1. Politisches System

JA zur Justizinitiative: Richter müssen parteiunabhängig urteilen.

Eines der Fundamente des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung: Die Regierung erlässt keine Gesetze, das Parlament regiert nicht – und die Gerichte sind zwar dem Gesetz verpflichtet, aber in der Auslegung einzelner Fälle urteilen sie ungebunden und ohne Weisungen. Alles andere ist politische Justiz. In fremden Ländern kritisieren wir das, aber bei uns schauen wir darüber hinweg. Frei nach der Bergpredigt: Du siehst eher den Splitter im Auge des Bruders als den Balken im eigenen.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: JA zur Justizinitiative: Richter müssen parteiunabhängig urteilen.
  • November 16, 2021

    1. Die Bundesrichter urteilen parteiunabhängig. Es gab noch nie einen Rekurs beim EGMR gegen ein \”parteiabhängiges Urteil\”.
    2. Die Initiative verlangt die Nominierung durch eine Kommission des BUNDESRATES. So ist die bisher funktionierende Gewaltentrennung (Nomination ausserhalb der eidg. Räte) nicht mehr gewährleistet. Siehe Ungarn und Polen.

    Kommentar melden
  • November 19, 2021

    Eine Initiative ist gültig, wenn sie nicht eindeutig undurchführbar ist, und ungültig, wenn offensichtlich ist, dass sie im Fall einer Annahme, weil sie der Bundesverfassung widerspricht, nicht vollzogen werden kann. Letzteres ist bei der sog. \”Justizinitiative\” der Fall. Die zuständigen Organe hätten sie für ungültig erklären müssen. Man will offenbar nicht den Anschein erwecken, man sei undemokratisch, und lässt lieber diesen undemokratischen Milliardär gewähren …

    Kommentar melden
  • November 20, 2021

    Mitgliederbeitrag und Amtsdauer sind nicht Teil der Abstimmung, nur die Bundesrichter-Wahltombola eines Milliardärs, der beim Bundesgericht gegen seine Arbeitnehmer verloren hat. Der Jahresbeitrag der Bundesrichter an ihre Partei tangiert die sog. „Justizinitiative“ nicht; die Bundesrichter bezahlen also den Beitrag weiter. Es steht ihnen aber natürlich jederzeit frei, diese Zahlungen einzustellen und/oder aus der Partei auszutreten. Bei der SP zahlt JEDES Mitglied einen Jahresbeitrag von minimal 1% des Einkommens, so auch jeder Bundesrichter, der Mitglied der SP ist. Von einem Richterlohn von gegen 400000 CHF sind das nur gegen 4000 CHF. Diese BR sind selbstverständlich alle nicht in der Partei aktiv. – Die verantwortungsvolle Nomination guter Kandidaten ist für die Parteien finanziell und personell sehr aufwendig: das bezahlt natürlich nicht der Bund. Die Exekutive mischt sich natürlich auch nicht in die Nominationen ein, sie es jetzt dieser Milliardär verlangt. Kein Bundesgericht weltweit ist so wenig beeinflusst wie das schweizerische, nämlich überhaupt nicht.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen




Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu