Die Invalidenversicherung (IV) schreibt seit langem hohe Defizite und hat heute bereits Schulden von 9.33 Mrd. Franken. In der Diskussion über die Sanierung der IV taucht auch immer wieder der Vorwurf von IV-Missbrauch auf, der aus Sicht einzelner Parteien für einen wesentlichen Teil der Kosten verantwortlich ist. Dieser Text zeigt auf, was unter IV-Missbrauch verstanden wird, weshalb um den IV-Missbrauch hitzig diskutiert wird, wie hoch das Ausmass des Missbrauchs geschätzt wird und was man dagegen heute schon tut bzw. in Zukunft noch verstärkt tun könnte.
Kennzahlen zu Leistungen und Kosten der IV
Die IV bezahlt verschiedene Leistungen und Beiträge an behinderte Personen und Institutionen mit Angeboten für Invalide. Am bekanntesten sind dabei die IV-Renten (s. Kasten). Diese Renten machen mit ca. 57% (2006) auch den grössten Teil der gesamten Ausgaben der IV aus.
Bei der IV ist die RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... aber immer nur die letzte Lösung, wenn eine (Wieder-)Eingliederung in das Arbeitsleben nicht mehr möglich ist. So gibt die IV z.B. auch knapp 15% ihrer Mittel für die Wiedereingliederung Betroffener ins Erwerbsleben aus. Einen Überblick über die Arten der IV-Leistungen gibt der Kasten auf der nächsten Seite.
Seit 1993 schreibt die IV jedes Jahr Defizite und ist mittlerweile massiv verschuldet. Wie die untenstehende Grafik zeigt, hat in den letzten zehn Jahren die Zahl der in der Schweiz ausbezahlten Renten und mit ihnen auch die gesamten Ausgaben stark zugenommen. Auffallend ist dabei, dass die Zahl der Renten wegen psychischen Krankheiten stärker gestiegen ist als die der restlichen Renten. Seit 1998 hat sich die Zahl der psychisch invaliden Personen nämlich beinahe verdoppelt.
Abb. 1: Entwicklung von Renten und Gesamtausgaben (Quelle: BFS, BSV)
Missbrauch
Begriff
Beim IV-Missbrauch kann man zwischen Betrug und so genanntem ungerechtfertigtem Bezug unterscheiden.
Als Betrug wird ein IV-Leistungsbezug dann bezeichnet, wenn der Leistungsbezüger bewusst falsche Angaben macht und gesundheitliche Gegebenheiten vortäuscht, um von der IV Geld zu bekommen.
Bei einem ungerechtfertigtem Bezug bezieht eine Person ohne böse Absicht mehr Leistungen, als ihr eigentlich zustehen würden. Dies kann z.B. passieren, wenn sich die Krankheit oder die Umstände verändern und dies nicht der IV-Stelle gemeldet wird.
Anzeichen für Missbrauch
In der Diskussion um den IV-Missbrauch werden immer wieder folgende Argumente angeführt, die zumindest auf den ersten Blick Anzeichen für Missbrauch sein könnten:
Die Zahl der IV-Renten für psychische Krankheiten ist in den letzten Jahren stark gestiegen (s. Grafik oben). Während 1997 noch knapp 28% der IV-Rentner aus einem psychischen Grund invalid waren, waren es 2007 bereits 38,4%. Die höhere Anzahl psychisch Kranker wird oft durch gestiegene psychische Belastungen in der modernen Gesellschaft erklärt. Zudem werden noch kaum bekannte Krankheitsbilder (z.B. im Zusammenhang mit Elektrosmog) zum Teil einfach als psychische Krankheiten diagnostiziert.
Einzelne Gruppen bezweifeln jedoch, dass dies die Verdoppelung der IV-Rentner mit einer psychischen Krankheit seit 1998 erklären kann. Der Missbrauchsverdacht kommt hier vor allem auch deshalb auf, weil psychische Krankheiten oft schwierig zu diagnostizieren sind.
Ebenfalls Verdacht auf Missbrauch entsteht, wenn man die kantonalen Unterschiede bei der Anzahl IV-Renten betrachtet. Im Kanton Basel Stadt bezogen im Januar 2007 9,01% der IV-Versicherten eine IV-Rente, während es im Kanton Nidwalden nur 3,7% waren. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 5.33%. Gemäss einer Studie vom Büro BASS im Auftrag des Bundes kann ein Drittel der Unterschiede durch externe Faktoren erklärt werden: Je höher die Erwerbslosigkeit, je älter und reicher die Bevölkerung und je besser die medizinische Versorgung, desto mehr Invalide gibt es. Die anderen zwei Drittel der Unterschiede scheinen davon abzuhängen, was die Bevölkerung und die Firmen vom Staat erwarten und wie streng die kantonale IV-Stelle das Gesetz auslegt und kontrolliert.
