Wer die Frage nach einer verschärften Prüfung von Volksinitiativen beantworten möchte, wandert über einen schmalen Grat. Denn es liegt in der liberalen Tradition unseres Landes, dass die Stimmberechtigten ihre eigenen Anliegen direkt anbringen und über wichtige Fragen entscheiden können. Diese Freiheit setzt bei den Bürgerinnen und Bürgern jedoch ein gewisses Mass an Eigenverantwortung voraus. Sie sollte verhindern, dass zu extreme oder nicht umsetzbare Ideen als Volksinitiativen lanciert werden.
Bereits die Umsetzungsschwierigkeiten bei der Verwahrungsinitative haben gezeigt, dass der Mechanismus der Selbstkontrolle strapaziert werden kann. Deshalb verlangte ich im Jahr 2006 in der nationalrätlichen Rechtskommission einen Bericht, der Vorschläge betreffend den Umgang mit Initiativen aufzeigen sollte, die gegen Völkervertragsrecht verstossen oder die faktisch oder rechtlich nicht umsetzbar sind. Die Kommission entschied sich damals nach intensiver Diskussion des Berichts, es einstweilen bei der bisherigen grosszügigen Praxis zur Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen bewenden zu lassen.
Für Volksinitiativen gibt es zwei inhaltliche Hürden: Sie müssen die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts einhalten, und ihr Anliegen muss umsetzbar sein. Das zweite Kriterium ist zwar ungeschrieben, wird aber seit langem allseits anerkannt. Nur ein einziges Mal wurde ein Volksbegehren deshalb für ungültig erklärt: 1955 die Chevallier-Initiative, welche die Kürzung von Armeeausgaben für Rechnungsjahre verlangte, die bei Inkrafttreten bereits abgelaufen waren.
Im Bereich des Völkerrechts verfolgten die Bundesorgane stets eine klare Linie. Nur die völkerrechtlichen Bestimmungen, die nach Artikel 53 der Wiener Vertragskonvention zum ius cogens gehören, bilden eine materielle Schranke der Verfassungsrevision. BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... haben Anträge wiederholt ausdrücklich abgelehnt, zum ius cogens hinzu das gesamte Völkerrecht oder die nicht kündbaren völkerrechtlichen Verträge oder die faktisch zwingenden völkerrechtlichen Regeln, das heisst die rechtlich oder faktisch unkündbaren Verträge von erheblicher Tragweite, als materielle Schranke anzuerkennen.
Inzwischen haben auch die Unverjährbarkeits- und die Minarett-Initiative beim Volk eine Mehrheit gefunden. Das Dilemma spitzt sich somit zu, eine erneute Diskussion wird unumgänglich. Denn es ist weder der Demokratie noch der Rechstaatlichkeit förderlich, Initiativen zur Abstimmung zu bringen, die faktisch nicht umgesetzt werden können. Neue Lösungen und Vorstösse zur Vorprüfung von Volksinitiativen wurden lanciert. Interessant erscheint mir der von Professor Bernhard Ehrenzeller in der Neuen Zürcher Zeitung präsentierte Vorschlag über den Weg der allgemeinen Anregung.
Die Bundesverfassung (Art. 139 BV) sieht nämlich vor, dass Initiativbegehren entweder in Form der allgemeinen Anregung oder als ausformulierte Entwürfe ausgestaltet sein können. Stimmt die BundesversammlungDie Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, wird durch... bei der allgemeinen Anregung dem Volksbegehren inhaltlich nicht zu, so wird die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... (nur) dem Volk zur Grundsatzabstimmung unterbreitet. Spricht sich eine Volksmehrheit für die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... aus, ist die BundesversammlungDie Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, wird durch... verpflichtet, im Sinne der Initianten eine Verfassungsvorlage auszuarbeiten.
Nach Professor Ehrenzeller könnte die Lösung für den beschriebenen Konflikt nun darin bestehen, dass die BundesversammlungDie Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, wird durch... ermächtigt wäre festzustellen, dass es keine Möglichkeit gibt, die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... «so, wie sie lautet», völkerrechtskonform umzusetzen. Dieser Feststellungsbeschluss hätte zur Folge, dass ein analoges Verfahren wie bei der allgemeinen Anregung zum Tragen käme. Das hiesse: Wenn das Volk dem Volksbegehren zustimmt, wäre das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... verpflichtet, einen entsprechenden Verfassungstext auszuarbeiten. Es wäre dabei an Artikel 5 BV, wonach das Völkerrecht zu beachten ist, gebunden. Die BundesversammlungDie Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, wird durch... könnte also per Volksentscheid nicht gezwungen werden, verfassungswidrig zu legiferieren. Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... müsste sich aber bei der Ausarbeitung einer völkerrechtskonformen Verfassungsvorlage soweit als möglich an den Initiativtext halten.
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Na ja, ich weiss nicht, welche Abkommen, Gesetze etc. bereits unterschrieben sind. Somit wäre es sicherlich überprüfenswert, wenn Volksinitiativen überprüft werden, resp. würden. Zudem was bringt ein Gesetz etc. mehr, welches man nicht umsetzen kann? Wäre dies nichts weiteres als ein zahnloser Papiertiger zu Lasten des Steuerzahlers? Doch dabei sollte das Parlament einfach nicht vergessen, wer es gewählt hat und den Willen des Volkes beachten……
Ich bin klar gegen eine verschärfte Prüfung von Volksinitiativen. Sie käme einer Entmündigung des Souveräns gleich.
Schauen wir einmal wie der Minarettstreit in Langenthal weitergeht. Wenn er vor das Bundesgericht kommt, muss sich dieses an die Bundesverfassung halten und den Entscheid des Kantons Berns widerrufen. Wahrscheinlich werden die betroffenen Muslime und ihre Helfershelfer diesen Entscheid vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Das Parlament des Europarats hat den Entscheid des Schweizer Stimmvolks bereits verurteilt. Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht im Sinne der Mehrheit unseres Volkes sein.
