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JA zur Begrenzungsinitiative​: „Ärmer statt reicher!

Bringt die Per­so­nen­frei­zü­gi​g­keit mit der EU mehr oder we­ni­ger Wohl­stand? Das un­par­tei­ische, hoch­an­ge­se­hene For­schungs­in­sti­tu​t Eu­rope Eco­no­mics in Lon­don hat dies für die Schweiz ab­ge­klärt. Der Wohl­stand wird an der Ent­wick­lung der Löhne und des sog. Brut­to­in­land­pro­d​uk­tes(­BIP) pro Kopf ge­mes­sen. Die­ses BIP ist der Wert aller Waren und Dienst­leis­tun­gen, die in einem Jahr in­ner­halb der Lan­des­gren­zen pro­du­ziert wer­den. Die eu­ropäi­schen For­scher stel­len fest, dass in der Schweiz zwi­schen 2002 und 2017(für die Fol­ge­jahre feh­len die Zah­len) die Löhne auf­grund der Zu­wan­de­rung um min­des­tens 3,5 Pro­zent we­ni­ger ge­wach­sen sind. Ohne Per­so­nen­frei­zü­gi​g­keit hät­ten die Schwei­zer 560 Fran­ken mehr Lohn in der Ta­sche. Und das BIP pro Kopf? Die un­kon­trol­lierte Zu­wan­de­rung habe das BIP-Wachs­tum pro Kopf 4,4 Pro­zent ge­kos­tet, d.h. das jähr­li­che BIP wäre heute pro Kopf um gut 3500­Fran­ken höher. Al­lein wegen des Per­so­nen­frei­zü­gi​g­keits­ab­kom­mens weise das BIP pro Kopf bei den Schwei­zern 0,7 Pro­zent we­ni­ger Wachs­tum aus. Warum diese Ver­lus­te? Die Zu­wan­de­rer sind im Durch­schnitt we­ni­ger pro­duk­tiv als die da­ma­lige Be­völ­ke­rung von 2002. Da­durch hat sich auch bei der an­säs­si­gen Be­völ­ke­rung das BIP pro Kopf wegen der un­kon­trol­lier­ten Zu­wan­de­rung ge­senkt. Die Be­gren­zungs­i­ni­ti​a­ti­ve, die am 27.­Sep­tem­ber zur Ab­stim­mung kommt, ver­langt er­neut, diese Zu­wan­de­rungs­ver­t​räge an­zu­pas­sen. Wenn die EU sich dazu ver­wei­gert, müs­sen sie gekün­digt wer­den. Dann könn­ten, im schlimms­ten Fall, die sie­ben Ver­träge der Bi­la­te­ra­len I da­hin­fal­len. Doch auch dann – das stel­len die For­scher eben-falls fest – wäre das BIP pro Kopf 400 bis 480 Fran­ken höher! Nun haben wir das wis­sen­schaft­lich bestätigt, was je­der­mann in­stinkt­mäs­sig spür­te: Die Per­so­nen­frei­zü­gi​g­keit macht die Schwei­zer nicht rei­cher, son­dern är­mer.“ (Ch. Blo­cher in Aar­auer Nach­rich­ten vom 21. Au­gust 2020)

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