1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

IV-Gutachten: Bund verschärft Kampf gegen schwarze Schafe

„IV-Gutachten: Bund ver­schärft Kampf gegen schwarze Schafe – doch reicht das?

Sie entscheiden oft, ob jemand eine IV-Rente erhält oder nicht: Medizinische Gutachter. Doch das System stand nach Skandalen in der Kritik. Mit mehr Transparenz will der Bund nun gegen umstrittene Gutachter vorgehen. Unklar, ob die Bemühungen wirklich genügen.

Ausländische​ Ärzte, die mal eben in die Schweiz fliegen und rasch mehrere IV-Gutachten schreiben. Gutachterfirmen, die von der IV leben – und erwiesenermassen öfter in deren Sinne entscheiden als andere. Einzelne Gutachter, die über die Jahre Millionen verdienen, obwohl ihre Arbeit nicht über jeden Zweifel erhaben ist. Und dann versuchten noch Firmen, das gesetzlich vorgeschriebene Losverfahren bei der Vergabe von Gutachtenaufträgen auszutricksen, um an mehr Einnahmen zu kommen.

Dies sind Beispiele, die zeigen, weshalb IV-Gutachten in den vergangenen Jahren in die Kritik gerieten: Einige schwarze Schafe zogen den Ruf der ganzen Branche in Mitleidenschaft. Die Beispiele zeigen aber auch, zu welchem Markt die Gutachten inzwischen geworden sind: 15000 medizinische Expertisen werden jährlich erstellt, um abzuklären, ob jemand Anrecht auf eine IV-Rente hat. Es geht um ein Auftragsvolumen von bis zu 100 Millionen Franken pro Jahr.

Nun aber soll den schwarzen Schafen das Leben erschwert werden. Soeben ist die Vernehmlassung zur Revision der IV-Verordnung abgelaufen. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat darin offengelegt, wie Missstände behoben werden sollen. Der Bund setzt dabei – auch auf Druck des Parlaments – auf mehr Transparenz bei den Gutachtern, auf Tonbandaufnahmen bei den Gutachtergesprächen sowie auf eine verbesserte Aufsicht.

Das Los soll öfter entscheiden, wer Aufträge erhält

Zudem sollen mehr Gutachtenaufträge per Losverfahren vergeben werden. Damit will man den Vorwurf entgegentreten, die IV-Stellen vergäben bevorzugt die Aufträge an Firmen, die weniger oft Renten sprechen. Dieser Vorwurf liegt seit Jahren im Raum. Vor längerer Zeit schon hatte diese Zeitung etwa publik gemacht: Neun Firmen teilten sich die Hälfte der 1400 Gutachten auf, die die Solothurner IV-Stelle zwischen 2012 und 2014 vergeben hatte. Eine Firma erhielt dabei 114 Aufträge. Die Chance auf eine Rente betrug bei ihr 13 Prozent. Bei anderen Gutachtern lag sie bei 40 Prozent. Um die Daten hatte ein Solothurner Anwalt per Öffentlichkeitsgesetz​ bis vor Bundesgericht gekämpft. Offen erhältlich waren sie zuvor nicht.

Nun soll Transparenz ins System kommen. Künftig sollen die IV-Stellen angeben müssen, wer wie viele Aufträge erhalten hat – und in wie vielen Fällen sich Gutachter für eine Rente aussprechen oder nicht. Zwar muss diese Zahl noch nichts über die Qualität der Gutachten aussagen. Ausreisser können aber zu Abklärungen führen. Das Ziel dabei: das Vertrauen ins System stärken. Eine höhere Akzeptanz der Gutachten könnte die Zahl der Gerichtsverfahren bestenfalls senken. Denn die Gutachten sind oft entscheidend bei der Frage, ob jemand eine Rente erhält. Und weil es dabei um die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen geht, kommen oft Anwälte ins Spiel: Mehrere tausend Fälle landen jedes Jahr vor Gericht.

Kritik: Die Massnahmen reichen nicht

Trotz Verbesserung im System ist man bei Procap, dem Verband für Menschen mit Handicap, noch nicht ganz zufrieden. «Nicht in allen Punkten wird ernsthaft umgesetzt, was vom Parlament und von externen Experten verlangt worden ist», sagt Alex Fischer von Procap. Dies sei insbesondere stossend, weil es Parlamentariern auf Nachfrage hin versichert worden sei. Fischer:

«Was man dem Parlament verspricht, sollte eingehalten werden. Nur schon aus staatspolitischen Gründen.»

Dazu gehört etwa, dass zwischen den Parteien ein Einigungsverfahren über den Gutachter umgesetzt wird. So war es von Experten empfohlen worden. Auch sollen die Eigentümer von Gutachtenfirmen bekannt sein. Transparenz wäre auch hier nötig: So ist beispielsweise bis heute unklar, ob die grösste Gutachtenfirma der Schweiz, das ABI Basel, das Losverfahren zu umgehen versuchte, um an Aufträge zu kommen. Die Firma schrieb in gewissen Jahren mehr als jedes vierte komplexe Gutachten in der Schweiz.

Als die Aufträge zurückgingen, tauchten plötzlich ganze ABI-Gutachterteams bei Innerschweizer Gutachtenfirmen auf, wie diese Zeitung publik machte. Diese Firmen waren kurz zuvor von einem Vertrauten des ABI-Leiters gekauft worden. Ihre genaue Eigentümerschaft ist bis heute jedoch umstritten. Dabei ist sie von Belang: Wäre sie erwiesen, hätten Gerichte in der Vergangenheit wohl in mehreren Fällen aus Verfahrensgründen das ABI als Gutachtenstelle abgelehnt. Doch im Detail abgeklärt wurde dies nie; Transparenz war und ist nicht vorgeschrieben.

Schwa​rze Schafe würden weiterhin nicht aus dem Verkehr gezogen, sagt Procap-Mann Fischer. Mehrere umstrittene Gutachter sind noch immer tätig. Nun hofft man auf den Bundesrat: Dieser kann die Verordnung noch anpassen.“ (Lucien Fluri in AZ vom 10. April 2021)

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