Wenn die Jugendlichen Irene (Schweizerin) und Irina (Russin) zusammen zweimal einen Seich machen. Sagen wir einmal eine Wand mit Spray “verschönern” und einmal Cannabisbesitz zum Eigenverbrauch. Warum ist Irina dann so “gefährlich”, dass man sie ausschaffen muss, während Irene immer noch frei rumlaufen darf und nur eine Geldbusse bezahlen muss? Die eine zahlt eine Busse, die andere wird von Freunden und Familie getrennt und in ein Land geschickt, das sie kaum kennt. Mit “Sicherheit schaffen” (Propaganda-Spruch der Befürworter) hat die “Durchsetzungs-Initiative” nichts zu tun. Und mit Gerechtigkeit schon gar nicht. Sie ist gelebte Ausländerfeindlichkeit.
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Kommentare anzeigen Hide comments@ Th. Müller,
1. Ihr Beispiel einer Bagatelle ist nicht geeignet, denn dafür wird aller höchstens eine kleine Sozialarbeit verschrieben oder eine kleine Busse, aber natürlich mit der Auflage, für den angerichteten Schaden persönlich auf zu kommen.
Gleiches kann nur mit Gleichem verglichen werden, nicht Äpfel mit Rüebli.
2. Eine ungleiche Behandlung monieren Sie hier auch noch ?
Jedes Land der Welt darf Gäste wegschicken, die sich ihres Gastrechts nicht würdig erweisen. Das sieht gerade auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so, und das Bundesgericht schliesst sich dem ebenfalls an.
Sie geben also zu, dass von der DSI nicht nur Mörder und Vergewaltiger betroffen sind. Das ist ein Fortschritt. Bisher sprachen Sie ja konsequent nur von “Schwerstkriminellen”.
Aber dass Ihnen die Bagatelle jetzt plötzlich nicht geringfügig genug ist, ist schon eine seltsame Argumentation.
Graffitti sprayen läuft unter Sachbeschädigung und ist deshalb strafbar. Das heisst, die beiden Mädels haben schon mal einen Tolgen im Heft. Und Canabisbesitz zum Eigengebrauch ist ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, welches die SVP in der DSI auflistet.
Können Sie hinter derartigen Urteilen stehen?
@ T. Müller,
1. Klar gibt es primär die schweren Verstösse gegen Menschen, gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB), und weniger schwere Straftaten. Straftaten sind aber beide Kategorien, die schweren und die leichteren.
2. Es braucht auch schon sehr viel, bis ein Vergehen unter das StGB fällt, weil es auch das schärfste Rechtsverfahren ist. Genau darum ist eine Straftat immer schlimm, in anderen sehr schlimm, also ob schwerer oder eben leichter.
An 2. Stelle steht das Zivilrecht, mit zum Teil neuerdings recht happigen Gericht-Vorschüssen. Dies können sich heute immer weniger leisten. Ein Opfer einer Straftat wird aber immer im Strafurteil angehalten, Schadenersatz auf dem Zivilweg einzufordern.
In der Regel sind die Straftäter aber “blank”, und es ist zum vornherein rein gar nichts mehr zu holen.
An 3. Stelle kommt das Verwaltungsverfahren. Ich habe nur immer die Schwerkriminellen – das ist richtig so – erwähnt, weil die Gegner selbst die Straftäter/Innen durchwegs immer nur noch “zärtlich hegen & umsorgen” wollen. Selbstverständlich werden dabei die Opfer völlig vergessen, dies finde ich ziemlich schändlich. Haben die Opfer, z.B. von einer Vergewaltigung, i.d. Folge doch lebenslang darunter zu leiden. Die abscheulichen Vorkommnisse an Silvester in Köln, sie sind hier ein ernstes Warnsignal. Der DSI wird dies auch gewaltigen Aufschwung geben im Volke. Es ist halt schon auffallend, dass die Gegner immer mit dem inzwischen ausgeleierten Argument hausieren, schon wegen kleinster Bagatellen werde gemäss DSI ausgewiesen, was immer eine Lüge ist, und auch bleibt. Richtig ist aber auch, dass viele auch noch auf diese Lügen herein fallen.
