IV-Stelle prüft Hirnströme von Patienten
(Berner Zeitung 06.01.2013)
So werden Gelder seit langem missbraucht für marode Bürokratien:
Die IV, welche die Aufgabe hat die Betroffenen zu schützen, verbraucht/verschenkt lieber IV-Gelder
- für Hetzkampagnen:
- für mehr als fragwürdige Aklärungsdienste und noch fragwürdigere Aerzteschaften:
und nun wieder mit obgenannten Zusatzkosten, statt die Ressourcen Betroffenen zu Gute kommen zu lassen.
Bereits 2007 wurde versucht aus körperlich Behinderten, psychische Kranke zu basteln. Das Hirnscanning ist dahingehend nichts Neues sondern bereits in anderer Form praktizirter Missbrauch an Behinderten zu Lasten der Allgemeinheit.
Unter Vorwand eines MRI’s der betroffenen Körperteile (z. B. Rücken/Fuss) wird urplötzlich ein “Röntgen” des Kopfes, wenn man vor den Apparaturen steht.
Es wäre wünschenswert, wenn schon immer von Sparen die Rede ist, endlich in der derzeitigen Misswirtschaft der IV-aufzuräumen, denn diese seit Jahren kläglich versagende Bürokratie verursacht seit langem nur mehr Kosten um ihre verlogene Bürokratie nachhaltig zu beschäftigen, auf Kosten des aus dem Ruder laufenden Gesundheitswesen, aller Beitragszahler und Steuerzahler und am Schlimmsten auf dem Rücken Betroffener!
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Kommentare anzeigen Hide commentsAusgerechnet jene Person welche für das Ganze Inselgigantismus-UPD-Mader-Desaster verantwortlich zeichnet, stellt nun auch noch einen Übergangsrat selber zusammen. Es wird immer schlimmer im Gesundheits- und Sozialunwesen Berns:
Perrenoud hat Übergangsrat für UPD ernannt
Quelle Berner Zeitung 06.01.2014
Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) erhalten mit dem Übergangsrat ein neues strategisches Gremium. Philippe Perrenoud, Gesundheits-und Fürsorgedirektor, hat die Mitglieder bestimmt.
http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Perrenoud-hat-Uebergangsrat-fuer-UPD-ernannt/story/28873328
Der Bürgerlichen Parteien war es auch egal ob z.b. Verunfallte wieder arbeiten gehen, z.b. ein Kind das angefahren wurde soll einfach keinen Rollstuhl mehr bekommen. Private Versicherungen konnten so durch die IV Revisionen Milliarden einsparen, Versicherte abzocken und betrügen. Gab ja gute Jöbbli für Parlamentarier und Geld in die Parteikasse.
Bürgerlliche wollten ja auch nicht das IV Rentner wieder leichter eine Anstellung finden können.
Meine gute Frau Habegger,
Diese “Hetzkampagnen” gegen IV-BezügerInnen haben wir ja gerade Ihrer SVP zu verdanken.
Ihre Partei ist es, die seit Jahren mit dem Begriff “Scheininvalide” gegen IV-Bezüger hetzt!!!
Keine Lügen bitte! Danke
Die IV, welche die Aufgabe hat, Behinderte zu schützen hetzt statt Betroffene zu vertreten:
Beweis:
Tages-Anzeiger 05.11.2009
IV-Chef steht zu provozierender Plakatkampagne
Die Invalidenversicherung (IV) verteidigt die umstrittene Plakatkampagne, die seit Tagen mit behindertenfeindlichen Sprüchen für Aufsehen sorgt. Für viele ist die Schmerzgrenze überschritten worden.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/IVChef-steht-zu-provozierender-Plakatkampagne/story/29144123
Meine gute Frau Habegger
Ich staune immer wieder wie schlecht Sie die Politik Ihrer eigenen Partei kennen…
Diese Verschärfungen bei der IV sind die Folge der SVP-Kampagne gegen IV-Bezüger!