Wie die Statistiken des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zeigen, werden ca. 40.5% aller IV-Renten (ohne Zusatzrenten) von Ausländern bezogen, die im In- oder Ausland wohnen (Januar 2007). Im Vergleich dazu machen die Ausländer aber nur ca. 21% der Erwerbstätigen und damit der IV-Versicherten aus (2006). Bei den neu dazukommenden Renten sieht die Situation nicht anders aus. Dieser höhere Ausländeranteil bei den IV-Renten wird von einigen als Anzeichen von Missbrauch gesehen. Weil junge Leute weniger invalid werden und die Ausländer in der Schweiz insgesamt jünger sind als die Schweizer Bevölkerung, wird dieses Verhältnis noch extremer. In der ausländischen Bevölkerung gibt es aber auch einen höheren Männeranteil und weil Männer häufiger invalid werden als Frauen, kann dies einen Teil des Unterschiedes rechtfertigen. Zudem sind Ausländer im Vergleich zu Schweizern insgesamt weniger gut qualifiziert und arbeiten deshalb öfter in Branchen mit einem hohen Invaliditätsrisiko (z.B. Baugewerbe, Fabrikarbeit etc.). Man muss hier aber auch beachten, dass 40% der Neurenten für in der Schweiz lebende Ausländer aufgrund von psychischen Problemen ausbezahlt wurden. Wie gross der Unterschied zwischen Ausländern und Schweizern tatsächlich ist, wenn man alle Faktoren berücksichtigt, wurde bis heute noch nicht untersucht.
Ein anderes Problem beim Missbrauch sind die ins Ausland bezahlten Leistungen. So wurden 2007 14.2% aller Renten an Schweizer oder Ausländer, die im Ausland leben, ausbezahlt. Für die IV sind Kontrollen im Ausland schwieriger und auch aufwendiger, so dass das Risiko erwischt zu werden für IV-Betrüger geringer ist als in der Schweiz und deshalb bei diesen Leistungen mit einem höheren Missbrauchsanteil zu rechnen ist.
Ausmass und Kosten
Die Höhe des IV-Missbrauchs kann nicht gemessen, sondern nur geschätzt werden. Offizielle Schätzungen vom zuständigen Bundesamt gibt es noch keine. Die einzige öffentliche Untersuchung, die sich mit dem Ausmass und den Kosten des IV-Missbrauchs befasst, ist nicht wissenschaftlich belegt. D.h. sie kann höchstens als eine sehr grobe Schätzung betrachtet werden. Gemäss einer Stellungnahme kann sich das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) aber vorstellen, dass das Ausmass der ungerechtfertigten Bezüge und des Betrugs in der Höhe der Resultate aus der erwähnten Untersuchung liegt. Total schätzt die Studie den Missbrauch auf 5.3% bei den in der Schweiz und 6.7% bei den ins Ausland bezahlten Renten. Total entspricht dies ca. 420 Mio. Franken oder knapp 3.7% der IV-Ausgaben 2005. Das BSV schätzt, dass davon 30-40 Mio. Fr. Betrug und der Rest ungerechtfertigte Bezüge sind. Verschiedene Kritiker und Gruppen schätzen den Missbrauch auf weniger (ca. 250 Mio. Fr.) oder auf mehr als die in der Studie angegebenen Beträge. Allerdings basieren auch diese Schätzungen auf den gleichen unwissenschaftlichen Daten.
Zu beachten ist ferner, dass sich der Missbrauch bei den IV-Renten auch auf andere Versicherungen auswirken kann. So muss z.B. die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ebenfalls eine RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... ausrichten, wenn einer Person eine IV-Rente zugesprochen wird. Bei einem IV-Renten-Missbrauch von gut fünf Prozent müssen die Pensionskassen laut dem Schweizerischen Versicherungsverband schätzungsweise 100 bis 200 Millionen Franken an nicht bezugsberechtigte Personen auszahlen.
Gegenmassnahmen
Schon heute ist es sowohl für potentielle Betrüger als auch wirklich Invalide nicht unbedingt einfach, eine Leistung der IV zu bekommen. Versicherte müssen verschiedene Formulare ausfüllen und ihre Angaben werden von Ärzten und anderen Angestellten der IV, wie auch von externen Stellen überprüft. Es gilt dabei immer der Grundsatz „Eingliederung vor RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G...“. D.h. bevor jemand überhaupt eine IV-Rente bekommt, werden alle anderen Möglichkeiten wie Umschulung, Hilfsmittel, medizinische Eingriffe, etc. ausgeschöpft.
