Was nach mei­ner An­sicht jetzt nicht pas­sie­ren darf, ist dass man ge­ne­rell IV-Bezüger (und auch Be­hin­der­te) von einem po­li­ti­schen Amt aus­sch­liesst, nur weil diese eine IV be­zie­hen.

Gerade das ist ja die Idee von einer Teilrente, dass die Personen trotzdem einer geregelten Teilzeit Arbeit nachgehen muss/kann und somit integriert bleibt. Ein Stadtrat Mandat in

Opfikon ist nach meinem Verständnis ein Teilezeit Job und vorausgesetzt  die Arbeit kann ordentlich ausgeführt werden,  sollte dieses Amt auch einer Person mit einer Einschränkung

offen stehen.

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Comments to: IV Bezüger und Politik
  • Februar 28, 2015

    Politik ist kein ‘Teilzeitjob’, eigentlich in diesem Sinne überhaupt kein ‘Job’, sondern sollte eher im Sinne einer Berufung verstanden werden.

    Wer Politiker werden will, um eine Karriere zu machen, ist über kurz oder lang fehlt am Platz. Dieses Bild spiegelt sich leider schon länger in den Kammern, wo wir leider viele ‘Karrieristen’ finden, die abgehoben sind und kaum noch wissen, was an der Basis geschieht.

    Das hier mit Binderung oder IV Fällen einzuordnen, ist fraglos Unsinn, sondern eine Frage der Kapzität und Einstellung.

    Wird ein IV Bezüger z. B. Nationalrat, wird die IV seine Rente entweder einschränken oder zeitweise aussetzen, denn mit ca. CHF 140’000.- im Jahr kann dann kaum noch von einem Nebenjob gesprochen werden.

    Ich meine, Ihre Argumenatation zielt völlig ins Leere.

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  • Februar 28, 2015

    Auch IV-Bezügerinnen und Bezüger können wählen und gewählt werden, welches politisches Amt auch immer.

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