Es geht nicht um die Einschränkung der Glaubens- und Meinungsfreiheit und es geht nicht um Sonderrechte. Detaillierte Informationen in meinem Beitrag.
Am 9. Februar 2020 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm um die sexuelle Orientierung ab.
Gegen die vom ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... beschlossene Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm haben die nationalkonservativen Parteien JSVP und EDU das ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe... ergriffen. ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... und BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... empfehlen ein JA zur Erweiterung.
Um was geht es?
- Angriff auf die Meinungsfreiheit? NEIN!
- Angriff auf die Glaubensfreiheit? NEIN!
- Unnötige Sonderrechte? NEIN!
Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass Sonderrechte eingeführt werden, dass die Glaubens- und Meinungsfreiheit eingeschränkt werde. Dies ist klar NICHT der Fall. Detaillierte Informationen auf:
https://jazumschutz.ch/worum-gehts»
Ich erlaube mir einige der Argumente des Kampagnenteams “Ja zum Schutz vor Hass” zu übernehmen:
ANGRIFF AUF DIE MEINUNGSFREIHEIT? NEIN.
Die Meinungsfreiheit wird durch die Erweiterung der Anti-Rassimusstrafnorm keineswegs eingeschränkt. Kontroverse Debatte und kritische Meinungen sind weiterhin möglich.
Strafbar werden soll gemäss Abstimmungsvorlage der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskriminierung bzw. die systematische Herabsetzung und Verleumdung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Was ein Mensch denkt oder auch einmal in seinem Freundeskreis oder am Stammtisch äussert, fällt nicht unter die erweiterte Strafnorm.
In der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... wird nicht nur die Meinungsfreiheit gewährleistet, sondern auch die Menschenwürde. Wer gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle hetzt, verletzt damit die Menschenwürde und sät Hass – und Hass ist keine Meinung. Die beiden Grundrechte Meinungsfreiheit und Menschenwürde werden bei einer juristischen Auseinandersetzung gegeneinander abgewogen.
ANGRIFF AUF DIE GLAUBENSFREIHEIT? NEIN.
Die Glaubensfreiheit ist in der Schweiz ein hohes Gut und diese ist weiterhin gewährleistet. Eine Diskussion über die Bedeutung der Bibel oder einzelne Bibelstellen wird nach wie vor möglich sein. Dafür dürfen auch kontroverse Bibelstellen zitiert werden. Ebenso genügen allgemein gehaltene kritische Äusserungen über bestimmte sexuelle Orientierungen nicht für eine Strafverfolgung oder Verurteilung. Strafbar werden jedoch Aufrufe zu Hass und Diskriminierung gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle. Doch das hat weder was mit christlicher Nächstenliebe, noch mit Religions- oder Glaubensfreiheit zu tun.
SCHUTZ VOR HASS ALS UNNÖTIGES SONDERRECHT? NEIN.
Mit dem Schutz vor Hass werden keine Sonderrechte für Lesben, Schwule und Bisexuelle geschaffen. Sie sollen lediglich denselben Schutz erhalten, wie er bereits zum Beispiel für jüdische Menschen besteht. Die Aufnahme des Kriteriums sexuelle Orientierung in die Schutznorm entspringt nicht politischen Befindlichkeiten und dient auch nicht politischen Zwecken. Es geht nämlich darum, für gleiche Sachverhalte gleiche rechtliche Verhältnisse zu schaffen.
Der Schutz vor Hass ist ein Mittel, um die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen mit der gesellschaftlichen Mehrheit zu erreichen.
HEUTIGE GESETZE REICHEN AUS? NEIN.
Wenn eine Person tätlich angegriffen oder persönlich beleidigt wird aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, kann sie sich heute tatsächlich bereits rechtlich wehren – doch dann ist es zu spät. Aufrufe zu Hass und Hetze, die schlussendlich zu diesen Angriffen führen, sind jedoch bis heute unverständlicherweise nicht strafbar. Sobald also nicht gegen eine Einzelperson, sondern eine ganze Gruppe, wie «die Lesben», «die Schwulen» oder «die Bisexuellen» gehetzt wird, reichen die heutigen Gesetze nicht aus.
«SEXUELLE ORIENTIERUNG» IST UNKLAR DEFINIERT? NEIN.
Der Begriff «sexuelle Orientierung» ist durch die Yogyakarta-Prinzipien international anerkannt definiert und ist allgemein gebräuchlich. In diversen kantonalen und kommunalen Gesetzen, sowie in anderen Ländern hat der Begriff auch Eingang gefunden: «Unter sexueller Orientierung versteht man die Fähigkeit eines Menschen, sich emotional und sexuell intensiv zu Personen desselben (homosexuell) oder eines anderen Geschlechts (heterosexuell) oder mehr als eines Geschlechts (bisexuell) hingezogen zu fühlen und vertraute und sexuelle Beziehungen mit Ihnen zu führen.»
Auch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement äusserte sich in einer Medienmitteilung vom 17. Dezember 2019:
Detailliert:
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2019/2019-12-17.html
Auszug:
“Niemand darf wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden: Das gehört zu den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Dennoch kommt es regelmässig vor, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabgewürdigt oder ihrer Rechte beraubt werden. Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... hat beschlossen, die sogenannte Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern, die heute vor Diskriminierung und Hass wegen der Rasse, Ethnie oder Religion schützt. Es hat sie um das Kriterium der sexuellen Orientierung ergänzt. Mit der erweiterten Strafnorm wird der Schutz vor Diskriminierung ausgebaut, ohne die Meinungsfreiheit zu verletzen. BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... empfehlen, sie am 9. Februar 2020 anzunehmen”.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... hat den Geltungsbereich der Strafnorm zum Verbot der Diskriminierung und des Aufrufs zum Hass erweitert. Die sogenannte Anti-Rassismus-Strafnorm schützt heute vor Diskriminierung und Hass wegen der Rasse, Ethnie oder Religion. Sie wird auf die Diskriminierung wegen Homo-, Hetero- oder Bisexualität ausgedehnt.
- Verboten sind öffentliche Äusserungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde einer Person oder Personengruppe der Gesellschaft gefährden.
- Bundesrat und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... empfehlen, am 9. Februar 2020 Ja zu stimmen.
Es müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit diskriminierendes Verhalten und Hassreden nach der Strafnorm strafbar sind. Die Äusserungen und Handlungen müssen öffentlich erfolgen. Äusserungen im Familien- oder Freundeskreis, zum Beispiel am Stammtisch, sind nicht verboten.
Gemäss dem BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... und dem ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... wird die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt, denn kontroverse Diskussionen wie zurzeit über die “Ehe für alle” sind weiterhin erlaubt. Es ist weiterhin möglich, religiöse Überzeugungen sowie die eigene Meinung zu äussern, selbst wenn sie kritisch ist. Verboten ist nur, was den Kern der Menschenwürde grob verletzt.
Die Glaubens- und Meinungsfreiheit wird also nicht eingeschränkt. Ein Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner. Auch gibt es keine Sonderrechte für Homosexuelle. Der Diskriminierungsschutz gilt für alle sexuelle Orientierungen wie Homo-, Hetero- oder Bisexualität.
Wo greift der Schutz vor Hass? Beispiele des Kampagnenteams “Ja zum Schutz vor Hass”:
LESBEN WERDEN ALS KRANK BEZEICHNET
Wenn in Broschüren oder auf einer öffentlichen Facebook-Seite die Haltung verbreitet wird, alle Lesben seien krank und müssten von einem Mann vergewaltigt werden, um auf den «richtigen Weg» zu finden, gibt es heute keine Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen. Darum braucht es den Schutz vor Hass, denn Hass ist keine Meinung. Gerade lesbische, schwule oder bisexuelle Jugendliche leiden unter solchen Vorstellungen – die Suizidrate dieser Gruppe ist rund fünfmal höher als bei heterosexuellen Jugendlichen.
BISEXUELLE WERDEN NICHT BEDIENT
Wenn ein Restaurant-Betreiber gut sichtbar auf ein Schild vor dem Restaurant schreibt: «Wir bedienen weder bisexuellen Sexmonster, noch homosexuelle Pädo-Grüsel», gibt es heute keine Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen. Darum braucht es den Schutz vor Hass. Es steht dem Restaurantbetreiber immer noch frei, gewisse Einzelpersonen nicht zu bedienen – egal ob lesbisch, schwul, bi- oder heterosexuell –, aber solche Aussagen verbreiten ein Klima des Hasses und der Diskriminierung.
Ein krasses Beispiel von Hassbotschaft lieferte der Rechtsextreme Florian Signer, Anhänger der Partei National Orientierter Schweizer PNOS. “Warme Warnung – Kritik an Homosexualität” betitelte der Rechtsextreme einen Artikel in der PNOS-Zeitung. Er schrieb, die Homosexualität stehe an einem Scheideweg. Es hätte seines Erachtens den konstruktiven Weg gegeben, dass sich Homosexuelle für ihre Heilung einsetzten. Sie hätten sich der Wissenschaft zur Verfügung stellen können, die erforscht hätte, ob Homosexualität körperlicher Natur (z.B. hormonbedingt) oder geistiger Natur (z.B. Psychosen) sei. Stattdessen hätten Homosexuelle “Rechte” gefordert. Er sprach des weiteren von einer Pseudoreligion. Homosexuelle seinen demografische Deserteure, die auch Missionierung vorantreiben würden. Homosexuelle sollten daher eine “Homo-Steuer” zahlen, damit die traditionellen Familien finanziell gefördert werden könnten.
Mein Beitrag zu dem Artikel der PNOS:
Pink Cross (Schweizer Dachverband der schwulen und bi Männer) reichte eine Sammelklage wegen Ehrverletzung von über 200 Einzelpersonen gegen den Artikel ein. Die Staatsanwaltschaft Appenzell hat ein Verfahren eröffnet und umfangreiche Ermittlungen getätigt. Florian Signer wurde auch zu einer Einvernahme vorgeladen. Allerdings kam es zu keiner Anklage. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts sieht vor, dass wenn sich die Hetze nicht an die Kläger*innen direkt richtet, sondern an die gesamte Gruppe der Homosexuellen, gilt sie nicht als Ehrverletzung. Und genau damit das möglich ist, braucht es das JA zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Ein Verfahren hätte mit der angepassten Rechtslage bessere Aussichten auf Erfolg.
Kurz zusammengefasst: Niemand darf wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Es handelt sich also um kein Sonderrecht für Homosexuelle. Die Meinungs- und Glaubensfreiheit bleibt gewahrt!
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsDas ist nichts als wieder zusätzliches Juristenfutter und hindert die Menschen daran,sich frei äussern zu dürfen..!!…es ist okay,wenn andere Arten von Partnerschaften geduldet werden.Es ist jedoch völlig überflüssig darauf hinzuarbeiten,diese “Randgruppen” derart in den Mittelpunkt zu stellen,dass,wer sich als “normal” veranlagt fühlt, schon beinahe selber an den Rand gedrängt fühlt..!!Menschenwürde und Respekt sind in unserer Verfassung schon zu Genüge so formuliert,dass dies auch für diese “besonderen “Menschengruppen völlig ausreicht.
Was passiert denn,wenn ein Personalchef eine Lesbin oder einen Schwulen nicht einstellt,und jemand Verheirateten mit Kindern “bevorzugt”??
Schon laufen die in Begleitung eines medialen Spektakels öffentlich Sturm und können so ein Unternehmen völlig unverschuldet in den Ruin treiben.Um drohenden Anklagen und Gerichtsurteilen zu entgehen kann die Folge sein,dass so Familienväter aus Angst vor Rufs-Schädigung auf der “Strecke” bleiben.
Darum ist ein NEIN zu diesem unseligen Beschluss ein absolutes MUSS..!!
Die junge SVP hat genau aus diesen Gründen die NEIN-Parole herausgegeben,damit die Stellen nicht aufgrund von Geschlecht und “Andersartigkeit” vergeben werden,sondern dass nach wie vor die berufliche Eignung massgebend sein soll.
Wenn ein Restaurant anschreibt: “Hier werden Juden nicht bedient!” oder “Hier werden Homosexuelle nicht bedient!” ist nur zum Teil strafbar. Also der Aufruf gegen Juden ist jetzt schon geregelt, der gegen Homosexuelle würde sich dann nach einem JA am 9.2. regeln. Das ist dringend notwendig.
Herr Peter..!..und in wievielen Fällen “spielt” sich so ein von Ihnen geschildertes “Szenario” ab??Da gibt es doch zig-tausende von Restaurants und Bars usw.wo möglicherweise mal ein Gastbetrieb sich daneben benimmt.Es ist nämlich so, dass sich doch grundsätzlich kein Gastbetrieb sowas “leisten” kann! Der Image-Schaden ist doch viel zu gross!!
Weshalb um himmelswillen soll ein Wirt Juden oder Homesexuelle nicht bedienen??!!!Ich bin jahrelang bei einem Schwulen zum Haareschneiden gegangen und wir hatten es immer lustig…!!Er war bei einem grösseren Coiffeur-Geschäft angestellt,und war vor allem bei den Frauen sehr beliebt..!
Es gibt allederdings schon eine “ethnische Gruppe”,wo ich mir vorstellen kann,dass die keine Juden und Homosexuellen in ihren Lokalen haben wollen…!!
Aaaber ob unsere Gesetze und unsere politischen “Obrigkeiten” ausgerechnet dort wo es dringend wäre.!!.. bereit sind,ihre Gesetze und staatliche “Macht” einzusetzen..!!!… und solche Lokale unverzüglich dicht zu machen…!!!… bezweifle ich so,wie man sich mit Kinder-Ehen und Polygamie hier ebenso längst “arrangiert” hat..!
Man lässt es nämlich fatalerweise schleifen,weil Staatsanwälte und Richter auch hier vor deren Drohgebärden “kneifen”!
Herr Peter, ist das keine Diskriminierung?
https://www.nzz.ch/zuerich/roger-koeppel-twittert-er-sei-aus-cafe-in-zuerich-geworfen-worden-ld.1517558
Oder das?
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/getraenkeattacke-auf-moergeli-und-koeppel-im-szenelokal-spheres/story/19934186
Nun, wenn zwei das gleiche tun, ist es nicht das gleiche.
Aber, geschützt werden sollen nur wenige.
So wie ich das sehe, sind solche Attacken reiner Rassismus.
Erstens wenn an einem Restaurant so was steht, gehe ich grundsätzlich nicht rein, ob ich nun betroffen bin oder nicht.
Wenn unsere Mitbewohner Charakter haben, gehen sie auch nicht in den Laden, ergo kann der Zumachen.
Ist so ein Laden voll, nützt auch eine Gesetzesänderung nichts, dann haben wir Grundsätzlich ein Gesellschaftsproblem. Das hat Ursachen…
Herr Peter wo leben sie, kein Restaurant wird so etwas hinschreiben, weil dies gegen das Diskriminierungsverbot verstösst. Und ja wenn jemand keine Homosexuelle bedienen will, dann sagt man einfach deine Nase passt nicht ins Lokal.
Ein Dümmeres Beispiel ist ihnen nicht eingefallen.
Die immer wiederkehrenden Affenlaute in Fussballstadien (ganz besonders in Bulgarien-England inkl Hitlergruss) und die kläglichen Anti-Rassismus-Kampagnen der UEFA/FIFA zeigen ja wieviel solche Verbote effektiv bringen.
@ Daniel Peter
Echter Rassismus ist wirklich respektlos, doch heute reicht für eine Strafe das bisherig StGB vollauf.