Zudem ist der missbräuchliche Bezug von Leistungen der IV gesetzlich verboten, wobei man dafür mit Bussen oder Gefängnis bestraft werden kann. Allerdings weisen Kritiker und auch das BSV selbst darauf hin, dass Betrüger in den letzten Jahren nur selten verurteilt wurden. Oft zahlte die IV einfach keine weiteren Leistungen mehr aus, wenn der Missbrauch aufflog. Seit dem Frühling dieses Jahres hat das BSV nun speziell für die Missbrauchsbekämpfung bzw. -verfolgung einen Mitarbeiter eingestellt, um diesen Missstand zu verringern und den Missbrauch zu vermindern.
Um den Missbrauch weiter einzudämmen, gibt es die verschiedensten Vorschläge, die sich alle in den folgenden vier grundsätzlichen Möglichkeiten zusammenfassen lassen:
Anforderungen erhöhen: Wenn man z.B. die Definition von Invalidität enger fasst und keine Renten mehr an Personen ausbezahlt, deren Krankheit objektiv nicht nachgewiesen werden kann, muss die IV an weniger Personen eine Rente zahlen. Allerdings haben all diejenigen Personen unter dieser Verschärfung zu leiden, die wirklich eine Krankheit haben, die man medizinisch nicht messen kann. Leistungen kürzen: Um den Missbrauch weniger attraktiv zu machen, könnte man auch die Leistungen der IV kürzen d.h. weniger bezahlen (z.B. tiefere Renten oder Kinderzusatzrenten etc.). Allerdings wären auch dadurch die wirklichen Invaliden betroffen. Strafbestimmungen verschärfen: Höhere Geld- oder Gefängnisstrafen könnten eventuell einen Teil der Betrüger abschrecken. Allerdings nützen schärfere Strafen wenig ohne häufigere Kontrollen. Zudem sind Gefängnisstrafen für den Steuerzahler teuer. Mehr Kontrollen: Man könnte auch versuchen durch häufigere unangemeldete Besuche, Detektive, etc. den Betrügern auf die Schliche zu kommen. Solche Massnahmen sind aber ebenfalls teuer und sehr umstritten. Sie würden für wirklich Betroffene einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre bedeuten.
Fazit
Über das Ausmass bzw. die Kosten des IV-Missbrauchs gibt es nur sehr ungenaue Schätzungen, weshalb man nicht abschliessend sagen kann, wie schwerwiegend das Problem wirklich ist. Dass aber der Missbrauch von staatlichen Leistungen wie IV-Renten unfair ist und verfolgt bzw. bestraft werden muss, darüber sind sich alle einig. Um den Missbrauch besser zu bekämpfen, kann man verschiedene Massnahmen treffen. Man muss sich aber vor allem bei jeder Verschärfung der Anforderungen oder Kürzung der Leistungen bewusst sein, dass es auch immer Personen treffen wird, die wirklich krank sind und auf Unterstützung der IV angewiesen sind.
Literaturverzeichnis
Bachmann, R. & D’Angelo, M. (2007). Die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs in der InvalidenversicherungDie Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerisch .... Schweizerische Zeitung für SozialversicherungSozialversicherungen sind die im Gesetz verankerten, obligat... und berufliche VorsorgeDie Berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule der Altersv....
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) (2007). Grundzüge der InvalidenversicherungDie Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerisch .... Abrufbar unter: Link
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) (2007). IV-Statistik 2006. Abrufbar unter: Link
Bundesamt für Statistik (BFS) (2007). Landesindex der KonsumentenpreiseDer Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) dient als Instru.... Abrufbar unter: Link
FACTS (2007, 21.06). Traumhaft leichter Betrug.
FACTS (2007, 15.03). Der Millionen-Betrug.
Feuz, P. (2007, 16.05). Die Ausländer und die IV. Der Bund.
Jeger, J. (2007). Jährlich über 400 Millionen Missbrauch in der InvalidenversicherungDie Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerisch ...?. Abrufbar unter: Link
NZZ (2007, 15.03). Mehr Kontrolle gefordert.
Schär, M. (2005, 12.05). Betrug oder Schwindel? Weltwoche.
Internetseite der AHV-IV (2007). IV – InvalidenversicherungDie Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerisch .... Link
Spycher, S, Baillod, J., Guggisberg, J. & Schär Moser, M. (2004). Analyse der interkantonalen Unterschiede innerhalb der InvalidenversicherungDie Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerisch ... – Kurzfassung. Abrufbar unter: Link
Städler, I. (2007, 16.03). Bund engagiert einen Verantwortlichen gegen IV-Missbrauch. Tages Anzeiger.
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