Mit dem neuen Epidemiengesetz wird die Bevölkerung besser vor gefährlichen Infektionskrankheiten geschützt als dies mit dem heutigen, veralteten Gesetz möglich ist.
Die Muster des Auftretens und die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten haben sich in den letzten Jahrzehnten markant verändert. Epidemien wie SARS, Schweine- und Vogelgrippe haben gezeigt, dass neue Krankheitserreger sich in der modernen, globalisierten und mobilen Welt sehr schnell verbreiten können. Das geltende Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 ist diesen Herausforderungen nicht mehr gewachsen.
Deshalb wurde es umfassend überarbeitet. National- und Ständerat haben dem neuen Epidemiengesetz (EpG) mit grossen Mehrheiten zugestimmt. Es kommt am 22. September 2013 zur Abstimmung, weil dagegen das ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe... ergriffen worden ist.
Besserer Schutz der Bevölkerung
Das neue Epidemiengesetz sieht Massnahmen vor, um übertragbare Krankheiten besser zu verhüten, zu bekämpfen, zu überwachen und früher zu erkennen. Unter anderem sollen nationale Programme den Schutz der Bevölkerung verbessern, Infektionen im Spital bekämpfen und die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen verhindern.
Ein dreistufiges Eskalationsmodell regelt die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in Krisensituationen, ein ständiges Koordinationsgremium stellt deren Zusammenarbeit im Alltag sicher. Die Kompetenz, Impfungen für obligatorisch zu erklären, wird eingeschränkt. Neue Datenschutzbestimmungen definieren zudem, welche Daten von wem zu welchen Zwecken gesammelt werden dürfen und wie stark sie anonymisiert sein müssen.
Impfobligatorium ist kein Impfzwang
Die Referendumsführer konzentrieren ihre Kritik hauptsächlich auf das Thema Impfen. Sie behaupten, das neue Gesetz führe einen Impfzwang ein. Dies trifft aber in keiner Weise zu. Im Gegenteil: Während das heutige Gesetz es den Kantonen ohne nähere Bedingungen erlaubt, Impfungen für obligatorisch zu erklären, schränkt das neue Gesetz diese Möglichkeit klar ein. Neu dürfen solche Obligatorien nur noch bei einer erheblichen Gefahr und nur für einzelne Personengruppen erlassen werden. Und auch dann gilt wie bereits heute: Jede Person kann frei entscheiden, ob sie sich impfen lassen will oder nicht. Einen Impfzwang gibt es nicht.
JA zum neuen Epidemiengesetz, damit die Schweiz ihr Schutz-Dispositiv gegen ansteckende Krankheiten den Gefahren von heute anpassen kann und nicht mit einem Werkzeugkasten aus dem letzten Jahrhundert zurechtkommen muss.
Weitere Infos: www.JAzumEpG.ch
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsGesundheit ist unser aller höchstes Gut, ist weder Eigentum von Staat, Behörden, Aemertn, WHO, BAG und schon gar nicht der Pharmalobby und derer verlängerten linken Arme(en).
Nein zur entmündigen Zentralisierung im Gesundheitsbereich.
…mir scheint immer mehr, dass die Befürworter der Revision zum EpG im Grunde gar keine Ahnung haben und noch nie etwas von Impfschäden, welche im VAERS-System erfasst sind – gehört? Deshalb ist Zwang eine Verletzung der Bundesverfassung…
Das EpG in der vorliegenden Form MUSS abgelehnt werden!
Der Vollständigkeit halber hier ein paar unerwähnte Argumente der Befürworter von Freiheit, Selbstbestimmung, Föderalismus, verfassungsmässigen Grundrechten, körperlicher Unversehrtheit und freien Impfentscheidungen:
Das gültige EpG wurde im Parlament stets aktualisiert, ist auf dem neuesten Stand und hat sich bestens bewährt. Wir brauchen kein neues Gesetz, das die Interessen internationaler Konzerne über jene der Allgemeinheit stellt.
Die Fakten können zum Glück alle im Gesetztestext selbst nachprüfen (siehe Abstimmungsbüchlein): Das revidierte EpG unterstellt die Schweiz dem Kommando der Pharma-kontrollierten und Rockefeller-finanzierten Weltgesundheitsorganisation (WHO) und deren Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV, Art. 80.3). Die IGV sind der Schlüssel zum Verständnis der gesamten Vorlage. Haben Sie die IGV gelesen?
Die IGV sehen vor, dass ALLE MACHT von der WHO ausgeht. Ob die WHO wie bei der Schweinegrippe eine besondere Lage (Art. 6.1.b) erklärt und über das ermächtigte BAG die Kantone anweist (Art. 8.2 + 80.3 + IGV) obligatorische Massenimpfungen (Art. 6.2.d + 22 + 37), Zwangsmassnahmen (Art. 32 ff), Arbeitsverbote (Art. 38), Unternehmensschliessungen (Art. 40.b) und betraglich unlimitierte Geldbussen (Art. 83) durchzusetzen, kann der Bundesrat nicht mehr beeinflussen und folglich auch nicht voraussehen.