Auch die BAZ (www.bazonline.ch) brachte diesen Artikel. Allerdings etwas ausführlicher. Ich möchte der Vollständigkeithalber ergänzen:
Es sagte die Patientenschützerin Margrit Kessler (GLP, SG): “Das geht in Richtung Lügendedektor. Bevor man jemanden anhand eines solchen Screenings die Rente kürzt, muss eine gross angelegte Studie belegen, dass die Tests zuverlässig sind.” Eine solche sei ihr nicht bekannt, sagt Kessler. Suspekt seien ihr die Tests auch deshalb, weil sie “nicht dazu angewendet werden, um dem Patienten zu helfen, sondern um Geld zu sparen.”
Gesundheitspolitikerin, Frau NR Bea Heim (SP, SO): “Meinen Informationen zufolge kann man Krankheitsbilder wie Schoziphrenie, Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen mit Hirnstropmmessungen gar nicht diagnostizieren. Dafür werde jeder Betroffene durch den Test unter einen Missbrauchsverdacht gestellt und seiner Perspektive auf eine begleitete Reintegration beraubt.”
Und was sagt die SVP?
SVP-NR Jürgen Stahl spricht von einem enormen präventiven Effekt.
Guy Parmelin (SVP, VD): “Jede Methode, dank der Betrug effizient und auf korrekte Art und Weise bekämpft werden kann, sollte nach sorgfältiger Überprüfung einheitlich schweizweit eingeführt werden.”
Frau Habegger ist da wohl die leuchtende Ausnahme in der SVP. Vielleicht ist sie in der falschen Partei und hat es noch nicht bemerkt?
Weder fühle ich mich in der falschen Partei, noch bin ich gezwungen mich den Äusserungen eines anderen Parteimitgliedes bedingungslos anzuschliessen.
Es gibt sehr viel Sparpotential in der IV, wie ich bereits oft aufgezeigt habe, als erstes nun mal in der hirnlosen Bürokratie und medizinischen Kostenausdehnung, wozu auch diese Hirnscaning-Methode hingehört.
Statt endlich Behinderten zu helfen wird wieder die med. und bürokratische Misswirtschaft in der IV geschützt und ausgebaut.
Seit Jahren bastelt die IV aus körperlich Behinderten psychisch Kranke, jetzt wo’s brenzlig wird, spinnen IV-Typen wieder etwas zusammen um ihre seit Jahren offenkundige Unfähigkeit weiter vertuschen und decken zu können auf dem Rücken der Schwächsten zu Lasten der Allgemeinheit.
Filz und Vetternwirtschaft macht nicht einmal mehr vor Gesundheitsdirektoren Halt, welche das höchste Gut der eigenen Bürger/Innen zu vertreten hätten.
Verwaltungsratsmandate bei Pharmagiganten inkl. Lobbyismus in diesen Kreisen (inkl. Verbündet mit Swissmedic)etc.
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Basler-Gesundheitsdirektor-tritt-zurueck-/story/11157883
Die IV versucht offenbar durch Scanning psychisch Kranke von psychisch Gesunden zu unterscheiden. Eine solche Unterscheidung ist gemäss Fachleuten durch Scanning nicht möglich. Falls auf Grund eines solchen Scannings eine Rente verweigert werden sollte, hat eine Klage gegen die IV grosse Chancen.
Berset /oberster Vertreter der Pharmafia (Legalisierte Volksdroge Nr. 1 Medikamente jeglicher Art, WELTWEIT)
Burkhalter(oberster Vertreter fremder Richter (Legalisierter Hofknickser beim EU-Bürokratenkomplexhaufen)
beide subventioniert durch Bürger/Innen, welche sie jedoch nicht vertreten, sondern verkaufen und verraten.
An der Lebenskasse solcher Herren möchte ich dereinst nicht anstehen.