Es ist höchste Zeit die EMRK zu kündigen und über einen Austritt aus dem Europarat nachzudenken. Wir sollten uns dieses Kasperli-Theater ( http://bit.ly/boWEY7 ) mit dem Europarat und der EMRK ersparen. Einem Rückschritt käme dies mit absoluter Sicherheit nicht gleich. Die Schweiz achtet mehr auf Menschenrechte als die meisten anderen Staaten, die im UNO-Menschenrechtsrat sitzen. Im Gegensatz zu den meisten UNO-Mitlgiedsstaaten respektiert und achtet die Schweiz die Menschenrechte. Die meisten anderen UNO-Mitgliedsstaaten machen jedoch was sie wollen. Schaut euch einmal die Menschenrechtssituation in den folgenden Ländern an: USA, China, Frankreich, Ägypten, Iran, Saudi-Arabien, Türkei usw.
Sehr geehrter Herr Müller. Wie wollt ihr gewährleisten, dass ein Mindestmass an Menschenrechten auch nach der Kündigung der EMRK vorhanden ist? Ja, ich habe Angst vor dem Rückschritt in die Barbararei, der Lynchjustiz, den möglichen und unmöglichen Problemen, welche die umliegenden Ländern der Schweiz bereiten kann und einem weiteren “Dritten Reich” – Das Buch “Die Welle” war Pflichtlektüre. Der Druck steigt sowieso noch immer mehr und weshalb noch mehr Öl ins Feuer giessen, wen wir – was die Minarette anbelangt – die Religionsfreiheit haben – und man auch ohne anzuecken ans Ziel kommen kann. Dazu sei gesagt, dass ich das Glockenläuten der Kirche auch nicht mehr als notwendig erachte – ausser zum Aufruf zum Gottesdienst, denn wir haben ja heute Sirenen….. und die Politik und Religion sollten eh voneinander getrennt sein und bleiben ;-)! Also weg mit Kirchensteuern, die Pfarrer etc. können von den Kollekten leben – wenn sie denn genügend zusammen bringen.
Was halten Sie denn davon, Gesetze zu schaffen, die man nicht umsetzen kann und nichts als Ärger bereiten (auch für die Wirtschaft!), bloss weil der Souverän das will? Was die Situation in den USA anbelangt, so sehe ich doch, dass die Schweiz viel von diesen kopiert, resp. zumindest versucht (Gesundheitswesen z.B., die Diskussion um die Todesstrafe….). Für eine Kopie des Gesundheitswesen der USA und vor allem die Todesstrafe zeigt meiner Kenntnis nach bloss die SVP Verständnis. Somit sollte doch das Volk bei allem Verständnis für die Freiheit auch vor Torheiten bewahrt werden. Denn wie ich vorher schon schrieb, so hat es durchaus Gesetze, Abkommen etc. bereits unterschrieben sind. Somit wäre es sicherlich überprüfenswert, wenn Volksinitiativen überprüft werden, resp. würden. Zudem was bringt ein Gesetz etc. mehr, welches man nicht umsetzen kann? Wäre dies nichts weiteres als ein zahnloser Papiertiger zu Lasten des Steuerzahlers? Doch dabei sollte das Parlament einfach nicht vergessen, wer es gewählt hat und den Willen des Volkes beachten……
Mit Bildung und einem politischen Diskurs.
Nach meinem demokratischen Verständnis müssen Bürger hinter der Verfassung stehen können. Es wäre äusserst schlecht, wenn man die demokratischen Rechte von Bürgern mit internationalen Verträgen einschränkt und an Organisationen, Gremien und Vertragswerke bindet, die nicht demokratisch zustande gekommen sind.
Gesetze müssen gesellschaftlichen Normen entsprechen. Sie sind nicht einfach in Stein gemeisselt. Es ist an der Gesellschaft zu bestimmen für was sie stehen will und für was nicht. Ich will diese Verantwortung nicht einfach an irgendwelche abgehobene Gremien, auf die ich keinen Einfluss habe, abschieben. Sie haben das Buch die Welle erwähnt. Die Gefahr einer Diktatur besteht dann, wenn Verantwortung delegiert wird.
Zur Todesstrafe, wieso fürchten Sie sich davor? Wegen der manipulativen Medien, die Initiativen wie die Raserinitiative unterstützen? In einer Demokratie haben sie die Möglichkeit mit Argumenten, Kampagnen und anderen Mitteln dagegen zu argumentieren. Das ist besser als Menschen zu entmündigen. Zumindest nach meinem humanistischen Verständnis. Ich brauche keinen Philosophenkönig, denn ich kann selber denken.
Sehr geehrter Herr Müller. Besten Dank für Ihr Antwort auf meinen Beitrag. Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass der Bürger hinter der Verfassung stehen muss und die Gesetze je nach Situation auch angepasst werden sollten. Doch kann sich die Schweiz isolieren, wenn sie gewisse Dinge nicht mitmacht? Fokus auf die Wirtschaft und die Arbeitslosigkeit. Ist die Schweiz selbstversorgend um gewisse Abkommen etc. nicht zu unterzeichnen, resp. zu kündigen? Was würde geschehen, wenn die Zusatzprotokolle betr. Menschenrecht gekündigt werden? Siehe dazu auch meinen Beitrag: http://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/diskussion-um-einfuehrung-der-todesstrafe-bleibt-im-raum/ . Wichtig ist für mich, dass das Parlament und der Bundesrat für das Volk arbeitet und nicht bloss für die Wirtschaft. Wichtig ist für mich, dass die Schweiz weiterkommt (nicht stehen bleibt) und die Kultur/die Wurzeln erhalten bleiben. Wobei die Kultur ändert sich – das sieht man auch an der Sprache der Jugendlichen z.B. Angst vor der Todesstrafe habe ich nicht, doch die USA ist trotz derer nicht sicherer als die Schweiz (http://de.wikipedia.org/wiki/Bowling_for_Columbine). Eher Angst vor der Bewegung als solches. Wie bei der in “Die Welle” z.B. Die Diktatur steht und fällt mit dem Diktator ;-). Doch sollte das Leben nicht geschützt werden (egal ob Opfer oder Täter?). Ansonsten könnte man durchaus auch die Sterbehilfe in gewissen Fällen problemlos zulassen (dem Tier gibt man ja auch den Gnadenstoss und die Krankenkassenprämien sind sonst schon zu hoch). Mein Fazit aus allem: solange sich die Menschen durch wen oder was auch immer manipulieren lassen, darf der Wille des Volkes nicht über die Menschenrechte und das Völkerrecht gestellt werden. In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag und viel Erfolg.