Nein wie hier auch, weil es immer mehr Splittergruppen die spezielle Sonderrechte einfordern.
Gilbert Hottinger, das ist nicht korrekt. Ehrverletzung und Tätlichkeiten gegen Einzelpersonen sind strafrechtlich relevant. Aufruf zu Hass gegen ganze Volksgruppen nicht. Das regelt die Anti-Rassismus-Strafnorm. Es sind keineswegs Sonderrechte für eine Splittergruppe. Auch der Aufruf zu Hass oder Diskriminierung gegen Christen oder Heterosexuelle greift darunter. Ihre Aussage ist also nicht korrekt.
Splittergruppe wird oft bei terroristischen Gruppierungen angewandt, daher wohl eher ungeeignet um eine Minderheit so zu bezeichnen. Übrigens ist die Minderheit der homo- und bisexuellen Menschen doch recht gross. Mit über 10 Prozent deutlich grösser als die der Muslim*innen oder Landwirt*innen.
@ Daniel Peter
Ich habe richtig festgestellt dass das sich in Kraft befindende jetzige Schweizerische Strafgesetzbuch vollauf genügt, nämlich jeglichen Hass oder Hetze – auch gegen Heterosexuelle, Homosexuelle – zu bestrafen, das genügt vollauf.
Herr Daniel Peter,
Ich bin aufgewachsen, da wurde die Moschee im Balgrist gebaut, dann mit einem kleinen Volksfest die auch von der Kirche gegenüber mitgetragen wurde, eingeweiht.
Sie hat sogar ein kleines Minarett.
Niemand nahm Anstoss daran. Und auch noch heute nimmt eigentlich niemand daran Anstoss, dass es diese Moschee gibt.
Dann änderte sich die Zeit. Es gab Attentate, die immer mehr wurden, es gab Anschläge auf Synagogen in der Schweiz, sprich das Klima änderte sich, so langsam wurde von Militanten Muslimen gesprochen, welche das zu verantworten hätten.
Von da an begann: Spalten durch schlechtes Reden, beschimpfen von “Tätern”, und schliesslich töten der “Feinde”….
Plus alles was hinterher kam, mit dazu die Blindheit jener, die sich als “Gute Menschen” sehen und einfach die Augen vor der Realität verschliessen.
Da nützen keine Anti irgend was Gesetze..
@ Gilbert Hottinger: das ist nicht korrekt. Heute ist strafbar wenn in einem Geschäft steht: Der Jude Daniel Peter wird hier nicht bedient. Es ist auch strafbar wenn steht, der Homosexuelle Daniel Peter wird hier nicht bedient. Es ist auch strafbar wenn steht “Juden werden in diesem Geschäft nicht bedient”. Aber es ist NICHT strafbar wenn steht “Homosexuelle werden in diesem Geschäft nicht bedient”. Und um das geht es! Diese Lücke muss mit einem JA am 9.2. geschlossen werden.
Die Problematik ist eher, dass offenbar abgestumpfte Menschen die weder Jude noch Schwul sind, trotz so einem Anschreiben oder grad weil so etwas angeschrieben steht, so einen Laden besucht.
Was für ein Trottel auch was für einen Spruch an seinen Laden schreibt, dem Laden bleibe ich fern.
Wenn sich alle daran halten, kann der Zumachen. Der nächste wird keinen solchen Spruch an seinen Laden schreiben.
Hass und Diskriminierung sind in der Schweiz zurecht verpönt. Darum hat auch der Bundesrat in seinem Bericht bzw. in der Ratsdebatte eine zögerliche Haltung zu dieser Gesetzesverschärfung eingenommen. Er vertrat die Ansicht, dass diese Gesetzesverschärfung “nicht vordringlich” 1 bzw. “nicht zwingend” 2 sei und wies darauf hin, dass das Strafrecht nur als letztes Mittel (Ultima Ratio) gegen gesellschaftliche Missstände eingesetzt werden sollte. Von solchen Missständen sind wir in der Schweiz aber glücklicherweise weit entfernt.
Komisch, wenn LInksextreme in Leipzig fast einen Polizisten totprügeln gibt es keine Forderung nach Schutz vor dem Hass linksextremer Straftäter.
Stattdessen äussern Linkspolitiker Sympathie für die linksextremen Täter und kristisieren lieber die Polizei.
Das errinnert an die RAF und sanfte Behanndlung von RAF-Terroristen durch Linke, indem man es vermeidet sie als Mörder zu sehen oder zu bezeichnen.
Über die toten Opfer und toten Bodyguards hat man nur zu gerne geschwiegen.
Die Übergriffe gegen Einzelpersonen sind bereits strafbar. Das hat nichts mit der Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm zu tun. Auch Übergriffe oder tätliche Angriffe gegen Einzelpersonen einer sexuellen Minderheit sind bereits strafrechtlich relevant. Darum geht es nicht in der Anti-Rassismus-Strafnorm. Wie in meinem Beitrag ausführlich erklärt.
Aber Pöbeln und Hass gegen “Rechts” PolitikerInnen das geht….
Oder den Kapitalismus behassen ebenso…
Vor dem Gesetz sind alle gleich, “heisst” es.
Doch von Politikern wird alles getan, dass das nicht mehr so ist. So sind die Änderungen des Strafgesetzbuches und die Änderung des Militärstrafrechts ein WEITERER Schritt dahin, dass der grösste Teil der Bevölkerung diskriminiert wird, nämlich alle die welche in der Änderung dieser Gesetzesartikel nicht beschrieben werden.
Ich suche von Herrn Peter vergebens den Text, über den wir abstimmen. Das möchte ich nachholen:
https://swissvotes.ch/vote/630.00
Wenn ich den Abstimmungstext lese tönt es auf den ersten Blick schön:
“Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen
Diskriminierung und Aufruf zu Hass wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,…… .”
Nun, heute schon wird von Leuten, die bereits im Antirassismusartikel definiert werden, Hass geschürt, öffentlich und im Netz. Wehren kann man sich ja nicht, weil man nicht der Bevölkerungsgruppe angehört, die beschrieben ist.
Mit den neuen Gesetzestexten ist nichts besser geworden, im Gegenteil, denn mit diesen Texten wird weiterhin der grösste Teil der Bevölkerung diskriminiert, weil einTeil des Textes zuviel ist:
“wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung “
Wenn das gestrichen würde könnte ich dem Text zustimmen. NIEMAND dürfte Diskriminiert werden. Aber genau mit diesem Diskriminierungsartikel werden alle anderen Diskriminiert.
So dürfen weiterhin Leute, zu Hass aufrufen. Gerade von Leutebn, die von den neuen Gesetzesartikel geschütz werden.
Darum sage ich nein zu diesen Artikeln.
Ehrverletzung ist schon jetzt strafbar, wenn sie sich gegen eine Einzelperson richtet. Die Anti-Rassismus-Strafnorm richtet sich gegen die Diskriminierung ganzer Gruppen. Also wenn jemand in einem Restaurant ein Schild aufhängt wie “Juden werden hier nicht bedient! “Christen werden hier nicht bedient!”, “Heterosexuelle werden hier nicht bedient!” oder “Homosexuelle werden hier nicht bedient!”. Es sind also keine Sonderrechte, aber in der Praxis wird die Anti-Rassismus-Strafnorm eher wegen Antisemitismus als wegen Aufruf zu Hetze gegen Christen eingesetzt. Das weil ersteres mehr vorkommt. So wird es wohl auch sein, dass die Strafnorm eher zum Einsatz kommt wegen Hassbotschaften gegen Homosexuelle als Heterosexuelle. Weil erstere öfters diskriminiert werden. Es handelt sich also klar nicht um ein Sonderrecht einer Gruppierung.
Genau Herr Peter. Soweit sind wir aber schon! Das sogar bei der Meinungsbildung bei Volksabstimmungen. So werden Leute die eine andere Meinung vertreten verunglimpft. So zum Beispiel hier https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/gegner-zu-ecopop-braune-gedanken-in-gruenem-maentelchen-128525756​
Da werden also Leute in die braune Ecke gestellt, nur weil sie eine andere Meinung vertreten. Da sind keine Argumente vorhanden, also müssen Attribute herhaltwn, die absolut nicht damit zu tun haben. Genau vor solchen Attributsn sollte dich der ganze Rest von der Bevölkerung ebenfalls schützen können. Geht aber nicht.
Da werden pauschal ganze Bevölkerungsgruppen in die “braune Ecke gestellt” und manipuliert nur weil sie eine andere demokratisch legitime Meinung vertreten.
So wird nicht nur die Meinungsfreiheit getötet, sondern die Demokratie!
Selbstverständlich könnte ich Ihnen noch viele weitere unzulängliche Beispiele liefern.
Übrigens: ein Beispiel liefern Sie Herr Peter gleich selbst.
Die Stimmbürger werden manipuliert, indem die Burka zum Abstimmungstext hinzu- und angedichtet wird.
https://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/burkaverbot-gedanken-zur-volksinitiative/?
Tja, Herr Peter mit dieser Argumentation schiessen sie sich ja gleich selbst ins Aus.
Ich könnte ihre Beispiele noch weiter führen…
Dicke werden hier nicht bedient.
Dünne werden hier nicht bedient.
Blonde werden hier nicht bedient.
Leute mit blauen Augen werden hier nicht bedient.
Leute mit braunen Augen natürlich schon mal gar nicht.
Wieviele Gebote wollen sie noch in einem Gesetz festlegen???
Wir reden von der Anti- RASSISMUS-Strafnorm!
Und vielleicht sind wir uns ja wenigstens da einig, dass weder Schwule noch Dicke oder Dünne eine RASSE sind.
Mit ihrern Ansichten sehe ich die Meinungsfreiheit echt in Gefahr!
Möglicherweise sind wir uns auch einig, dass der Begriff “Mensch und Rasse” gar nicht geht.
Ethnie, oder Religion, oder Sexuelle Ausrichtung würde gehen.
Die Erweiterung ist abzulehnen, der ganze Antirassismus Artikel ebenso.
Ausschluss und Verbote sind ja schon Alltag.
Zum Schutze der Gesundheit wird mit einer Selbstverständlichkeit verboten, dass Raucherinnen und Raucher dies in Öffentlichen Gebäuden oder am Arbeitsplatz tun dürfen. (Rauch wird als schädliche Gewalt gegen Dritte dargestellt) denn Gesundheit schädigen ist Gewalt.
Oder wenn ein Lokal dem Feminismus zugetan ist, “Zutritt nur für Frauen” wird dies auch akzeptiert. Hier wird wegen der Unterdrückung durch den Mann, geschützt, …
Schwieriger ist es, wenn Homo Männer oder Frauen Lokale nur für “Homo” betreiben. Das wird nur insoweit akzeptiert, als das Hetero sich in so einem Lokal nicht wohl fühlen. Hier wird eigentlich nichts geschützt, ausser dass man das Schutzalter durchsetzen kann…
Die Meinungsfreiheit wird durch die Anti-Rassismus-Strafnorm keineswegs eingeschränkt. Das sind Fake-News der Rechtskonservativen.
Sie beschuldigen “Rechtskonservative” Fake-News zu verbreiten, erfüllen damit den Tatbestand der Herabsetzung bis hin zur Lüge (Diskriminieren).
Herr Daniel Peter, ich lese immer wieder gerne ihre “Sätze” und “Aussagen” in denen man feststellen kann, Sie begreifen in keinster Weise, das von dem was sie Schreiben.
Übrigens die Initianten solcher Gesetze eben sowenig.
Grad dieser Blick gegen sogenannte Rechtskonservative, die Aussagen über solche Personen, Personen Gruppen, diskriminiert einen Grossen Teil der Bevölkerung, die einfach nur Ordnung haben will.
Und Männer, (auch Sie) werden eh schon lange fertig gemacht in dem Genderwahn. Aber das merken Sie auch nicht.
Aber Herr Peter; müssten wir jetzt diese Art von Diskriminierung (konservativ oder christlich = rechtskonservativ/rechtsextrem) nicht auch in den wachsenden Strafkatalog aufnehmen? Ich fühle mich nämlich persönlich betroffen und empfinde diese Gleichsetzung als eine herabsetzende Diskriminierung.
Toleranz gilt bei einigen Parteien ja bekanntlich nur für Gleichgesinnte womit im Umkehrschluss häufig der Diskurs mit Andersdenkenden von vornherein verweigert wird.
Vielleicht nochmals zur Erinnerung, was Toleranz bedeutet: Tolerieren kann man nur etwas, womit man selber nicht einverstanden ist. Ja, das ist manchmal durchaus eine Herausforderung, aber probieren Sie es doch einfach mal aus.
Entweder gelten unsere Grundrechte für alle oder für niemanden. Ein Aufruf zu einer Straftat war schon immer eine strafbare Handlung. Eine persönliche Beschimpfung (in Deutschland: Beleidigung) auch, und zwar im Art. 177 StGB.
Ich empfehle hierzu das gründliche Studium der BV, 1. Kapitel: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#id-2-1.
Eine willkürliche Erweiterung der ohnehin schon fragwürdigen Strafnorm mit bestimmten Personengrupppen ist selbst bereits eine diskriminierende Handlung, denn es werden Gruppen von Menschen aufgrund willkürlich gewählter und unwichtiger Attribute unterschieden. Aber diese Ironie scheint Vielen heute gar nicht aufzufallen. Man bezeichnet diese Art der Diskriminierung im politischen Raum als «Identity Politics» und sie führt relativ zügig zum Kollektivismus, wenn sie konsequent angewandt wird.
Sie stellen m.e. bewusst Art.15 & 16 (teilweise auch 17) der Bundesverfassung in einen Widerspruch zur Rassismus-Strafnorm.
Beispiel: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 2013 das Leugnen des Völkermordes an den Armeniern als einen Gegenstand der freien Meinungsäusserung beurteilt, und damit das Schweizer BG Urteil über Perinçek direkt als falsch kritisiert: https://hudoc.echr.coe.int/eng-press#{%22itemid%22:[%22003-4613832-5581451%22]}. Keine Angst. ich nehme den EGMR nicht wirklich ernst, aber in diesem Fall hatten sie recht: Wir können Leuten, welche den Holocaust und andere Völkermorde leugnen und den Mist auch noch verbreiten doch nicht mit irgendwelchen Gesetzen entgegentreten, sondern wir müssen dies mit Fakten tun! Dadurch, dass Sie das durch Gesetze und Strafnormen gegen die richtige Gesinnung von Personen lösen wollen fördern Sie ironischerweise gerade das braune Gedankengut. Faktenbasierte Diskurse finden dadurch einfach nicht mehr statt. Man könnte fast den Verdacht haben, dass dies auch ein verstecktes Ziel der ganzen Aktion sein könnte.
Und wenn Sie einmal ganz ehrlich wären, würden Sie hoffentlich auch zugeben, dass es sich hier einfach nur um einen weiteren Angriff auf Konservative und Christen handelt. Dabei greifen Sie Strohmänner an, denn ich kenne niemanden aus diesen politischen Kreisen, der sexuell anders orientierte Menschen in irgendeiner Weise hasst oder herabsetzt. Und wenn ich doch einmal einem begegnete, dann würde ich mit der Person ein dezidiertes und ernstes Gespräch führen.
Ironischerweise heizen Sie mit dieser StGB-Änderung einen Scheinkonflikt noch an, womit – und hier wiederhole ich mich gerne – die echten Rechtsextremen profitieren.
