Kürzlich entschied sich die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) mit 10:3 für Nichteintreten auf die KVG-Änderungsvorlage des Bundesrates (Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien). Darauf ging ein Aufschrei der Empörung durch die Medien, einige Kantone drohten mit Retorsionsmassnahmen via NFA-Beiträge. Gestern beschloss nun dieselbe Kommission, nochmals auf das Geschäft zurückzukommen, verlangte aber gleichzeitig einen mehrheitsfähigen Konsensvorschlag der Kantone.
Es geht um Personen und nicht um Kantone
Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... schlug in seinem Antrag vor, die sog. „Ungleichbehandlung der Versicherten“ teilweise rückgängig zu machen. Insgesamt sollen 55 Prozent der zwischen 1996 und 2011 zu viel einbezahlten Prämien an die Versicherten zurückfliessen. Dazu wird den Betroffenen ein Prämienabschlag gewährt. Dafür aufkommen sollen jene Prämienzahler, die in den letzten Jahren zu wenig bezahlt haben. Verlierer und Sieger sind also Personen und nicht Kantone.
Bereits die VernehmlassungDie Vernehmlassung ist eine Phase im schweizerischen Gesetzg... brachte grosse OppositionDie Opposition ist die Gesamtheit der Nichtregierungsparteie...
Wer die ganze Geschichte kennt, staunt nicht, weil dieses Fiasko vorauszusehen war: Schon in der VernehmlassungDie Vernehmlassung ist eine Phase im schweizerischen Gesetzg... erteilten 14 Kantone, nämlich AG, AR, AI, BL, FR, GL, GR, NW, SH, SZ, SG, UR, VS und ZG, die drei Bundesratsparteien SP, CVP und SVP, die Grünen sowie diverse Verbände (u.a. santésuisse, economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Bauernverband, Pro Familia) der Absicht des Bundesrates eine Abfuhr. Ihr Nein wurde allerdings nicht gehört, der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... blieb bei seinem Antrag. In den Medien war damals nirgends etwas zu lesen. Dabei ist doch klar: Wenn die politische Linke, die Krankenversicherer und die Wirtschaftsverbände zusammen mit der Mehrheit der Kantone für die gleiche Sache kämpfen, dann muss sehr viel faul sein am Vorschlag des Bundesrates.
Ob nun die nochmalige Gesprächsbereitschaft der SGK den gewünschten Befreiungsschlag bringt? Ich bleibe skeptisch.
Es ist offensichtlich, dass der Bund die Hauptverantwortung für das Malaise trägt. Er hat es unterlassen, die gesetzlichen Bestimmungen so auszugestalten, dass es gar nicht erst zu Differenzen wegen zu viel bzw. zu wenig bezahlter Prämien kommen konnte. Darüber hinaus hat er aufsichtsrechtlich die Fehlentwicklungen nicht unterbunden. Schliesslich hat er sogar noch mit politischer Absicht in die Prämiengestaltung der Krankenversicherer eingegriffen. Wieso nun die Versicherer in Kantonen mit einem negativen Prämiensaldo Jahre später für diese Versäumnisse büssen sollen, ist nicht einzusehen!
Neues Aufsichtsgesetz bringt Änderung
Für die Zukunft hat die SGK die Weichen gestellt. Das Bundesamt für Gesundheit wird mehr Kompetenzen erhalten; die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, zu viel bezahlte Prämien innerhalb von zwei Jahren den einzelnen Versicherten zurückzugeben. Dies sieht das neue Aufsichtsgesetz zur Krankenversicherung vor, welches in der Frühlingssession behandelt wird.
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Kommentare anzeigen Hide commentsAusser für meine Geburt habe ich alle Krankheitskosten für mich und meine Familie selbst bezahlt.
Was ich bisher für mich und meine Familie an Prämien bezahlt habe, ohne diese jemals beansprucht zu haben, würde reichen, um auch die teuersten Operationen und Therapien selbst zu bezahlen.
Ansonsten gäbe es noch in jeder Gemeinde ein Sozialamt.