Frau Sägesser, muss man befürchten isoliert zu werden, wenn man etwas nicht mitmacht, was man nicht gut findet? Wenn dem so wäre, wäre das sehr schlimm. Es hätte etwas sehr Totalitäres an sich. Da fällt mir gleich der folgende Satz ein: “Und willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein.”
Mir liegt sehr viel an der Souveränität unseres Staates und den demomkratischen Volksrechten. Ich bin sehr befremdet darüber, dass es Leute gibt, die meinen sie müssten das Initiativrecht einschränken. Diese Leute misstrauen meiner Ansicht nach dem Volk. Doch wer sind diese Leute eigentlich, dass sie sich anmassen es besser zu wissen als das Volk?
Unser Stimmvolk hat keinen Einfluss auf das Völkerrecht und die EMRK. Folglich kommt es einer Entmündigung gleich, wenn man Initiativen dem allgemeinen Völkerrecht und der EMRK unterstellen will. Ich lehne das deshalb entschieden ab.
Sehr geehrter Herr Müller. Besten Dank für Ihre Antwort. Der Druck der EU auf die Schweiz steigt (siehe Steuerdaten, Bankkundengeheimnis, Fluglärm etc.). Ich denke die Demokratischen Rechte greifen bei uns bis anhin nicht schlecht (sofern Bundesbern die Abstimmungsresultate auch innert nützlicher Frist umsetzt ;-)).Doch sprechen wir von den selbem EMRK?
# 1 Struktur und Inhalt der Konvention
* 1.1 Übersicht
* 1.2 Methodik der Auslegung der Konventionsrechte
* 1.3 Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
* 1.4 Artikel 2 – Recht auf Leben
* 1.5 Artikel 3 – Verbot der Folter
* 1.6 Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
* 1.7 Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit
* 1.8 Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren
* 1.9 Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz
* 1.10 Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
* 1.11 Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
* 1.12 Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäusserung
* 1.13 Artikel 11 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
* 1.14 Artikel 12 – Recht auf Eheschliessung
* 1.15 Artikel 13 – Recht auf wirksame Beschwerde
* 1.16 Artikel 14 – Diskriminierungsverbot
* 1.17 Artikel 15 – Abweichen im Notstandsfall
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
Wollt Ihr den Volkswillen darüber stellen? Wenn ja, wie wollt ihr verhindern, solange sich Menschen manipulieren lassen und sich die Welt um Geld, Macht und Machterhalt dreht, dass nicht ein zweites Drittes Reich entsteht? Wie wollt Ihr verhindern, dass es nicht mal Massenmord dank der Schweiz geben wird wenn das Volk entscheidet, tötet alle z.B. Raser, Menschen der Herkunft XY etc.? Wie wollt Ihr dann faire Verfahren gewährleisten?
Zu den Menschenrechten dieses noch:
Menschenrechte sind Rechte, die jedem einzelnen Menschen zustehen. Ihr Ziel ist es, die Würde des Menschen gegenüber der Willkür des Staates zu schützen. Diese Garantien stehen jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zu. Daher werden die Menschenrechte auch als angeboren, unverletzlich, unveräusserlich und unabhängig von der Staatsangehörigkeit bezeichnet. http://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/ist-eine-verschaerfte-pruefung-von-volksinitiativen-noetig/
Sieht man die die Voreingenommenheit gegenüber gewissen Volksgruppeen etc., so bereitet mir dies doch auch sorgen, denn man kann und darf nicht jeden in den gleichen Topf werfen! Denn solches hat für mich Totalitäres. Gerne erwarte ich Ihre Antwort bezüglich auf der Verhinderung von Folter, der Verhinderung der Einschränkung von Heirat (sehe hier eine Tendenz, dass das Zivilstandsamt eher mit der Polizei kooperiert als sich um dieses Menschenrecht kümmert – siehe dazu Augenauf) u.a.m. E schöne Sunntig.
Frau Sägesser, die EU spielt ein Powerplay. Das ist das Spiel der Macht, mit Demokratie hat das nichts zu tun. Wir sollten uns davon nicht übermässig einschüchtern lassen und auf vorauseilenden Gehorsam und Kniefälle verzichten.
Zur Ihrer Frage selbstverständlich meinen wir die gleiche EMRK, es gibt bekanntlich ja nur eine. Und ja, ich bin der Meinung, dass in einer Demokratie der Volkswillen über internationalen Abkommen, Gesetzen und Verträgen steht, wenn es das Volk so will. Solche Abkommen, Gesetze und Verträge sind nicht in Stein gemeisselt. Man kann sowas auch wieder kündigen oder ändern. In einer Demokratie geht es ja darum, dass sich eine Gesellschaft ihre Normen und Regeln selber geben kann und diese nicht von oben herab vorgegeben werden.
Zur Voreingenommenheit gewisser Volksgruppen:
Überzeugen Sie diese Leute eines Besseren, wenn Sie können.