Zu wünschen wäre allen Behinderten, Betagten und Kranken des Kantons Bern, dass der Verantwortliche RR (Perrenoud/SP) sich einreiht, nach seinen mehr als fragwürdigen Desastern UPD/Mader/Inselgigantismus_Eskapaden:
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Contis-Ruecktritt-wird-zum-Massstab-werden/story/31126587?comments=1
denn die Weichen sollten ihm ENDLICH den Weg zeigen, er spielt nur mehr mit dem höchsten Gut seiner Mitbürger/Innen/zum guten Glück haben es die Grossräte/Innen jetzt endlich durchschaut und bremsen seine Psycho-Ideen mit Kürzungen in der boomenden Psychomafiavertretung:
http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Philippe-Perrenoud-auf-verlorenem-Posten-/story/22549832
Leider wohl kaum, denn er ist von der SP welche den geschützten Werkstätten mit Kranken, Betagten und Behinderten ihre Bürokratien aufblähen, welche sich als sozial verkaufen und Behinderte, Kranke und Betagte missbrauche um ihre derzeitige Misswirtschaft zu hegen und pflegen.
Statt Behinderte als Versuchskaninchen zu missbrauchen, täte man gut daran solche kranken Hirne testen:
http://www​.blick.ch/news/schweiz/zuerich/raubmord-im-altersheim-id2611716.html
So langsam wird es ungemütlich für verschiedene Politiker,Medas Aerzte und sogenannte Spezialisten der Invaliden Verhinderungstruppen.Die SVP,mit wenigen kurzsichtigen Querschlägern,hat sich nicht gegen echte Invalide in Stellung gebracht.Sie meinten die schwarzen Schafe,die gesunden Proviteure und möchtegern Schlaumeier unter den echten Invaliden.Die Obgenannten meinen im Schutze der SVP Hetzer die Verantwortung von sich selbst ungestraft ablenken zu können.Denen soll gesagt sein:Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.
Für mich sind Aussagen eines Nationalrat mit Beruf Schreinermeister,in keiner Weise akzeptabel und keine autorisierte Aussage der SVP.
Danke Frau Bea Habegger und Frau Margie Noser für euren mutigen Kampf gegen solch schädliche Individien in Sachen IV Schikanierereien.Da scheinen sich zwei Bürgerinnen gefunden zu haben,die wissen mit was für Hinterhältigkeiten Behinderte bedacht werden können.Was man am eigenen Leib erlebt hat zeichnet einem fürs Leben.Schön,wenn man diese Erfahrungen zum Nutzen unschuldiger Opfer mit voller Kraft einbringen tut.Mit unqualifizierte Zwischenrufen werdet Ihr halt leben müssen.Jeder gibt was er hat.
Herr Rohner
gehe mit den Gesundheitsdirektoren völlig einig, dass gespart werden MUSS.
Ebenso gehe ich mit dem Beschluss des bürgerlichen Grossrates Bern einig, dass in der Psychiatrie gespart werden KANN, vor allem im Kanton Bern.
Dahingehend wäre es Zeit, dass die Gesundheitsdirektoren ENDLICH z. B. die Machenschaften um RR/Gesundheitsdirektor Perrenoud Bern (Insel-UPD-Mader-Desaster) unter die Lupe nehmen würden, und ebenso die Misswirtschaft von MEDAS-Aerzten/welche gross abgarnierten zu Lasten der Allgemeinheit auf Kosten Behinderter (gar ohne CH-Arbeitsbewilligungen):
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Berner-Gutachter-macht-gute-Geschaefte-mit-leichtglaeubiger-IV-/story/11886843
statt erneut wieder mit neuen Misswirtschaften, Psychofritzen aus dem grossen Kanton finanzieren und Behinderte zu Lasten der Allgemeinheit missbrauchen:
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/IVStelle-prueft-Hirnstroeme-von-Patienten/story/22155119
(N. B. Von Ihnen angesprochenen SVP-Parteikollegen habe ich schriftlich gebeten sich Gedanken über solche Misswirtschaften zu machen)
Einfach nur widerlich, vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich, denn dort spielen die Verantwortlichen nicht nur mit Geld, sondern auch mit dem höchsten Gut aller! Lückenlos aufdecken diese Misswirtschaft auf dem Rücken Betroffener und zu Lasten der Allgemeinheit. Behinderte kriminalisieren, um Renten Betrügen etc. aber selber abgarnieren, ich könnte ko…..!
