Der geordnete Ausstieg aus der Atomenergie ist der richtige Entscheid für die Schweiz und den Aargau. Dafür sprechen ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Gründe. Die Arbeitsplätze in dieser Industrie im Aargau sind noch mindestens 10 bis 30 Jahre garantiert. Genügend Zeit also, um sich auch in diesem Bereich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Die Wirtschaft und das Gewerbe brauchen jetzt verbindliche Entscheide, um Investitionssicherheit für die Zukunft zu haben. Zuwarten führt zu Stillstand und wird uns teuer zu stehen kommen. Dank Innovationskraft und Unternehmertum werden wir die Energiewende schaffen. Die Politik muss jetzt unbedingt das Startsignal geben. Am 23. Oktober zählt jede einzelne Stimme.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDeshalb wählen AKW gegner Grün oder SP
Das klingt ja wie ein letzter Aufruf für Ihre partei.
Herr Meier,
ich glaube Ihnen, dass Sie für den Atomausstieg sind. Bei den CVP-Nationalräten bin ich mir da nicht so sicher.
Gut die Hälfte der CVP-Fraktion sitzt nämlich in der atomfreundlichen AVES.
http://www.aves.ch/parlament.htm
Elvira Bader und Philippo Lombardi sind gar im Vorstand.
Es ist nicht ganz so schlimm wie in der SVP und der FDP, wo die grosse Mehrheit der Bundesparlamentarier AVES Mitglieder sind.
Aber um glaubwürdig den Atomausstieg mitzutragen, sollte die CVP ihren Parlamentariern nahelegen, sich aus der Atomlobby zu verabschieden.
Wer für einen früheren oder sogar sofortigen Atomstrom-Ausstieg wäre, müsste auch ein Refinanzierungskonzept für den Rückbau der Anlagen vorlegen.
Bisher bezahlen die AKW_Betreiber regelmässig in einen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen ein. Einen Wegfall eines unserer AKWs durch einen früher als geplanten Abschaltung aus Sicherheitsgründen könnte wohl noch relativ einfach kompensiert werden. Sollten jedoch alle unsere AKWs vor ihrer geplanten Betriebsdauer abschalten müssen, hätten wir eine grosse Finanzierungslücke! Wer müsste dann dafür aufkommen? Der Stromkonsument? Oder der Steuerzahler?
Weitere Informationen heutigen Lösung mittels Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen: http://www.bfe.admin.ch/entsorgungsfonds/
Grundsätzlich finde ich ein staatliches Eingreiffen in eine Industrie (hier Energieindustrie) nur aus Sicherheitsgründen für angemessen. Beispielsweise indem der Staat einen Mindest-Sicherheitsstandart festlegt.
Als relativ gutes Anschauungsbeispiel können die staatlichen Regelungen für die Fluggesellschaften dienen. Der Staat legt Mindest-Sicherheitsstandart für die Flugzeuge festlegt. Die Fluggesellschaft hat dann die Möglichkeit die nötigen Investitionen für das Erreichen und Halten des Sicherheitsniveaus, damit dieses nicht unter das Mindestniveau fällt.
Bei einem Flugzeugunfall wird nach Möglichkeit immer nach den Ursachen gesucht. Hat man einen dringenden Verdacht, der auch die restlichen Flugzeuge dieses Typs betrifft, werden diese nötigenfalls zur genaueren Untersuchung am Boden belassen. Findet man so wie beim MD11 Flug vor Halifax, dass etwas technisch nicht gut genug ist (zB. die damals brennbare Isolationsabdeckung), so erlassen die Flugaufsichtsbehörden die nötigen Regelungen, damit der Mangel von den Flugzeuggesellschaften behoben wird.
Bei einem Flugzeugunglück gibt es üblicherweise auch einen Schlussbericht, und davor eventuell mehrere Zwischenberichte. Dass nun die Mehrheit des Bundesrates und eventuell auch des Parlamentes einerseits definitive Entscheide fällen will, bevor überhaupt der Schlussbericht mit seinen Empfehlungen existieren, halte ich für eine unüberlegte Vorgehensweise. Und andererseits halte ich die einzig Legitime Vorgehensweise, wenn er die gestellten Sicherheitsanforderungen an die Kernkraftwerke vor dem Erscheinen des Schlussberichtes temporär, und danach dann definitiv anpasst. Etwas Anderes wäre meiner Meinung nach nicht die Staatsaufgabe.
Ein faktisch staatliches Verbot von AKWs, welches nicht sicherheitstechnisch fundiert begründet ist, beurteile ich als Verletzung der Wirtschaftsfreiheit und schwächt (unnötigerweise) unseren Wohlstand.
Und zudem sollten sich die Anforderungen an das Mindest-Sicherheitsniveau jenen gleichen, welche an andere Industrien gestellt werden. Eine rigorose Regelung bei der einen und eine nachlässige Regelung bei einer anderen Industrie wäre auch diskriminierende Willkühr.