Auch das erinnert mich unwillkürlich an eine gewisse politische Agende, laut der Chaos & Revolution zum sozialistischen Paradies führen sollen (über den Umweg eines totalitären, allmächtigen Staates).
Homosexuell empfindende Menschen, die alt-liberal und auch konservativ denken – und davon gibt es mehr als Sie meinen – lehnen diesen Unsinn nicht ohne Grund ab. Denn sie wissen, was hier eigentlich auf dem Spiel steht. Sie wollen nicht von väterlichen Politikern beschützt und auch nicht für politische Zwecke missbraucht werden.
@ Christof Kälin: Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung sucht man sich nicht aus. Die politische Haltung aber schon.
Das ist ein Allgemeinplatz und kein Argument.
Was ist Orientierung? etwas was ich aussuche…
Wie geht denn das, wenn ich als Mann finde, eigentlich bin ich eine Frau? Neu nicht einmal das entfernen muss, was den Mann zu einem Teil als erkennbaren Mann macht?
Was ja nicht gleichbedeutend ist, eigentlich bin ich Mann aber liebe als Schwuler andere Männer? Das suche ich mir möglicherweise nicht aus.
Möglicherweise wird genau der Zustand, wie komme ich mit Frauen klar, dadurch hervorgerufen dass ich nicht mehr klar komme mit ihnen, weil welche “Emanzen” mir das Leben zur Hölle gemacht haben.
Wikipedia definiert: „Hass ist ein intensives Gefühl der Abneigung gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen. Hass entsteht, wenn tiefe und lang andauernde Verletzungen nicht abgewehrt und/oder bestraft werden können. Hass ist somit eine Kombination aus Vernunft und Gefühl. Die Vernunft ruft nach dem Ende der Verletzung und nach einer Bestrafung des Quälenden.
Laut Meyers Kleines Lexikon Psychologie ist das Gefühl des Hasses oft mit dem Wunsch verbunden, den Gehassten zu vernichten. Das Gefühl des Hassenden ist das des Ausgeliefertseins, der Gefangenschaft, der Wehrlosigkeit.“
So, jetzt sollten Herr Peter und die ganzen Schwulenaktivisten mal folgendes erklären:
• Welche Rechtschule, ausser sozialistischen und diktatorischen gibt es, die sich anmasst, ihren Bürgern unerwünschte Gefühle zu verbieten?
• Welches Mass an Wissen darüber, von anderen gefühlsmässig abgelehnt zu werden, erfüllt das Kriterium, davor „geschützt“ werden zu müssen? Muss die Ablehnung, also der Hass, direkt und persönlich geäussert werden, oder genügt es wenn ein Schwuler irgendwie mitbekommt, dass er als solcher von gewissen Nichtschwulen abgelehnt wird?
• Zielt eine Klage und die angestrebte Verurteilung und Bestrafung tatsächlich darauf ab, die Gefühle von Delinquenten gegenüber Schwulen zu verbessern?
• Bitte präzisieren Sie auch Ihr Beispiel von den Lesben die als krank bezeichnet werden. Ist nun eine „Haltung“ strafbar, wenn sie Lesben generell als krank empfindet oder nur dann, wenn die „Haltung“ auch davon ausgeht, dass Lesben auf den richtigen Weg kämen, wenn sie alle von einem Mann vergewaltigt würden?
• Kann eine „Haltung“ überhaupt strafbar sein?
Mit der Hetze gegen „die“ (……) muss ich mich ja nicht betroffen fühlen. Fühle ich mich auch nicht betroffen.
Jeden Tag lesen wir, dass DIE AutofahrerInnen mit dem CO2 die Welt kaputt machen, das darf man als Hetze also einfach so schreiben.
Oder dass DIE Alten.,….nun den Jungen platzmachen sollen, nicht alles kaputt machen sollen.
Die ganzen Medien sind voller Hetze gegen Gruppen, die etwas falsch machen, all diese die Geld haben, alles gestohlen usw…
Hört mit dem Schwachsinn auf UND schreibt nicht selber wie Rassisten…
Sie haben recht, Herr Peter, die Antirassismus-Strafnorm muss auch auf die Verächtlchmachung oder Ausgrenzung von sexuellen Orientierungen bei ganzen Gruppen ausgedehnt werden. Auch in solchen Fällen konnten bisher nur einzelne Betroffene mit Erfolg klagen, Gruppen hingegen nicht. Diese Lücke muss geschlossen werden.
Es sind doch überall die “abnormen Verhalten” die schlussendlich vor einem Gericht landen, weil Grenzen überschritten wurden.
Darum haben wir Normen. Dass…ca 95% sich so “richtig” verhalten.
Und wenn es kein Straftatbestand ist, was man sexuell macht, muss man es ja nicht in die Öffentlichkeit hinausposaunen, und die Restbevölkerung damit schocken. Diskretion ist auch ein Thema…andere vor solchen “sexualitäten” zu schützen, die brauchen das nicht zu wissen…
@werner nabulon: was hat sex mit kindern ododer tieren mit der abstimmung am 9.2. zu tun? erwiesenermassen gibt es mehr heterosexuelle sexualstraftäter. und sexuelle praktiken haben nichts mit der abstimmung zu zun.
Schwul sein heisst, Gleichgeschlechtliche Liebe, heisst gleichgeschlechtliche Sexuelle Handlung, Herr Peter, heisst aber nicht, wenn sie einen Schwanz im Mund haben den Lutschen, dass sie Schwul sind. Verstanden?
Solange die Links-Grünen die Migration, von Schwulenhasser und Antisemiten, in unser Land aktiv fordern und unterstützen kann ich ihr Anti-Hassen nicht ernst nehmen.
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Schwules-Paar-in-der-Silvesternacht-brutal-verpruegelt-12259333
S. schätzt, dass die Angreifer um die 20 Jahre alt waren. Sie hätten Deutsch mit ausländischem Akzent geredet.
Heute werden Menschen aller Art diskriminiert und ausgegrenzt.
Wenn ich diesen Artikel lese
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/gegen-kandidat-hardmeier-die-aargauer-sp-frauen-werden-keinen-mann-unterstuetzen-136297609
dann macht es mir Angst und Bang.
Wer will denn die neuen Diskriminierungsartikel im Militärstrafrecht und im Strafgesetzbuch. Sind es nicht genau die, welche im Artikel trotz Gleichstellungsgesetz, das seit 1995 in Kraft ist, für eine Ausgrenzung der Männer sind?
Was sagen wohl die Einwanderer dazu, in deren Heimatländern, Homosexualität noch offiziell strafbar ist und noch gesellschftlich geächtet wird, wie im sogenannten fortschrittlichen Westen bis in die 50-Jahre hinein?
Oder Länder wie Indien, wo Vergewaltigung in weiten Kreisen als Kavaliersdelikt gilt?
Warum meinen Sie, wird im Artikel geschrieben…
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Schwules-Paar-in-der-Silvesternacht-brutal-verpruegelt-12259333
Es sei Deutsch mit Ausländischem Akzent gesprochen worden? Zuwanderung, Migration, birgt Gefahren, nebst denjenigen, die warum auch immer auch glauben, als Schweizer, sie müssten die Keule her vornehmen und prügeln, wenn sie Schwule sehen.
Und wenn man diese nicht einfach sieht, geht man “spasseshalber” genau an bekannte Orte und verprügelt da.
Ich glaube, die echte Grundlage ist prügeln, so spasseshalber…da der IQ solcher Prügler kleiner ist wie der einer Amöbe..
Wie ist das eigentlich bei jüdischen Schwulen? Sind die dann doppelt geschützt? Einerseits aus religiösen Gründen und andererseits als Angehörige einer sexuell abnormen Minderheit? Wow, was für eine Sicherheit, werden sich die Juden sagen!
Aber die bemühte Gleichstellung von „Religion“ und „Perversion“ ergibt dennoch gravierende innere „Schutzkonflikte“.
Zum Beispiel kann man aus ethischer Sicht unserer Kultur, die islamischen Vorgaben betreffend die sexuelle Ausrichtung von Schwulen eigentlich grundsätzlich nicht aus „Religionsfreiheitsgründen“ tolerieren und per Rassismusgesetz schützen wollen, ausser man ist Verkäufer von Baukränen.
Gleichzeitig geraten die Anhänger der zur Religionsgleichwertigkeit erhobenen „sexuellen Ausrichtung“ mit genau diesen, unter dem Tarnbegriff „Religionsfreiheit“ geschützten, islamischen Gesetzlichkeiten in Konflikt. Man kann also nicht den letztendlich korangestützten Hass auf Schwule und Lesben aus zeitgeistigen Gründen im gleichen Gesetz „schützen“ und ebenso unter Strafe stellen wollen.
Von der hyperventilierenden „schutzgesetzlichen“ Gleichstellung des Schwulseins mit einer Rasse, werden vor allem die Komiker und Satiriker profitieren…
Es gibt doch keine Religiösen Schwulen…….
Sind Sie sicher?
https://www.nau.ch/news/europa/vatikan-als-riesige-schwulen-gemeinschaft-65485457
Sie machen sich auch an unsere Gardisten an:
https://www.blick.ch/news/ausland/schock-buch-sodom-ueber-den-vatikan-schwule-kardinaele-belaestigen-schweizergardisten-id15586130.html
Da ist doch nichts Böses dabei, Herr Bader.
Mein Spruch es gibt doch keine Religiösen Schwulen…ist Ironie….
Frank Krähenbühl, das “böse” ist dann dabei, wenn jemand seine “Macht” ausnutzt, und Sexuelle Handlungen an Menschen erzwingt, die das so nicht wollen. (oder als Kinder nicht beurteilen können, was mit ihnen geschieht). Als Tiere keine Möglichkeit haben, sich zu wehren.
Und vermuten, es habe dem “Opfer” gefallen….weil man es selber als absolut geil empfindet,…geht schon gar nicht.
Ich bin völlig einverstanden mit Ihnen, Herr Nabulon. Die Ironie in Ihrem Posting habe ich schon so verstanden.
Das ist vollig unsinnig, denn sobald die Schwulenhasser in diesem Land auch noch ein Wahlrecht bekommen, wird Schwul sein sowieso verboten (noch vor der Einführung der Burkapflicht).
Wird irdgendwie langsam grausam kompliziert, diese liksgrüne Randgruppen Bewirtschaftungspolitik! Nicht?
Inzwischen will man schon (gewisse) Opfer mit Gesetzen schützen, auf die sich der Täter schon lange beruft!
Wie wäre es stattdesen enfach mit konsezquenter Strafverfolgung ohne Täterschutz? Das würde allen Opfern etwas bringen und eben nicht nur einer weiteren Randgruppe, von der man sich ja vorallem Wählerstimmen erhofft! Um die Täter dann wieder zu schützen….
Werte Frau Stutz
Schön wieder einmal von Ihnen bei Vimentis zu hören, zu Viele haben sich schon enttäuscht abgewendet. Wie Sie argumentiert haben kann ich 100%-ig unterstützen.
Für das neue Jahr 2020 wünsche ich Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und Glück.
Grüezi Herr Hottiger
Lieber Dank! Und auch Ihnen viel Glück für’s 2020. Wir werden es wohl brauchen!
@ Gilbert Hottinger: ist Ihre Haltung nun die von Ihnen oft erwähnte abendländische Kultur? Oder ist das gar christliche Nächstenliebe? Sarkasmus aus…
@ Herr Daniel Peter
Ja denn Jesus sagte: “Liebe deinen NÄCHSTEN wie dich SELBST”.
Was Sie Herr Peter allem Anschein nach nicht begreifen wollen, der Nächst ist unser Bruder, Schwester, Vater Mutter, dann die Verwandtschaft usw. Sie und Ihresgleichen lieben jedoch nicht die Nächsten, sonder die Fremden und vergessen die Nächsten.
BR- Sommaruga, die Genderistinnen, Sie und Ihresgleichen Politiker/Innen beachten mit keinem Blich die Nächsten, das merkte jetzt bald der/die hinterste Ignorant/In.
Sie sehen also, mit sowas treibe ich keinen Spass, keinen Sarkasmus, das ist ein zu ernstes Thema, jedenfalls für mich.
Für ein friedliches, respektvolles zusammenleben müssten nur die 10 Gebote Moses beachtet werden.
“Kurz zusammengefasst:
Niemand darf wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden… “
Aber der Dicke, die Dünne, die Rothaaarigen oder andere bekommen keinen speziellen Schutz?
Das ist doch Diskriminierung…
Es handelt sich also sehr wohl um ein Sonderrecht für Homosexuelle.
Nein zur einem Gesetz das gewisse Leute besser schützt als andere.
Heisst es nicht irgendwo in der Verfassung “Vor dem Gesetz sind alle gleich..” Da steht aber nicht, die Homosexuellen sind gleicher…
oder Migraten gewisser Nationen….
Das eigentliche Problem wird mit Sonderrechten für Interessengruppen nicht behoben. Schwule werden auch mit der neuen Gesetzgebung angegriffen, diese schützt sie nicht vor Übergriffen. Dass sich das Klima gegenüber Homosexuellen verändert hat, hat wenig mit der nativen Gesellschaft zu tun, in welcher die Akzeptanz und Toleranz gegenüber anderen Lebensformen breit abgestützt ist. Es ist bezeichnend das hier ebenso wieder auf den Rechtsextremismus verwiesen wird anstatt das Problem beim Namen zu nennen und dieses lautet Migration.
Hä ja, UNSERE Männer sind ja auch ALLE machiode Chauvinisten! Die Wahrheit will man nich sehen und schon gar nicht hören…. Erst recht nicht unsere Frustschluttern und ihre Vasalen! Mann = böse es sei denn, er ist schwul, oder wenigstens Tansgender.
So ist es, das Problem lautet “Migration” in dem Fall vorwiegend “Männer” die einen anderen Hintergrund haben (Botschaft Schwulsein ist vom Teufel) und der Teufel muss vernichtet werden…
Dass aber ein Herr Daniel Peter und Co, das schnallen….da muss man nicht mehr weiterhoffen…
Ich möchte es so lassen wie es ist. Die heutigen Strafnormen genügen noch immer.
Noch nicht “verarbeitet” habe ich aber die Veränderung (oder Verhunzung) der Deutschen Sprache infolge der eingeflossenen “Gender”-Ausdrucksweisen. Das tönt sprachlich so mühsam! Am Beispiel des Wortes: ” der Lehrer, die Lehrerin”. Das konnten die Schüler*innen auch noch in Mundart als “Lehrer” oder “Lehreri” aussprechen. Die Berufsbezeichnung wurde verändert in den sächlichen Begriff “Die Lehrperson”. Das kann in Mundart nicht ausgesprochen werden. meine Enkel sagen dann: ” wir sagen der Lehrerin immer nur ihren Namen” .
Stimmt
Die Diskriminierung schreitet voran, infolge politischer Gesinnung
https://www.srf.ch/news/schweiz/von-sexismus-bis-morddrohungen-wie-parlamentarier-bedroht-und-beschimpft-werden
Was mir am meisten Sorge bereitet ist der fortschreitende Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Verurteilung von Leuten, weil sie eine Meinung geäussert haben.