Wir brauchen weder Philosophenkönige noch eine ausländische Bevormundung durch fremde Richter. Wir brauchen keinen Gessler. Wir sind intelligent genug um selber zu entscheiden.
Sehr geehrter Herr Müller. Besten Dank für Ihre sehr rasche Antwort. Damit wir uns richtig verstehen nochmals: Ich bin gegen eine Isolation, ich will dass die Schweiz vorwärts kommt und die Wirtschaft nicht durch irgendwelche Sanktionen etc. seitens EU, USA oder wem oder was auch immer in der Produktion etc. gehemmt wird. Fremdherrschaft hatten wir schon und brauchen wir sicher auch nicht mehr. Doch sehe ich das richtig, dass Sie Folter, unfaire Verfahren, die Todesstrafe, die Diskriminierung im Wahlrecht, Stimmrecht, der Eheschliessung u.a.m. in Kauf nehmen, wenn das Volk es das Will? Sehe ich es richtig, dass Sie Eugenik, Gentechnologie u.a.m. in Kauf nehmen, wenn das Volk so will? Wohin führt denn dies? Zurück ins Mittelalter wo Hexen noch verbrennt werden (o.k., Anna Göldin – letzte Hexe der Schweiz war ein Justizmord http://de.wikipedia.org/wiki/Anna_G%C3%B6ldi). Deshalb gilt es auch das Volk vor dem Übergriff des Staates zu schützen. Oder etwa nicht? Gerne erwarte ich darauf Ihre Antwort. Bezüglich des Voreingenommenseins betr. bestimmter Volksgruppen: Denke, das bin nicht ich, die die Überzeugungsarbeit leisten muss und soll. Jeder, der seine Augen und Ohren offen hat, was Ausländer, fremde Kulturen und deren Möglichkeiten in der Schweiz anbelangt, kann dies für sich selber herausfinden. Die Arbeit werden dann diejenigen Volksgruppen schon leisten. Zudem gibt es in jeder Nationalität “schwarze Schafe”. Meist ist es jedoch so, dass man seine Meinung hat, darin eher dann stur ist anstelle offen sein für andere Meinungen und Erfahrungen ;-).
Sehr geehrte Frau Sägesser, ich bin auch für wirtschaftlichen Fortschritt und Liberlismus, allerdings nicht auf Kosten und zum Nachteil der Souveränität unseres Staates und unseres Volkes.
Zu den Druckversuchen und den Erpressungen aus dem Ausland:
Auf Sanktionen kann man mit Gegensanktionen reagieren, zumindest muss man diese Möglichkeit bei Verhandlungen mit ins Auge fassen. Man muss halt abwägen können. Wer aber schon mit der Angst im Nacken an den Verhandlungstisch kommt, der hat schon verloren ehe die Verhandlungen begonnen haben. Er ist auf die Gnade des mental Stärkeren angewiesen und wird unweigerlich über den Tisch gezogen und ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Wir sollten uns auf unsere Stärken besinnen und uns im Ausland selbstbewusster verkaufen. Es hat nichts mit Rosinenpickerei zu tun, wenn man seine legitimen Rechte vertritt. Das wissen auf dieser Welt alle, mit Ausnahme der Schweizer Linken, wie es scheint. Den Mutigen gehört die Welt, wer wagt gewinnt.
Sie sehen es falsch, wenn Sie meinen, dass ich unfaire Verfahren befürworte. Doch was hat das mit der Todesstrafe zu tun? Die Bestrafung hat nichts mit den Verfahren zu tun. Ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe, doch wenn einer nachweislich mit einer Stinger-Rakete einen A-380 mit 800 Menschen an Bord über der Stadt Zürich abschiesst und dabei 1500 Menschen ums Leben kommen (die am Boden müssen Sie mitzählen) dann glaube ich kaum, dass man dem mit Resozialisierung noch helfen kann. Ich könnte mir für so einen Menschen durchaus die Todesstrafe vorstellen. Da muss man sich dann die Frage stellen dürfen, ob die Todesstrafe nicht angemessen ist. Oder was sind die Leben der 1500 auf schreckliche Weise ermordeten Menschen wert? 15 Jahre Gefängnis in einer Schweizer De Luxe Zelle mit TV und eigener Toilette, drei üppigen Mahlzeiten täglich, Fitness und Wellness-Angebot und kostenloser umfassender medizinischer Versorgung? Die Täter hatten eine Wahl, die Opfer nicht!
Ich bin strikt dagegen, dass man einfach von oben herab die verlogene und scheinheilige Moralkeule schwingt und ein Volk bevormundet nur weil man gewisse Gesetze nicht will.
In einer Demokratie muss man versuchen Mehrheiten mit Argumenten zu überzeugen, wenn man etwas erreichen will. Es wäre völlig falsch, einfach von oben herab etwas zu verbieten ohne dass sich die Gesellschaft vorher eingehend damit auseinandergesetzt hat.
Ich bin strikt gegen die Bevormundung des Volkes. Ich bin nicht bereit mich von Leuten wie Dick Marty, Theo Maissen, Claude Janiak, Eugen Davids, Francine John-Calame, Andreas Gross oder Roger De Weck und Georg Kreis und Co. bevormunden zu lassen. Wie gesagt, ich kann selber denken und entscheiden.
