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JA zur KVI: Beweise muss der Kläger vorlegen!

JA zur Kon­zern­ver­ant­wor­​tungs­-I­ni­tia­ti­ve​: Be­weise muss der Klä­ger vorlegen!

Es wird fälschlicherweise so getan, als müssten Schweizer Gerichte selber im Ausland Beweise finden oder wären mit internationalen Fällen überfordert. Beides total absurd; Beweise muss der Kläger vorlegen und internationale Fälle sind schon seit Jahren an der Tagesordnung in einer zunehmend globalisierten Welt (von der die Schweiz unter dem Strich profitiert, wenn auch viele Einzelne eher darunter leiden müssen).

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