Das ist viel das grössere Problem, als die Diskriminierung infolge einer sexuellen Orientierung .
die ” Ungehobelten” werden sich noch vermehren. Denn ihr “Vorbild” sitzt an höchster Stelle in den USA, Ein Mann, der keine Hemmungen hat, jede Art Beleidigung gegen lebende und sogar tote Personen auszustossen. Die Washington Post zählt täglich seine Lügen und berichtigt seine “fantasievollen” Aussagen”. Da werden sich die anonymen Blogger sagen: “wenn der das darf – darf ich das auch”. Trump ist von mir aus gesehen ein “Spaltpilz”. Er hat in drei Jahren die US-Demokratie mit seinem Personenkult gespalten. Wir werden erleben, wie Amerika nach acht Jahren Trump aussehen wird. Die kritische Presse wird nämlich von ihm schon jetzt nicht mehr bedient oder eingeladen.
@ Herr Peter Daniel
Sie erwähnen Speiserestaurants die z.B. anschreiben könnten u.A. “Juden werden hier nicht bedient”. Das finde ich von Ihnen schon, damit haben Sie die unterste Limite überschritten, Homosexuelle auf die gleiche Stufen stellen zu wollen wie die 6 Millionen vergasten Juden durch die Nazis von1939 bis 1945.
1. Nach 1945 schreibt so etwas – auch im heutigen Deutschland nicht mehr – mit Sicherheit kein Gastronom mehr ans Fenster, wäre ja enorm Geschäft schädigend für ihn, weil die Mehrzahl der Gäste mit Sicherheit so ein Lokal sofort meiden würden.
2. Möglichkeit: Zwei Homosexuelle erlauben sich im Speiserestaurant ganz ungeniert zu knutschen, Zungenküsse ect., das würde viele, mich ebenso, stark stören. Da würden vielen Gästen – wohl auch mir –
das Essen wieder “obsi” kommen. Für mich jedenfalls geht so etwas gar nicht, vor allem nicht wenn sogar Kinder und Jugendliche anwesend sind.
Wie schon gesagt ist dieses Ansinnen abzulehnen, weil das bisherige StGB bietet schon genug, sogar zu viele Möglichkeiten, fast schon alles als Rassismus auszulegen und Strafanzeigen einzureichen. Homo ist Homo, Hetero ist Hetero, wobei das Letztere schöpfungsgemäss naturlich, normal ist, neues Leben hervorbringen kann , also auch göttlich ist, die Homos eben gerade nicht, als dem Leben hervorbringen entgegengesetzt. Die Homosexuellen werden immer frecher, obwohl bei der Forderung nach dem Ehestatus Kinderadoption vehement verneint, abgestritten wurde, steht genau diese Forderung jetzt bereits im Raum. Aber Lügen haben bekanntlich kurze Beine, das wird auch hierin so sein, bestimmt.
Herr Daniel Peter Sie dürfen ja Schwul sein, das verbietet Ihnen doch Niemand, aber Sie und alle ihre Kollegen sollten etwas, gerade in der Öffentlichkeit bescheidener, zurückhaltender auftreten. Ständig als Homo i.d. Öffentlichkeit treten, gar Heteros in irgend eine Art und Weise provozieren, damit schiessen diese sich nur ins eigene Bein, fördern sogar eine vermehrte Ablehnung zunehmend. Ich habe lieber Ecken und Kanten als dass ich mit irgendwas mitschwimme, was gar nicht geht. Zum Teil wird das aber in einer doch angeblich so sehr toleranten Welt aufs Wildeste verteufelt. Die Toleranz reicht nur so weit, bis irgendjemand anderer Meinung ist.
Also ich werde NEIN stimmen zu dieser erneuten Homo-Forderung, denn der bisherige Rassismus StGB-Artikel wird in der Praxis schon enorm überzogen, missbraucht. Und mit dieser Meinung bin ich ganz sicher nicht alleine.
Ihnen wünsche ich noch ein gutes 2020, Gesundheit, Zufriedenheit und mehr Bescheidenheit (ist nach dem Volksmund ja eine Zierde) und dass Sie glücklich, aber auch stiller werden mögen. Damit würden Sie bestimmt auf weniger Widerstand stossen.
In einem neuen Interview kritisiert ein Volksmusiker eine “genderverseuchte Zeit” und meint, Homosexuelle sollten ihre Sexualität “aus Respekt” vor Kindern nicht zu stark in die Öffentlichkeit tragen.
Quelle:
https://www.queer.de/detail.php?article_id=24111
.
Eigentlich ist es doch ganz einfach!
Die sexuelle Belästigung kennt zwei Ausprägungen:
” Vornahme einer sexuellen Handlung vor jemand Anderem (Art. 198 Abs. 1 StGB)”
“tätliche und verbale Belästigung (Art. 198 Abs. 2 StGB)”
Gilt für alle gleich! Und wer glaubt nur weil er schwul sei, gelten für Ihn andere Gesetzte, ist doch selber schuld! Hätte ich einRestaurant würde ich das geschlabber auch unterbinden bei Hetereos wie Homos. Aber nur letztre fühlen sich wohl deshalb, diskrimiert! Eine frage des guten Geschmacks? Der Erziehung? Der Selbstreflektion???
@ Merci Frau Elsi D. Stutz
100 % einverstanden, das bestehende Strafgesetzbuch (StGB) genügt vollkommen, nämlich für ALLE GLEICH, es braucht keine Bevorzugung der Schwulen und Diskriminieren der Heteros.
Merci Frau Stutz, verfassungsmässig (rechtgleiche Behandlung Bundesverfassung Art. 8) wie strafrechtlich ist ALLES klar geregelt.
«Merci Frau Stutz, verfassungsmässig (rechtgleiche Behandlung Bundesverfassung Art. 8) wie strafrechtlich ist ALLES klar geregelt.»
Die Bundesverfassung ist kein Strafgesetzbuch, Herr Hottinger und Art. 198 hat nichts mit dem Art. 261 zu tun.
.
Art 261 wird lediglich ergänzt, von:
«Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert»
zu:
«…von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung…» Der Text bleibt praktisch unverändert.
@ Herr Brian Bader
Den Bundesverfassungsartikel 8 (das verfassungsmässige Recht ALLER MENSCHEN auf Rechtsgleiche Behandlung) ist sehr wohl im Straf- im Zivil- und auch im Verwaltungsrecht anzuwenden.
«…ist sehr wohl im Straf- im Zivil- und auch im Verwaltungsrecht anzuwenden.»
Eben und deshalb ist es umfangreicher im Strafgesetzbuch verankert, damit es angewendet werden kann Herr Hottinger. Ich habe geschrieben, dass es nicht dasselbe ist. Das ganze Strafgesetzbuch ist gestützt auf Art.123 (Strafrecht) der Bundesverfassung.
Die Ergänzung des Art. 261bis StGB gilt für alle sexuellen Orientierungen, also auch für die Heterosexuellen. Es gibt kein Sonderrecht für Homosexuelle.
Bisher wurden sie als Menschen wahrgenommen, die halt schwul sind.
Mit dem neuen Sondergesetz wollen sie nun als Schwule wahrgenommen werden, die auch Menschen sind…
Ich würde es lassen wie gehabt.
So erledigt 2 dicke Nein in den Briefkasten geworfen.
@Herr Peter
Es ist sicher für fast ALLE verständlich, nämlich dass Sie sich als Homo für die Anliegen dieser Menschengruppe sehr stark engagieren. So weit so gut. Es ist jedoch ein grosser Unterschied und auch sehr schade, nämlich dass weder Sie noch ihre Homo-Kollegen nicht einfach sich an ihrer neuen Freiheit freuen können. Warum denn auch noch in diversen sehr extremen Formen die 98 % der normalen Hetero-Gesellschaft ebenso auch noch ständig provozieren müssen?. Als ob um es ALLEN zu zeigen,
“hee nid mir si abnormal, sondern dir Heteros sind abnormal”. Dies warf mir vor langer Zeit schon ein Homo
stur, rechthaberisch und uneinsichtig in jede Objektivität an den Kopf. Ich wollte ihm sein zu extremes, rein subjektives Denken ein bisschen aufzeigen und erwiderte ihm: “Gut nehmen wir einmal an du hast recht, dann würden aber du und auch ich gar nicht existieren, denn ihr Homos vermögt niemals neues Leben zu zeugen.” Er sagte rein gar nichts mehr, bin mir aber nicht so sicher ob er diese Realität wirklich begriffen hat. Vielleicht hat es ihn etwas angeregt seine zu extremen Vorstellungen zu relativieren.
Die Geschichte lernt uns doch dass es immer in allem von einem Extrem ins andere Extrem sich entwickelt, geht, was sehr gut (objektiv) festellbar ist. So hatten die deutschen Nazis Homos noch ins KZ gesteckt, wenn nicht gar einfach vergast. Heute haben wir das andere Extrem, die Homos und Lesben drängen sich zu sehr in die Öffentlichkeit, und das ist absolut nicht gut für sie.
Denn was für Fragen Sie da stellen, wie etwa wir WOLLEN jetzt auch Kinder, obwohl sie diese niemals
– den Schöpfungsgesetzen gemäss – in der Realität werden SELBER zeugen können. Sicher können Homos und Lesben u.U. auch “homolieb” und nett zu Kindern sein, aber ein Kleinkind – vor allem die ersten vier Jahre – benötigt unerlässlich seine leibliche Mutter und seinen leiblichen Vater. Die Kinder erleben dann in echt hautnah was elterliche Fürsorge, Geborgenheit, elterliche Liebe und was überhaupt eine wirkliche EHE ist mit Zeugungsfähigkeit für den Fortbestand der menschlichen Rasse. Nur dadurch bekommen sie die richtigen Prägungen die für ein normales Leben absolut notwendig sind. Dagegen alles andere ergibt genau das Gegenteil, nämlich reine Nekrophilie, die Liebe zum Toten, ihm (dem Tode) zu dienend. Einschränken ist immer auch – rein vom Prinzip her – nekrophil destruktiv. Im Extremen machten dies doch die Deutsch-Nazis doch bereits der ganzen Menschheit beschämend vor. Adolf Hitler tobte ja auch am Ende, nämlich dass: ” Wenn das deutsche Volk nicht siegen könne, es untergehen solle.” Ja so sehr “liebte” der Adolf “sein Volk”. Österreicher war er auch noch, also gar nicht deutsch.
Glauben Sie wirklich selber Herr Peter, nämlich dass es sich lohnen würde, mit Ihnen über Homos und die nekrophilen Nazis einen echt sachlich bleibenden Dialog zu führen?
Nun wissen wir ja – in Andeutungen schon seit Sigmund Freud – und mit theoretischer Genauigkeit seit den Büchern des französisch-amerikanischen Philosophen René Girard –, dass die Durchsetzung von Gleichheitsgeboten (Homo- und Genderismuss) nicht Frieden und Stabilität hervorbringt, sondern vor allem Verunsicherung, Eifersucht und
einen letztlich nicht zu stillenden Hunger nach immer neuer GLEICHHEITSBESTÄTIGUNG.
Wie anders soll man sich heute die beständig – wie weissen Mäuse – sich vermehrenden und intensivierenden Identitätsansprüche ALLER nationalen und ethnischen Herkünfte, der Geschlechtsunterschiede oder der sexuellen Präferenzen erklären, wenn nicht als immer stärkere Ansprüche auf Gleichheitsversicherung? In der Vergangenheit haben sich solche Dynamiken immer wieder mittels Explosionen der Gewalt entladen, wie etwa die Rivalität zwischen den Kommunisten und den Nationalsozialisten wie vor und während des II. Weltkrieges schon. Dies alles mit dem Resultat von insgesamt 62 Millionen Toten Militärs, und noch mehr unschuldigen Zivilisten von Kindern, von Frauen, Männern und gebrechlichen alten Menschen. Ein Extrem fordert eben zwangsläufig das andere Extrem heraus. Dies ist heute der schlimme, generell destruktive, ja nekrophile (dem Tode zu dienende) GENDERISMUS der GLEICHMACHEREI..
„Weil der Mensch aus der Geschichte nichts lernt, muss sie sich immer wiederholen.“
Mahatma Gandhi
Gefragt ist darum viel weniger Öffentlichkeit der Homos- & Lesben. In einem neuen Interview kritisiert der Volksmusiker Andreas Gabalier eine “GENDER verseuchte Zeit” und meint, Homosexuelle sollten ihre Sexualität “aus Respekt” vor Kindern nicht zu stark in die Öffentlichkeit tragen.
https://www.queer.de/detail.php​?article_id=24111
Mein absolutes NEIN habe ich bereits eingelegt, machen Sie dies bitte ebenso. Merci
:
@ Gilbert Hottinger: Ich weiss nicht was Sie meinen mit “an ihrer neuen Freiheit freuen können”. Meinen Sie damit, dass Homosexualität in unserem Land nicht verboten ist? Die Ehe für alle ist jedenfalls noch nicht umgesetzt und somit geniessen nicht alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Rechte. Ich verstehe auch nicht, was Sie meinen mit extremen Formen und der Provokation der Hetero-Gesellschaft? Ist es denn so, dass nur heterosexuell veranlagte Pärchen Händchen halten dürfen oder sich öffentlich küssen? Wenn dies Homosexuelle tun, ist das eine Provokation und gewalttätige Übergriffe sind dann ok? Und woher kommen die 98%? Sie gehen also davon aus, dass nur 2% der Bevölkerung Bi- oder homosexuell veranlagt sind? Das ist erwiesenermassen so nicht korrekt. Die Natur und wohl auch Ihr Schöpfer (wenn es ihn denn gibt) haben Homo- und Bi-Sexuelle vorgesehen, sonst gäbe es sie ja nicht. Was den Fortbestand der menschlichen Rasse angeht, auch homosexuelle Männer haben Spermien und auch homosexuelle Frauen können gebären.
Wieso sollten homosexuelle Menschen sich verstecken und weniger in der Öffentlichkeit sein? Und wieso sollten Homosexuelle ihre Sexualität nicht genau so präsentieren können wie Heterosexuelle? Und was hat das mit Kindern zu tun?
Es gibt kein normal oder abnormal, es gibt sexuelle Orientierungen.
Oft haben gerade religiös fanatische Menschen ein Problem mit ihrer eigenen Sexualität, leben diese dann auch in einer illegalen Perversion aus und versuchen Homosexualität aus Eigenschutz zu diskriminieren. Was genau Ihr Problem ist, wieso Sie so ein grosses Problem haben mit Homosexuellen, das ist Ihr Problem und nicht meines. Und wenn Sie die Öffentlichkeit von Homosexuellen als Provokation verstehen, dann ist das IHR Problem und nicht meines!
Wir leben im 21. Jahrhundert und es sollte im Jahr 2020 die Normalität sein, dass Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft, ihrer Religion und ihrer sexuellen Orientierung gleich sind vor dem Gesetz.
Und Nein, ich habe kein NEIN eingelegt, ich habe vor Tagen ein JA eingelegt. Weil ich für eine tolerante Gesellschaft bin.
Herr Peter Daniel
Homosexuelle Menschen müssen sich nicht verstecken und auch nicht weniger in der Öffentlichkeit sein, nur sich normal & anständig benehmen, so dass Niemand sich gestört fühlen muss. Und nicht immer so süchtig nach immer mehr Anerkennung aus Selbst bemitleidung mittels bewusster Provokationen, sieht her ich bin auch noch da, ich bin schwul. Wieso müssen Sie Peter Daniel wieder alles verdrehen was ich geschrieben habe? Homosexuelle sind eine grosse Minderheit und sollen sich nicht über die Mehrheit erheben. Genau das tun Sie aber mit der Forderung von Spezialgesetzen für Homosexuelle. Da können alle anderen auch noch kommen mit “Gleichberechtigung”, wäre gerechtfertigt, durch das Gesetz, die Justiz und unsere Bundesverfassung.