Sehr geehrter Herr Müller. Besten Dank für Ihre Antwort. Doch Fragen tauchen auf… Mit welchen Gegensanktionen schweben Ihnen vor? Was hätten Sie am Verhandlungstisch anzubieten? Wie ich Sie verstehe, ist es für Sie (ev. auch Ihre Partei?) i.O., sofern es das Volk so will und Sie nicht immer zwangsläufig gutheissen müssen, wenn die EMRK gekündigt wird und der Staat Übergriffe veranstalten kann, die Todesstrafe eingesetzt wird, jeder mit einer Waffe herumläuft und Selbstjustiz übt und vieles anderes mehr….. Die Menschen sind und bleiben manipulierbar und die Geschichte hat uns einiges gelernt ;-). So sicher auch, dass man wohl bedacht verhandeln sollte und sicher ohne Angst. In diesem letzten Punkt bin ich mit Ihnen einig. Bin gespannt auf Ihre Vorschläge betr. Gegensanktionen, Karten am Verhandlungstisch und ob Sie und Ihre Partei die von mir befürchtete Richtung gutheisst. Wenn nein auf Ihre entsprechenden Massnahmen, damit dies nicht geschieht. Schliesslich sind die Gesetze nicht in Stein gemeisselt.
Frau Sägesser, das liegt doch auf der Hand. Am Verhandlungstisch würde ich grundsätzlich die Interessen des Landes vertreten. Details hängen vom zu verhandelnden Dossier ab. Wenn allerdings auf der anderen Seite gedroht wird, würde ich die Verhandlungen abbrechen. Denn Drohungen sind nach Schweizer Strafrecht strafbar.
Ziel von Verhandlungen muss es sein etwas Positives fürs eigene Land zu erreichen. Wenn dies durch Verhandlungen nicht möglich ist, machen Verhandlungen keinen Sinn.
Frankreich, Deutschland und Italien müssen sich einfach einmal darüber im Klaren sein, dass die Schweiz ein wichtiger Handelspartner und ein wichtiges Transitland für den Schwerverkehr ist. Sollten Verhandlungen mit der EU scheitern bedeutet das meiner Ansicht nach noch nicht, dass die Welt untergeht. Man könnte dann immer noch bilaterale Verhandlungen mit Deutschland, Frankreich und Italien sowie Spanien (damit wir z.B. weiterhin Obst, Wein, Autos und Arbeitskräfte aus Spanien importieren dürfen) führen.
Sofern es sich um Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien “noch” um souveräne Staaten handelt, sollten direkte bilaterale Verhandlungen noch möglich sein.
Mit anderen Worten: Sofern Verhandlungen mit der EU scheitern, sollte man direkte Verhandlungen mit den wichtigsten Handelspartnern, die schätzungsweise 90% des EU-Aussenhandels abdecken (habe jetzt die Zahlen nicht grad im Kopf und keine Zeit um nachzuschauen) anvisieren.
Und nochmals: Ich bin strickt gegen die Einschränkung der demokratischen Volksrechte. Unser demokratisches System hat sich bewährt und bedarf keiner Massnahmen, welche die Volksrechte einschränkt. Wer Volksrechte einschränken will misstraut dem Volk, was Sie ganz offensichtlich tun und mit ihren Beiträgen klar zum Ausdruck bringen. So sagen sie z.B. das das Volk manipulierbar wäre. Sagen Sie mir doch einmal, wer nicht manipulierbar ist? Ist es nicht sogar so, dass man einen Einzelnen leichter manipulieren kann als Massen? Um Massen zu manipulieren bedarf es eines enormen Aufwands und professionelles Vorgehen. Zudem muss man mit Gegenwind rechnen, wenn man in der Öffentlichkeit eine polarisierende Meinung vertritt. (Themen wie die Todesstrafe polarisieren.)
Das Volk hat gegenüber einzelnen Gralshütern, Weisen und Philosophenkönigen den Vorteil, dass es über mehr Potential an Akteuren zu bieten hat als Einzelpersonen. Mehr Menschen haben mehr Potential als ein Einzelner.
Sicherlich, Herr Müller. Mit Drohnungen kommt man bei Verhandlungen eher weniger weit. Doch deswegen sogleich den Tisch verlassen? Denke, nicht jede Drohung muss man ernst nehmen (wird umgesetzt, meine ich damit). Doch sind diese in der Politik nicht bald mal üblich (wenn Du mich nicht wählst, wähle ich Dich nicht. Wenn Du die Wahl annimmst, wirst Du ausgeschlossen, Schwarze Listen etc.). Und herrscht in der Politik nicht die Immunität, welche im Normalfall nicht aufgehoben wird? Sicherlich, Ziel ein jeder Verhandlung muss ein positives Ergebnis sein. Besser ist dies für alle Parteien. Also sollte sicher die Demokratie auch gelebt werden und das Land und die Menschen vorwärts bringen ohne Energieverschwendung mit “Kindergartenspielen”. Es gibt meiner Erfahrung nach ein besseres Gefühl und Miteinander, wenn man nicht ein Einzelkämpfer ist und gemeinsam am gleichen Strick in die gleiche Richtung zieht? Mit Ihrem letzten Beitrag haben Sie mich bestärkt, den Menschen nicht zu vertrauen, da sie manipulierbar sind. Ja, ich vertraue nicht auf das Volk, zugegeben zugegeben. Die Geschichte hat vieles diesbezüglich gezeigt inkl. der Gesetzgebung und der Gesetzesänderungen. So auch die Übergriffe der Staaten (sei es auch durch unliebsame Widersacher, dem Gegenwind). Ich kenne leider kein Beispiel, oder noch nicht, welches dagegen spricht. Massenmedien plus Psychologiekenntnis/Menschenkenntnis kann durchaus – wenn gezielt eingesetzt – die Masse manipulieren. http://de.wikipedia.org/wiki/Medienmanipulation . Mehr Infos kann man selber herausfinden. Ich wünsche Ihnen und allen anderen viel Erfolg auf Ihrem Weg. Auf ein Vorwärtskommen miteinander ohne Machtspiele und Geldgier. Denn dann hat man auch mehr Zeit um die echten Probleme zu lösen.
Frau Sägesser, hören sie doch mit dieser Polemik auf. Das ist Kindergarten.