Einfach nur widerlich, vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich, denn dort spielen die Verantwortlichen nicht nur mit Geld, sondern auch mit dem höchsten Gut aller! Lückenlos aufdecken diese längst abzeichnende Misswirtschaft auf dem Rücken Betroffener und zu Lasten der Allgemeinheit. Behinderte kriminalisieren, um Renten Betrügen etc. aber selber abgarnieren, ich könnte als Behindertenvertreterin ko…..!
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Es-kommt-Licht-ins-SitzungsgelderDickicht-/story/27310215?comments=1
EINE FRECHHEIT UND WIE, Wahlpropaganda mit denjenigen Bürger/Innen, welche genau diese Partei im Kanton Bern bürokratisch beweirtschaftet, statt sie zu vertreten (RR Perrenoud SP federführend)!
Bernische SP will bei Grossratswahlen «linke Wende»
http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Bernische-SP-will-bei-Grossratswahlen-linke-Wende/story/31696382
Die SP des Kantons Bern strebt bei den Grossratswahlen von Ende März mindestens 20 Prozent Wähleranteil an. Damit will sie die «linke Wende» im Kantonsparlament erzielen
Teilzitat: “Mit einer «frechen Kampagne» und der Förderung der Frauen will die SP im Wahlkampf bei der Wählerschaft punkten. Auf den Wahlplakaten wird beispielsweise zu lesen sein: «Kranke wählen besser SP. Gesunde sowieso».”
Das will Rot-Grün in den nächsten vier Jahren erreichen:
Die vier rot-grünen Berner Regierungsräte haben am Donnerstag offiziell ihren Wahlkampf gestartet. Sie sind nach eigenen Angaben zuversichtlich, dass am 30. März wieder eine rot-grüne Regierungsmehrheit gewählt wird.
http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Das-will-RotGruen-in-den-naechsten-vier-Jahren-erreichen/story/31341055
Teilzitat: “Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud will sich in der nächsten Legislatur insbesondere für die Armutsbekämpfung und die Stärkung des Spitalwesens einsetzen, wie es weiter hiess.”
Den Betroffenen im Kanton Bern ist zu wünschen, dass Herr Perrenoud keine weitere Legislatur anhängen kann!
Man bedenke bei den Wahlen das ganze Insel-Zentralisierungs-Gigantismus-, UPD-Mader Desaster auf dem Rücken der Schwächsten zu Lasten der Allgemeinheit (Beitragszahler und Steuerzahler).
Betagte werden immer häufiger bürokratisch bewirtschaftet, statt beraten, Kranke übermedikamentiert, Behinderte ebenso und dann will er sie in seine boomenden mehr als fragwürdigen Psychis verlagern.
Keine Stimme mehr an jemandem, welcher mit dem höchsten Gut anderer spielt, zu Lasten der Allgemeinheit.
Zuerst schafft er selber Armut
http://www​.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Ich-trage-dieses-Sparpaket-voll-mit/story/17136160
… und vor den Wahlen erzählt er, er wohle diese bekämpfen:
http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Perrenoud-beharrt-auf-Armutsbekaempfung-trotz-Spardruck/story/13862660
Rote Karte für solche offenkundige Windfahnen-EGO-Politik !
Zahl der IV-Neurenten steigt an
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Zahl-der-IVNeurenten-steigt-an/story/20689945?comments=1
Kein Wunder, wenn deutsche Psyochpaten und unfähige Bürokraten, den Unterschied zwischen körperlichen Gebrechen und psychischer Erkrankung nicht mal kennen und aus Behinderten möglichst viele psychisch Kranke basteln, die boomende Psychophara-Mafia sucht ja derzeit laufend Versuchskaninchen für Forscherli-Misswirtschaft:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Berner-Gutachter-macht-gute-Geschaefte-mit-leichtglaeubiger-IV-/story/11886843
und neu:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/IVStelle-prueft-Hirnstroeme-von-Patienten/story/22155119?track
Politik ohne Rückgrat !