Doch die Justiz hat bereits präjudiziell definitiv entschieden, nämlich dass man nur Gleiches mit Gleichem vergleichen darf, und nicht Äpfel mit Birnen, d.h. Hetero mit Homos. Also nicht überall die gleichen Rechte – vor allem nicht homosexuelle Praktiken in der Öffentlichkeit, weil dies Kinder mit absoluter Gewissheit verunsichert, in ihrer noch unschuldigen Seele definitiv beschädigt. Dies kann auch zu homosexuellen Ideen/Praktiken Kinder verführen zu wollen, zumindest in Kauf nehmen. Sehr viele Erwachsene – wie ich auch – finden öffentliche zu Schau gestellte Homosexualität völlig daneben, ja ekelerregend. Man mag von Putin halten was man will, aber er macht es genau richtig, nämlich Gesetze welche dies untersagen. Dies ist die Antwort auf ihre nachfolgende Frage die mir zeigt, dass Sie einen Röhrenblick haben und absolut kein Verständnis & keinen Respekt zeigen, nämlich für eine Mehrheit der Menschen die NICHT homosexuell sind wie Sie.
“Und wieso sollten Homosexuelle ihre Sexualität nicht genau so präsentieren können wie Heterosexuelle? Und was hat das mit Kindern zu tun?”
Sie sind doch ein intelligenter Mensch Herr Peter, ich denke dass sie es mindestens jetzt verstanden haben dass auch eine Meinung zu akzeptieren ist, die nicht die ihre ist.
Danke
“Homosexuelle Menschen müssen sich nicht verstecken und auch nicht weniger in der Öffentlichkeit sein, nur sich normal & anständig benehmen, so dass Niemand sich gestört fühlen muss.” Es gibt also eine Norm betreffend Anstand und Anstand? Das ist mir aber neu. Es geht doch beim Verhalten nicht darum wer eine Mehrheit oder wer eine Minderheit ist. Wir leben in einer kulturellen Vielfalt. Und wenn Kinder verunsichert sind, dann ist es Aufgabe der Eltern oder der Lehrerinnen und Lehrer sie entsprechend aufzuklären und zu informieren. Homosexualität soll genau so in dem Lehrstoff vorkommen wie Heterosexualität. Es gibt keine Norm und Abnorm, es gibt einfach eine Minderheit und eine Mehrheit.
Putin macht es genau richtig? War die Apartheid auch genau richtig, die Rassentrennung vorgab? Staatlich verordnete Diskriminierung kann nie richtig sein. Das war auch im Dritten Reich nicht richtig, ich hoffe Sie gehen da mit mir einig.
Es ist kein Sondergesetzt, es schützt auch Heterosexuelle wenn sie wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. In der Praxis kommt das halt dann so gut wie nie vor im Gegensatz zu Homosexuellen.
Beim Abstimmungskampf betreffend der Anti-Rassismusstrafnorm in den 90ern wurde auch viel argumentiert, dass es sich um Zensur und Einschneidung der Meinungsäusserung handelt. Aber Hass und Diskriminierung sind keine Meinung.
“Sehr viele Erwachsene – wie ich auch – finden öffentliche zu Schau gestellte Homosexualität völlig daneben, ja ekelerregend.” Das ist das Problem dieser Erwachsenen und sie müssen halt damit klar kommen.
Ich kann viele Meinungen akzeptieren. Aber ich bin strikt dagegen, dass eine Meinung andere Menschen diskriminiert und ausgrenzt. Dann lasse ich sie nicht zu. Deshalb bin ich für ein JA am 9. Februar.
Hier noch ein youtube-Film der meiner Meinung nach gut erklärt um was es am 9. Februar geht: https://www.youtube.com/watch?v=SlMiOtR0eAo
Viel eher, Herr Peter, ist es Aufgabe der Eltern oder Lehrer darüber aufzuklären, dass Homosexualität und alle nicht heterosexuellen „Ausrichtungen“ für die Natur, die Evolution oder den Bestand der Menschheit keine Funktion haben. Dass also das Schwulsein eine Abart der menschlich-natürlichen Sexualität darstellt, die man als „Laune der Natur“ bezeichnen kann, ähnlich wie es Menschen mit anderen Beeinträchtigungen oder Fehlfunktionen gibt.
Völlig falsch und auch den Fakten widersprechend ist es, künftigen Generationen vermitteln zu wollen, Homosexualität sei „normal“ oder gar dass abartige sexuelle Ausrichtungen etwas besonders Schützens- und Fördernswertes seien.
Die Gesellschaft ist in unseren Breitengraden jederzeit bereit, auch mit abnormalem Verhalten zurechtzukommen, solange nicht versucht wird, die grundsätzlichen Werte (und dazu gehört auch das Sexualverhalten) der Zivilisation auf den Kopf zu stellen.
Aber genau das wird mit der neu einzuführenden “Rasse der sexuell Abartigen“ angestrebt.
@ Hans Knall: Hetero- und Homosexualität sind eine Tatsache. Es gibt keine Norm oder Abnorm, sondern eine Mehrheit und eine Minderheit. Das sollte auch so vermittelt werden. Sexualität hat nicht nur den Zweck der Fortpflanzung, das sehen heute nur noch religiöse Fanatiker so. Das würde ja sonst heissen, dass nur gebährfähige Frauen Sexualität ausleben dürften, ältere Frauen zum Beispiel nicht mehr.
Es geht nicht darum, künftigen Generationen zu vermitteln, das normal und was abnormal ist, da es einfach eine Tatsache ist und so auch erklärt werden sollte. Beides ist normal, denn es existiert.
@ Hans Knall, dass Sie selber mit Homosexualität ein Problem haben, das ist Ihr persönliches Problem und hat nichts mit der Meinung der Mehrheit zu tun.
@ Daniel Peter
Danke für den Link mit dem Homo-Werbespot zur Abstimmung am 9.02.2020. Dieser konnte mich jedoch auch nicht überzeugen.
Danken möchte ich ihnen vor allem, weil das nächste Video kurz danach über die
Wiederholte Erdenleben – ein Interview mit Dr. Beat Imhof handelte.
Davon musste ich jedoch nicht erst überzeugt werden, denn durch Nahtoderfarungen (Ertrinken, Motorradunfall & Erlebnis einer schweren, sehr gefährlich OP) sowie eine Rückführung im Halbwachzustand haben mich dies selber erfahren lassen. Auch darin bestärkt, nämlich keine aktive (immer einäugig rechte oder linke) Politik zu machen, denn es es hat alles einen Sinn in jedem menschlichen Leben. Jedes Volk hat ja auch die Regierung die es verdient (eine Volksweisheit).
https://www.youtube.com/watch?v=NuO0gTR2ltQ
Herr Peter
HEUTIGE GESETZE REICHEN AUS? NEIN?
Sie schrieben auch in ihrem Blog: “Wenn eine Person tätlich angegriffen oder persönlich beleidigt wird aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, kann sie sich heute tatsächlich bereits rechtlich wehren
– doch dann ist es zu spät.
Aufrufe zu Hass und Hetze, die schlussendlich zu diesen Angriffen führen, sind jedoch bis heute unverständlicherweise nicht strafbar. Sobald also nicht gegen eine Einzelperson, sondern eine ganze Gruppe, wie «die Lesben», «die Schwulen» oder «die Bisexuellen» gehetzt wird, reichen die heutigen Gesetze nicht aus.”
Dies könnten wir dann ja auch erweitern wie folgt: Aufrufe zu Hass und Hetze der Medienschaffenden links/grün orientierten, da reichen die heutigen Gesetze absolut (auch) nicht aus. Linksextremen sind erwiesenermassen noch gewalttätiger denn die Rechtsextremen, wobei der Grossteil der Medien inkl. der mit ALLER Geld zwangsalimentierten DRS TV-Sender das letzte Jahrzehnt ja fast ausschliesslich den Rechtsextremismus thematisierten, die linke Gewalt zu einfach ausblendeten, wobei erst dies einseitiges falsches Bild entstehen konnte in unserer Schweizerischen Gesellschaft. Und wenn Links/grün Orientierte sobald sie nicht einer bürgerlichen Meinung sind, diese als Faschisten, als Neonazis diffamieren, dies gehörte dann auch noch in diese neue Strafnorm?. NEIN denn auch da reicht das jetzige StGB alleine, es muss nur besser und objektiv neutraler endlich strikte angewendet werden.
Linke Gewalt wird unterschätzt
Die Sicherheitsbehörden haben die Einschätzung der Bedrohungslage in den vergangenen zehn Jahren revidiert. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hält den Linksextremismus für gefährlicher als den Rechtsextremismus.
Quellennachweis:
https://www.queer.de/detail.php?article_id=24111
Sie sehen da würden also noch viele Forderungen nachkommen, darum NEIN das jetzige Strafgesetzbuch genügt vollauf. Entscheidend ist alleine der WILLE einer Strafbehörde, ob sie auf eine Strafanzeige eintritt oder eben nicht.
Das neue EU-Migrationsgesetz (wie auf Vimentis auch schon thematisiert) bestimmt ja, dass die Herkunft, die Nationalität, die Kultir usw. in den Medien in Zukunft nicht mehr genannt werden dürfen. Und Sie und Andere sind doch anscheinend auch sogar dafür, nämlich dass man diese massenhafte “Einwanderung” in die heute schon übervölkerte Schweiz NICHT begrenzen müsste, resp. deren (nicht alle sind kriminell) Kriminalitäten i.d. öffentlichen Medien auch nicht mehr erwähnen dürfte, weil es ein negatives Licht auf die Herkunft dieser Straftäter werfen würde.
Auch darum NEIN zur Vorlage.
und was hat das mit meinem Beitrag und der Abstimmung am 9. Februar zu tun?
Wie ich ja schrieb, alles Gründe für ein NEIN am 9. Februar einzulegen.
Wünsche Ihnen noch einen schönen Tag, bei uns scheint sie gerade so schön wie im Frühling.
Wenn man Hass und Hetze gegen Bonzen und Kapitalismus(isten) zulässt oder gar selber schreibt, hat man generell ein Problem, wenn Hetze und Hass vor ein Gericht kommt.
Man muss sich die Absurdität der Pro-Schwulenrassengesetz-Propagandisten mal vor Augen führen.
Die Gesinnungs-Vögte wollen durchsetzen, dass explizite Minderheitengruppen mit von der Norm abweichender, also abnormaler „sexueller Ausrichtung“, als „normal“ bezeichnet werden.
Das Verrückte ist, dass sogar bestraft werden soll, wer solche als „normal“ verordnete Gruppen für abnormal hält. Denn die angeblich „gehassten“ Gruppen definieren sich ja selbst ausschliesslich über die Abnormität ihrer „sexuellen Ausrichtung“!
Richter: Welche Gruppen hat der Angeklagte diskriminiert?
Ankläger: Eh, dänk jene mit dieser vereinzelt vorkommenden, sexuellen Ausrichtung, die nicht der Norm entspricht.
Richter: Und was hat er Gesagt?
Ankläger: Er hat gesagt, diese sexuelle Ausrichtung sei abnormal!
Das Urteil eines Gerichtsverfahrens würde dann etwa lauten: Sie sind schuldig, Gruppen mit abnormaler sexueller Ausrichtung diskriminiert zu haben, indem Sie solche Gruppen bezichtigt haben sie hätten eine abnormale sexuelle Ausrichtung!
«Das Verrückte ist, dass sogar bestraft werden soll, wer solche als „normal“ verordnete Gruppen für abnormal hält.»
Nein, Herr Knall, lesen Sie die Vorlage nochmals. Es heisst:
«Sachliche Meinungsäusserungen bleiben weiterhin möglich, sogar dann, wenn sie provokativ oder übertrieben formuliert sind.»
Das läuft unter Meinungsfreiheit, genauso wie Sie hier öffentlich Ihre Meinung dazu äussern. Diese Aussage hat weder mit Hass/Hetze noch mit Diskriminierung zu tun.
Ihr blauäugiger Glaube daran, Herr Bader, demnach das öffentliche Äussern der Meinung, „genauso wie ich es hier tue“, nach Einführung des Schwulenrassengesetzes nach wie vor möglich sein wird, entspringt einer untertänigen Grundhaltung die mit Sicherheit enttäuscht werden wird.
Denn das sehen einige Leute anders. Besonders jene, die das Gesetz befürworten. Schon mehrere haben voller Vorfreude darauf hingewiesen, dass meine diesbezüglichen Meinungsäusserungen genau das sind, was künftig bestraft werden soll.
Nur weil man Homosexuelle als “abnormal” bezeichnet, wird man nicht verurteilt.
Viel interessanter ist dagegen, wie Sie “normal” definieren. Offenbar ist für Sie jegliches Verhalten bzw. jegliche Merkmale, das nicht dem Verhalten bzw. der Merkmale einer (vermuteten) Mehrheit entspricht, “abnormal”.
Dabei ignorieren (bzw. leugnen) Sie, dass diese Begriffswahl – insbesondere in diesem Kontext – stark normativ, also wertend ist. Wenn Sie Homosexuelle also als “abnormal” bezeichnen, unterstellen Sie ihnen explizit, fehlerhaft und damit weniger wert zu sein. Dass das in vielen Fällen beleidigend aufgefasst wird, ist Ihnen ebenso klar wie uns anderen auch – nur sehen Sie aufgrund dessen keinen Grund, Ihre Wortwahl anzupassen. Augenscheinlich weil Sie einfach gerne Homosexuelle beleidigen.
Unterstrichen wird dies dadurch, dass Sie sich von anderen “Abnormalitäten” viel weniger bzw. gar nicht gestört fühlen. Das Thema kommt nur aufs Tapet, wenn es um Homosexualität (und dabei vorderhand um männliche Homosexualität) geht.
Es ist genau umgekehrt, Herr Vaucanson! Die Bezeichnung „abartig“ oder „abnorm“ ist die sachlichste aller möglichen.
Die „wertende“ Komponente besteht ausschliesslich auf der von Ihnen offenbar vertretenen Prinzipienthese, dass alles was nicht der Norm entspricht, automatisch weniger Wert sein müsse. Für „normale“ Menschen, und das meine ich jetzt nicht sexuell, sind solche Schlussfolgerungen aber reine Hysterie.
Die krasse Absurdität ist nicht zu überbieten. Da verlangen Gruppen, deren einziges gemeinsames Merkmal es ist, sich an einer abnormalen Sexualität zu orientieren, dass abnormale Sexualität nicht abnormale Sexualität genannt werden darf!
Und dass ich mich bei der Aufzählung aller „betroffenen“ sexuellen Orientierungen mehrheitlich auf die schwulen Männer beschränke ist in etwa zu vergleichen mit meiner auch sonstigen Weigerung, Texte durch eine gendergerechte Korrektsprache unlesbar zu machen. So verwende ich immer die dem Wort entsprechende Geschlechtsendung und gehe davon aus, dass die meisten Leute die eine klassische Schulbildung geniessen durften, nicht reflexhaft vermuten, damit würden sämtliche nicht genannten Geschlechtervariationen verachtet.
Wie gesagt: Nur weil man Homosexuelle als “abnormal” bezeichnet, wird man auch mit dem erweiterten Art. 261bis StGB nicht verurteilt. Dass Sie die rein statistische Definition von “normal” unter Ausblendung des Kontextes auf die Charakterisierung von Menschengruppen ausweiten, ist rechtlich also zulässig, aber trotzdem für viele Menschen beleidigend – weil es meist Ausdruck einer Abneigung ist. Dass Ihnen das völlig egal ist, spricht nicht gerade dafür, dass Sie diese Menschen als gleichwertig betrachten.