Man muss wissen was man will bevor man sich an einen Verhandlungstisch setzt. Wenn man diese Ziele bei den Verhandlungsgesprächen nicht erreicht, sind die Verhandlungen gescheitert. Das hat nichts mit Kindergarten zu tun sondern mit Konsequenz.
Nehmen wir z.B. die Geschichte mit der grauen Liste der OECD. Die Tatsache, dass die Schweiz auf diese Liste gesetzt wurde ist schon einmal eine Schweinerei. Das Einstimmigkeitsprinzip hat man dabei einfach links liegen lassen. Was ist dann geschehen? Der BR hat einfach nachgegeben. Kniefall. Ist doch egal wenn wir auf dieser Liste stehen. Dann hätten die internationalen Anleger wenigstens gewusst, dass in unserem Land Datenschutz noch etwas wert ist. Aber schon klar, nachgeben ist der einfachere Weg und die meisten Politiker schwimmen ja gerne mit dem Strom. So sind sie wenigstens im Trend.
Keine Angst vor der Polemik, Herr Müller. Doch leider wurde ich bis jetzt weder überzeugt, noch wurde die Angst genommen und die konkrete Frage nach dem Schutz der Bevölkerung beantwortet, da die Gesetze nicht in Stein gemeisselt sind (siehe dazu meine vorherigen Emails). Übrigens vor kurzem habe ich gelesen, dass das Vertrauen in die Banken trotz der Wirtschaftskrise noch gut ist und es dem Platz Schweiz kaum geschadet hat. Inwiefern der Einfluss der “grauen Liste und des Kniefalls” vorhanden ist, weiss ich allerdings nicht.. Tja, wenn Staaten das Geld fehlt versuchen sie es sich zu holen auf faire oder weniger faire Art…. Ob es nicht auch anders gienge ;-)? Zum Volkswillen noch eine Frage betr. der Ausschaffungsinitiative. Wie viele Familien gibt es mit mehreren Nationalitäten? Wie sieht die Ausschaffung denn aus, wenn Familien auseinander gerissen werden? Moralisch, ethnisch etc. vertretbar bloss weil das Volk es so will? Die Liste betr. der Ausschaffungsgründe ist ja nicht vollständig und die Sache vom Gesetzgeber (also Legislative auf Bundesebene = Bundesversammlung “National- und Ständerat), wenn ich mich nicht irre. Oder wird hier wohl wieder mal eher gesagt, das Volk will es so, also wird es umgesetzt und die Kantone dürfen dann schauen und entsprechende weitere Gesetze erlassen mit der Polizei als ausführende Instanz in der Hoffnung, dass die Heimatstaaten mitmachen? Sie sehen, ich versuche weiter zu denken, mögliche Gefahren, Unebenheiten (auch in der Gesetzgebung) im voraus zu erkennen und diese dann gezielt anzusprechen, damit die Schweiz auch vorwärtskkommt mit möglichst wenig Ausbesserungen und damit möglichst wenig vergessen wird. Denke dies sollte nebst dem Wissen, was man will an einem Verhandlungstisch auch angeschaut werden, damit es kein böses Erwachen gibt. Zudem sind wir was den Export und Import von Gütern anbelangt durchaus auf die EU (Strasse, Schiene, Luftraum) angewiesen als Partner.
Wenn Staaten zu Verbrechen anstiften indem sie mit hohen Prämien für gestohlene Daten winken, ist das im höchsten Masse bedenklich. Das ist keine Frage der Fairness, es geht um mehr. Ein Rechtsstaat, der etwas auf sich hält, kann sich sowas schlicht nicht leisten.
Antwort auf Ihre Frage zur Ausschaffungsinitiative:
Diese betrifft Schwerverbrecher und Leute, die unsere Sozialwerke missbrauchen. Sie machen sich Gedanken über die Familien der Täter. Haben Sie sich schon einmal überlegt wie sich eine vergewaltigte Frau fühlt? Denken Sie auch an die Oper bzw. die Familienangehörigen von Opfern und Mordopfern? Die Täter hatten es in ihrer Hand. Sie kannten das Gesetz, sie kannten die Konsequenzen und haben trotzdem vergewaltigt, gemordet, schwere Körperverletzung begangen, Raubüberfälle verübt, mit Drogen gehandelt, Frauenhandel betrieben und die Sozialwerke zulasten wirklich Bedürftiger missbraucht.
Die Täter sollen gefälligst die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Eine Trennung der Familien kann verhindert werden indem die Familienangehörigen der Täter mit diesen in ihr Herkunftsland zurückkehren. Eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist kein Menschenrecht.
Hier können Sie ausführlich meine Meinung zum Thema nachlesen:
http://www.dailytalk.ch/ausschaffungsinitiative-ist-besser/
Vor einem bösen Erwachen habe ich keine Angst. Im Gegenteil, ich kann besser schlafen wenn ich weiss, dass die Schlimmsten der kriminellen Ausländer ausgeschafft werden. Möglicherweise könnte man auch mit einer abschreckenden Wirkung rechnen. Zumindest bei jenen Tätern, die nachdenken bevor sie ein Schwerverbrechen begehen.