Keine Kriminalisierung von Bürger/innen, die behördliche Aussagen prüfen: Gemäss rEpG soll die WHO uns diktieren können, wann angeblich wieder eine neue Pandemie ausgebrochen sein soll (Art 6.1.b). Wollen wir als souveräne Bürger/innen die «besondere Lage» überprüfen und führen ohne behördliche Bewilligung in einem unabhängigem Labor eine mikrobiologische Untersuchung zur «Erkennung übertragbarer Krankheiten» durch, werden wir (bzw. das Labor, welches keine Bewilligung zur Durchführung der Tests hat) mit betraglich nicht limitierter Busse bestraft (Art. 16 + 83). Das widerspricht dem Öffentlichkeitsprinzip.
Keine Abwälzung der Haftung für Impfschäden von Pharmaindustrie an uns Steuerzahler: Mit unseren Steuergeldern soll der Bund (wir) Gesundheitsschäden infolge von obligatorischen Massenimpfungen übernehmen, doch nur bis maximal Fr. 70’000 pro geschädigte Person (Art. 65). Die Beweislast liegt bei den Geschädigten. Folglich ist die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen fast aussichtslos. Zudem können die Kosten für die langjährige Betreuung einer dementen Person mit hoher Pflegestufe in die Millionen gehen. Fehlende Verantwortlichkeit schafft bei den Herstellern Anreize, unzureichend getestete Impfstoffe während einer Pandemie direkt an der Bevölkerung zu testen – mit einem erhöhten Risiko von Impfschäden. Da viele Impfstoffe toxische Zusätze enthalten, möchten auch Impfbefürworter selbst entscheiden, wann und vor allem WAS geimpft wird. Unter epidemiengesetz-achtung.ch finden Sie Hinweise, woran Sie bedenkliche Präparate erkennen. Sollen BAG und WHO uns unter Androhung von Sanktionen unter Druck setzen dürfen, uns Zusatzstoffe wie Quecksilber/Thiomersal (Nervengift), Aluminiumhydroxid (Hirnschäden), Natriumglutamat (Gehirnzerstörer, in vielen Masernimpfstoffen enthalten), Formaldehyd (Krebs), Polysorbat (Unfruchtbarkeit), GVO (bösartige Tumore), zellschädigende Nanopartikel etc. spritzen zu lassen?
Stopp der Kostenexplosion im Gesundheitswesen: Das rEpG wird den Anstieg der Krankenkassenprämien weiter beschleunigen. Praktisch alle Gesetzesänderungen seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes haben die Kosten für uns BürgerInnen und die Gewinne für die Pharma unaufhaltsam nach oben getrieben. Dank Obligatorium kann die Pharma ihre Impfstoffe samt Werbung zulasten unserer Steuergelder flächendeckend unter die Leute bringen und die Allgemeinheit muss auch noch die Haftung für die Gesundheitsschäden tragen (erhebliche Mehrkosten für spezielle Förderung unserer Schulkinder, höhere Pflegekosten für unsere Senioren u.v.a.).
Soll das BAG unsere intimsten medizinischen Daten fichieren (Art. 60) und an Organisationen im In- und Ausland weitergeben können (Art. 62)? Wenn Sie zum Arzt gehen, sind Sie nach Art. 60 krankheitsverdächtig. Somit können Ihre Patientendaten fichiert werden. Das bestehende BAG Informationssystem soll so zu einer Big Brother Datensammlung nie gesehenen Ausmasses ausgebaut werden. Im Rahmen der Umsetzung der eHealth-Strategie Schweiz soll die Datensammlung nicht nur epidemiologische Abklärungen, sondern sämtliche Patientendaten der im Aufbau befindlichen papierbasierten und elektronischen Patientendossiers beinhalten – d. h. medizinischen Untersuchungen, Zugehörigkeit zu Risikogruppen etc. Hinzu kommen Angaben über Reisewege, Aufenthaltsorte, Kontakte mit Personen usw. Art. 59 + 62 erlauben die Weitergabe unserer intimsten Daten an in- und ausländische Stellen, internationale Organisationen usw. Nach dem Bankgeheimnis wird so nun auch das Arztgeheimnis ausgehebelt. Als unbescholtene Bürger/innen können Sie aufgrund von – eventuell falschen – medizinischen Daten z. B. an einem ausländischen Zoll festgehalten, in Quarantäne genommen und einer medizinischen Zwangsbehandlung unterzogen werden.