Oder mal anders gefragt: Bezeichnen Sie beispielsweise blonde Menschen, Blinde oder Eremiten auch dauernd und öffentlich als “abartig” und “abnormal”? Stört es Sie im gleichen Massen, wenn blonde Menschen oder Blinde fröhlich feiernd durch die Strassen laufen, wie wenn Homosexuelle das tun?
Die Darstellung, Herr Vaucanson, dernach es „für viele Menschen“ beleidigend sei, wenn man ihre abnormalen Eigenarten hervorhebt um sie als Gruppe zu markieren, ist ziemlich heuchlerisch für „Menschen“, die darauf bestehen, dass alle anderen genau diese abnormalen Eigenarten, die sie als Gruppe ausmachen, “respektieren“.
Noch viel absurder ist es, wenn sogar verlangt wird, dass die hyperdemonstrativ zur Schau gestellten und in allen Variationen öffentlich gemachten Abnormitäten unter Strafandrohung nicht mit Ausdrücken, Redewendungen oder Aussagen besprochen werden dürfen, falls diese von irgendwelchen Tunten negativ aufgefasst werden könnten.
Ich nehme an, “Tunte” meinen Sie ebenfalls nicht abwertend? Obwohl die meisten – also die normalen – Menschen, es so verstehen. Sind Sie also selbst auch “abartig” und “abnormal”?
Oder anders gesagt: Sie bleidigen einfach gerne Homosexuelle in aller Öffentlichkeit und haben nun Schiss, dass sie künftig dafür belangt werden können.
Aber Sie müssen keine Angst haben: Benennen, besprechen, kritisieren, ein Stück weit sogar beleidigen, ist weiterhin erlaubt. Nur mit dem Aufruf zu Diskriminierung und Hass ist künftig Schluss. Das sollten sogar Sie hinkriegen.
Doch, Herr Vaucanson, “Tunten” meine ich in diesem Zusammenhang schon “abwertend”. Sie können das Wort durch “Idioten” ersetzen, ohne dem von mir formulierten Satz eine andere Bedeutung zu geben.
Und viel lieber als Homosexuelle, beleidige ich einfach gerne Vollidioten. Mit dem neuen Rassengesetz wird es aber verboten, Vollidioten zu beleidigen, falls es sich um schwule Vollidioten handelt. Man darf es dann nur noch gegenüber normalen Vollidioten tun…
Falsch gedacht, Herr Knall. Wenn Sie “Vollidioten” beleidigen greift der Art. 261bis StGB nicht, egal ob die “Vollidioten” homosexuell sind oder nicht. Erst wenn Sie zu Diskriminierung oder Hass gegenüber Menschen AUFGRUND ihrer sexuellen Orientierung aufrufen, findet er Anwendung.
Sie dürfen also auch weiterhin Homosexuelle und Vollidioten kritisieren, besprechen und ein Stück weit sogar beleidigen, solange Sie ihre Persönlichkeitsrechte respektieren und nicht zu Diskriminierung und Hass aufrufen. Für eine Frohnatur wie Sie eigentlich kein Problem, oder?
JA 9. Februar zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm.
Die Anwendung der Strafnorm wird selten erfolgen. Strafbar ist der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskriminierung. Was ein Mensch denkt oder auch einmal in seinem Freundeskreis oder am Stammtisch äussert, fällt nicht unter die Strafnorm. Kontroverse Debatten und kritische Meinungen sind weiterhin möglich. Zwar wird eine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit vorgenommen, aber eine gerechtfertigte: In der Verfassung wird nicht nur die Meinungsfreiheit gewährleistet, sondern auch die Menschenwürde. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit und das grundlegende Staatsziel der Menschenwürde werden in einer vernünftigen und vertretbaren Weise gegeneinander abgewogen. Diese Abwägung entspricht einem urliberalen Prinzip: Die Freiheit geht so weit, bis jene von anderen gefährdet ist.
https://www.operation-libero.ch/de/menschenwuerde-ja/sieben-gruende
Bewahrt uns vor verblendeten Gender-Ideologen, die uns weismachen wollen, dass die Menschenwürde darin besteht, sexuelle Abartigkeiten unter Strafandrohung bei Zuwiderhandlung, als normal zu werten und sie nicht kritisieren zu dürfen!
@ Hans Knall: die sexuelle Orientierung als abartig zu bezeichnen, ist Ihre persönliche Einstellung und hat nichts mit der juristischen Sachlage zu tun. Es wird weiterhin erlaubt sein, etwa religiöse Argumente gegen die Ehe für alle zu äussern. Das wird auch bei der Annahme am 9.2. nicht verboten.
Leere Versprechen, Herr Peter, ohne jeglichen Beleg für deren Verbindlichkeit! Denn „die juristische Sachlage“ entspricht ausschliesslich der Gesinnungsinterpretation der Richter und Verwaltungsbeamten.
Solche Beteuerungen sind in etwa gleich zu werten, wie jene, welche damals fest und unzweideutig behauptet haben, eine Schwulen-Ehe würde überhaupt nicht angestrebt, als es um die „eingetragene Partnerschaft“ ging. Und jetzt sagen dieselben, es gehe nur um die Ehe für Schwule und nicht um die Adoption oder die Leihmutterschaft und andere unnatürlichen Zeugungs- und vorgeburtlichen Entwicklungsmethoden.
Aber jedermann weiss, dass dies selbstverständlich ebenfalls prioritäre Vorhaben sind.
Da hilft es natürlich der Absicht jegliche Widerrede zu verhindern, wenn man ein entsprechendes Rassengesetz hinzuziehen kann, das alle Kritik an abartigen Sexualpraktiken und Zeugungsformen unter willkürlich anwendbare Strafandrohung stellt.
Herr Knall, bei der Ehe für alle, geht es darum, dass alle die gleichen Rechte haben, wenn sie eine Ehe eingehen. Egal welche sexuelle Orientierung. Selbstverständlich inklusive Adoptionsrecht. Wieso sollte da wieder eine Sonderregelung stattfinden? Übrigens wird das Parlament entscheiden, es handelt sich ja nicht um eine Verfassungsänderung, sondern um eine Interpretationsfrage. Ehe ist ja nicht etwas was in der Verfassung als eine Gemeinschaft von Mann und Frau definiert wird. Ausser die EDU und die JSVP / SVP ergreift wieder mal das Referendum.
Die Ehe, Herr Peter, ist zwar nicht in der Verfassung als Mann/Frau-Gemeinschaft definiert, dies aber nur darum, weil bisher niemand daran gedacht hat, dass das Gegenteil der einzig geltenden Begriffsdefinition plötzlich ebenfalls als „Ehe“ geframed werden könnte.
Bisher gilt im Schweizer Recht das Folgende:
Das Institut der Ehe ist:
• die Willenseinigung zwischen Mann und Frau zur Begründung einer auf Dauer angelegten und öffentlich anerkannten Lebensgemeinschaft und
• die gesetzlich geordnete Verbindung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts (heterosexuell) mit Ausschliesslichkeitscharakter
Die Initiative der CVP gegen die Heiratsstrafe (mit Verfassungscharakter) hat genau diese Definition zur Abstimmung gebracht. Sie wurde nur ganz knapp abgelehnt und vom Bundesgericht als ungültig erklärt, weil der Bundesrat falsch informiert hat.
Nun will die heuchlerische CVP bei der erforderlichen Abstimmungswiederholung den Passus über die Ehedefinition mit allen möglichen Tricks ausschliessen…!
Ausserdem bedeutet das Fehlen der eigentlich überflüssigen Worterklärung der Ehe in der Verfassung keinesfalls, dass damit behauptet werden kann, es gelte in dem Fall halt einfach das Gegenteil. Diese Inbeschlagnahme der Begriffsdeutung ist eine überhebliche Anmassung der Genderideologie-Sklaven.
Das Gegenteil von “Eine Ehe ist ausschliesslich eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau” wäre “Eine Ehe ist eine beliebige Lebensgemeinschaft ausser derjenigen zwischen Mann und Frau”. Ich hätte noch nie was davon gehört, dass das jemand im Gesetz so definieren will.
Das ist so auch nicht vorgesehen. Es ist dann eine Lebensgemeinschaft zwischen einer Frau/Mann, Mann/Mann, Frau/Frau. Also egal welche sexuelle Orientierung. Die Ehe von Frau und Mann wird selbstverständlich weiterhin bestehen.
Das Gegenteil der Definition einer Ehe zwischen Mann und Frau ist eine „Nicht-Definition“.
Denn lässt man in der Definition diesen Aspekt weg, dann heisst es:
Das Institut der Ehe ist:
• die Willenseinigung zur Begründung einer auf Dauer angelegten und öffentlich anerkannten Lebensgemeinschaft und
• die gesetzlich geordnete Verbindung zweier Personen
Es gibt also keinen Unterschied mehr zur „eingetragenen Partnerschaft“. Das was die „Ehe“ von der „eingetragenen Partnerschaft“ unterscheidet, wird damit vaporisiert.
Fazit: Wenn Paare, (ausser in heterosexueller Mann/Frau-Verbindung) für ihre Verbindung den Begriff „Ehe“ verwenden, entkernen sie damit den Begriff um alles, was ihn vom Begriff der „eingetragenen Partnerschaft“ unterscheidet. Sie erreichen damit also in keiner Weise einen Vorteil. Keinem nützts.
Dagegen wird der eben ausschliesslich für die heterosexuelle Mann/Frau-verbindung stehende Begriff „Ehe“ in sein Gegenteil verkehrt. Der Begriff für das was bisher als „Ehe“ gegolten hat, wird ganz einfach gelöscht. Die heterosexuelle Mann/Frau-Verbindung hat also nur Nachteile.
Und damit hat auch „die Familie“ nur Nachteile. Und auch unsere Zivilisation und unsere Kultur haben dadurch nur Nachteile.
Sie haben völlig Recht: Mit der erweiterten Ehedefinition wird die eingetragene Partnerschaft hinfällig. Die Ehe ist dann als Lebensgemeinschaft von zwei (beliebigen) Personen definiert – und alle haben die gleichen Rechte. Ist das das Gegenteil von heute? Nö.
Für Ehen zwischen Mann und Frau ändert sich damit nämlich rein gar nichts – irgendwelche Nachteile gibt es also nicht.
Heterosexuelle Paare, die sich für etwas besseres halten als homosexuelle Paare und daher ihrer Lebensgemeinschaft ein spezielles Prädikat verleihen wollen, können sich das ja beispielsweise noch immer bei irgendeinem Geisterbeschwörerklub abholen
Umgekehrt, Herr Vaucanson, es ist „die Ehe“, die hinfällig wird.
Nur der ausgehölte Begriff, der dann das Gegenteil bedeutet, bleibt. Das Wort ist danach einfach nur noch gekaperte Beliebigkeit ohne irgendwelche tiefere Bedeutung.
Und ihre plumpe Anmache zieht nicht. Denn eine Ehe aus Mann und Frau ist nicht eine solche um sich für etwas „besseres“ zu halten, als ein schwules Paar. Das denken nur Schwule. Aber es ist eben etwas anderes. Nicht dasselbe!
Eine Ehe ist eine Verbindung von Mann und Frau. Eine Verbindung von sexuell Abartigen ist keine Verbindung von Mann und Frau sondern ganz einfach etwas anderes. Also sicher keine Ehe. Sonst wäre es ja das Gleiche. Ist es aber nicht.
Capito?
Unsinn. Ehe bleibt Ehe. Daran gibt es nichts zu rütteln. Die Ehe beschreibt nämlich in erster Linie wie zwei Menschen zusammenleben und nicht, ob diese Menschen Penisse oder Vaginen haben.
Ein anderes Beispiel: Als das Stimmrecht – ursprünglich ausschliesslich den Männern vorbehalten – damals auf die Frauen ausgeweitet wurde, brauchte es auch keinen neuen Begriff. Stimmrecht blieb Stimmrecht, egal wer abstimmt. Genauso bleibt Ehe Ehe, egal wer heiratet.
Die paar abartigen Fanatiker, die damit nicht leben können – sei es weil sie heterosexuelle Paare für etwas besseres halten oder sonst einen Dachschaden haben – dürfen sich aber natürlich gerne weiterhin nach Belieben ihren eigenen Ehebegriff basteln. Den normalen Menschen ist das schnurzpiepegal.
Ihr faktenfreier „aus-der-Luft-Behauptungswahn“ ist schon ziemlich krass, Herr Vaucanson. Man müsste vielleicht schon von abnormal sprechen…!
Jemand der nach Vorlage der offiziellen Ehedefinition als „Willenseinigung zwischen Mann und Frau“ und als „gesetzlich geordnete Verbindung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts (heterosexuell) mit Ausschliesslichkeitscharakter“ immer noch stur und bockig schreibt, eine Ehe beschreibe ein Zusammenleben, bei dem diese Definition schnurzepiepegal sei, ist nicht jemand, den man als anerkannten Diskussionspartner ernst nehmen könnte.
Denn Diskussionen bauen auf Fakten auf. Nicht auf Dampfplaudereien zur Darstellung seiner zeitgeistlichen Nachplapper-Verbissenheit.
Tun Sie nicht so begriffsstutzig, Herr Knall. Natürlich ist die Ehe zivilrechtlich aktuell als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau definiert. Aber diese rein zivilrechtliche Definition kann man ohne Probleme ändern – genau um das geht es ja. Der Kern der Ehedefinition, nämlich die Art der Lebensgemeinschaft, bleibt damit wie gesagt unangetastet. Deshalb braucht es auch keinen neuen Begriff dafür.
Begriffsstutzig, Herr Vaucanson?
Und Sie wollen hier also erklären, „die Art der Lebensgemeinschaft“ würde nicht ändern, wenn deren Definition von „Verbindung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts (Mann/Frau, heterosexuell)“ zu „Jeder Jede oder Jedes das mit irgendwem herumfickt“ geändert würde?
Wenn man mir solche Denkmuster auftischen will, werde ich tatsächlich stutzig…
Nein, wieso auch? Nicht mal im ZGB steht heute etwas davon drin, welche Geschlechter in welcher Kombination eine Ehe eingehen dürfen oder nicht. Die gesetzliche Anpassung, die es bräuchte, ist also minim – die Regeln für das Zusammenleben bleiben bestehen.
In vielen Ländern Europas ist die Ehe für alle bereits Tatsache. Musste die Ehe dafür umbenannt werden? Oder hat sich für die heterosexuellen Ehepaare irgend etwas geändert? Nein. Die Ehe ist Ehe geblieben.
So what?
Ehe ist Ehe, egal zwischen welchen Geschlechtern. Deshalb braucht es keine Verfassungsänderung und muss die Ehe für alle auch nicht vors Volk. Ich gehe aber davon aus, dass die rechtsgerichtete JSVP / SVP und EDU das Referendum ergreifen.
@ Herr Knall, es geht nicht darum wer mit wem “rumfickt” wie Sie es in Ihrer primitiven Wortwahl äussern. Es geht darum wer mit wem eine eheliche Gemeinschaft eingehen will.
Doch, Herr Peter, genau darum geht es bei der Kaperung des Ehebegriffs (und damit auch jenes der „Familie“ oder schlussendlich unserer Kultur und Zivilisation)!