Danke für Ihre Antwort, Herr Müller. Doch wie ich in meinem obrigen Beitrag schrieb, ist die Liste ja nicht vollständig, was auch von der SVP so mitgeteilt wurde ;-). Somit könnte mit ein bisschen Stimmungsmache, Manipulation etc. es durchaus sein, dass SchweizerInnen genug haben von Ausländern (man lese auch die Kommentare in Foren, zu Artikeln etc.), deren einziges Verbrechen wurde in einer Wirtschaftskrise arbeitslos zu werden und nach dem RAV beim Sozialdienst landen, da sie bloss schwer eine Arbeit finden. Sei es wegen der Herkunft, des Alters oder was auch immer. Sollte da de Volkswille noch immer über dem Völker- und Menschenrecht, der Ethik und Moral etc. stehen und aufgrund dieses “Verbrechens der Arbeitslosigkeit” Familien auseinandergereisseng, ausgeschafft werden? Ich denke halt hier ein bisschen weiter, wobei wir durchaus beim Thema sind, dass eine verschärfte Prüfung von Volksinitiativen Sinn macht und bei der “Welle” ;-). Schwerverbrecher werden heute bereits ausgeschaft und wie gestern gehört und gelesen in den Medien sogar mehr als bisher angenommen, was auch richtig ist. O.K., ich glaube grundsätzlich keinen Zahlen welche dem Zweck zum Machterhalt, Machtgewinn oder Geldvermehrung dienen könnten…. Zu den CDs mit den gestohlenen Daten…. Na ja, finde es sicherlich nicht toll von den Staaten mit einer Belohnung zu winken, doch ich finde es auch nicht gut, wenn die Schweiz sich an Geldern von Diktatoren bereichert während die Menschen in deren Ländern Not leiden und dies sie zwingt in einem anderen Land ihr Glück zu versuchen, ich finde es auch nicht gut, wenn die Schweiz Steuerhinterzieher etc. schützt durch das Bankkundengeheimnis etc. Ob wir uns in diesem Bereich einen Rechtsstaat nennen können bleibt für mich fraglich. Einen schönen Tag noch.
Ich gebe zu, ich misstraue unserem Parlament und erst recht den Mechanismen wie Mehrheiten zustande kommen.
Würden Initiativen einer erweiterten Vorprüfung durch irgendwelche Instanzen des Parlaments unterworfen, besteht die Gefahr, dass unbeliebte Themen aufgrund politischer Opportunität willkürlich abgewürgt oder verfälscht werden. Der Vorschlag von Frau Huber eliminiert diese Gefahr nicht.
Ich finde es besser, wenn, in diesen doch seltenen Fällen, ein etwas grösserer Aufwand betrieben werden muss und die Rechtmässigkeit durch vom Parlament unabhängige Instanzen zu prüfen ist, nachdem die Abstimmung erfolgt ist.
Gerade die Diskussion um und die Meinungsäusserungen von Palamentariern zur Rechtmässigkeit der Minarett-Initiative zeigen, dass z. B. die Auslegung von Teilen des Völkerrechts keineswegs klar ist. Es ist nicht Sache des Parlaments Rechtsprechung vorzunehmen!
Der Vorschlag von Prof. Ehrenzeller ist unbrauchbar. Damit würden Initiativen im Parlament zu einem politischen Spielball der Parteien. Es sei an das parteipolitische Bundesratswahltheater im Parlament der letzten Jahre erinnert.
Hier erreicht die Mitbestimmung der Bevölkerung ihre Grenzen. Auch diese gilt es anzuerkennen.
Sehr geehrte Frau Gabi Huber:
Die bestehenden demokratischen Rechte der Schweizer sind nicht einzuschränken, sie sind höchstens zu erweitern!
Deshalb zu Ihrem Artikel und Ihrem Ansinnen ein einfaches aber granithartes:
Nein!
O.K., Frau Keller. So wie ich Ihren Beitrag interpretiere sind Ihnen die Menschenrechte und das Völkerrecht egal. Hauptsache, der Wille des Volkes wird durchgesetzt. Hm, da hat mich doch die Geschichte so einiges diesbezüglich gelernt ;-).
Die Menschen- und Völkerrechte sind zum blossen Totschlagargument verkommen. Sehen Sie sich doch um in der Realität! Und lesen Sie Ihre eigenen Zeilen noch mal genau durch!
Wie werden diese Rechte durchgesetzt und von wem?
Für mich ist der ewige Drohfinger der Schweizer Stimmbevölkerung gegenüber wirklich eine Schande.
Wir sind ein Land dessen Bürger schon immer im Sinne der Menschenrechte gehandelt haben!
Ich habe geschrieben und betone nochmal: … dessen Bürger schon immer im Sinne der Menschenrechte gehandelt haben.
Was die Banken, die Industrie und die Politik hinter dem Rücken des Volkes evtl. für Menschenfeindliche Geschäfte macht weiss ich nicht.
Aber das hat mit unserem Initiativrecht nichts zu tun!
Mit diesem kleinen delikaten Hinweis Ihrerseits zur Geschichte, aus der Sie einiges gelernt hätten, Frau Sägesser, können Sie bei mir nicht landen.
Diese Geschichte hat ebenfalls mit unserem Initiativrecht NICHTS zu tun.
Solche Spielereien dienen nur dazu den Leuten irgendwelche Schuldgefühle, die sie gar nicht haben müssen, einzupflanzen, um sie anschliessend in die gewünschte Richtung drängeln zu können.
Solche unterschwelligen Schuldzuweisungen treffen in keiner Weise auf die Schweizer Geschichte und das Volk dieses Landes zu. Sie sind einfach nur unfair.
Übrigens:
Mir sind Völker- und Menschenrechte nicht egal – sofern man sich tatsächlich global und aufrichtig für sie einsetzt und sie nicht bloss als Killerargument gebraucht, um gewisse Völker dazu zu bringen ihre angestammten Rechte vor lauter ungerechtfertigter Schuldgefühle preiszugeben!!!!
Danke auch hier für Ihre rasche Antwort Frau Keller. Wenn die Menschen- und Völkerrechte zum blossen Totschlagargument verkommen sind, gebe ich Ihnen recht.
