Die Kriterien für Topjobs sind alles andere als glasklar: Wie soll man denn die fachliche Leistung gegen die Erfahrung oder das Sozialverhalten gewichten? Wie die notwendigen Eigenschaften für künftige, heute noch unbekannte Herausforderungen erkennen?
Dagegen ist das qualifizierte Losverfahren fair und effizient. Das Los garantiert absolute Chancengleichheit.
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Kommentare anzeigen Hide commentsBei der SP zahlt JEDES Mitglied einen Jahresbeitrag von minimal 1% des Einkommens, so auch jeder Bundesrichter, der Mitglied der SP ist. Auf einem Richterlohn von gegen 400000 CHF macht das nur gegen 4000 CHF. Diese BR sind selbstverständlich alle nicht in der Partei aktiv. – Die verantwortungsvolle Nomination guter Kandidaten ist für die Parteien finanziell und personell sehr aufwendig: das bezahlt natürlich nicht der Bund; auch er nimmt nicht Einfluss. Kein Bundesgericht weltweit ist so wenig beeinflusst wie das schweizerische, nämlich überhaupt nicht. – Gegen eine unbefristete Amtsdauer bis 65 wäre im übrigen nichts einzuwenden. Mitgliederbeitrag und Amtsdauer sind aber nicht Teil der Abstimmung, nur die Bundesrichter-Wahltombola eines Milliardärs, der beim BG schon oft verloren hat.
Eine Initiative ist gültig, wenn sie nicht eindeutig undurchführbar ist, und ungültig, wenn offensichtlich ist, dass sie im Fall einer Annahme, weil sie der Bundesverfassung widerspricht, nicht vollzogen werden kann. Letzteres ist bei der sog. \\”Justizinitiative\\” der Fall. Die zuständigen Organe hätten sie für ungültig erklären müssen. Man will aber offenbar nicht den Anschein erwecken, man sei undemokratisch, und lässt lieber diesen Milliardär mit seiner undemokratische Ämterverlosung gewähren. Seine millionenschwere Kampagne ist nicht zu übersehen. Leider hat niemand die Mittel, um die NEIN-Parole zu propagieren. Wenn das nur gut kommt!