Wir bezahlen mit unseren Beiträgen als Arbeitger/-nehmer. KK-Beiträgen und Steuern längst nicht mehr für den Fall von Krankheit, Behinderung, sondern immer mehr für Missbrauchs- und Misswirtschaft auf dem Rücken Betroffener zu Lasten der Allgemeinheit.
http://selbstbestimmung.ch/politik/invalidenrenten-anleitungen-zur-kraenkung/
Anleitungen zur Kränkung
Mit pseudowissenschaftlichen Untersuchungen will die IV möglichst viele Menschen mit psychischen Beschwerden aus der Versicherung kippen. Der neuste Schrei: Hirnstrommessungen.
Von Adrian Riklin
http://www.woz.ch/sites/woz.ch/files/text/bild/0314_03_hirn_tk.jpg
«Paranoid und menschenverachtend»: Hirnstrommessungen als Mittel zur Diagnose von psychischen Störungen sind wissenschaftlich nicht anerkannt. Foto: Ulrich Zillmann
Die Meldung ging wie ein Lauffeuer durch die Medien: Anfang Januar machte die IV-Stelle Luzern bekannt, dass diverse KantonsbewohnerInnen, die aus psychischen Gründen Anspruch auf eine IV-Rente erheben, einer Hirnstrommessung unterzogen werden. Auch in den Kantonen Zürich und St. Gallen soll diese Methode schon angewandt worden sein.
Der Hintergrund dazu ist politisch: Mit der 6. IV-Revision, die seit einem Jahr in Kraft ist, setzte sich das Bundesamt für Sozialversicherungen zum Ziel, die Zahl der IV-Renten innerhalb von sechs Jahren um 12 500 Fälle zu reduzieren und pro Jahr 570 Millionen Franken einzusparen. Da der Anteil derer, die aus psychischen Gründen eine IV-Rente beziehen, seit dem Jahr 2000 zugenommen hat, soll vor allem in diesem Bereich gespart werden.
Dabei wird eine Bundesgerichtspraxis, die für neue Renten bereits seit der 5. IV-Revision gültig ist, nun auch für laufende Renten umgesetzt. Im Fokus stehen «Beschwerdebilder, die nach dem heutigen Stand der Medizin nicht objektivierbar sind und deren Diagnosen einzig auf subjektiven Aussagen der Patienten beruhen». Es soll überprüft werden, ob den bisherigen Rentenbeziehenden eine Erwerbstätigkeit zumutbar sei.
Vordergründig richtet sich der Sanierungsplan nach dem «übergeordneten Ziel der Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung». In der Tat erschöpft er sich weitgehend darin, die angestrebten Rentenstreichungen und -kürzungen zu rechtfertigen. Grundlage dafür liefert ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2004, der davon ausgeht, dass nicht objektivierbare Beschwerden mit einer «zumutbaren Willensanstrengung» überwindbar seien.
Luzerner «Pioniergeist»
Die IV-Stelle Luzern spielt im Rahmen dieser Sparübung eine «Pionierrolle». Wie eifrig in der Innerschweiz nach Methoden gesucht wird, um IV-RentnerInnen der Simulation zu bezichtigen, illustriert ein Anlass, der im vergangenen November in der «Sozialversicherungshauptstadt» Luzern über die Bühne ging. Am Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit berichteten Fachleute über den «erstmaligen Einsatz in der Schweiz von innovativen IT-Diagnoseinstrumenten bei der Abklärung von psychischen Störungen in der IV».
Es referierten: Donald Locher, Direktor der IV-Stelle Luzern, der zuvor bei privaten Krankenversicherungen tätig war und nebenbei im Vorstand der Rosalischen Gesellschaft Luzern sitzt, deren Zweck unter anderem «in der Förderung des Sparsinns» liegt; Peter Balbi, leitender Arzt des Regionalärztlichen Diensts Zentralschweiz; und schliesslich Horst-Jörg Haupt, der die Hirnstrommessungen durchführt – ein Facharzt für Psychiatrie, der sich selbst als wissenschaftlichen «Querdenker» bezeichnet.
