– Am 9.Juni 2013 lehnte die Schweizer Bevölkerung das Referendum gegen die Asylrevision ab. Somit war Wehrdienstverweigerung KEIN Asylgrund mehr!!
– Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil Anfang 2015 festhielt, bestraft Syrien Dienstverweigerer (wie Eritrea) so unverhältnismässig hart, dass diesen trotzdem Asyl zu gewähren ist.
Dieselben Richter sollen nun prüfen ob nicht irgendein „Härtefall“ vorliegt, weshalb jemand nicht ausgeschafft werden kann??
Man muss schon ziemlich dumm sein, um tatsächlich zu glauben, dass irgendjemand noch mit der “Härtefallklausel” ausgeschafft wird!
Deshalb am 28. Ja zur Durchsetzungsinitiative, damit Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder ausgeschafft werden!
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