Es geht ausschliesslich darum, wer mit wem herumfickt. Oder hat für Sie die „sexuelle Orientierung“ nichts mit ficken zu tun, wie ich in meiner primitiven, sich um die Darumherumplauderei nicht scherenden Wortwahl schreibe.
Es geht bei der Definition der „Ehe“ nämlich nicht darum, ob sich die Eheleute lieben oder nicht. Das wird weder in der heutigen, noch in der von Ihnen angestrebten Variante auch nur erwähnt. Das einzige was „rechtlich“ ändern würde ist die für die Ehe geltende Fickvariante.
Die Ehe ist eben ein Heterobegriff. Darauf sollten Schwule und andere sexuell Abartige keinen Zugriff haben, denn seit Jahrtausenden gilt die Kernaussage: Ehe = Mann und Frau und beide hetero.
Offenbar sprechen Sie hier von einem ganz anderen “Ehe”, als ich, Herr Knall. Ich bezog mich auf die in der Schweiz zivilrechtlich definierte Ehe, die überhaupt keine Vorgaben macht, wer mit wem und wie oft oder wie ficken soll. Wenn Sie unter “Ehe” also irgendwelche Anweisungen für den Geschlechtsverkehr verstehen, dann sprechen wir offenbar von etwas gänzlich anderem..
Schon klar, Herr Vaucanson, dass Sie darunter „etwas Anderes“ verstehen. Denn ich spreche von der Ehe die in unserem Rechtssystem sehr wohl definiert ist.
https://www.ehe-recht.ch/
Sie aber sprechen hier von etwas ganz anderem. Sie beziehen sich auf sexuell perverse Praktiken, welche die oben genannte Definition ersetzen und in ihr Gegenteil verwandeln sollen.
Ich kann unter Ihrem Link nirgends irgendwelche Fickvorschriften für die Ehe finden, Herr Knall. Sie müssen einen falschen Link geteilt haben.
Zivilrechtlich ist die Sache einfach: Die Ehe, die heute aufgrund der Rechtsauslegung nur zwischen Mann und Frau möglich ist, wird künftig zwischen zwei Personen jeglichen Geschlechts möglich sein. Dafür müssen keine Definitionen ersetzt und schon gar nicht in ihr “Gegenteil verwandelt werden”.
Letzteres wäre ja sowieso kompletter Blödsinn, würde das ja nichts anderes bedeuten, als dass eine Eheschliessung zwischen allen Geschlechtern möglich ist, AUSSER zwischen Mann und Frau. Das verlangt nun wirklich niemand.
@ Peter Daniel
Die Linke und das Laster
Mit dem schwulen Nazi hatte die deutsche Linke ein Propagandainstrument erschaffen, das sich schnell verselbständigte und seither eine ungeahnte Eigendynamik entfaltet. Dass man sich dabei nicht weniger homophob gerierte als die Nazis, dass man aus ‘dem’ Homosexuellen den Sündenbock, „den Juden der Antifaschisten“ machte, nahm man billigend in Kauf. Der Zweck heiligt die Mittel, an diese Devise glaubten die deutschen Antifaschisten allemal.
Homosexualität und Faschismus sind bei Theweleit über den Typus des „Nicht-zu-Ende-Geborenen“ verknüpft. Dieser Typ Mann, so Theweleit brav psychoanalytisch, habe die LOSLÖSUNG von seiner MUTTER nicht vollzogen, sei latent oder auch manifest homosexuell und könne „unter bestimmten Bedingungen zum ‚soldatischen Mann’ werden“, der in seinen Augen gleichbedeutend ist mit dem „politischen Faschisten“. Welche „Bedingungen“ das sind, bleibt ebenso unklar wie der Zusammenhang, den Theweleit zwischen homosexuellem Analverkehr und „weissem Terror“ konstruiert. Das Grundproblem an Theweleits Ausführungen, die aus einer Aneinanderreihung von Assoziationen, Andeutungen und Vermutungen bestehen, ist, dass sie stets im Ungefähren bleiben, nicht greifbar und deswegen schwer angreifbar sind. Besonders perfide ist auch, dass Theweleit den von ihm unterstellten Zusammenhang von NS-Terror und Homosexualität – wohl aus political correctnes – wiederholt dementiert, um dann aber doch immer wieder darauf zu rekurrieren. Zu allem Überfluss hat Theweleit seine Theorie zur Homosexualität in späteren Ausgaben der „Männerphantasien“ auch noch modifiziert und teilweise zurückgenommen.
An der Vorstellung, dass NS-Terror und Homosexualität in einem diffusen Zusammenhang stehen, hält er aber bis heute fest.
Ein NEIN zur Bevorzugung vor allen anderen Minderheiten ist am 9.2.2020 klar abzulehnen.
Denn schon der bisherige Rassismusartikel StGB 261 wird als hinterfragungswürdig bezeichnet weil er zu oft einfach missbraucht wird. So z.B. wenn politische Anordnungen & VO an die Medien erfolgen dass bei Straftaten öffentlich die Rasse & die Nationalität nicht mehr genannt werden dürfe.
Übrigens gerade Sie Peter Daniel sollten sich nicht immer dermassen weit öffentlich aus dem Fenster lehnen, denn gerade Sie haben sich hier auf Vimentis jetzt schon mehrmals auf der Linie von strafbar und nicht strafbar ausbalanciert. Sie haben sich meiner Meinung nach strafrechtlich schuldig gemacht i.S.der
Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit
StGB Art. 261 bestimmt klar In Abs. 1:
“Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den GLAUBEN AN GOTT, beschimpft oder VERSPOTTET oder Gegenstände religiöser Verehrung VERUNEHRT,
wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder ÖFFENTLICH VERSPOTTET.”
Mein Vater sagte immer: “Immer erst vor der eigenen Türe wischen”.
Es ist unerträglich, wie uns immer mehr gedankenpolizeiliche Verhaltensregeln per Schein-Gesetzlichkeit verordnet werden sollen. Damit wird angestrebt, eine „Änderung der Gesellschaft“ zu erzwingen. Angeblich zu einer „besseren“.
Übersehen wird, dass die als „besser“ gebrandete, anzustrebende Gesellschaft von Leuten definiert wird, die das Ideal im zentral geleiteten und begleiteten Einheitsmenschen sehen.
Auch das gerade aktuelle „Schwulenrassengesetz“ ist Teil dieses Denk-Veränderungsstrebens. Abnormales Sexualverhalten wird zum ununterscheidbaren normalen Sexualverhalten umdefiniert. Der Ehebegriff wird entkernt, indem dessen Definition einer heterosexuellen Verbindung von Mann und Frau in ihr Gegenteil verkehrt wird. Desgleichen soll der Begriff der Familie als blutsverwandte, abstammungsmässig verbundene Generationenfolge nach stalinistischem Vorbild „dekonstruiert“ und durch beliebige Zusammenlebens- oder Zuneigungsformen ersetzt werden.
So wird es künftigen Generationen nicht mehr möglich sein, sich eine heute „normale“ Sexualverbindung, eine Ehe oder eine Familie so wie sie heute verstanden wird auch nur vorzustellen, denn dafür existieren dann gar keine denkbaren Begriffe mehr.
Deshalb ein Aufruf an alle Schwulen und sexuell „Umorientierten“: Lasst Euch nicht in diese Psychostrategie einspannen! Ihr seid dabei nur willige Helfer einer viel grösseren Agenda. Einer Agenda, die keinerlei Respekt für das Individuum oder für das Individuelle von Menschen hegt, sondern ausschliesslich die umfassende Steuerung einer gleichgeschalteten Menschenmasse anstrebt.
NEIN zum Missbrauch der “sexuellen Orientierung” für die Errichtung einer Gedankendiktatur per neuer Rassengesetze!
@ Hans Knall, es geht nicht darum, dass Sie Homo- oder Bisexualität gut finden müssen. Es geht darum, dass eine Minderheit Schutz erhält vor Hass und Diskriminierung. In der Arena vom Freitag sagte eine Vertreterin der EDU, dass sie es für akzeptabel halte wenn an einem Geschäft steht “Juden werden hier nicht bedient”. Das sei Gewerbefreiheit. Das ist glücklicherweise seit 1995 strafbar. Und so soll auch die Erweiterung auf die sexuelle Orientierung mehr Schutz bieten für eine weitere, erwiesenermassen oft diskriminierte Bevölkerungsgruppe.
Nein, Herr Peter, es geht nicht darum, eine Minderheit vor „Hass“ und „Diskriminierung“ zu „schützen“. So lautet nur die Sprachregelung, welche zum Ziel hat, ein neues Schwulenrassengesetz einzuführen.
Aber in Wirklichkeit geht es darum, ein Mittel in die Hand zu bekommen, um unliebsame Äusserungen, Meinungen oder Überzeugungen unter Androhung gesetzlicher Strafbarkeit zensurieren und unterdrücken zu können.
Im vorliegenden Fall werden entsprechend zeitgeistig geförderte Gruppen wie Schwule oder anderswie sexuell Abnormale bevorteilt, weil identische Äusserungen gegenüber sexuell nicht Umorientierte, also gegen „Normale“ oder gegen nicht im Rassismus-Sonderschutz-Kanon Stehende (Bsp. „alte weisse Männer“ usw) nicht eingeklagt werden können, obschon sie „die Menschenwürde“ genauso verletzen, wie wenn einem Schwulen gesagt wird, er sei doch schwul…
Die Strafnorm unterteilt nicht in Mehr- und Minderheiten. Es sind Diskriminierungen und Aufrufe zu Hass gegenüber allen Rassen, Ethnien, Religionen und (demnächst auch) sexuellen Orientierungen einklagbar.
Zudem wird auch künftig niemand bestraft, nur weil er einen schwulen Mann “schwul” nennt.
Hans Knall, schauen Sie sich die Arena vom vergangenen Freitag an. Wäre schön wenn Sie sich ausnahmsweise auch an Fakten halten würden.
Wenn das tatsächlich, Herr Vaucanson, so wäre, dann müsste ja längst jeder Muslim in der Schweiz der den Koran nicht offiziell ablehnt, zu Höchststrafen verurteilt worden sein! Denn ausser im Koran habe ich hierzulande noch nirgends Aufrufe festgestellt, die Hass fordern.
Oder haben Sie schon jemals irgendwo festgestellt, dass jemand gesagt oder geschrieben hätte, man solle Schwule hassen?
Das zeigt, dass hier nur eine zeitgeistige Agenda verfolgt wird. Da wo es gar keine Hassaufrufe gibt, (gegen Schwule und sexuell Abartige) soll unbedingt ein Gesinnungs-Sondergesetz nötig sein, das solche verbietet.
Aber dort wo es bereits ein Gesetz gegen Hassaufrufe gibt (Hass gegen Andersgläubige) wird es nicht angewendet, weil es nicht ins zeitgeistige Gesinnungs-Konzept passt.
Jetzt wollen Sie, Herr Peter, wohl auch gleich noch erklären, dass man in der ARENA-Sendung von SRF die Fakten vermittelt bekommt…
Ob etwas im Koran oder in der Bibel steht und ob jemand öffentlich zu Hass oder Diskriminierung aufruft, sind zwei paar Schuhe. Mit der Gesetzeserweiterung wird ja beispielsweise auch nicht die Bibel verboten, nur weil fordert, man solle Homosexuelle töten. Wenn aber nun ein Pfarrer in der Kirche zur Tötung von Homosexuellen aufruft, kann er künftig dafür bestraft werden.
Wo haben Sie denn nun also schon überall öffentliche Aufrufe zu Hass gegenüber Christen gehört, Herr Knall? Da fehlen mir die Beispiele.
Und nur weil Sie es offenbar ausblenden, heisst es nicht, das es keine öffentliche Aufrufe zu Diskriminierung und Hass gegenüber Homosexuellen gibt. Gäbe es das nicht, bräuchte es tatsächlich keine erweiterte Strafnorm.
Nein, Herr Vaucanson, die Bibel wird glücklicherweise noch nicht verboten. Und aus meiner Sicht braucht es die gesamte Rassengesetzgebung überhaupt nicht. Weder für Rassen, Ethnien, noch Religionen. Ich bin dafür diese ersatzlos zu streichen, denn sie waren von Anfang an als gesinnungspolizeiliche Massnahme geplant und wurden bisher auch so gehandhabt.
Der einzige Grund warum damals die Schweizer zugestimmt haben ist, weil sie damit präventiv etwas gegen krasse Auswüchse des Antisemitismus tun wollten.
Stattdessen hat aber seither der Antisemitismus zugenommen, vor allem von linker Seite (getarnt als Israel-Hass) und am bedrohlichsten von Seiten der eingewanderten Muslime. Erstaunlicherweise erhalten „Aktivisten“ aus exakt diesen Bevölkerungsgruppen am wenigsten Verurteilungen…
Was ich daher vollständig ablehne, ist die Aufnahme von neuen „Rassen“ in die Sonder-Rechtsschutzzone. Denn das bedeutet nur die Erweiterung der weltweit angestrebten Gesamt-Gesinnungskontrolle über die Menschen.
“Weltweit angestrebte Gesamt-Gesinnungskontrolle” – der war gut *lol*.
Aber mal ernsthaft: Auch für die Erweiterung der Strafnorm ist der einzige Grund, dass man präventiv etwas gegen krasse Auswüchse der Homophobie (die es leider tatsächlich gibt) tun will.
Dass der Antisemitismus seit der Einführung der Strafnorm 1965 (Der Grund war übrigens der Beitritt zur UN-Rassendiskriminierungskonvention) in der Schweiz zugenommen hat und dass Linke und Muslime nicht verurteilt werden, obwohl sie öffentlich zu Diskriminierung und Hass aufrufen, sind zwei steile Thesen, die sie hoffentlich wenigsten mit ein paar Beispielen belegen können. Sonst ist das kaum haltbar.
Das Volksbegehren, den Art. 261bis StGB ganz aus der Verfassung zu streichen, scheiterte 2007 übrigens bereits beim Unterschriftensammeln.
Genau, Herr Vaucanson, auch hier ist der einzige Grund, warum viele Schweizer diesem Schwulenrassengesetz zustimmen werden, die Hoffnung, damit etwas gegen angebliche krasse Auswüchse der Homophobie (die es tatsächlich nur ganz, ganz selten gibt) tun zu können. Es ist derselbe Schmäh, der ihnen von den selbstgerechten Gesinnungs-Kontrolleuren vorgeplaudert wird, wie damals beim Rassismusgesetz wegen dem Antisemitismus.
Aber wer sich die Sache ansieht wird feststellen, dass das eben doch nur Floskeln waren und nur eine Heuchelei, zur Einführung einer Gesinnungs-Gesetzgebung. Das sieht man am Resultat des bestehenden Rassismusartikels: Der Antisemitismus ist nicht zurückgegangen. Er hat zugenommen. Das Gesetz ist für die beschworene „Prävention“ absolut unbrauchbar!
Logisch, denn die Absicht dahinter ist wie gesagt ja auch eine andere…
Weder bezieht sich die Strafnorm nur auf das Judentum noch hat der Antisemitismus aufgrund dieser Strafnorm zugenommen. Da gibt es gar nichts derartiges festzustellen – ansonsten hätte das Schweizer Volk bereits 2007 die Bremse gezogen.
Festzustellen gibt es dagegen, dass Diskriminierung und Hass gegen Homosexuelle immer noch verbreitet ist. Mit der erweiterten Strafnorm können künftig zumindest die krassen Fälle geahndet werden.
