorausgesetzt es wird nicht das Publikum gefilmt, und die Schauspieler haben die Kontrolle über ihre Aufnahmen, respektive sie werden nach Verwendung wieder vernichtet. Bei der Überwachung der Funktionstüchtigkeit technischer Anlagen, wie Parkhausautomaten und Schranken verlange ich zumindest, dass die Kameras keine Personen filmen, sondern nur soviel, wie zur Prüfung der Funktionsfähigkeit auch notwendig ist. Dasselbe gilt bei der Überwachung von Bildern in Museen: Es sollen die Bilder überwacht werden, nicht die Besucher!

In der Liste werden die die Kameras nur summarisch aufgeführt und nicht einzeln. Diesmal erwarte ich die vollständige Auflistung jeder einzelnen Kamera. Ein weiterer möglicher Folgevorstoss könnte sein, dass eine Karte mit den Kamerastandorten und dem überwachten Gebiet im Internet erstellt werden soll, falls der Stadtrat dies nicht bereits bei der Beantwortung dieser Interpellation erledigt.

Damals hatte der Stadtrat keine Ahnung, welche Kameras von Privaten betrieben werden, und ob sich diese an die gesetzlichen Richtlinien halten. Die Frage habe ich daher nochmals gestellt, und ich erwarte, dass der Stadtrat mittlerweile die Einhaltung der Gesetze auch kontrollieren lässt.

Die schriftliche Anfrage von 2006

GGR 2006-021

Mittlerweil​e werden sogar Schulhäuser überwacht! Das beste Mittel gegen Vandalismus bei Schulhäusern, der dort wohnhafte Abwart, wurde wohl mittlerweile wegrationalisiert. In Bussen werden Kameras eingesetzt, obschon ein immer anwesender Chauffeur selbst ein wachsames Auge haben und jederzeit Hilfe herbeirufen könnte. Hier würde ein Spiegel genügen. Geradezu zynisch ist die Aussage, dass die Kameras für Sachbeschädigungen und gewalttätige Übergriffe in der Nacht gedacht wären, aber trotzdem auch tagsüber betrieben wären. Klar, wenn man die Kameras schon hat, will man sie auch benutzen. Von einem behutsamen und punktuellen Einsatz der Kameras, wie er noch 2001 besungen wurde, ist nicht mehr viel übrig. Dabei wäre gerade im Bus ein Spiegel und ein Notrufknopf für den Chauffeur die bessere Lösung.

Videoüberw​achung geplant in den öffentlichen Parkanlagen!!!

[Na​chtrag 13.09.2010] Offenbar plant nun der Stadtrat gar eine Videoüberwachung in den Parks!!! Das geht eindeutig zu weit, zumal der Stadtrat in der früheren Interpellationsantwor​t ausdrücklich betont hatte, wie Videokameras die Freiheit der Menschen beschränken, und die Parks sollen dem ganzen Volk zur Verfügung stehen. Eine Überwachung von Parks kommt überhaupt nicht in Frage!

Medien

K​urz nach Einreichung des Vorstosses hat der Landbote einen Bericht veröffentlicht:

08.09.2010, Artikel im Landboten: Der Pirat zweifelt am Nutzen von Kameras

 

Comments to: Interpellation Videokameras

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