Nach Angaben von Peter Balbi hat der Regionalärztliche Dienst bislang dreizehn Personen einer Hirnstrommessung unterzogen. Bei wie vielen diese ausschlaggebend für den Rentenentscheid gewirkt hat, könne nicht beurteilt werden, da die Hirnstrommessung nicht das alleinige Kriterium sei.
«Es ist nicht unser Anspruch, mit der Hirnstrommessung psychische Störungen zu diagnostizieren. Was wir damit messen können, sind Funktionen wie Wahrnehmung, Aufmerksamkeit oder die Speicherkapazität», beteuert Peter Balbi gegenüber der WOZ. «Die Hirnstrommessung ist eines unter vielen psychiatrischen, neuropsychologischen und arbeitsmedizinischen Testverfahren, die zusammen ein möglichst objektives Bild zur Leistungsfähigkeit ergeben sollen.» Bei insgesamt sechzig einer umfassenden neuropsychiatrischen Begutachtung unterzogenen PatientInnen soll sich ergeben haben, dass «etwa sechzig Prozent übertrieben und vierzig Prozent untertrieben» haben.
Was nichts daran ändert, dass die Hirnstrommessung als Mittel zur Diagnose von psychischen Störungen wissenschaftlich nicht anerkannt ist. Selbst ein neurowissenschaftlich aufgeschlossener Psychiater wie Erich Seifritz von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUKZH) sagte unlängst im «Tages-Anzeiger», es sei «nicht möglich, allein damit eine Diagnose wie Schizophrenie oder Depression zu stellen oder die Arbeitsfähigkeit für die IV zu beurteilen».
Noch grundsätzlicher ist die Kritik von Daniel Hell. Der ehemalige ärztliche Direktor der PUKZH sieht in der Hirnstrommessung «ein Beispiel für den generellen Versuch heutzutage, das Leiden, das etwas Subjektives ist, zum Teil auch mit untauglichen Mitteln zu objektivieren». Hell, der sich seit Jahren kritisch über die einseitig neurowissenschaftlich geprägte Entwicklung der Psychiatrie äussert, leitet heute das Kompetenzzentrum Depression und Angst an der Privatklinik Hohenegg in Meilen. Für ihn ist die Zunahme psychisch bedingter IV-Fälle soziologisch erklärbar: «Noch in den fünfziger Jahren arbeiteten in der Schweiz 75 Prozent der Beschäftigten hauptsächlich körperlich. Logischerweise waren die Folgeschäden vor allem körperlicher Art. Heute arbeiten 75 Prozent der Beschäftigten vorwiegend mental. Die Belastungsstrukturen haben sich also vom Körperlichen ins Psychische verschoben – und damit auch von objektivierbaren zu weniger objektivierbaren Beschwerdebildern.»
Umso problematischer findet Hell das Ausklammern der psychosozialen Bedingungen und des Kulturwandels in der Arbeitswelt: «In den siebziger Jahren konnte ein Angestellter mit einer leichten Depression noch gut über Jahre hinweg arbeiten – weil er einen gesicherten Arbeitsplatz hatte, an dem er sich auf seine Routine und eine konstante Umgebung verlassen konnte. Heute aber, in einer Welt, in der man sich ständig neu anpassen muss, fallen solche Menschen aus dem System.»
Verfassungsrechtliche Fragen
David Husmann von der Rechtsberatung für Unfallopfer und Patienten vertritt regelmässig IV-BezügerInnen. Er begründet die Unrechtmässigkeit der Hirnstrommessung zu solchen Zwecken mit einem Bundesgerichtsentscheid: «Nach Ansicht einiger Fachleute können Schleudertraumaverletzungen mit der Magnetresonanztomografie nachgewiesen werden. Das Bundesgericht hat in diesem Zusammenhang klar festgehalten, dass einer solchen Methode erst Beweiswert zukommt, wenn ein Konsens der Wissenschaftlichkeit vorliegt.» Nun sei aber auch die Hirnstrommessung nicht anerkannt. «Die Ärzte praktizieren quasi in einem rechtsfreien Raum, sie können mehr oder weniger machen, was sie wollen.»