Niemand behauptet, Herr Vaucanson, der Antisemitismus habe „aufgrund“ dieser Strafnorm zugenommen. Solche bösartigen Interpretationen zeugen nur von der Hilflosigkeit des diese Zusammenschusternden.
Aber der Rassismusartikel wurde eingeführt um den Antisemitismus angeblich zu verhindern oder zumindest einzudämmen. Nichts davon ist zu registrieren. Im Gegenteil, es ist eine Zunahme des Antisemitismus zu verzeichnen! Das bedeutet, dass das Gesetz diesbezüglich keine Wirkung hat. Wer das begreift, kann auch erkennen, dass es eben einen anderen Grund für diese Gesinnungsgesetzgebung geben muss.
Es ist die Absicht, schlussendlich alle Menschen in ununterscheidbare, willenlose und somit leicht kontrollierbare Sklavenmassen zu verwandeln. Nur deshalb werden mit der immergleichen, aber halt nur vorgeschobenen „Präventionslüge“ nun immer neue zensurgeschützte, möglichst abartige Willkürrassen in den Kanon der unantastbaren „Minderheitengruppen“ aufgenommen.
Niemand behauptet das – ausser Ihnen, Herr Knall. Sie schrieben: “Das sieht man am Resultat des bestehenden Rassismusartikels: Der Antisemitismus ist nicht zurückgegangen. Er hat zugenommen.” und verknüpfen die Zunahme von Antisemitismus kausal mit der Rassismus-Strafnorm. Oder war das nur wieder mal gar nicht so gemeint wie versehentlich geschrieben?
Die Rassismus-Strafnorm wurde 1995 (nicht 1965) eingeführt, um die Diskriminierung und die Aufrufe zu Hass gegenüber Rassen, Ethnien und Religionen einzudämmen. Sie findet also nur bei krassen Äusserungen Anwendung.
Wenn sie von einer tendenziellen Zunahme von Antisemitismus aufgrund oder trotz der Rassismus-Strafnorm sprechen, stellt sich daher einerseits die Frage, gegenüber welchem Zeitraum da verglichen wird (1995?) und andererseits die Frage, ob Antisemitismus heute nicht noch viel schlimmer und offenkundiger wäre, gäbe es keine Rassismus-Strafnorm?
Inwieweit die Menschen hierzulande weniger “versklavt” wären, dürften sie wieder ungestraft und öffentlich gegen Juden hetzen, will sich mir schlussendlich überhaupt nicht erschliessen, Herr Knall. Können Sie das vielleicht noch erläutern?
Der Zusammenhang besteht darin, Herr Vaucanson, dass die angeblich angestrebte Prävention eben nicht stattgefunden hat, weil man feststellen kann, dass der Antisemitismus seit der Einführung der Rassismusstrafnorm zu- statt abgenommen hat. Nicht wegen des Gesetzes, sondern eben ohne diesbezügliche Wirkung des Gesetzes.
Das Zeigt, dass die Rassismusstrafnorm demnach anderen Zwecken dienen muss. Sonst könnte man ja diese nutzlose Regel abschaffen.
Und Ihre saublöde immer wiederkehrende Anblaffung, dernach ich „gegen Juden hetzen“ würde, können Sie sich in den Arsch schieben. Von mir haben Sie noch nie etwas gehört oder gelesen, was als „gegen die Juden“ eingeordnet werden könnte. Im Gegenteil, hier in diesem Forum bin ich einer der Wenigen, die sich gegen den verdeckten Antisemitismus (vor allem der Linken) öffentlich aussprechen.
Da Sie offenbar einiges aus meinem letzten Kommentar überlesen haben, wiederhole ich es gerne nochmals für Sie:
Die Rassismus-Strafnorm wurde 1995 eingeführt, um die Diskriminierung und die Aufrufe zu Hass gegenüber Rassen, Ethnien und Religionen einzudämmen. Sie findet also nur bei krassen Äusserungen Anwendung.
Inwieweit sie auch präventiv gegen nicht von der Strafnorm erfassten Rassismus etc. wirkt, darüber kann man bestimmt diskutieren. Dafür müssten Sie aber endlich mal ein paar Belege für Ihre Behauptungen liefern.
Wenn sie nämlich von einer tendenziellen Zunahme von Antisemitismus sprechen, stellt sich einerseits die Frage, gegenüber welchem Zeitraum da verglichen wird (1995?) und andererseits die Frage, ob Antisemitismus heute nicht noch viel schlimmer und offenkundiger wäre, gäbe es keine Rassismus-Strafnorm?
Und wo sollte ich gesagt haben, dass Sie gegen Juden hetzen? Wieso müssen Sie sich denn dafür rechtfertigen? Ich habe lediglich gefragt inwieweit die Menschen hierzulande weniger “versklavt” (Ihre Wortwahl) wären, dürften sie wieder ungestraft und öffentlich gegen Juden hetzen? Darauf haben Sie aber offenbar auch keine Antwort.
@ Herbert von Vaucanson: Sie werden ja auch ab und an mal die Tagespresse lesen, gerade in den letzten Tagen waren auch Berichterstattungen über den Abstimmungskampf von 1994 veröffentlicht. Dort entnehmen Sie Ihre Antworten.
“Und wo sollte ich gesagt haben, dass Sie gegen Juden hetzen? Wieso müssen Sie sich denn dafür rechtfertigen? Ich habe lediglich gefragt inwieweit die Menschen hierzulande weniger “versklavt” (Ihre Wortwahl) wären, dürften sie wieder ungestraft und öffentlich gegen Juden hetzen? Darauf haben Sie aber offenbar auch keine Antwort.” Nein, auf sowas will ich nicht antworten, das ist ziemlich unter meinem Niveau.
Sehr freundlich, dass Sie antworten, Herr Peter. Mein Kommentar bezog sich allerdings auf die (tatsächlich etwas haarsträubenden) Äusserungen von Herrn Knall, nicht auf Ihre…?
Da haben Sie bei Herrn Peter wohl den Nagel auf den Kopf getroffen, Herr Vaucanson…
Ich hoffe, auch BDS wird nun stärker kontrolliert werden. Schliesslich sind einige Exponenten von linksgrün grosse Anhänger von BDS und sind für Sanktionsmassnahmen gegen Israel und dafür alles Land wieder den Arabern zurückzugeben.
Peinlich: eine Verurteilung gegenüber einem Türken musste zurückgenommen vom Bundesgericht, weil er den Völkermord an den Armeniern geleugnet hatte. Eine schalende Ohrfeige vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen ein linksgrünes Gesetz.
Schon gesehen? „Wir Schwulen und Lesben brauchen keine Sonderrechte!“
https://sonderrecht-nein.ch/wir-schwulen-und-lesben-brauchen-keine-sonderrechte/
jan eberhart schreibt:
Ich hoffe, auch BDS wird nun stärker kontrolliert werden. Schliesslich sind einige Exponenten von linksgrün grosse Anhänger von BDS und sind für Sanktionsmassnahmen
gegen Israel und dafür alles Land wieder den Arabern zurückzugeben.Peinlich: eine Verurteilung gegenüber einem Türken musste zurückgenommen vom Bundesgericht,
weil er den Völkermord an den Armeniern geleugnet hatte. Eine schalende Ohrfeige vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen ein linksgrünes Gesetz.
@ Jan Eberhart: Was hat das mit dem Beitrag zu tun. Auch ich verurteile das Verhalten von Israel, aber bin nicht antisemitisch. Ich verurteile die Siedlungspolitik des Staates Isreal, aber ich bin vehement gegen Antisemitismus.
Ja nun, wer sich neben Erdogan (Kurden-Konflikt, Besetzung von Kurden-Gebieten im Nordirak), Hamas (Zitate der Protokolle der Weisen von Zion) oder Iran (offener Kampf gegen den grossen oder kleinen Satan, Unterstützung von Hisbollah, Assad, Huthi-Rebellen) einreihen will, kann das gerne tun.
Genau das ist die Heuchelei der Linken, Herr Peter. Unter dem Titel „ich kritisiere doch nur die Siedlungspolitik Israels“ wird die wahre Judenfeindlichkeit versteckt.
Denn was Sie in Wahrheit vertreten, ist die jeweils unbedingte Unterstützung aller Machenschaften, die den Interessen der so genannten „Palästinenser“ dienen könnte.
Es handelt sich dabei um eine Speerspitze des antijüdischen Islam. Die „Palästinenser“ sind eine willkürlich ausgewählte und von allen sie umgebenden Gesellschaftsverbänden nicht unterscheidbare Volksgruppe, die von ihren Glaubens- und „Rassenbürdern“ mit Absicht als „Flüchtlinge“ in Lagern gehalten werden. Ihre allgemein anerkannte Absicht ist es „die Juden zu vernichten“ und „Israel auszulöschen“!
Und nun soll es „nicht Antisemitisch“ sein, wenn man genau diese Ziele offensichtlich gutheisst und mit Millionen an Hilfskohle alimentiert?
Ja und dank der verschärften Anti-Rassimusstrafnorm sitzen bald alle, die eine andere Meinung als die sozialistischen Parteiparolen posten, für fünf Jahre im Gefängnis.
Daher braucht es ein Nein zur Verschärfung der Antirassismusstrafnorm.
NICHT eine Verschärfung der Antirassismusstrafnorm,
sondern mehr Respekt und Anstand gegenüber Andersdenkenen MENSCHEN ist gefragt.
Wichtigste Voraussetzung dazu wäre in erster Linie eine GUTE (biophile) KINDERSTUBE, denn im KLEINEN fängt bekanntlich das GROSSE an, die MENSCHENLIEBE gegenüber JEDEM.
Doch was Hans nicht kann – gelernt hat – lernt Hänslein nimmermehr.
DIe arabische Liga verurteilt den Friedensplan von Trump.
Darunter:
Die wunderbare Demokratie Saudi-Arabien.
Der Iran, der aussschliesslich auf Diplomatie setzt (Ok, Die Iraner als Perser und Shiiten sind natürlich keine Araber).
Ägypten, das auf Menschenrechte setzt und auf gute Kontake nach Israel setzt.
Jordanien, dass ebenfalls gute Kontakte nach Israel hat.
Und alle anderern arabischen Staaten, die seit 1979 sich den Iran als Feindbild erarbeitet haben anstatt Israel.
Bei der Vorstellung mit Trump und BIbi waren auch Repräsentanten dabei aus VAE, die das ganze höflich diplomatisch zur Kenntnis genommen haben.
Wie immer gilt bei der arabischen Liga: Nichts weiter als heisse Luft.
NICHT eine Verschärfung der Antirassismusstrafnorm braucht es, sondern weniger NEID und MISSGUNST unter den Menschen, endlich mehr Respekt und Anstand gegenüber andersdenkenen MENSCHEN ist heute gefragt.
Wichtigste Voraussetzung dazu wäre in erster Linie eine GUTE (biophile) KINDERSTUBE, denn im KLEINEN fängt bekanntlich das GROSSE an, die MENSCHENLIEBE gegenüber JEDEM MENSCHEN.
Doch was Hans nicht gelernt hat lernt Hänslein nimmer mehr.
Darum sagte Jesus ja. “Liebet Eure Feinde”. Das müssen wir nicht einfach “glauben”, auch nicht als total schyzophren krank jetzt beiseite schieben, sondern LOGISCH & ERNSTHAFT erst einmal selber gründlich hinterfragen. Meine Schlussfolgerung jedenfalls ist daraus;
Ausschliesslich DEIN vermeintlicher “Feind voller Hass” zeigt Dir (zwar nekrophil in böser Absicht) doch deine eigentlichen Schwachstellen erst erbarmungslos auf, nämlich um dich herab zu würdigen, zu verletzen, zu demütigen, so richtig voller HASS fertig zu machen. Er merkt dabei aber selber nicht, dass er DIR – genau damit – in Wirklichkeit dazu hilft deine Schwachstellen überhaupt erst einmal selber zu erkennen. Danach in einem zweiten Schritt kannst Du dann aber konsequent beginnen dich genau dort zu verbessern, zu stärken, zu vervollkommnen. Einen 3. Schritt nach vorne machst Du dann auch noch zu lernen, nämlich dich selber einmal “in die Schuhe” deines “Feindes” hinein zu stellen, zu versetzen, um seine “kuriosen” Ansichten nur als Teil eines GANZEN verstehen zu lernen.
HASS kann nur durch LIEBE erlöst werden, im schlimmsten Fall erzeugt Hass nur wieder noch noch mehr Hass auf der “Gegnerseite” wie die NAZIS mit ihrem Menschen verachteten nekrophilen Ausrottung-Krieg 1939 bis 1945 in Osteuropa belegten. Das genaue Gegenteil erreichten die Nazis, sie machten sich mit jedem ermordeten Menschen 12 neue GEGNER, was nach dieser geistigen Gesetzmässigkeit dann zwangsläufig die totale Niederlage Nazideutschlands bringen musste. Aber lernen wir wirklich etwas daraus, mündet der jetzt wieder auflodernde Hass links auf rechts und umgekehrt nicht wieder in einem noch erbarmungsloseren, noch schlimmeren 3. Weltkrieg?
“Weil der Mensch aus der Geschichte nichts lernt,
muss sich diese immer wiederholen”.
M. Gandhi
Dass dies genau so sich verhält, das zeigen uns die Kinder doch früh schon sehr deutlich auf, aber nur wenn wir uns nicht von vornherein ÜBER diese hochnäsig stellen. Einem Kind kann Mutter tausend mal doch die Warnung vorgeben, nämlich dass es nicht auf die HEISSE Herdplatte langen soll, diese sei HEISS. Doch erst wenn es eines Tages seine Finger tatsächlich verbrannt hat, dann erst wird es wissen durch eigene schmerzhafte ERFAHRUNG was das Wort “HEISS” wirklich bedeutet. Dem Kind genügt im Normalfall dann schon das eine Mal, wiese denn nicht den ach so “hochgebildeten erwachsenen” Menschen?
Auch diesbezüglich sagte Jesus den Punkt zielgenau treffend: “Kommt her zu mir ihr Kinderlein, ich will EUCH erquicken”. Oder “Seit wie die Kinder, denn ihnen gehört (die geistig inhaltliche Erkenntnis) das Himmelreich.”
Nein ich bin eben NICHT ein verblendeter religiöser Phantast, aber geistig “erwacht”, schon mit 17 Jahren demzufolge aus der röm. kath. Kirche – auch formell – konsequent ausgetreten.
Damit will ich aber auch den noch fest “kirchentreuen” Menschen nicht etwa noch zu nahe treten.
peter daniel sie sind allem anschein nach nicht einsichtsfähig. mich verwundert es jedenfalls nicht
auf spirituellem weg nicht lernbereit, jede Göttlichkeit absolut verneinend.
Ein geistig Blinder Herr Blanchot
Eigentlich schade dass es diesbezüglich bei den Sozialisten, Kommunisten und selbst neuerdings bei sogenannten “Grünen” Mangelware ist.
Einen schönen Tag, schönes WE noch.
Nun haben sie’s geschafft, hab Nein gestimmt, mir ist es egal da ich mit allen mir bekannten Homos und Lesben im Einklang lebe.
Bei einem Gespräch mit einer Kollegin “Lesbe”, sie ist in der Beziehung der Mann, erzählte sie mir, dass sie ihrer Frau erklärt hat, dass sie als Frau gefälligst den Haushalt zu tun hat wie Waschen, Putzen, Kochen usw.
Da dachte ich, jetzt ist auch in diesen Beziehungen die ” Gleichberechtigung ” angekommen 🙂