Freut mich zu lesen, dass Ihnen diese nicht egal sind. Wie Sie schreiben, sind Sie anderer Meinung/haben Sie andere Erfahrungen. Gerne würde ich mehr von Ihnen diesbezüglich erfahren. Meines Erachtens hat sich die Schweiz nicht immer entsprechend verhalten (Justizmord an Anna Göldi – letzte Hexe z.B.). Auch im zweiten Weltkrieg zeigte die Geschichte so einiges inkl. dem Buch “Die Welle” und weitere Beispiele (auch neueren Datums) können sicher gefunden werden. Deshalb meine Befürchtung, wenn die Menschenrechte und das Völkerrecht gekündigt werden – unter Einbezug der Aus- und Nebenwirkungen mit Handelspartnern etc. – wenn diese unterzeichneten Gesetze etc. mehr strapaziert werden kann, bloss weil ein von unserem Volk gewünschten Gesetz nicht entsprechend umgesetzt werden kann (Minarett- und Ausschaffungsinitiative z.B.). Und dann frage ich mich, was dann auf uns zukommt. Staatsübergriffe mit Hilfe der Polizei und unfaire Gerichtsverhandlungen? Nein, danke meinerseits.
Also, 9 Millionen Frauen ca. wurden in Europa und Amerika hingerichtet. Spitzenreiter sind aber ca. 80 Millionen Amerikanische Ureinwohner – American Natives, die ebenfalls “im Namen des Herrn” ermordet wurden.
Heute haben wir im Gegensatz zu damals wo Gott und Teufel noch für alles herhalten mussten, die offiziell festgelegten Grundrechte der Menschen, fixiert, beglaubigt und beweihräuchert und was passiert?
Nur so am Rand: Präsidium von Mr. Gaddafi im UNO-MR. Ein excellent tragischer Witz.
Aber abgesehen davon werden tagtäglich vor unseren Augen Menschen umgebracht, verhaftet, gefoltert etc. nur weil sie endlich ein gerechteres Leben in sozialer Sicherheit und bescheidenem Wohlstand haben wollen und Recht auf Arbeit, Bildung, Nahrung und ärztliche Versorgung, wie es sich gehört!
Was für ein bescheidener Anspruch – nach rund 40 Jahren Diktatur!
Mittlerweile kann es diesen Menschen schon egal sein von welcher Seite her sie erschossen werden – ob von den Schergen ihrer Diktatoren oder von Seiten der “selbstlosen Retter.
Retter die vorgeben den Völkern den Weg in die Demokratie ebnen zu wollen. Das ist sehr nett – nur ist es gelogen. Es geht ums Geld, um Rohstoffe und Machtstrategien.
Menschenrechte?
Staatliche Übergriffe durch Polizei- und Militär-Gewalt gegen europäische Bürger, die sich gegen die zunehmende Bankrottisierung ihrer Länder und ihre daraus resultierende Verarmung wehren wollen geschehen täglich in Griechenland, Portugal, Spanien auch in Deutschland war’s zu sehen.
Menschenrechte? Europäischer Menschenrechtsrat? Den Haag?
Wir Schweizer haben vorläufig in dieser Beziehung noch gepflegte Verhältnisse. Bei uns versucht die Politik sporadisch das Volk diplomatisch, mit viel therapeutischen Charme einzuseifen und mit sanften Drohungen einzuschüchtern.
Man operiert zunehmend mit Schuldgefühlen, auch wenn die Gründe sie haben zu sollen nicht stimmen.
Die Menschenrechte sind deshalb kein Argument mehr, weil sie nicht eingehalten werden. Die Menschenrechte kann jeder akzeptieren und sich zu ihnen bekennen – sich an sie halten muss er aber offensichtlich nicht.
Die eigentliche Bestimmung der MR ist eben die, ein Killerargument zu sein. Genauso wie etwa die Nazi- oder Rassismuskeule. Diese Breitseiten werden dann abgefeuert, wenn man jeden Widerspruch im Keim ersticken will, in dem man Andersdenkende zu primitiven “Schlechtmenschen” stempelt, bis sie an der Urne kleinlaut Verfassungsänderungen zustimmen, die ihre eigenen demokratischen (Menschen)-Rechte viel drastischer einschränken werden als sie es sich vorstellen können.
So sehe ich das – und ich habe keine Freude dran!
Danke für Ihre Antwort Frau Keller. Auch hier kann ich Ihre Gedanken nachvollziehen. U.a. aus Ihren genannten Gründen glaube ich zwar an Gott und nicht an die Kirche und nicht an die Bibel. Was die Geschichte mit Gaddafi anbelangt, so geht es meines Erachtens bloss um günstige Rohstoffe und dass wir von Ausländern aus dieser Gegend nicht überflutet werden (Geld verdienen und Grenzen dicht). Auch wenn schon lange klar ist, mit welchem Mensch man zu tun hat. Deshalb schreibe ich ja auch, dass man auf andere Art mal versuchen sollte die Einwanderung zu begrenzen – schrieb mehrere Male darüber…… Dass wir noch gepflegte Verhältnisse haben, stimmt – liegt ev. teilweise auch an unserer “Kultur”. Dass sich einige um die Menschenrechte foutieren stimmt. In der Schweiz erlebte ich es im Rahmen meiner Berufserfahrung was die Eheschliessung zwischen SchweizerIn und AusländerIn anbelangt. Denn man will ja keine Scheinehe. Auf Foren wurde ich gemobbt (spreche nicht von hier)- auch von jenen, welche keinen Maulkorb und eine entsprechende Freiheit wünschen bloss weil ich andere Ideen/Gedanken hatte und Antworten suchte. Gleich ist wohl nicht gleich. Gerade deshalb scheint es mir wichtig, dass Dinge gesetzlich verankert sind und Menschen zum Recht verhelfen – wenn notwendig in einem fairen Prozess. Denn es könnte jeden Mal treffen am falschen Ort zur falschen Zeit zu sein. Zudem einen Rückschritt inkl. der Gefahr des Staatsübergriffes diesbezüglich möchte ich nicht. Wünsche eine schöne und erholsame Zeit.