Husmann hat beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Aufsichtsbeschwerde deponiert: «Bis heute ist die vom BSV in Aussicht gestellte Aufsichtsstelle, in der auch Rechtsvertreter von Versicherten vertreten sein müssten, nicht umgesetzt.» Problematisch sei auch, dass für die medizinischen Gutachten zuhanden der IV-Stellen bloss die meist privatwirtschaftlichen, tendenziell versicherungsfreundlichen medizinischen Abklärungsstellen (Medas) und kaum je Universitätskliniken beigezogen würden.
Husmanns Kollege Alex Beeler von der Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten in Luzern vertritt bereits einen ersten Klienten, der in Luzern zur Prüfung seiner psychischen Invalidität diverse Tests über sich ergehen lassen musste – und nun einen negativen Rentenbescheid erhalten hat. Beeler verweist auf ein Urteil des Bundesgerichts, nach dem die Verwendung von Lügendetektoren als Methode der Wahrheitsfindung unzulässig ist. «Dieses im Strafrecht ergangene Urteil», so Beeler, «trifft auch auf das IV-Verfahren und die von der IV verwendete Hirnscanmethode zu.» Er will deshalb mit dem Fall vor das Kantonsgericht.
Ein Akt der Entmenschlichung
Noch klarere Worte findet der Zürcher Anwalt Philip Stolkin, Spezialist für Sozialversicherungsrecht und Menschenrechte: «Die Hirnstrommessung entstammt dem geradezu paranoiden und menschenverachtenden Misstrauen der Sozialversicherungen, die sich nicht zu schade sind, die Menschen zu erniedrigen, um Leistungen zu sparen.» Es handle sich um einen pseudowissenschaftlichen Vorwand, um Menschen in psychischen Notlagen notwendige Leistungen vorzuenthalten. «Meines Erachtens verstossen die Hirnstrommessungen gegen das Recht auf Menschenwürde und Privatsphäre.»
Die Chance, dass folgenschwere Methoden wie die Hirnstrommessung zu solchen Zwecken in naher Zukunft gerichtlich verboten werden, schätzt Stolkin als gering ein: «Da der Grundrechtsschutz in der Schweiz nur schlecht ausgebildet ist, werden wir wohl bis nach Strassburg gehen müssen. Es wird daher viele Jahre dauern, bis ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte solche Praktiken überhaupt verbieten könnte.»
Eine weitere Kränkung
Bis dahin werden in der Schweiz jährlich mindestens 2000 IV-RentnerInnen aus der IV gekippt werden. Das zumindest ist die Zielvorgabe des Bundesamts für Sozialversicherungen. Nicht auszuschliessen, dass die Hirnstrommessung, wie der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi bereits in Erwägung zieht, bald schon gesamtschweizerisch praktiziert wird.
Für Menschen mit einem seelischen Leiden sind das keine guten Aussichten. Das Verfahren stellt nämlich nicht nur ihre Renten infrage – allein schon dessen Anwendung kann sich kontraproduktiv auf ihren Gesundheitszustand auswirken. «Eine nicht notwendige Hirnstrommessung kann eine weitere Kränkung in der Krankheitsgeschichte der Betroffenen bedeuten», sagt dazu Daniel Hell. «Der Patient befindet sich in einer schamvollen Situation, indem ihm misstraut wird und er zum blossen Objekt gemacht wird. Ich erlebe immer wieder, dass ein Patient nach einer solchen Abklärung noch bedrückter ist als vorher.»
Es ist zu befürchten, dass mit solchen «Sparübungen» der Schaden noch grösser wird. Das sind auch für die Sozialversicherungen keine guten Prognosen.
Hirnstrommessung
Bei der Hirnstrommessung werden Elektroden auf der Kopfhaut angebracht. Diese messen die elektrische Aktivität im Gehirn, die durch eine Sinneswahrnehmung oder eine kognitive Leistung beim Informationsaustausch zwischen Nerven entsteht.
