Der Schutz der Privatsphäre ist eine der wichtigsten Grundpfeiler unserer Freiheit. Ohne den Schutz unserer Privatsphäre werden wir zum “gläsernen Bürger”. Private Daten können rasch in falsche Hände kommen und missbraucht werden.
Bislang war die Privatsphäre in unserem Land noch gut geschützt. Die Gier des Staates möglichst alles über seine Bürger zu erfahren, sowie der Druck des Auslandes, unsere Gesetze dem internationalen Trend nach staatlicher Totalkontrolle unterzuordnen, gefährden unsere Privatsphäre.
Deshalb will die VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... “JA zum Schutz der Privatsphäre”, den Schutz der Privatsphäre, vor allem den Schutz der finanziellen Verhältnisse, in der Schweizer Bundesverfassung festschreiben, damit unsere Freiheit gewährleistet bleibt und wir sicher vor Schnüffeleien und Missbrauch sind.
Bitte helfen Sie mit/Link zum Unterschriftenbogen:
http://www.privatsphaere-schuetzen.ch/assets/unterschriftenbogen-d.pdf
Besten Dank
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsWie recht Sie haben Frau Habegger!
In der Schweiz ist es aber gar nicht leicht, die Privatsphäre zu schützen.
Die vielen Male, die ich schon im Spital ( normaler Kassenpatient) war, wünschte ich immer, lieber im Knast zu sein! Denn dort haben sie ohne Aufpreis Einzelzimmer!
Gerade im Spital wäre eine gewisse Privatsphäre dringend nötig, aber aus Kostengründen vermutlich NIE einzuführen! – Leider! –
Hingegen, was der Bundesrat über mich erfährt oder denkt ist mir so was von Egal!
Herr Amrein,
Als BDP-Mensch wäre es gut für sie, wenn sie vor dem Schreiben etwas recherchieren würden.
Erstens war ich mein ganzes langes Leben lang noch NIE in irgend einer Partei! Gedenke das auch so bei zu behalten.
Ausserdem habe ich für meine Kommentare noch NIE einen Rappen erhalten!
Was ich schreibe geschieht immer nur aus innerer Überzeugung, was ich leider bei vielen Politikern sehr vermisse!
Haben sie eine schöne Woche.
Vergleich Steuerzahler/Zugpassagiere:
Passagiere mit Ticket: ehrliche Steuerzahler
Passagiere ohne Ticket: Steuerhinterzieher
Passagiere mit gefälschtem Ticket: Steuerbetrüger
Billetkontrolleure: Steuerinspektoren.
Angenommen, ein Anwalt steht zwischen Kontrolleur und Passagier und sagt: “Ob mein Mandant ein Billet hat oder nicht, ist Privatsache. Sie dürfen ihn nur kontrollieren, wenn Sie VORHER Beweise für seine Schuld haben.”
Wer profitiert davon? Die Schwarzfahrer. Die ehrlichen Passagiere profitieren nicht. Im Gegenteil. Sie sind die Blöden.
Herr Pfister
Kann es sein, dass Sie ihren Beitrag im falschen Blog “setzten”?
Bitte evtl. nochmals den Text lesen, es geht hier um den Schutz persönlicher Daten, welche mit einem Zugbillet/Anwälten etc. nichts nichts zu tun haben. Besten Dank.
Die Initiative will Privatsphäre fürs Bankkonto und die Ermittlungen gegen Steuersünder erschweren. Und das hat denselben Effekt wie der Anwalt, der verhindert, dass der Ticketkontrolleur die Tickets kontrolliert. Die “Bschisser” profitieren auf Kosten der Anständigen.
Ja Herr Pfister, die Initiative will NUR das. “Steuerhinterziehungsinitiative” wäre der ehrlichere Titel.
Ihr Vergleich, Herr Pfister, hinkt.
Die zu schützende Privatsphäre wäre im Eisenbahnbeispiel dort, wo es über den Billetpreis hinausgeht. Also wenn der Kondukteur die Handtasche durchsuchen wollte oder die Festplatte Ihres Laptop kopieren möchte.
Das Vorweisen des Billets entspräche eher dem Einreichen der Steuererklärung. Die Kontrolle der Fahrkarte garantiert ja auch nicht, dass der Passagier nicht schon zwei Stationen vorher eingestiegen ist, als auf dem Ticket angegeben (mögliche Steuerhinterziehung).
Hat der Schaffner aber den Verdacht, Ihr Abo sei gefälscht, oder Sie hätten Ihr Billet geklaut, also durch Betrug erhalten, dann wird er an der nächsten Haltestelle die Bahnpolizei auffahren lassen.
“Das Vorweisen des Billets entspräche eher dem Einreichen der Steuererklärung.”
Nein, Einreichen der Steuererklärung und Bezahlung entspricht dem Kauf eines Tickets.
Und wenn jemand beim Schwarzfahren erwischt wird, steht das am nächsten Tag auch nicht in der Zeitung. Amtsgeheimnis. Gilt beim Steueramt auch.
Die Initiative bringt eigentlich nur Änderungen in Bezug auf Steuerhinterziehung. Der Rest ist in anderer Reihenfolge schon jetzt in der Verfassung. Hier wurde die Reihenfolge geändert, damit Bisheriges als Änderung in den Initiativtext kommt und aussieht wie eine neue Errungenschaft. Es wäre wohl zu peinlich gewesen, zuzugeben, dass man nur Steuerhinterzieher schützen will.
Gar keine Änderung bringt die Initiative in Bezug auf die Überwachung durch Polizei und Geheimdienste. Auch nicht in Bezug auf die Internetüberwachung. Sie verbietet auch keine Staatstrojaner, keine Überwachungskameras, keine Polizeidrohnen, nichts in der Richtung.
Mit anderen Worten: Für mich als ehrlichen Steuerzahler bringt diese Initiative rein gar nichts.
Die Initiative bringt, Herr Heimers, überhaupt keine Änderungen in Bezug auf Steuerhinterziehung. Die ist nämlich bereits heute verboten und bleibt es auch nach Annahme der Initiative.
Hingegen ist es so, dass die Überwachung der Kontodaten durch Staatsbehörden gleich alle Staatstrojaner usw. überflüssig macht.
Denn aus Ihren Daten kann man Ihr ganzes Leben bis ins kleinste Detail nachvollziehen. Arztbesuche, Medikamentenkauf, Essgewohnheiten, Bücher mit politischen Inhalten, Pornofilme, Reisekosten, alles auf dem Tablett…
Herr Knall
genau, darum heisst die ja Initiative: Ja zum Schutz der Privatsphäre!
Einige Mitschreiber scheinen dies nicht ganz verstanden zu haben, anscheinend.
Wie stehen die Initianten der sogenannten Volksinitiative “JA zum Schutz der Privatsphäre” zum Büpf, zum neuen Nachrichtendienstgesetz, zum Einsatz von Staatstrojanern und zur Vorratsdatenspeicherung? Und was tun sie gegen die seit einigen Jahren ausufernde Kameraüberwachung im öffentlichen Raum? Das sind nämlich die echten Bedrohungen unserer Privatsphäre, aber da hilft diese Initiative exakt gar nichts.