Bersets Propaganda-Tote (Weltwoche 22.8.13): 2000 Menschen sterben an Spitalinfektionen pro Jahr, behauptet Bundesrat Berset in der Abstimmungsbroschüre zum Epidemiengesetz. Ein Rechtsanwalt will diese Irreführung stoppen. Erfunden hat die 2000 Propaganda-Toten (und die Drogisten Falschmeldung) eine Arbeitsgruppe, die unter Federführung des Bundesratssprechers André Simonazzi das Abstimmungsbüchlein konzipierte und formulierte. Die Bundeskanzlei präzisiert, sämtliche Sachinformationen würden jeweils vom zuständigen Departement eingebracht. Das bedeutet, dass das BAG und Bersets Generalsekretariat für die falschen Zahlen und Zitate verantwortlich sind. In letzter Instanz hat der Bundesrat das Dokument abgesegnet – offenbar, ohne dessen Inhalt überhaupt zu prüfen. Die dreiste Desinformation der Bevölkerung durch die Gesundheitsbeamten will der Zürcher Rechtsanwalt Markus Erb kurz vor dem Urnengang noch stoppen. Er arbeitet derzeit eine weitere Abstimmungsbeschwerde aus, die er dieser Tage einreichen wird. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, Werbe-Aussagen von Bundesrat Berset und BAG VOR deren Weiterverbreitung mittels persönlicher Recherchen zu prüfen.
Wer in der Demokratie einschläft, wacht in der Diktatur auf. Noch nie wurden wir in so vielen Bereichen so rasch und weitreichend entmündigt wie heute. Wir brauchen kein Ermächtigungsgesetz, das alle Macht vom Souverän an eine zentralisierte, demokratisch nicht legitimierte Autorität verschiebt. Vertreter von Medien, Politik, Behörden, internationalen Organisationen, multinationalen Unternehmen werden nicht müde, uns immer noch mehr Zentralisierung (Globalisierung, Machtkonzentration) als Lösung für all die gigantischen (globalisierten) Probleme anzupreisen, die überhaupt erst durch Zentralisierung geschaffen wurden. Das wahre Heilmittel liegt in der Dezentralisierung (Entglobalisierung). Besinnen wir uns also auf die zeitlosen Prinzipen und Grundwerte unserer Verfassung: Selbstbestimmung, Föderalismus, Milizprinzip, Transparenz, Vernetzung und partnerschaftliche Zusammenarbeit! Die internationale EHEC-Taskforce hat durch ihre hierarchiearme internationale Zusammenarbeit (Crowdsourcing Organisation, Open Source Genom Analyse) bei der erstaunlich raschen und effektiven Eindämmung der EHEC-Epidemie die Wirksamkeit der vorgenannten Prinzipien eindrücklich bewiesen. Die Epidemie wurde auf Initiative von Wissenschaftlern, Ärzten, Lieferanten usw. OHNE zentrales staatliches Kommando in Rekordzeit eingedämmt.
Fazit: Wenn wir Bürger/innen über Gefahren wahrheitsgetreu informiert sind, dann sind wir ohne Befehl von “oben” zur Zusammenarbeit bereit und fähig. Gemeinsam meistern wir Krisen, Epidemien und Pandemien durch eigenverantwortliche, transparente, partnerschaftliche Zusammenarbeit in nationalen und internationalen Netzwerken weitaus schneller und wirksamer als es schwerfällige, korruptionsanfällige, zentralisierte Autoritäten jemals könnten.
Darum am 22.9.13 NEIN zum revidierten Epidemiengesetz
Die Expertengruppe Swissnoso (www.swissnoso.ch) geht davon aus, dass rund 30% der Spitalinfektionen mit konsequenter Prävention
verhindert werden können. Dank dem revidierten Epidemiengesetz wird es möglich, das Risiko, in der Schweiz an
einer Spitalinfektion zu erkranken oder gar zu sterben, weiter zu senken und koordinierte Massnahmen gegen die
Verbreitung resistenter Erreger in der Schweiz zu treffen.
JA zum Epidemiengesetz:
_ Zum Schutz der Patienteninnen und Patienten vor Ansteckungen im Spital;
_ Für Massnahmen gegen die bedrohliche Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen;
_ Zur frühzeitigen Erkennung und wirksamen Bekämpfung von neuen ansteckenden Krankheiten.
Um welche präventiven Massnahmen geht es konkret und warum sollten diese Massnahmen nicht auch unter dem gültigen EpG durchgeführt werden können?
Wohl kaum, sonst hätte man das schon lange gemacht und swissnoso würde nicht von hochgerechnet 2000 Todesfällen pro Jahr ausgehen.
Die Weltwoche (siehe Ausgabe vom 22.8.13) hat die im Abstimmungsbüchlein erwähnten 2000 Toten als bundesrätliche Propaganda entlarft – ein Skandal. Abstimmungsbeschwerde folgt. Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Um welche konkreten Massnahmen geht es?