Die dabei auftretenden Spannungsschwankungen zwischen den Elektroden werden in einer Kurve im Elektroenzephalogramm (EEG) abgebildet und als «ereigniskorrelierte Potenziale» interpretiert. Anhand der Positionen der Elektroden wird die gemessene Aktivität verschiedenen Hirnbereichen zugeordnet.
Und gewisse Richter machen dieses perfide Spiel auch noch mit…….
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Umstrittener-Richter-im-SchleudertraumaFall-/story/22804154
http://www.anwaltvergleich.ch/anwalt-David-Husmann-Zug-rechtsanwalt-3051.htm
WICHTIGER NACHTRAG!
Zitat: “Husmann hat beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Aufsichtsbeschwerde deponiert: «Bis heute ist die vom BSV in Aussicht gestellte Aufsichtsstelle, in der auch Rechtsvertreter von Versicherten vertreten sein müssten, nicht umgesetzt.» Problematisch sei auch, dass für die medizinischen Gutachten zuhanden der IV-Stellen bloss die meist privatwirtschaftlichen, tendenziell versicherungsfreundlichen medizinischen Abklärungsstellen (Medas) und kaum je Universitätskliniken beigezogen würden.”
So ein “Quatsch” pardon, aber anders kann man diese Aussage nicht betiteln, die MEDAS Psychopaten werden von der öffentlichen Hand (in Bern meist im Inselzentralisierungsbunker, wo auch die soz. psychol. Isiotentests durchgeführt werden, weil die IV-Bürokraten nicht mal im Stand sind, eine körperliche von einer psychischen Erkrankgung zu unterscheiden! Enorme Zusatzkosten und reine Schikane/Zermürbungsversuche an Antragssteller/Innen))angestellt und eingebildet.
Somit weiss das BSV ganz genau Bescheid, dass das ganze ein einziger “IHR EIGENER BÜROKRTENFILZ” ist, welche Sie zu kontrollieren hätten, statt diesen kostenintensiv und nachhaltig immer mehr auszubauen und so gar mithelfen Betroffene zu bewirtschaften zu Lasten der Allgemeinheit.
IV, Unikliniken, wie MEDAS sind der selbe Filz und müssten vom BSV kontrolliert werden, wie Privatspitäler etc., was diese jedoch nicht tun weil… eben auch das BSV zu der Sorte gehört: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Zudem will der linke Filz (SP federführend, im Sozial- und Gesundheitsbereich Berset/Sommaruga, beides SP) in die EU und versucht den Sozial- und Gesundheitsbereich zu zentralisieren und dem EU-Sumpf anzupassen. Siehe Spitalvernichtungen im Kanton Bern (federführend RR Perrenoud SP) etc.
Schon wieder diese Heiligsprechung dieses Anwalts Husmann, Frau Noser. Was soll das?
Aus aktuellem Anlass
Traurig!
So bastelt heutzutage die Pharma- und Psychomafia bereits Jugendliche zu IV-Fällen. (s. 20 Minuten-Link), während die IV körperlich Behinderten die Renten klaut oder willkürlich herabstuft usw. und man aus diesen zuweilen auch versucht Psychisch Kranke zu basteln:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Ich-bin-nicht-stolz-darauf–IV-zu-beziehen–23266570
Kein Wunder, wenn bereits Kleinkinder mit der Volksdroge Nr. 1/Medikamente jeglicher Art (vor allem Ritalin und Co.) abgefüttert werden:
http://www​.seite3.ch/Ritalin+Die+gefaehrlichste+Droge+der+Welt/438255/detail.html
Die Idee, die IV auf Kosten der Bezüger zu sanieren, stammt von Ihrer SVP, Frau Habegger:
http://www.svp.ch/documents/database/dokumente/$svp/Default%20Folder/positionspapiere/2004/iv-papier-d.pdf
Leider hat das im Parlament eine Mehrheit gefunden. Und wäre es nach der SVP gegangen, hätte die IV noch weniger Geld (Ablehnung der befristeten Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV) und es würde für die Betroffenen noch härter.