3. Bei leichteren Straftaten ist die Ausweisung ja auch – n u r – im Wiederholungsfall vorgesehen, die Verhältnismässigkeit wird so gewahrt.
Also wenn Jemand aus der 1. Straftat daraus überhaupt nichts lernt, ist Er/Sie dann doch selber Schuld, weil unverbesserlich. Sogar ein Kleinkind, das trotz eindringlichen Warnungen der Mutter, trotzdem mit Sicherheit mal hinlangt, ist auch bekannt, ebenso dass selbst das Kleinkind kein zweites Mal hin langt. Aus Schaden sollte man klüger werden, was eben nicht funktioniert, wenn die Strafen viel zu milde ausfallen. Eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung wird durch die DSI im übrigen vorbildlich und lobenswert, automatisch auch noch bewirkt. Also dadurch klar mehr öffentliche Sicherheit, was ja auch die Bundesverfassung (BV) einfordert. Ich sehe nicht ein, warum man die BV jetzt schon wieder missachten sollte, nur um die Straftäter/Innen weiterhin in der Schweiz wüten zu lassen.
4. In einem Bundesgerichtsurteil von 2012 i.S. eines Mazedonier, der mit 19 Jahren “naiv” bei einem Drogendeal mitmachte, aber zukünftig nichts mehr verbrochen hat, sondern sich sogar hier eingliederte. Die Mehrheit des Volkes, wie auch ich, gäbe ihm wohl, wie das Bundesgericht auch, noch eine Chance.
Glauben Sie, was Sie da schreiben? Dann haben Sie die Initiative nicht gelesen. Von “Wiederholungsfall” steht da nichts. Es muss nicht zweimal die gleiche Tat sein, sondern es können zwei verschiedene Bagatellen sein, wie von mir oben beschrieben.
Daher nochmal meine Frage: Würden Sie so ein Urteil wie im Blog beschrieben gut finden? Die “öffentliche Sicherheit” wird nämlich weder von Irene noch von Irina gefährdet. Deshalb darf Irene ja auch auf freiem Fuss bleiben
Was die Opfer angeht, die angeblich vergessen werden:
“Doch sobald Opfer etwas kosten, ist es sehr rasch vorbei mit der Solidarität. Das revidierte Opferhilfegesetz ist ein Kind des damaligen SVP-Bundesrats Christoph Blocher. Bei der Abstimmung im Nationalrat 2007 sass Rickli zwar noch nicht im Parlament, ihre Parteikollegen aber stimmten geschlossen für das verwässerte Gesetz. Dagegen waren nur SP und Grüne.”
https://www.tageswoche.ch/de/2013_38/schweiz/581645/mit-den-opfern-auf-unserer-seite.html
Herr Müller was Sie da schreiben ist Irrsinn! Hat mit den Fakten nichts zu tun! Es gib das Jugendstrafrecht, darunter fallen die, das wird gebüsst wie von Herr Hottinger beschrieben. Ungleiche Behandlung monieren Sie auch noch! Hallo die eine ist Schweizerin, kann also nicht ausgewiesen werden, das sie bereits in der Schweiz ist.
Der Nonsense über das Jugendstrafrecht der Befürworter.
Na sehen Sie Herr Müller: Es ist absolut unglaublich wie Befürworter der DI absoluten Nonsens und Unsinn behaupten können ohne die Materie zu kennen. Bald wird die SVP eine Ini “Hexenverbrennen nach guter alter Väter Sitte” in die Bundesverfassung nehmen und die Befürworter wissen von nichts.
SELBSTverständlich sind im Jugendstrafrecht (bis 18) verschiedene Kategorien möglich und ein Jugendlicher kann mit der DI wg Bagatellen ausgewiesen werden:
Jugendstrafrecht: Strafen:
— Verweis – Persönliche Leistung: Höchstdauer grundsätzlich 10 Tage. Für 15- bis 18-jährige Jugendliche, die ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, kann die persönliche Leistung bis zu 3 Monaten dauern.
— Busse bis 2000 Franken: für 15- bis 18-jährige Jugendliche
— Freiheitsentzug
bis 1 Jahr: für 15- bis 18-jährige Jugendliche, die ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben
bis 4 Jahre: für 16- bis 18-jährige Jugendliche, die ein schweres Verbrechen begangen haben