JA zur Begrenzungsinitiative: Ist der Zugang zum EU-Markt gefährdet?
Natürlich nicht. Nur der Zugang für Personen wird wieder geregelt. Wir bestimmen wieder selber, wann jemand zuwandern darf. Der Marktzugang für Exporte ist nicht im Personenfreizügigkeitsabkommen geregelt, sondern hauptsächlich im Freihandelsabkommen von 1972. Zudem gilt hier der freie Handel nach WTO-Regeln. Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist Teil der Bilateralen I, die 7 kleinere Verträge umfassen. Die Begrenzungs-Initiative verlangt, dass der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... in 12 Monaten mit der EU eine neue Regelung zur Personenfreizügigkeit verhandeln muss. Sonst muss er das Personenfreizügigkeitsabkommen künden. So weit wird es die EU aber kaum kommen lassen, weil sie mit den Bilateralen I viele Vorteile hat. Falls doch, dann verhandeln wir halt neue, bessere Bilaterale-I-Verträge!
Für den freien Zugang zu einem ausländischen Markt ist weder die Rechtsübernahme noch die Personenfreizügigkeit nötig, wie das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China zeigt.
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