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JA zur BGI: Ist der Zugang zum EU-Markt gefährdet?

JA zur Be­gren­zungs­i­ni­ti​a­ti­ve: Ist der Zu­gang zum EU-­Markt ge­fähr­det?

Natürlich nicht. Nur der Zugang für Personen wird wieder geregelt. Wir bestimmen wieder selber, wann jemand zuwandern darf. Der Marktzugang für Exporte ist nicht im Personenfreizügigkeit​sabkommen geregelt, sondern hauptsächlich im Freihandelsabkommen von 1972. Zudem gilt hier der freie Handel nach WTO-Regeln. Das Personenfreizügigkeit​sabkommen ist Teil der Bilateralen I, die 7 kleinere Verträge umfassen. Die Begrenzungs-Initiativ​e verlangt, dass der Bundesrat in 12 Monaten mit der EU eine neue Regelung zur Personenfreizügigkeit​ verhandeln muss. Sonst muss er das Personenfreizügigkeit​sabkommen künden. So weit wird es die EU aber kaum kommen lassen, weil sie mit den Bilateralen I viele Vorteile hat. Falls doch, dann verhandeln wir halt neue, bessere Bilaterale-I-Verträge​!

Für den freien Zugang zu einem ausländischen Markt ist weder die Rechtsübernahme noch die Personenfreizügigkeit​ nötig, wie das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China zeigt.

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